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Archiv "Honorarstreit: 310 Millionen Euro mehr für die Apotheker" (21.09.2012)

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A 1852 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 38

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21. September 2012 Interferonpräparate werden bei multipler Skle-

rose (MS) als Standardtherapie eingesetzt, da in mehreren Studien gezeigt werden konnte, dass diese Medikamente die Entzündungsakti- vität im Zentralnervensystem reduzieren. Ihr Einfluss auf das Fortschreiten der Behinderung hingegen ist bislang nicht überzeugend belegt.

„Aus Sicht des Kompetenznetzes MS, der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und des Ärztlichen Beirats der Deutschen MS-Gesell- schaft gibt es aktuell keinen Anlass, die ge- genwärtige Behandlungs- und Empfehlungs- praxis mit Interferonpräparaten zu ändern“, sagt Prof. Dr. med. Heinz Wiendl, Direktor der Klinik und Poliklinik für Neurologie an der Uni- versität Münster.

Eine kanadische Studie auf der Basis von Patientendaten war kürzlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Interferontherapie das Voran-

schreiten einer Behinderung nicht bremst (JAMA 2012; 308: 247–56). Diese Nachricht hat viele Patienten verunsichert.

Die Wissenschaftler hatten dabei 2 556 Pa- tienten in drei Gruppen verglichen: eine mit verschiedenen Interferonpräparaten behandel- te, eine unbehandelte und eine „historische“

Vergleichsgruppe vor Einführung des Medika- ments. Die Nachbeobachtungszeit betrug in etwa fünf Jahre. Genau diese rückwärtige Auswertung der Daten stellt nach Angaben von Wiendl die methodische Schwäche dar:

„Schwierig ist der Vergleich mit einer Patien- tengruppe, die möglicherweise einen niedri - geren Entzündungs- und Behinderungsgrad aufweist. Auch der Vergleich mit der unbehan- delten Kontrollgruppe ist unpräzise, da unter diesen Patienten einige sein könnten, die sich gar nicht für eine Therapie mit Interferonen

eignen.“ Die Autoren hatten zwar versucht, diesen Selektionsbias zu begrenzen, indem Kontrollwerte wie Geschlecht, Alter, Krank- heitsdauer und Behinderungsgrad in die Be- rechnung eingeflossen sind. „Trotzdem lässt sich aus dem Studiendesign bei mangelnden Beweisen für einen positiven Therapieeffekt nicht im Umkehrschluss wissenschaftlich das Gegenteil ableiten“, meint Wiendl.

Auch Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie hält es für wissenschaftlich fragwürdig, wenn Daten aus Beobachtungsstudien mit Daten aus großen und ordnungsgemäß durchgeführten randomisierten placebokontrollierten Studien verglichen würden. „Nichtrandomisierte Be - obachtungen sind nur dort zulässig, wo es kei- ne Erkenntnisse aus randomisierten Studien

gibt“, erklärte Diener. zyl

MULTIPLE SKLEROSE: INTERFERONTHERAPIE BLEIBT UNVERZICHTBAR

Die Hausärztliche Vertragsgemein- schaft AG (HÄVG AG), ein Toch- terunternehmen des Deutschen Haus- ärzteverbandes, und die Deutsche Telekom wollen ein gemeinsames Rechenzentrum gründen. Das neue Unternehmen mit Sitz in Köln soll Versorgungsverträge zwischen Haus- ärzten und Krankenkassen IT-ge- stützt abrechnen. Die Telekom über- nimmt die Mehrheit, die HÄVG AG eine Minderheitsbeteiligung. Das Bundeskartellamt muss dem Vorha- ben noch zustimmen.

„Mit der Telekom holen wir ei- nen verlässlichen Partner ins Boot, VESORGUNGSVERTRÄGE

Hausärzteverband und Telekom kooperieren

der uns Ärzte als unabhängiger IT- Dienstleister bei den Abrechnungen unterstützt“, erklärte Ulrich Wei- geldt, Bundesvorsitzender des Haus- ärzteverbandes. Die Telekom will ihr Konzerngeschäftsfeld Gesund- heit weiter ausbauen und sich zum Abrechnungsspezialisten für Ver- sorgungsverträge entwickeln.

An der hausarztzentrierten Ver- sorgung nehmen bundesweit etwa drei Millionen Versicherte und circa 13 000 Ärzte in Bayern, Baden- Württemberg, Berlin, Bremen, Ham- burg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen teil. EB Die Apotheker erhalten von 2013

an voraussichtlich circa 310 Millio- nen Euro mehr Honorar. Ein Ge- setzentwurf von Bundeswirtschafts- minister Philipp Rösler und Bun- desgesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) sieht vor, dass die Apo- theker für die Abgabe eines rezept- pflichtigen Medikaments künftig 25 Cent mehr bekommen, das heißt 8,35 Euro. Das entspricht einer Summe von etwa 190 Millionen Euro. Die Apotheker hatten eine Erhöhung ihres Honorars auf 9,14 Euro je abgegebene Packung gefor- dert. Sie begründeten das vor allem mit gestiegenen Personal- und Be- triebskosten.

HONORARSTREIT

310 Millionen Euro mehr für die Apotheker

Daneben sollen die Apotheker zusätzlich 200 Eu ro pro geleisteten Nacht- und Notdienst erhalten.

„Auch mit einem Mehr von 25 Cent pro Packung sind wir im verschrei- bungspflichtigen Bereich weiterhin unterfinanziert“, kritisierte der Prä- sident des Landesapothekerver- bands Baden-Württemberg, Fritz

Becker. Die Pauschale für den Nacht- und Notdienst bezeichnete er hinge- gen als richtigen Schritt.

Am 12. September hatten Apothe- ker in Baden-Württemberg, Rhein- land-Pfalz und dem Saarland mit Aktionen gegen die ihrer Ansicht nach zu niedrigen Honorarsteige- rungen protestiert. dapd/HK

Für die Abgabe eines rezept- pflichtigen Medi- kaments bekom- men die Apotheker voraussichtlich bald 25 Cent mehr, also 8,35 Euro.

Foto: ABDA

A K T U E L L

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