A1448 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 28–29⏐⏐13. Juli 2009
P O L I T I K
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s ist ein Spiel auf Zeit. Bis zum 30. Juni sollten alle Krankenkassen nach den Vorgaben des Gesetzgebers Verträge zur haus- arztzentrierten Versorgung schließen, und zwar mit denjenigen Gemein- schaften, die mindestens 50 Prozent der Allgemeinärzte eines KV-Be- zirks vertreten. Doch außer Streit gibt es derzeit wenig zu vermelden.Der entzündet sich in erster Linie daran, dass der im Oktober 2008 auf Druck der CSU geänderte § 73 b SGB V dem Deutschen Hausärzte- verband und seinen Landesverbän- den faktisch ein Verhandlungsmono- pol einräumt. Dieser Vertragszwang müsse wieder aus dem Sozialge- setzbuch gestrichen werden, hatte der Vorstandsvorsitzende des AOK- Bundesverbandes, Herbert Rei- chelt, bereits im Februar an die Bun- desregierung appelliert. Der Zwang verleite Hausärztegemeinschaften dazu, Fantasiepreise zu fordern und Drohkulissen aufzubauen.
Es wird weiter verhandelt
Dabei sind es zwei AOKen, die den Weg für die neuen Selektivverträge unter Ausschluss der Kassenärztli- chen Vereinigungen bereitet haben.Bereits im Mai 2008 hatten sich in Baden-Württemberg der Medi-Ver- bund, der dortige Hausärzteverband und die AOK auf einen Hausarztver- trag verständigt. Im Februar dieses Jahres einigten sich der Bayerische Hausärzteverband und die dortige AOK auf einen Vertrag nach § 73 b.
Vor dem Stichtag kam es dann noch in Schleswig-Holstein zu einem Ver- tragsabschluss zwischen dem Haus- ärzteverband, den Ärztegenossen- schaften und den Betriebskranken- kassen. Ansonsten blieben die Nach- ahmer aus.
Doch noch wird vielerorts weiter verhandelt, zum Teil zusammen mit
den KVen wie in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen, zum Teil um Selektivverträge, die eine Bereini- gung der Gesamtvergütung vorsehen, oder wie in Brandenburg um soge- nannte Add-on-Verträge, die sich als Ergänzung zur Versorgung innerhalb des Kollektivvertrags verstehen.
Eilig scheint es allerdings mit den Vertragsabschlüssen einzig den Hausärzteverbänden zu sein, die über diese Verträge ihre Autonomie gegenüber dem KV-System ausbau- en wollen. Dass viele Krankenkas- sen Verhandlungen mit dem Haus- ärzteverband verweigerten, bezeich- nete deren Bundesvorsitzender Ul- rich Weigeldt als „Missachtung des Gesetzes und der Versicherten“.
Denn der Verband habe in nahezu allen Regionen das Verhandlungs-
mandat errungen. Konsequenter- weise haben die Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes inzwischen die gesetzlich vorgese- henen Schiedsverfahren gegen die Kassen eingeleitet, mit denen bis- lang keine Einigung erzielt werden konnte. „Trotz der rund 1 800 Ver- fahren stehen wir selbstverständlich weiterhin den Kassen für Verhand- lungen zur Verfügung“, betonte Weigeldt. Zumindest so lange, wie kein Schiedsspruch gefällt wurde.
Der Hausärzte-Chef stellte aber auch klar: „Wir sind schon ent- täuscht, dass die Kassen das Recht ihrer Patienten an dieser Stelle zum Teil nicht ernst nehmen.“
Wenig Verständnis für das Ver- halten der Krankenkassen hat auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). „Der § 73 b steht“, hatte sie noch vor Kurzem im Ge- spräch mit dem Deutschen Ärzte- blatt betont. Er sei ein Weg, die gute hausärztliche Versorgung in der Fläche zu sichern und Anreize für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu geben.
Viel Geld ohne Gegenleistung
Das sehen nicht alle so. Zu den schärfsten Kritikern der Hausarzt- verträge nach § 73 b gehört der Ver- band der Ersatzkassen (vdek). Des- sen Vorsitzender Thomas Ballast hatte im Frühjahr vor drohenden Mehrkosten von bis zu vier Milliar- den Euro für annähernd gleiche Leis- tungen gewarnt. Ähnliches verlautet von Josef Hecken. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, das die Aufsicht über die bundesweit agie- renden Krankenkassen ausübt, ur- teilte über den Hausarztvertrag in Bayern: „Viel Geld für null Gegen- leistung.“ Hecken fordert eine Re- vision von § 73 b. Darauf scheinen auch die meisten Krankenkassen zu hoffen. Sie versuchen jetzt offenbar, die Zeit bis zur Bundestagswahl im September zu überbrücken. Denn das Modell hat auch in der Politik nicht nur Freunde. Erst am 3. April scheiterte im Bundesrat der Versuch der unionsregierten Länder Hessen und Baden-Württemberg, die da- mals nicht einmal sechs Monate alte Neuregelung wieder zu kippen. I Heike KorziliusHAUSARZTVERTRÄGE
Wie schnell ist nichts passiert
Bis zum 30. Juni sollten die Kassen ihren Versicherten eine besondere hausarztzentrierte Versorgung nach § 73 b anbieten. Doch Verträge mit dem Hausärzteverband sind immer noch die Ausnahme.
Warten auf Ver- träge:Noch können sich nicht alle Versi- cherten von einem Hausarzt ihrer Wahl durch das Gesund- heitssystem lotsen lassen.
Foto:laif