DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT LESERDIENST
Ehegatten-Arbeitsvertrag
Um sicherzustellen, daß die Zahlungen eines Ehegat- ten an den anderen aufgrund eines Arbeits- oder Mietsver- hältnisses eindeutig in den Einkommens- und Vermö- gensbereich des Arbeitneh- mer-Ehegatten übergehen, sollen bekanntlich jene Zah- lungen dann keine Betriebs- ausgaben mehr darstellen, wenn das Geld auf ein Konto gezahlt wurde, über das jeder der beiden Ehegatten allein verfügungsberechtigt ist („Oder-Konto"). Diese Ent- scheidung des Bundesfinanz- hofs betrifft auch manche Arztpraxis. Sie legt nahe, die Zahlungsmodalitäten in allen Betrieben zu ändern, in de- nen Ehegatten oder nahe Verwandte mitarbeiten.
Dennoch lassen sich steu- erliche Nachteile vermeiden,
Der von Houston, Texas, aus operierende Computer- hersteller Compaq (CPQ) galt bis Anfang 1991 als das Paradeunternehmen der Branche. Seit der Börsenein- führung 1984 wurde ein Re- kord nach dem anderen auf- gestellt. So stiegen zwischen 1986 und 1990 die Umsätze mit einer Jahresrate von 42,5 Prozent, die Gewinne pro Aktie um 73 Prozent.
Die Grundlage dieses Er- folges bestand zunächst dar- in, daß Compaq Mitte der achtziger Jahre zur rechten Zeit mit den richtigen Pro- dukten in einen boomenden Markt eintrat. Mit seinen Ge- räten richtete sich das Unter- nehmen konsequent am Stan- dard von IBM aus und er- reichte mit hohen Qualitäts- merkmalen technologische Vorteile gegenüber dem Marktführer. Zugleich konn- te Compaq preiswerter pro- duzieren und verkaufen. Ge- genüber den sogenannten
„Clone"-Herstellern ver- schaffte das Qualitätsimage einen Preisvorsprung, der so
auch wenn die Zahlungen weiterhin auf das Oder-Kon- to fließen. Der Trick: Das monatliche Gehalt an den Ar- beitnehmer-Ehegatten wird zwar ausgezahlt und als Be- triebsausgabe verbucht, fließt aber gleich nach Auszahlung wieder in Form eines Darle- hens an den Arbeitgeber- Ehegatten zurück. Auf diese Weise wird die Kapitalbasis des Unternehmens - der Arztpraxis - gestärkt, und zwar zinsgünstiger als bei Bankkrediten.
Zwar bedarf es dazu eines Vertrages, der auch einem Fremdvergleich standhalten muß. Aber über einen Ar- beitsvertrag zwischen Ehegat- ten gibt es keine Formvor- schrift. Das heißt: auch eine mündliche Vereinbarung hat Gültigkeit. Deren Rechtswir-
lange wirken konnte, wie die Nachfrage keine Überkapazi- täten aufkommen ließ.
Wie aber häufig zu beob- achten ist, versäumt man es in den guten Jahren des Booms, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Mit der US-Rezes- sion im vergangenen Jahr wurde dieser Fehler offen- kundig. Der Markt erzwang massive Preissenkungen bei Computern mit dem Effekt, daß zum ersten Male in der Geschichte von Compaq die Unsatzerlöse zurückgingen.
Im dritten Quartal mußte erstmals ein Verlust in Höhe von 146 Millionen Dollar ver- bucht werden.
Diese Entwicklung hat das Unternehmen erschüttert, den Kurs zusammengehauen und anschließend zu einer Reihe von Entscheidungen geführt, die einen Turn- around bei Compaq ermögli- chen sollten. Zunächst ist das Management in neue Hände übergegangen. Die Gründer- generation um Joseph R.
„Rod" Canion ist ausgeschie- den. Mit dem deutschstämmi-
kung wird auch dann nicht in Frage gestellt, wenn Teile des Gehalts dem Betrieb des Ar- beitgeber-Ehegatten wieder zugeführt werden. Im Gegen- teil: Es genügt völlig, wenn das Gehalt dem Arbeitneh- mer-Ehegatten zum fälligen Zeitpunkt zur Auszahlung angeboten wird und dieser Arbeitnehmer-Ehegatte dar- aufhin „aus freiem Ent- schluß" zustimmt, seinen Ge- haltsanspruch in eine Darle- hensforderung umzuwandeln.
Wann das Darlehen zu- rückgezahlt werden muß, wel- che Verzinsung oder welche Sicherheiten zugrundegelegt werden, ist dabei nicht allzu wichtig. Wenn derartige Ver- einbarungen fehlen, ist das im Streitfall kein so schwerwie- gender Mangel, als daß er die Nichtanerkennung des Ar- beitsverhältnisses zur Folge haben müßte (BFH vom 31.10.
89, Az VIII R 293/84). W.G.
gen Eckhard Pfeiffer steht jetzt eine Person an der Un- ternehmensspitze, in der die Bedeutung des internationa- len Geschäfts und die not- wendige Aufwertung der Marketingseite zum Aus- druck kommt. Der Erfolg der unmittelbaren Wettbewerber auf dem PC-Markt, Dell- Computer und AST-Re- search, deren Produkte über Techniksupermärkte und im Direktmarketing vertrieben werden, veranlassen Compaq, ähnliche Vertriebswege zu entwickeln. Die Konkurren- ten haben bewiesen, daß der zum Massenprodukt gewor- dene Computer ohne bera- tungsintensive und damit teu- re Verkaufsgespräche abge- setzt werden kann. Gleichzei- tig wird daran gedacht, die Servicestrukturen zu verän- dern. Die kleinen Wettbewer- ber haben diese Leistung sehr erfolgreich an dritte übertra- gen. In den USA werden Ge- neral Electric Computer-Ser- vice und TRW Customer Ser- vice diese Aufgabe als Ver- tragspartner für Compaq übernehmen.
Für Anfang 1992 hat das Unternehmen die Einführung
Assistenz und Vertretung in der Arztpraxis - Arzt und Staatsan- walt - Wirtschaftlichkeitsprüfun- gen - zu diesen Problemen wol- len drei neue Ausgaben der Broschüren-Serie des Grünen- thal Antibiotika-Referates Aus- kunft geben. Sie sind in Zusam- menarbeit mit dem Bundesver- band der Praktischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin Deutschlands (BPA) e. V. ent- standen und im Unas Verlag er- schienen. Interessierte Ärzte können die neuen Broschüren
„Zur Beschäftigung von Assi- stenten und Vertretern in der ärztlichen Praxis", „Arzt und.
Staatsanwalt" sowie „Die Wirt- schaftlichkeitsprüfung in der Kassenarztpraxis" einzeln oder zusammen kostenlos anfordern bei der Grünenthalt GmbH, Re- ferat Antibiotika, Steinfeldstraße 2, W-5190 Stolberg.
Foto: J. Schaden/Grünenthal
von neuen Niedrigpreis-Com.- putern für den privaten Nut- zer und netzwerkfähigen Schreibtischcomputern für den professionellen Anwen- der angekündigt. Etwa Mitte 1992 wird eine ganz neue PC- Produktlinie erscheinen, die auf der RISC-Chip-Architek- tur basiert. Damit übernimmt Compaq im PC-Sektor nach Meinung von Experten wie- derum die technologische Führungsrolle. Die Chancen, daß Compaq den Turn- around schaffen wird, stehen sehr gut.
Damit ist die Aktie, die auch in Deutschland (Mün- chen und Stuttgart) für rund 50 Mark gehandelt wird, frei für einen Ausflug nach oben.
Börsebius
Börsebius: Amerikanischer Aktienmarkt
A1-222 (80) Dt. Ärztebl.