Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen Briefe an die Redaktion
Arztstand in äußerst einseitiger Wei- se zu diskreditieren, ist hinlänglich und sattsam bekannt. In einem de- mokratischen Staatswesen müssen wir auch eine solche Kritik hinneh- men. Doch unverständlich und für meine Begriffe höchst ärgerlich bleibt es, daß wir gar nicht oder nur sehr unvollkommen und unwirksam von einer adäquaten Reaktion der Berufsvertretung oder gar des Be- troffenen zu hören bekommen. Was nützt es uns Ärzten in unserer Ge- samtheit zudem, wenn Stellungnah- men oder Rückweisungen wie die o. a. Glosse ausschließlich in der Berufspresse erscheinen, die doch unseren Bürgern nicht zugänglich ist? Wo bleibt in solchen Fällen die Öffentlichkeitsarbeit? ... Unterblei- ben jedoch derartige Reaktionen, so muß die unkritische Masse der Fern- sehzuschauer die Details dieser Sendung als Tatsachen hinnehmen.
Losgelöst von diesem Einzelfall der Berichterstattung im Fernsehen bleibt ganz allgemein für mich fest- zustellen, daß das sogenannte „Ima- ge" des Ärztestandes nicht zuletzt deswegen so „angegraut" ist, weil die jetzt so heftig beschworene Öf- fentlichkeitsarbeit der Ärzteschaft bisher zumindest nicht stattgefun- den hat. Und ich hege sogar die Be- fürchtung, daß dieses Versäumnis langer Jahre in seiner Auswirkung nicht wiedergutzumachen sein wird.
Es scheint mir auch Skepsis ange- bracht, ob es wirklich zu einer effek- tiven Selbstdarstellung in der Öf- fentlichkeit kommen wird.
Dr. med. Hj. Fresenius 3411 Berka
STUDIUM
Zu dem Vorschlag von Prof. Dr. med.
Wolfgang Jaeger, ein Pflegedienst-Vor- studium einzurichten:
Schwarzen Peter weitergeben
Von seiten der Kultusminister wurde bisher immer der Einwand erhoben, eine Beurteilung des abgeleisteten Pflegedienstes sei weder personell noch von der Sache her möglich .. .
Als erster hat sich das Kuratorium und der Verwaltungsausschuß des Deutschen Instituts für Fernstudium an der Universität Tübingen (DIFF) mit den Jaegerschen Vorschlägen befaßt. Beide lehnten den Vorschlag ab. Begründung: 1. Eine Verlänge- rung des Praktikums von 2 auf 5 Monate und eine Vorverlegung vor den Studiumsbeginn sei kaum zu er- reichen. 2. Die Mitwirkung der Kreis- krankenhäuser usw. sei unwahr- scheinlich. 3. Die Frage der Zulas- sung sollte nicht an ein Fernstudien- projekt gekoppelt werden. Diese Be- hauptung, das Pflegepraktikum vor dem Medizinstudium sei nicht durchführbar und die Krankenhäu- ser seien nicht bereit, Praktikumstel- len bereitzustellen, heißt nichts an- deres, als daß die Ärzteschaft keine vernünftigen Vorschläge machen könne. Diesen Schwarzen Peter soll- ten wir uns nicht zuschieben lassen.
Die Ärzteschaft sollte in Verbindung mit der Krankenhausgesellschaft und mit den Lehrkörpern der Medi- zinischen Fakultäten endlich un- sachlichen Ablehnungen ihrer Vor- schläge entgegentreten .
Dr. med. Gerd Höfling Beethovenstr. 5 5603 Wülfrath
SCHUSSWAFFEN
Eine Anregung, die vor allem Ärzte, die nächtliche Hausbesuche machen, be- trifft.
Für den Notfall
Seit Einführung des neuen Waffen- gesetzes können die Ärzte, welche einen Jagdschein mit Mühe erwor- ben haben, nicht mehr eine Verteidi- gungswaffe für den Notfall außer Haus mitnehmen. Von den Gerich- ten wird gerne eine Notwendigkeit verneint. Dagegen sprechen aber doch relativ häufige Angriffe, auch mit Todesfolge, gegen Ärzte. Sie sollten sich der Sache wirklich annehmen.
Dr. med. J. E. Münnich Im Reigart 15
6901 Dossenheim-Nord
EICHGEBÜHREN
Über einen Rechtsstreit mit einem Eich- amt:
Tausend Prozent
Offensichtlich wurden über lange Zeit hin von Eichämtern für ihre Be- mühungen Bescheide ausgegeben, in denen die darin niedergelegten Forderungen weit überhöht waren.
So forderte ein Eichamt im Jahre 1971 für die Nachprüfung einer Per- sonenwaage 4,20 DM, für die glei- che Tätigkeit mit einem Zeitaufwand von vielleicht höchstens drei Minu- ten vier Jahre später 40,00 DM, was eine Erhöhung der Gebühren um fast eintausend Prozent bedeutet.
Ein Facharzt hat sich dagegen ge- wandt. Das von ihm im Jahre 1976 angerufene Verwaltungsgericht Stuttgart hat unter dem 18. Februar 1977 für Recht erkannt, daß ein Ge- bührenbescheid eines Eichamts vom 20. Februar 1975 und ein Wider- spruchsbescheid eines Landesge- werbeamtes vom 5. April 1976 auf- gehoben werden (Aktenzeichen des Gerichts: VRS V 423/76). Zwar hat zunächst das Land Baden-Württem- berg gegen dieses Urteil Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Ba- den-Württemberg in Mannheim ein- gelegt, diese Berufung aber nach einigen Wochen zurückgenommen mit der Wirkung, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. Februar 1977 am 1. Juni 1977 rechtskräftig geworden ist. Das hat- te zur Folge, daß die von einem Eichamt im Jahre 1975 geforderten 40,00 DM .auf 12,00 DM zurückge- setzt wurden. Das macht zwar eine Erhöhung der Gebühren innerhalb vier Jahren um mehr als das Doppel- te aus, bleibt aber weit unter der zunächst gegebenen Eintausend- Prozent-Marke. Das von einem ein- zigen Arzt allein erstrittene Verwal- tungsgerichtsurteil bedeutet mög- licherweise für alle Ärzte in der Bun- desrepublik zusammen eine Kosten- ersparnis von mehreren hunderttau- send Deutschen Mark.
Dr. med. Albert Seitzer Von-Witzleben-Straße 3 7100 Heilbronn
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 29 vom 20. Juli 1978 1707