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Archiv "Hat der Praktische Arzt ausgedient?: Unselbständige Assistenten" (05.04.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze Notizen FORUM

Unselbständige Assistenten

Nach 21jähriger Tätigkeit als Land- arzt kann dem „anstößigen Antrag"

von Häußler ... aus meiner Sicht und Erfahrung nur zugestimmt werden:

0 In meiner anerkannten Weiterbil- dungspraxis wurden bisher 14 Assi- stenten zur Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin über drei bis sechs Monate beschäftigt.

Hierbei konnte ich folgende Fest- stellungen machen: Alle Assistenten nach zweijähriger Weiterbildung in Kliniken waren nicht in der Lage, eigenverantwortlich und selbständig in meiner Allgemeinpraxis zu ar- beiten.

Unvorstellbare Lücken bestehen auf dem gesamten Sektor der Therapie, keinerlei Erfahrung auf dem Gebiet der Sofortmaßnahmen primärärztli- cher Notfallversorgung, keinerlei In- formationen über Langzeitbetreu- ung chronischer Kranker und deren Probleme und schließlich weder Er- fahrung noch Gespür für die Vielfalt

hausärztlicher Betreuungsaufgaben bei Sterbenden (neun Assistenz- ärzte).

© Die Von Herrn Kanzow in Pos. 1, Seite 379, gemachte Feststellung

„soll die Approbation zum Arzt ei- nen Sinn haben und behalten, dann kann sie nur dann erteilt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt das durch Ausbildung vermittelte Wissen und Können für die Tätigkeit des Arztes ausreichen", bedarf der gezielten Frage an Herrn Kanzow: Welchen Arzt er denn hier meint?

Es kann sich doch nicht um die Tä- tigkeit eines Arztes für Allgemein- medizin oder um Tätigkeiten eines praktischen Arztes früherer Genera- tionen mit üblicherweise sechs Jah- ren klinischer Weiterbildung vor ei- genverantwortlicher Aufnahme der Kassenpraxis, handeln .. .

® Selbst bei vier Weiterbildungsas- sistenten in meiner Praxis nach drei- jähriger klinischer Weiterbildungs- zeit bestanden auf dem Sektor „Dia- gnostik von Befindensstörungen oh- ne Befund und Diagnostik und Be- treuung psychisch Kranker bei min- destens 30 Prozent in jeder Allge-

meinpraxis" überhaupt keinerlei Vorkenntnisse. Es ist deshalb die Ar- gumentation von Herrn Kanzow in Pos. 2 „Der approbierte Arzt besitzt de jure die Möglichkeit zu uneinge- schränkter ärztlicher Betätigung"

geradezu eine Provokation für uns Allgemeinärzte .

Mein derzeitiger 14. Weiterbildungs- assistent ist als Facharzt für Allge- meinmedizin der DDR der erste Assi- stent, der alle Kenntnisse und Erfah- rungen mitbringt, um der Vielfalt kranker Menschen in meiner Allge- meinpraxis qualifiziert gerecht zu werden.

® Erst in den letzten zehn Jahren wurden Analysen aus Allgemeinpra- xen erstellt, die über Umfang, Inhalt sowie spezifische Tätigkeitsmerk- male wissenschaftliche Daten nach- weisen.

Als Ergebnis kann per Saldo nur wiederholt werden, was sowohl un- seren Patienten alltäglich wider- fährt, was Gott sei Dank auch bei Politikern als Faktum existent ist, daß der Arzt für Allgemeinmedizin in der primärärztlichen Versorgung unserer Bevölkerung fachspezifi- sche Funktionen erfüllt, die erst nach einer gezielten, genau definier- ten, Weiterbildungszeit von minde- stens vier Jahren erreicht werden.

Die heute von uns Hausärzten er- warteten Leistungsbereiche auf dem Sektor der Prävention, wie der Re- habilitation, erweitern zusätzlich das Spektrum allgemeinärztlicher Tätig- keit für die Zukunft und lassen sich keinesfalls mehr mit den Feststel- lungen von Herrn Kanzow verglei- chen „so hat es sich in nun gut 100jähriger Arztgeschichte entwik- kelt".

Diese Entwicklungsphase ist bereits mit Beginn der 70er Jahre abge- schlossen . .

Dr. med. Georg Härter Arzt für Allgemeinmedizin Lehrbeauftragter für Allgemein- medizin am Klinikum II,Mannheim der Universität Heidelberg

Mozartstraße 18 6831 Reilingen

Hat der Praktische Arzt ausgedient?

Leserzuschriften zu einer Kontroverse

In zwei Artikeln, die in Heft 6/1979 erschienen, wurde eine bereits bei der Fortsetzung des 81. Deutschen Ärztetages in Köln offenkundig gewordene Kontroverse (dazu Heft 45/1978) fortgeführt. Prof. Dr.

med. Siegfried Häußler und Prof. Dr. med. Ulrich Kanzow diskutierten in den beiden Beiträgen („Der anstößige Antrag — Zukünftige kassen- ärztliche Versorgung ohne Allgemeinärzte?" beziehungsweise ,.Prin- zipien?") darüber, ob am Ende des Medizinstudiums der — zumindest vom Ausbildungsziel her — zu selbständiger Arbeit befähigte Arzt steht (stehen soll), ob die Niederlassung zu einer allgemeinmedizinischen Tätigkeit künftig an die formelle Weiterbildung zum Arzt für Allge- meinmedizin gebunden sein soll oder ob es auch in Zukunft den herkömmlichen Praktischen Arzt geben soll. Auf diese Kontroverse beziehen sich die folgenden Zuschriften. weitere bereits vorliegende Leserbriefe sollen folgen; drei Briefe sind bereits in Heft 11/1979, Seiten 750 ff.) erschienen. DÄ

964 Heft 14 vom 5. April 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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