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Archiv "Datentransparenzverordnung: Mehr Daten zur Versorgungsforschung" (05.10.2012)

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A 1958 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 40

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5. Oktober 2012

A K T U E L L

RANDNOTIZ

Sabine Rieser

Wer schon einmal öffentliche Bewer- bungsreden für ein Amt in einer Kassenärztlichen Vereinigung, einer Ärztekammer oder einem ärztlichen Verband erlebt hat, weiß, was viele Kandidaten denken. Dass der Hin- weis auf die Herkunft aus einer alten Arztfamilie nicht schaden kann, zum Beispiel. Oder die Aufzählung von

ein paar Positionen, die belegen, dass man nicht immer verwaltet hat, sondern früher seinen Mann oder seine Frau in der Versorgung ge- standen hat.

Gern wird auch auf die aktuelle Familie verwiesen, in der Regel auf reizende Ehepartner und wunderba- re Kinder. Dass jemand erwähnen würde, über dem beruflichen Einsatz für die Kolleginnen und Kollegen sei leider seine Ehe gescheitert, oder sagen würde, privat gehe es gut, auch wenn die neue Patchworkfa- milie eine Herausforderung sei – das ist kaum vorstellbar, weil jen- seits der Norm.

Wie schnell man sich jenseits der Norm fühlen kann, ließ sich unlängst im Kleinen bei den Allgemeinmedizi- nern studieren. Auf ihrem Kongress in Rostock ging es um die Zukunft der Versorgung des ländlichen Raums, Studienergebnisse wurden präsentiert und diskutiert. Einen Be- richt gibt es in diesem Heft.

In einer Diskussionsrunde stellten sich die ersten Ärzte mit Namen und Hinweis auf ihre Landarzttätigkeit vor und brachten manche Städter unter den Kollegen offenbar in Rechtfertigungszwang. Einer ergänz- te seinen Namen und den Ort seiner Niederlassung nämlich durch den Hinweis: „Da ist ja auch ländlicher Raum in der Nähe.“

Unbestritten, wir brauchen Haus- ärzte fürs Land. Aber man darf auch immer noch gern Hausärztin oder Hausarzt in der Stadt sein.

Die Guten vom Land

Künftig sollen alle 47 Transplantati- onszentren in Deutschland auf das Einhalten von Richtlinien geprüft werden. Die Prüfungs- und Überwa- chungskommissionen (getragen von Deutscher Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Bun des - ärztekammer) haben damit eine Emp- fehlung konkretisiert, die Bund, Länder und Vertreter der Transplan- tationsmedizin bei einem Treffen im Bundesgesundheitsministerium ge- geben hatten. Die Maßnahme ist ei- ne Konsequenz aus dem Transplan- tationsskandal an der Universitäts- klinik Göttingen. Dort hat es in den vergangenen Jahren bei 40 von 150 Lebertransplantationen Manipula- tionen oder andere Verstöße gegen Regeln und Richtlinien gegeben.

Geplant sind zwölf organspezi- fische Prüfungsgruppen, die min- TRANSPLANTATIONSSKANDAL

Zentren sollen regelmäßig überprüft werden

destens einmal in drei Jahren die Programme (insgesamt 140) vor Ort unter die Lupe nehmen. In je- der Gruppe sollen mindestens zwei Mitglieder der Prüfungs- oder der Überwachungskommission und zwei für das jeweilige Organ sachver- ständige unabhängige Ärzte mitar- beiten. Mitarbeiter der zuständigen Landesministerien begleiten die Visitationen.

Nach diesem Arbeitsmuster sind bereits die Leber trans plantations - programme am Universitätsklini- kum Hamburg-Eppendorf, der Cha- rité in Berlin und der Technischen Universität München geprüft wor- den. Am Klinikum rechts der Isar gab es 2010/2011 Auffäl ligkeiten in neun Fällen, die einer Sonderprü- fung bedurften und derzeit weiter untersucht werden. nsi

Künftig ste- hen sehr viel mehr Daten für die Analyse des Versorgungs - geschehens zur Verfügung.

Foto: Fotolia/maxkabadov

Die Datentransparenzverordnung ist am 18. September 2012 in Kraft ge- treten. „Mit der Verordnung legen wir den Grundstein für die Nut - zung ausgewählter Leistungs- und

Abrechnungsdaten der Kranken- kassen“, erklärte Bundesgesund- heitsminister Daniel Bahr. Die Auf- bereitung dieser Daten werde ent- scheidend zur Weiterentwicklung des Versorgungssystems beitragen.

Zuständige öffentliche Stelle für die Datenaufbereitung ist das Deut- sche Institut für Medizinische Doku- DATENTRANSPARENZVERORDNUNG

Mehr Daten zur Versorgungsforschung

mentation und Information (DIMDI).

Es erhält vom Bundesversicherungs- amt (BVA) ausgewählte Daten zu ambulanten und stationären Be- handlungen der gesetzlich Versi- cherten sowie zu Arzneimittelver- ordnungen. Dem BVA werden diese von den Krankenkassen bereits in verschlüsselter Form für den Ri si - kostrukturausgleich übermittelt. Die Daten werden erneut verschlüsselt und auf Antrag der Nutzungsbe- rechtigten vom DIMDI aufbereitet.

Eine Identifizierung von Versicher- ten ist dabei ausgeschlossen. Mit den Daten lassen sich zum Beispiel die Häufigkeit bestimmter Diagnosen und die Verordnung bestimmter Arz- neimittel bei diesen Diagnosen er- mitteln und altersbezogen darstellen.

Nutzungsberechtigt sind GKV- Spitzenverband der Krankenkas- sen, Kassenärztliche Bundesverei- nigungen, Gemeinsamer Bundesaus- schuss, Interessenvertretungen der Patienten und der Leistungserbrin- ger auf Bundesebene sowie Institu- tionen der Forschung und Gesund- heitsberichterstattung. KBr

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