Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 43|
24. Oktober 2014 A 1835RANDNOTIZ
Gisela Klinkhammer
Weihnachtsgebäck hat zwar viele Kalorien und gilt deshalb als Dick- macher, aber es werden ihm auch zahlreiche gesundheitsfördernde Wirkungen nachgesagt. So liefern beispielsweise Nüsse und Gewürze Niacin, Zink, Magnesium und Vita- min B. Was spricht also dagegen, Weihnachtsplätzchen und -schoko- lade, Nikoläuse und Marzipankartof- feln schon ab September zu genie-
ßen? Im Handel sind sie jedenfalls bereits seit längerem zu finden.
Die Mehrheit der Deutschen zeigt sich von diesem Überangebot an Weihnachtsgebäck schon Wo- chen vor dem ersten Advent aller- dings genervt. Fast jeder Dritte wünscht sich ein Verbot für Lebku- chen, Glühwein und Weihnachts - lieder vor einem bestimmten Stich- tag im Jahr. Das ergab eine reprä- sentative YouGov-Umfrage im Auf- trag von dpa. Demnach befürworten 32 Prozent eine gesetzliche Rege- lung gegen frühzeitige Weihnachts- angebote. Und fast jedem Zweiten (47 Prozent) verderben frühe Weih- nachtsangebote die Freude auf das Fest. Wenn man die Bürger fragt, wann ihrer Meinung nach die Vor- weihnachtszeit mit Weihnachts- märkten, festlicher Dekoration und dem passenden Warenangebot be- ginnen soll, gibt es eine klare Ten- denz – nicht vor November. 45 Pro- zent halten Mitte November für ei- nen guten Starttermin, 40 Prozent den ersten Advent. „Ruhig nach den Sommerferien“, sagten dagegen gerade mal drei Prozent.
Auch wenn man den Vorschlag einer gesetzlichen Regelung viel- leicht nicht so ganz ernst nehmen soll, so kann man einer Iniitiative der Evangelischen Kirche in Deutschland doch sicher beipflichten, in der es heißt: „Alles hat seine Zeit! Advent ist im Dezember.“
Advent ist im Dezember
Weniger gefährlich als eine Fluoreszenz -
angiographie: die optische Kohä- renztomographie.
Foto: SPL/Agentur Focus
185 Millionen Euro mehr stehen im kommenden Jahr für die Versor- gung der Patientinnen und Patien- ten mit Heilmitteln zur Verfügung.
Das entspricht einer Stei gerung von 3,8 Prozent gegenüber diesem Jahr.
Darauf hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach ei- genen Angaben mit dem Spitzen- verband der gesetzlichen Kranken- kassen geeinigt. Über weitere An- passungen der Heilmittelaus gaben, die über die jetzt beschlossenen bundesweiten Rahmenvorgaben für 2015 hinausgehen, können Kassen- ärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen auf Landesebene ver- handeln.
Die KBV und der GKV-Spitzen- verband vereinbaren jedes Jahr neu Rahmenvorgaben für Heilmittel.
Bei der Anpassung auf Bundes - ebene werden dabei folgende Fak- toren berücksichtigt: Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht der HEILMITTEL
185 Millionen Euro mehr stehen zur Verfügung
Kassen sowie der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Einsatz neuer Heilmittel sowie Veränderungen im Verordnungsum- fang von Leistungen aufgrund von Verlagerungen zwischen Leistungs- bereichen. Auf regionaler Ebene können zusätzlich Veränderungen der Zahl und Altersstruktur der Versicherten, die Preisentwicklung, Veränderungen der Notwendigkeit und Qualität der Heilmittelverord- nungen aufgrund von Zielvereinba- rungen sowie Wirtschaftlichkeits - reserven berücksichtigt werden.
Mit Blick auf die Wirtschaftlich- keit der Heilmittelversorgung emp- fehlen KBV und Kassen den Ver- tragspartnern auf Landesebene zu prüfen, ob die Richtgrößenprüfung abgelöst werden kann. Als Alterna- tive schlagen KBV und Kassen eine arztbezogene Prüfung vor, die sich an regionalen Versorgungszielen
orientiert. EB
Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) kritisiert, dass die optische Kohärenztomographie keine Kassenleistung ist. Das Ver- fahren ist nach Ansicht der DOG
präziser und weniger gefährlich als eine Fluoreszenzangiographie, um den Behandlungsverlauf bei Patien- ten zu kontrollieren, die an einer al- tersbedingten feuchten Makulade- generation leiden und mit Medika- menteninjektionen ins Auge behan- delt werden. „Gesetzlich Versicher- ten bleibt nach derzeitigem Stand MEDIKAMENTENINJEKTION INS AUGE
Augenärzte warnen vor Qualitätsmängeln
nur übrig, die Untersuchung aus ei- gener Tasche zu bezahlen“, sagte der Präsident der DOG, Prof. Dr.
med. Karl Ulrich Barzt-Schmidt.
Seit 1. Oktober gehört die intra - vitreale operative Medikamentenein- gabe zum Leistungskatalog der ge- setzlichen Krankenkassen. Nieder- gelassene Augenärzte können sie nun über den Einheitlichen Bewer- tungsmaßstab (EBM) abrechnen.
Vor einer drohenden Unterver- sorgung der Patienten warnte DOG- Generalsekretär Prof. Dr. med.
Thomas Reinhard. Mit Einführung der EBM-Ziffer könnten die Klini- ken die Medikamenteninjektion ins Auge nicht mehr abrechnen. Dort würden aber gut 40 Prozent der Pa- tienten behandelt. Wenn alte Ver - träge zwischen Kliniken und Kas- sen weiter gelten würden, sei die Versorgung gesichert. Andernorts drohten aber Engpässe, weil sich Patienten einen niedergelassenen Augenarzt suchen müssten. HK