DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Woher weiß der Arzt, was nach dem Stand der Wissenschaft notwendig ist und welche Alternativen wirt- schaftlich sind? Wen kann er fra- gen, wem muß er Mitteilung ma- chen, wer macht die Nachkontrol-
le? Der Informationsverbund gilt folglich als inhärenter Bestandteil des gegliederten Gesundheitssy- stems. Über die Möglichkeiten einer automatisierten Informationsüber- mittlung hier ein Grundsatzbeitrag.
equamen® forte
Wirkstoff: BetahistinBei vestibulärem Schwindel
Zusammensetzung:1 Tablette enthält 12 mg Betahistindimesilat. Anwendungsgebiete: Vestibuläre Störungen mit dem Leitsymptom Schwindel und den häufig begleitenden Symptomen Ohrgeräusche, Ohrenschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Hörminde- rung: Meniäre'scher Symptomenkomplex Gegenanzeigen: Nebennierentumor, Magen- und Darmgeschwüre, Bronchialasthma, Schwangerschaft. Nebenwirkungen: Gelegentlich: Magenunverträglichkeit, Hitzegefühl im Kopfbereich, Herzklopfen, Durchfall, Nessel- ausschlag. Durch Einnahme der unzerkauten Tabletten während oder nach den Mahlzeiten können Magenunverträglichkeiten in der Regel vermieden werden.
Wechselwirkungen:Antihistaminikavermindern die Wirku ng von Aeguamere forte und sollten vor Beginn der Behandlung langsam aus- schleichend über etwa1 Woche abgesetzt werden, um Entzugserscheinungen, wie Schlafstörungen oder Unruhe, zu verhindern. Bei erfor- derlichem raschen Übergang auf Aequamere forte sollte in den ersten Behandlungstagen ggf.zusätzlich ein Tranquilizer verordnetwerden.
Handelsformen: 20 Tabl. (N1) DM 11,10; 50 Tabl. (N2) DM 23,95; 100 Tabl. DM 41,05; AP mit 500 Tabl. (8/87) Promonta • Hamburg
Gut verträglich — besonders preisgünstig
Medizin-Informationsverbund:
Zwänge, Chancen ...
I
m Zeitalter der Elektro- nik mutet die bislang vor- wiegend praktizierte Form des medizinischen Nachrichtenaustausches anti- quiert an. So hat sich tatsäch- lich während der letzten 40 Jahre nichts wesentliches ge- ändert. Nach § 188 RVO hat der Versicherte wie zu Groß- vaters Zeiten „einen Kran- kenschein zu lösen". Aber damit ist das Problem der Be- rechtigung mit befreiender Wirkung für den Arzt längst nicht gelöst. Wer welche Lei- stung unter bestimmten Vor- ausssetzungen empfangen oder erbringen darf, steht nicht etwa in redundanz- und widerspruchsfreien Entschei- dungstabellen, sondern ist aus der Prosa von Richtli- nien, Gebührenordnungs- kommentaren und „Briefen ärztlichen Inhalts" zu ent- nehmen. Papier ist das amt- lich vorgeschriebene Nach- richtenmedium: Von Arzt- praxen wird pro Jahr über ei- ne Milliarde Formulare be- schriftet und weitergeleitet.Für die Empfänger sind bis zu 80 Prozent der Formular- angaben zur Weiterarbeit je- doch irrelevant.
Der Informationsgrad der Betroffenen und Beteiligten ist durch den sporadischen Einsatz der EDV in eine be- trächtliche Schieflage gera- ten. Dies gilt nicht nur hori- zontal, wenn beispielsweise einige Ärzte Praxisrechner nutzen, andere nicht. Einige kennen ihre laufende Fre- quenzstatistik, andere nicht.
Einige verordnen nach einer computergesteuerten Preis- vergleichsliste, andere nicht.
Einige rechnen per Datenträ- ger ab, andere sortieren die Scheine im Wartezimmer.
Auch vertikal ergeben sich gefährliche Ungleichgewich- te, wenn Kontrollinstanzen den Praxisinhabern gleich-
sam hinterrücks DV-techni- sche Fallstricke legen, denen man mit der Dokumentation aus Papier und Bleistift hilf- los ausgesetzt ist. Denn ei- gentlich ist jeder Arzt und je- de Kassenärztliche Vereini- gung von Informationssyste- men umzingelt, mit denen die Praxis ex post durchleuchtet wird. Jeder Radiologe kann das bestätigen — der Durch- leuchtete spürt zwar zunächst nichts, sieht auch nichts, kann aber unter den Folgen schwer leiden. Völlig unsin- nig ist es schließlich, wenn im Informationsfluß andauernd von der EDV auf die Papier- organisation und dann wieder auf die EDV umgestellt wer- den muß (Praxiscomputer, KV-Computer, Kassencom- puter). Es wird höchste Zeit, die Vorschriften zum Nach- richtenaustausch konsequent und lückenlos auf moderne
Kommunikationsverfahren auszuweiten.
Informationen:
Ein Machtfaktor
Längst ist bekannt, daß auch im Gesundheitssystem die Information einen Macht- faktor darstellt. Wer zuerst informiert ist, wer die haupt- sächlichen Einflußparameter herausfiltern kann und wes- sen Datenkranz den Trend si- cher signalisiert, ist im Vor- teil. Der handelt, behandelt und verhandelt zielsicherer und erfolgsträchtiger. Dies gilt sowohl für den Arzt als Therapeut wie für den Praxis- inhaber als Investor, zum Beispiel nach der Einführung des neuen Einheitlichen Be- wertungsmaßstabs (EBM).
Wer den richtigen Praxis-
rechner hatte, wußte bereits im Dezember 1987, wie das Quartal gelaufen war. Die anderen ließen sich im Juni 1988 überraschen, nachdem zwei weitere Quartale verstri- chen waren. Die Datenlage bestimmt auch das Macht- dreieck zwischen der ärzt- lichen Selbstverwaltung, den Kostenträgern und dem Gesetzgeber. Nichts könnte den verbissenen Kampf um das Einflußpotential der In- formation so deutlich ma- chen wie das geplante „Ge- sundheits-Reformgesetz"
(GRG). Die Freiberuflich- keit , die Prinzipien der Selbstverwaltung, das Gebot zur Rationalisierung, ja sogar der Datenschutz werden gröblich mißachtet, weil es darum geht, die Kontrolleure möglichst besser zu informie- ren als die Kontrollierten.
Es war die Furcht vor der Informationsmacht des ande- ren, die während der letzten zehn Jahre jeden wirklichen Fortschritt in Richtung neu- zeitlicher Kommunikations- systeme in der Medizin ver-
Dt. Ärztebl. 85, Heft 46, 17. November 1988 (75) A-3271
hindert hat. Lieber wird mit Federkiel gearbeitet, als daß der Nächste maschinelllesba- re Daten begehren könnte.
So dürfen wir beispielsweise die Preisvergleichsliste als unhandliches Nachschlag- werk drucken, eine EDV-Lö- sung für niedergelassene Ärz- te wurde uns von den Daten- lieferanten aber untersagt.
Studien, die den Rationalisie- rungseffekt integrierter, be- triebsübergreifender Daten- verarbeitung belegten, wur- den in Tresoren geheimge- halten.
Vorwiegend Insellösungen
Noch in diesen Tagen werden Bonusregelungen für Abrechnungsdatenträger als Dolchstoß für die ärztliche GRG-Strategie gebrand- markt. Sympathisanten eines Versichertenausweises gelten in weiten Kreisen der Arzte- schaft schlicht als Ketzer.
Gleichwohl wird beides, der Bonus und die Patienten- scheckkarte, in Kürze im Be- reiche der KV Hessen er- probt. Kein Wunder, wenn in dieser verkrusteten Situation auch der Gesetzgeber lieber den Kassenärztlichen Verei- nigungen 100 Millionen und den Kassen 600 Millionen DM zusätzlichen Datenauf- wand zumutet, als die "Ge- sundheitsreform'' auf eine neuzeitliche Informationsre- form zu gründen. Diese wür- de nicht nur verhindern, daß dem Medizinbetrieb riesige Summen entzogen werden, denn diese 700 Millionen DM stehen fortan nicht für medi- zinische Leistungen, sondern nur für administrative Kon- trollfunktionen zur Verfü- gung. Moderne Informa- tionsstrukturen arbeiten um den Faktor 10 effektiver und kommen zwangsläufig auch der Qualität ärztlichen Han- deins zugute.
Wenn trotz dieser institu- tionalisierten Probleme in den letzten Jahren beacht- liche Fortschritte der medizi- nischen Datenverarbeitung
zu verzeichnen sind, handelt es sich - leider - vorwiegend um Insellösungen. Zahlrei- che Eigeninitiativen und weitgehend private Träger- schaften brachten Pilotlösun- gen und Feldversuche zustan- de, denen exemplarische Be- deutung zukommt. Die Pio- niere - unter ihnen auch die führenden Anbieter von Pra- xisrechnern - haben wichtige technische, organisatorische und ökonomische Beweise erbracht. Sie belehrten die Zweifler und die Skeptiker eines Besseren. Sie schufen Lösungen, die benutzer- freundlich und bezahlbar sind. Sie zeigten insbesonde- re, daß zuverlässige Daten- verarbeitung den Arzt und seine Helferirr zwar nicht er- setzen, aber deren Leistungs- potential wesentlich steigern kann. Praxisübergreifend nutzbar und volkswirtschaft- lich relevant kann dieser Ef- fekt allerdings erst werden, wenn aufgrund abgestimmter Verfahren und vertraglicher Absieherungen ein Informa- tionsaustausch mit elektroni- schen Kommunikationsme- dien legalisiert ist. Mit dem Gesundheits-Reformgesetz bieten sich trotz aller Kritik interessante Ansatzpunkte, die von der Kassenärzte- schaft als Chance gesehen werden und nun in Verhand- lungen mit den Vertragspart- nern zukunftssicher umzuset- zen sind.
Seit 1986 sind bei den Pra- xis- und Laborcomputern In- stallationssteigerungen zwi- schen 80 und 100 Prozent jährlich festzustellen. Der Trend setzt sich in diesem Jahr fort. Die wichtigste Marktinformation aber ist: 95 Prozent aller niedergelasse- nen Ärzte verfügen noch über kein EDV-System. Der Markt steht also offen. Der Zeitpunkt ist ideal für Inve- stitionen in wirklich zukunfts- trächtige Lösungen im weiten Feld der medizinischen Da- tenverarbeitung.
Dr. rer. pol. Erhard Geiss KB V-Rechenzentrum Ottostraße 1
5000 Köln 40 (Lövenich) A-3272 (76) Dt. Ärztebl. 85, Heft 46, 17. November 1988
Einsteiger-Lösung für die ambulante Praxis
"MED-ST" ist eine Soft- ware-Lösung für den nieder- gelassenen Arzt, die sich vor allem durch einfache Bedien- barkeit auszeichnet. Außer- dem ermöglicht , ,MED-ST'', selbst zu bestimmen, wieviel EDV der Arzt in der Praxis einsetzen will.
Die , ,kleine Lösung''
beinhaltet eine Verwaltung aller Patientenstammdaten mit Formularausdruck, eine Privatliquidation mit Mahn- wesen sowie eine Textverar- beitung. Diese Lösung kostet komplett (Hard- und Soft- ware) nicht mehr als manche Bildschirmschreibmaschine.
Änderungen sofort möglich
Alle wichtigen Funktio- nen lassen sich bequem mit der Maus auf dem flimmer- freien (schwarz auf weiß) Bildschirm steuern, Schreib- maschinenkenntnisse sind zur Bedienerführung ausrei- chend. Angenehm ist, daß durch ein im Paket inbegrif- fenes Sonderprogramm vom
~nwender selbst wichtige Anderungen sofort vorge- nommen werden können, oh- ne daß Experten zu Rate ge-
zogen werden müssen: Ände- rung der Rechnungs- und Mahnungstexte, der ~ran
kenkassen-Datei oder Ande- rungen der Gebührenord- nung beziehungsweise des Multiplikators usw.
, ,MED-ST'' ist ausbaubar zur mehrplatzfähigen Arzt- praxenverwaltung mit elek- tronischer Karteikarte und sämtlichen Zusatzdateien.
Die , ,große Lösung'', ebenfalls mit GEM-Oberflä- che und Maussteuerung, wird derzeit unter Berücksichti- gung des direkten Datenträ- geraustausches mit der KV bei der Abrechnung in meh- reren Arztpraxen erprobt.
Die Stammdaten können aus der , ,kleinen'' in die , ,gro- ße Lösung'' übernommen werden. Auch in Folge des modularen Aufbaus aller Pro- grammhausteine ist , ,~ED
ST'' besonders jenen Arzten zu empfehlen, die nur be- stimmte Aufgaben per Com- puter lösen möchten und der Entwicklung in der eigenen Praxis vorbehalten wollen, wann, wo und wieviel EDV schließlich eingesetzt wird.
~ Informationen: Firma Bruns Computer Organisa- tion, Hansastraße 8, 4531 Lotte-Büren, Telefon: 05 41/
12 89 56. EB