• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Ambulante Versorgung: Ersatzkassen drängen auf strukturelle Veränderungen" (14.02.1992)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Ambulante Versorgung: Ersatzkassen drängen auf strukturelle Veränderungen" (14.02.1992)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE

Die Spitzenverbände der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) haben weitere Festbeträge festge- setzt. Nach Angaben des Bundesver- bandes der Betriebskrankenkassen handelt es sich dabei um die Wirk- stoffe Ginkgo biloba-Trockenextrakt und Heparin-Natrium nach der Fest- betragsstufe 1, in der Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen zusam- mengefaßt werden. In der Gruppe der Arzneimittel mit pharmakolo- gisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen (Festbetragsstufe 2) sind erstmals Festbeträge für Insuli- ne bestimmt worden.

Insgesamt werden von den neu- en Festbeträgen 49 verschiedene Präparate mit 136 Fertigarzneimit- telpackungen erfaßt. Auf sie entfällt nach Angaben der Krankenkassen ein Umsatz von 515 Millionen DM.

Zwar beläuft sich das rechnerische Einsparvolumen dieser neuen Fest- betragsrunde auf rund 17,2 Millio- nen DM, doch unterm Strich müssen die Kassen jetzt sogar eine Million DM draufzahlen. Ausschlaggebend

Wenn zu früheren Zeiten ein neuer Honorarvertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Ersatzkassen-Ver- bänden (VdAK) ausgehandelt wor- den war, ging man für gewöhnlich recht schnell zur Tagesordnung über. Heute ist das anders. Aus Sicht der Ersatzkassen ist es mit neuen Verträgen allein nicht mehr getan.

Strukturelle Veränderungen seien notwendig, wenn bei stabilen Bei- tragssätzen zwei Ziele dauerhaft un- ter einen Hut gebracht werden sol- len: eine qualitativ gute Versorgung

und eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen. Zeitgleich mit der Vorstellung des neuen Ho-

dafür sind die Entscheidung, auch Insuline mit Festbeträgen zu verse- hen, und der Wegfall der sogenann- ten Rezeptgebühr.

Festbeträge für Insuline waren jedoch sowohl von den Ärzten und dem Deutschen Diabetikerbund als auch von den Krankenkassen ge- wünscht worden. Diabetiker sollten nicht für die Versorgung mit lebens- wichtigen Medikamenten zuzahlen müssen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, heißt es in einer Erklä- rung der Kassen, müßten sich nun nach Festlegung der Festbeträge die Hersteller zu geringfügigen Preissen- kungen entschließen.

Nach dem aktuellen Stand der Festbetragsregelung ist mittlerweile ein Umsatzvolumen von 7,2 Milliar- den DM erfaßt. Das entspricht ei- nem Anteil von 34,8 Prozent der GKV-Gesamtausgaben für Arznei- mittel. Gegenwärtig läuft bereits ein neues Anhörungsverfahren — über- wiegend für Medikamente zur Be- handlung von hohem Blutdruck und Atemwegserkrankungen. JM

norarvertrages mit der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (Deutsches Ärzteblatt, Heft 6/1992) legten die Ersatzkassen-Verbände ein Zehn- Punkte-Papier vor, das auf eine weit- gehende Neuordnung der ambulan- ten ärztlichen Versorgung zielt. Eini- ge Forderungen decken sich durch- aus mit dem Handlungskonzept des KBV-Vorstandes aus dem Jahr 1989;

andere „finden wohl keine Begeiste- rung innerhalb der Ärzteschaft", wie VdAK-Vorsitzender Karl Kaula ein- räumte.

An erster Stelle steht die Forde- rung nach deutlich weniger Zulas- sungen von Ärzten. Zugleich fordert der VdAK im Einklang mit der KBV

die Verbesserung der fachlichen Qualifikation der Hausärzte: eine Mindestweiterbildungszeit von drei Jahren als Voraussetzung für die Kassenzulassung.

Entschieden weiter als die Ver- treter der Kassenärzteschaft gehen die Ersatzkassen in der Frage der Gliederung der ambulanten ärztli- chen Versorgung. Sie plädieren für eine gesetzliche Vorgabe, die feste Grenzen zieht: 60 Prozent Hausärzte und 40 Prozent Fachärzte. Es sollen so lange keine weiteren Fachärzte mehr zugelassen werden, fordert der VdAK, bis dieses Verhältnis erreicht sei.

„Sprengstoff" steckt auch in der Einstellung zum Labor. Zwar sind die Ersatzkassen inzwischen von ih- rer Maximalforderung abgerückt, das gesamte Laborkapitel aus der ärztlichen Gebührenordnung her- auszulösen, doch sie bestehen offen- bar auf einer Trennung von ärztli- chen und technischen Leistungen.

Daneben, heißt es in dem Papier, soll ein „sogenanntes Praxislabor de- finiert werden".

Die übrigen Überlegungen sind weder neu noch besonders konflikt- beladen. Die Ersatzkassen sind für die Förderung des ambulanten Ope- rierend, für eine verbesserte Koope- ration zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, für ei- ne Optimierung der Pharmakothe- rapie durch medizinisch-pharmako- logische Beratung der Ärzte, für ho- he Anforderungen an die ärztliche Weiterbildung und für eine Straf- fung der Gebührenordnung.

Allerdings heißt ein Stichwort in diesem Zusammenhang: Ausschöp- fung von Rationalisierungspotenti- alen. Wo diese im ambulanten Be- reich noch liegen können, sagen die Ersatzkassen nicht. Daß es damit aber wohl nicht mehr so weit her sein kann, verdeutlichte Karl Kaula indi- rekt: „Wir müssen auch erkennen", so der VdAK-Vorsitzende, „daß es für die Selbstverwaltung immer schwieri- ger wird, das Ziel der Beitragssatzsta- bilität im ambulanten Versorgungs- bereich zu erreichen, wenn es nicht gelingt,

durch entsprechende gesetzli- che

Regelungen den Kostenauftrieb in den Krankenhäusern in den Griff zu bekommen." JM

Arzneimittelversorgung

Nun auch Insuline mit Festbeträgen

Ambulante Versorgung

Ersatzkassen drängen

auf strukturelle Veränderungen

Dt. Ärztebl. 89, Heft 7, 14. Februar 1992 (25) A1-445

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Und wei- ter: „Werden die Zweifel nicht aus- geräumt, so ist mit Einverständnis- erklärung des Beihilfeberechtig- ten eine Stellungnahme der zu- ständigen Landesärztekammer

Auch in anderen Fällen soll die geziel- te Beratung einem Regreß vorgezogen werden, wenn aufgrund einer gezielten Beratung für die Zukunft eine wirt-

(3) Bevor der VdAK/AEV eine Entscheidung über einen Antrag auf Prüfung der Wirtschaftlichkeit in der Verordnungsweise nach Durch- schnittswerten trifft, kann er unter Vorlage

Förderung der Patienten- und Ver- braucher-Organisationen) bei re- duzierten Zuzahlungen im Bereich Rehabilitation, die die Kassen zu- sätzlich mit rund 800 Millionen

Auch die in der Presse verbrei- teten Vorstellungen eines Preisab- schlages von 20 bis 30 Prozent, gemes- sen an den derzeitigen Preisen für Originalpräparate, dürfen nach

Außer- dem soll die Höchstgrenze dann unterschritten werden, wenn eine Umsetzung des BSG-Urteils nur für das Jahr 1998 erfolgte und mit- hin 1999 nicht basisrelevant ist oder

(6) Die Arztpraxis, die auf Überwei- sung kurativ-ambulante Auftragsleistun- gen des Kapitels O E-GO durchführt, teilt der überweisenden Arztpraxis zum Zeitpunkt der

Andersen, nie- dergelassener Urologe, vor, daß sich der Aufwand für die ambulante Durchführung dieser häufigen Be- handlungsmethode für niedergelasse- ne Spezialisten nicht lohne: