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Archiv "Hausarztverträge der Ersatzkassen: Freiwillige vor!" (06.03.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 10⏐⏐6. März 2009 A443

P O L I T I K

D

r. Johannes Vöcking kann erst einmal aufatmen. „Viel- leicht muss ich meine Unterschrift unter einen Hausarztvertrag aus der Beugehaft setzen“, hatte der Vor- standsvorsitzende der Barmer Ende vergangenen Jahres angemerkt.

Vöckings ironische Anspielung be- zog sich darauf, dass die Barmer wie viele andere Ersatzkassen nicht viel davon hält, Hausarztverträge anbie- ten zu müssen, und sich alle deshalb nicht damit beeilen.

Doch nun kommt anscheinend Schwung in dieses Geschäft. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat Ende Februar angekündigt, bis zum Sommer Hausarztverträge abschlie- ßen zu wollen. Dafür hat er bundes- und landesweit Ärztenetze oder an- dere Ärztegemeinschaften zu einem Ideenwettbewerb für die Vertrags- gestaltung aufgerufen. Wenn die Verträge schon mehr Geld kosteten, sollten auch mehr Leistungen für die Versicherten enthalten sein, stell- te der vdek-Vorstandsvorsitzende, Dr. Thomas Ballast, klar.

Die AOK ist für die

Ersatzkassen kein Vorbild

Die Ersatzkassen hatten bislang die geltende Regelung kritisiert, die Hausarztverträge zwingend vor- schreibt und als Vertragspartner den Deutschen Hausärzteverband begüns- tigt. „Auch wenn wir mit der Aus- gestaltung dieser Regelung nicht glücklich sind: Die Ersatzkassen übernehmen mit dem Ideenwett- bewerb die Initiative, um für die Versicherten die bestmögliche Ver- sorgung zu erreichen“, sagte Bal- last. Vorschläge sollten bis zum 31.

März 2009 eingereicht werden.

Dass die Ersatzkassen ähnliche Verträge abschließen wie den zwi- schen AOK und Hausärzteverband

in Bayern (siehe Kasten), schloss Ballast aus. Zwar liefen Gespräche, aber „wir werden diesen Vertrag so nicht mitmachen können“. Denn es werde „relativ viel Geld für relativ wenig Leistung beansprucht“. Dem Vernehmen nach sehen das aber nicht alle bei den Ersatzkassen so:

Angeblich soll der Bayerische Hausärzteverband in Kürze sowohl mit den Ersatz- wie mit den Be- triebskrankenkassen im Land einen Hausarztvertrag nach dem Muster der dortigen AOK abschließen.

Ziel des vdek sind dagegen nach Darstellung Ballasts Verträge, die den Nutzen der hausärztlichen Ver- sorgung stärker spürbar machen.

Deswegen hat der Verband Prof. Dr.

Gerd Glaeske vom Zentrum für So- zialpolitik der Universität Bremen beauftragt, ein Konzept für Qua- litätsstandards im Rahmen eines solchen Vertrags zu erarbeiten.

Pharmazeut Glaeske empfiehlt die verpflichtende Teilnahme der Hausärzte an bestimmten Qualitäts- zirkeln und Fortbildungen und dar- über hinaus Zielvereinbarungen zum Beispiel zur Arzneimittelver- sorgung älterer Menschen. Daran sollten auch bestimmte Honorarele- mente anknüpfen. Ohne derartige Vorgaben „bleibt der Zweifel, ob mit der gesetzlichen Vereinbarung nicht doch vor allem den Hausärz- ten ein wirkungsvoller Hebel für mehr Honorar in die Hand gegeben wurde“, erklärte Ballast.

Ulla Schmidt erwartet bis zum Juli Vertragsabschlüsse

Er betonte zudem, dass Hausarzt- verträge neben der Regelversor- gung angeboten werden sollen. Je nach Umfang der Leistungen könn- te das für Versicherte heißen, dass sie Vergünstigungen erhalten, wenn sie sich einschreiben – oder dass sie für eine Art Premium-Hausarztver- trag eine Zusatzprämie bezahlen müssen.

Ulla Schmidt (SDP) hatte vor Kurzem beim Neujahrsempfang des Hausärzteverbands die Krankenkas- sen erneut aufgefordert, bis Ende Juni flächendeckend Hausarztver- träge abzuschließen, wie es im Ge- setz vorgeschrieben sei. Danach ste- he den Hausärzten der Gang zum Schiedsamt offen, sagte Schmidt und betonte gegenüber den Gastge- bern: „Das ist die größte Macht, die wir Ihnen geben konnten.“

Der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Wei- geldt, hatte prompt reagiert: „Wir wissen, dass wir bis 30. Juni Ergeb- nisse haben müssen“, antwortete er.

Die Kassen seien vielerorts jedoch nicht entgegenkommend. Weigeldt ergänzte, dass die Verträge noch er- weitert und verbessert werden kön- nen: „Wir sind noch nicht am Ende der Strukturen.“ Als Stichwort für künftige Vertragselemente nannte er unter anderem die Einbindung der häuslichen Pflege. I Sabine Rieser

BEISPIEL BAYERN

Der Bayerische Hausärzteverband, die AOK Bayern und die Hausärzt- liche Vertragsgemeinschaft haben einen neuen Hausarztvertrag ab- geschlossen. Er tritt zum 1. April in Kraft und führt zu einer Bereinigung der Gesamtvergütung bei der KV Bayerns für eingeschriebene Versicherte.

Unter anderem enthält der Ver- trag folgende Honorarelemente:

>Kontaktabhängige Grundpau- schale: 50 Euro pro Quartal inklusive Hausbesuchszuschlag von 2,50 Euro

>Kontaktunabhängige Struktur- pauschale: je nach Qualitäts- bestandteilen von 8,75 bis zu 21,25 Euro pro Quartal

>Zuschlag für chronisch Kranke:

26 Euro pro Quartal

>Jährlicher Check-up: 45 Euro

>Hautkrebs-Screening: 25 Euro

>Dringender Besuch: 85 Euro

HAUSARZTVERTRÄGE DER ERSATZKASSEN

Freiwillige vor!

Die Ersatzkassen halten nicht viel von der Verpflichtung zu Hausarztverträgen. Sie spielen weiter auf Zeit und appellieren nun an Ärztenetze oder andere

Gemeinschaften, ihre Entwürfe zu präsentieren.

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