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Es werden mehr Büros benötigt als im Neuen Schloss Bümpliz zur Verfügung stehen

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I 358/2009 POM 28. April 2010 POM c Interpellation

0656 Stucki-Mäder, Bern (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 1 Eingereicht am: 09.12.2009

Zivilstandsamt im Zentrum - Trauungen weiterhin im barocken Schloss?

Der Kanton und die Stadt Bern haben im Jahre 2005 am neuen Standort in Bümpliz Millionen für das Zivilstandsamt ins barocke Schloss investiert. Pro Jahr waren es rund 1000 Trauungen, die an diesem schönen Ort stattfanden.

Aus der Presse konnten wir Anfang November erfahren, dass aufgrund der Bezirksreform der heutige Standort in Berns Westen für das Zivilstandsamt zu klein wird. Es werden mehr Büros benötigt als im Neuen Schloss Bümpliz zur Verfügung stehen. Das Zivilstandsamt soll nun zusammen mit dem Ausweiszentrum des Kreises Bern-Mittelland an die Laupenstrasse 18A zügeln. Bis 2011 soll für Trauungen weiterhin der würdige Rahmen des Schlosses erhalten bleiben. Die Bevölkerung befürchtet nun, dass wegen der Bezirksreform zukünftige Trauungen nun wieder in unpersönlichen Büros an lärmigen Strassen im Stadtzentrum stattfinden müssen. Sollen nun Fotos und Apéros wieder vor einem Verwaltungsgebäude stattfinden anstatt in einem schönen Park? Vieles ist noch unklar.

Deshalb bitte ich den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Stimmen die Medienberichte, dass der Hochzeitsstandort im Neuen Schloss Bümpliz nur noch bis 2011 gesichert ist?

2. Gibt es schon Pläne was nach 2011 vorgesehen ist?

3. Wieviel hat der Kanton für spezielle Bedürfnisse des Zivilstandsamtes ins Neue Schloss Bümpliz investiert?

4. Welche Vorteile bietet der heutige Standort im Schlosspark welche auch in Zukunft genutzt werden können?

5. Was regelt der Mietvertrag? (Zeitdauer, Bedingungen etc.)

6. Sieht der Kanton Möglichkeiten den Hochzeitsstandort, bzw. die Büros des Zivilstandsamtes für Ehesachen der Region Bern Mittelland im würdigen Rahmen des barocken Schlosses zu belassen?

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat kann die von der Interpellantin aufgeworfenen Fragen wie folgt beant- worten:

Zu Frage 1

Die von der Interpellantin angesprochenen Medienberichte stimmen insofern, als dass voraussichtlich Mitte Mai 2010 aufgrund der Reorganisation des Zivilstandswesen (Reduktion der Zivilstandskreise von 24 auf 7) der neue Zivilstandskreis Bern-Mittelland seinen Sitz vom Schloss Bümpliz an der Bümplizstrasse 97 in ein zentrales Verwaltungsgebäude an der Laupenstrasse 18a verlegen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt wird das neue Schloss Bümpliz Amtssitz und somit ordentlicher Zeremoniestandort des Zivilstandskreises Bern-Mittelland bleiben.

Nach der Verlegung des Amtssitzes des Zivilstandskreises Bern-Mittelland werden der Kundschaft sämtliche zivilstandsamtlichen Tätigkeiten grundsätzlich am neuen Amtssitz an der Laupenstrasse 18a angeboten. Dies beinhaltet auch Trauungen und Beurkundungen von eingetragenen Partnerschaften.

Für Paare, welche die zivilstandsamtliche Trauung als Verwaltungsakt sehen, ist der Standort an der Laupenstrasse 18a aufgrund seiner zentralen Lage, seines Parkplatzangebots und seiner Zeremonielokale durchaus attraktiv. Die Aussage der Interpellantin, dass Trauungen in unpersönlichen Büros an lärmigen Strassen im Stadtzentrum stattfinden müssen, ist daher klar zu relativieren. Die Zeremonien finden nicht in den Büroräumlichkeiten statt, sondern in einem speziellen, extra eingerichteten Zeremonielokal.

Der Regierungsrat anerkennt das Bedürfnis der Paare, in einem repräsentativen Gebäude mit schlossähnlichem Charakter und einem schönen Park zu heiraten bzw. die Partnerschaft beurkunden zu lassen. Für entsprechende Bedürfnisse muss ein attraktives Zeremonieangebot vorhanden sein. Diesem Kundenbedürfnis hat der Regierungsrat mit der Schaffung von externen besonderen Zeremonielokalen per 1. Januar 2010 Rechnung getragen. Im Zivilstandskreis Bern-Mittelland sind dies das Schloss Schwarzenburg, das Schloss Münsingen, das Chornhuus im Schloss Köniz und das Schloss Hünigen bei Konolfingen. Daneben kommt auch das Schloss Bümpliz weiterhin als Zeremonielokal in Frage.

Zu Frage 2

Der Regierungsrat befürwortet ein Zeremonielokal im Schloss Bümpliz unter der Bedingung, dass die übrigen Flächen des Schlosses ebenfalls sinnvoll genutzt werden können. Das Amt für Grundstücke und Gebäude prüft im Rahmen einer Entwicklungsstrategie weitere Nutzungsoptionen. Nachnutzer sind noch nicht bestimmt.

Zu Frage 3

Der Wert der Investitionen per 31. März 2010 beträgt CHF 15'800.–.

Zu Frage 4

Das neue Schloss Bümpliz ist aufgrund seines Schlosscharakters und der Parkanlage ein attraktiver Zeremoniestandort. Dies gilt auch für das barocke Zeremoniezimmer. Im Gegenzug müssen die Nachteile der fehlenden Parkplätze, die enge Situation im Eingangsbereich, die umständliche Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr ab dem Hauptbahnhof Bern und die weite Entfernung zum Stadtzentrum erwähnt werden.

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Zu Frage 5

Der Mietvertrag beinhaltet folgende Punkte:

Der Vertrag wurde für eine unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, auf jedes Monatsende (ausser Dezember) gekündigt werden. Erstmals war er auf den 31. Januar 2010 kündbar.

Der Nettomietzins beträgt CHF 141'900.– pro Jahr. Dazu kommen sämtliche Heiz-, Neben- und Betriebskosten.

Zu Frage 6

Das neue Schloss Bümpliz kommt lediglich als Zeremoniestandort in Frage. Für die administrativen Vorarbeiten (Ehevorbereitungsverfahren und Vorverfahren für die Beurkundung einer Partnerschaft) ist das neue Schloss Bümpliz nicht mehr geeignet. Es deckt die Raumbedürfnisse nicht mehr ab. Aus organisatorischen und prozessualen Gründen (Verfahrensablauf) ist es nicht möglich, nur einen Bereich der zivilstandsamtlichen Tätigkeit (z.B. Ehesachen) auszulagern. Der zentrale neue Standort in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs ist zudem für Vorbereitungsverfahren und somit für die Paare ein grosser Vorteil.

Ob das Schloss auch künftig als Zeremonielokal wird genutzt werden können, steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest. Wesentlich wird insbesondere sein, ob kantonale Nutzungen für die übrigen Flächen im Schloss möglich sind, die sich mit den Zeremonien vereinbaren lassen.

An den Grossen Rat

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