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Archiv "Hausarztverträge: Beklagte Gefälligkeit" (25.08.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 34–3525. August 2008 A1755

S E I T E E I N S

D

ie Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will es nicht hinnehmen, dass die Kassenärztli- chen Vereinigungen (KVen) beim Abschluss von Haus- arztverträgen künftig praktisch außen vor bleiben. Ihr Vorsitzender, Dr. med. Andreas Köhler, erwägt Verfas- sungsbeschwerde gegen eine Neuregelung, die derzeit in der großen Koalition diskutiert wird. Danach soll

§ 73 b im Sozialgesetzbuch V so verändert werden, dass die Krankenkassen bis zum 30. Juni 2009 Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nur noch mit Ge- meinschaften schließen dürfen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilneh- menden Allgemeinärzte eines KV-Bezirks vertreten.

Die KV selbst kann nur noch im Fall eines zuvor ge- scheiterten Schlichtungsverfahrens Vertragspartner werden. Sollte der Bundestag dieser Änderung zustim- men, würde das von der Politik seit Jahren beklagte Ver- tragsmonopol der ärztlichen Körperschaften schlicht auf den Hausärzteverband übertragen. Denn er allein weist neben den KVen in einigen Regionen den nötigen Organisationsgrad an Allgemeinärzten auf.

Hinter dieser Initiative stecken wahltaktische Über- legungen der CSU. Die Partei bangt bei der Landtags- wahl im September um ihre absolute Mehrheit und hofft, mit dieser Gefälligkeit die rebellierenden Haus- ärztinnen und Hausärzte im Freistaat zu befrieden.

Kurzfristig dürfte die CSU mit ihrem Wahlgeschenk of- fene Protestaktionen der Mediziner gegen die Landes- regierung abwenden können. Doch die langfristigen Folgen sind nicht zu unterschätzen.

Nach Ansicht des KBV-Vorstandsvorsitzenden ver- letzt diese „Gefälligkeitsregel“ den Gleichheitsgrund- satz und die Berufsausübungsfreiheit, wie sie das Grundgesetz garantiert. „Dagegen werden wir zur Not Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einle- gen“, erklärte Köhler. Allerdings kann die KBV nicht selbst vor Gericht ziehen. Klagen müssten betroffene Ärztinnen und Ärzte. KBV-Vorstand Dr. med. Carl- Heinz Müller kritisierte, die von der CSU favorisierte Änderung verhindere genau das, was die Politik bisher immer wollte, nämlich mehr Wettbewerb im Gesund-

heitswesen. Köhler und Müller zweifelten darüber hin- aus den Alleinvertretungsanspruch des Hausärztever- bands an. Die Allgemeinmediziner stellen der KBV zu- folge 58 Prozent der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte. Daneben seien auch praktische Ärzte (13 Prozent), Internisten (19 Pro- zent) sowie Kinder- und Jugendärzte (zehn Prozent) als Hausärzte tätig. „Die geforderten 50 Prozent der haus- ärztlich tätigen Allgemeinmediziner würden also nur ganze 29 Prozent aller Hausärzte umfassen“, sagte Müller. Der Berufsverband deutscher Internisten und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hatten sich aus diesem Grund von Anfang an von den CSU- Plänen distanziert.

Der Hausärzteverband gibt sich dagegen weiter selbstbewusst. Seine Reaktion auf den eskalierenden Streit zwischen Krankenkassen und Ärzten über die Honorarreform verdeutlicht, wie tief inzwischen der Riss ist, der durch die Ärzteschaft geht. Der Hausarzt- vertrag mit der AOK Baden-Württemberg zeige, dass der Hausärzteverband die hausärztliche Versorgung für die Versicherten auf einem adäquaten Honorarniveau gewährleisten könne, heißt es. Im Gegensatz zur KBV.

Diese habe wieder einmal gegen die Ungleichbehand- lung der Hausärzte bei der Honorierung nichts unter- nommen. Das Tischtuch ist offenbar zerschnitten.

Heike Korzilius Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik

HAUSARZTVERTRÄGE

Beklagte Gefälligkeit

Heike Korzilius

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