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Archiv "73 500 Abtreibungen: 35 Prozent mehr als 1978" (21.06.1979)

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Freie Berufe fordern Gleichstellung

bei der Altersvorsorge

ln Verhandlungen mit dem Bun- desfinanzministerium und .den Bundestagsfraktionen versucht der Bundesverband der Freien Be- rufe (BFB), Bonn, zu klären, ob und inwieweit die steuerlichen Vergünstigungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversor- gung für Arbeitnehmer ·üblich sind, auch für Selbständige durch- zusetzen sein werden.

Konkret"geht es um den Pauschal- steuersatz von zehn Prozent, mit dem Beiträge zu Direktversiche- rungen und Zuwendungen an Pensionskassen lediglich zu be- steuern sind, sofern sie 2400 DM oder (unter bestimmten Voraus- setzungen) 3600 DM jährlich nicht übersteigen. Eine solche steuerli- che Erleichterung ist seit lnkraft- treten des "Gesetzes zur Verbes- serung der betrieblichen Alters- versorgung" vom 19. Dezember 1974 nach dem Einkommensteu- ergesetz (EStG) möglich.

Der BFB sieht allerdings wenig Chancen dafür, die gewünschte steuerliche Förderung für Selb- ständige durch eine "Öffnung"

des Betriebsrentengesetzes auch für Selbständige zu erreichen. Grund: Das Gesetz betrifft in erster Linie die arbeitsrechtlichen Bezie- hungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, und das Arbeits- recht ist auf die Vorsorge der Selb- ständigen nicht anwendbar.

Statt dessen wird eine Lösung im Rahmen des EStG gesucht, etwa durch Aufnahme einer besonde- ren Vorschrift zur Förderung der Altersvorsorge der Selbständigen. Insoweit könnte eine zumindest steuerliche Gleichbehandlung im Sinne des § 40 EStG erzielt wer- den. Eine steuerliche Förderung müßte nach Meinung des BFB gleiche oder ähnliche Auflagen vorsehen, wie sie bei Arbeitneh- mern gelten, nämlich:

..,. keine Erlebansleistung vor dem 60. Lebensjahr und keine vor- zeitige Kündigung. Dies könnte problemlos bei Lebensversiche- rungen sichergestellt werden, wo- bei eine Kündigung gesetzlich in Prämienfreistellung umzudeuten wäre.

..,. Um die "Unverfallbarkeit" der Anwartschaften sicherzustellen, könnte den Selbständigen die Be- leihung oder der Rückkauf von steuerlich geförderten Lebensver- sicherungen untersagt werden, ebenso eine Abtretung von Rechten.

..,. Schwieriger sei das Problem der Insolvenzsicherung der geför- derten Vorsorgeleistungen zu lö- sen. Die Einbeziehung unterneh- rnarisch tätiger Personen in die sogenannte Insolvenzsicherung des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) gemäß § 7-15 des "Be- triebsrentengesetzes" ist geprüft und verworfen worden. Statt des- sen sollte ein Modell erörtert wer- den, das über eine Änderung der Konkursordnung die steuerlich begünstigten Altersvorsorgebeträ- ge dem Zugriff von Gläubigern entzieht. Dies würde gleichzeitig bedeuten, daß die Selbständigen bereit sein müßten, sich einer ent- sprechenden Beitragspflicht zu unterwerfen, aus der eine Selbst- hilfeeinrichtung für die Altersver- sorgung der Selbständigen finan- ziert wird, um die Altersvorsorge der Selbständigen gegen das ln- solvenzrisiko zu versichern.

BFB/DÄ

ln einem Satz

Datenbanken - Das Bundesmini- sterium für Forschung und Tech- nologie beabsichtigt nicht, eine Datenbank zu errichten, die Anga- ben über den Gesundheitszustand der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik sammelt und speichert, wie Bundesforschungs- minister Dr. Volker Hauff auf ,eine parlamentarische Anfrage von Frau Dr. med. dent. Hanna Neu- meister mitteilte. DÄ

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Arbeiter-Ersatzkassen:

Mitgliederzahl im Aufwärtstrend

Wie bei den Angestellten-Ersatz- kassen, so hält auch bei den Arbei- ter-Ersatzkassen der Aufwärts- trend in der Mitgliederentwicklung, an. Allein im Jahresdurchschnitt 1978 'stieg die Mitgliederzahl um 11 377 oder 3,02 Prozent. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß das "Krankenversicherungs-Ko- stendämpfungsgesetz" von 1977 zur eigenen Versicherung bei einer Reihe bisher mitversicher- ter Familienangehöriger geführt hat. Die positive Entwicklung hat sich auch 1979 fortgesetzt; am 1.

März waren 396 708 Mitglieder bei den Arbeiter-Ersatzkassen versi-

chert. WZ

73 500 Abtreibungen:

35 Prozent mehr als 1978

Die Zahl der amtlich gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche ist im vergangenen Jahr in der Bundes- republik Deutschland um 35 Pro- zent gestiegen. Sie betrug, wie das Statistische Bundesamt, Wiesba- den, mitteilte, insgesamt rund 73 500. Damit kamen auf 1000 Le- bend- und Totgeborene 127 Schwangerschaftsabbrüche. Im Jahr zuvor waren es noch 93. Auch bei den Ergebnissen für 1978 müs- se noch mit einer Dunkelziffer un- bekannten Ausmaßes gerechnet werden, meint das Amt.

Mit 67 Prozent rangieren nach wie vor die Abtreibungen wegen einer sogenannten sozialen Indikation weit an der Spitze. ln 23 Prozent der Fälle wurde der Abbruch nach einer allgemeinen medizinischen und in fünf Prozent der Fälle nach einer psychiatrischen Indikation vorgenommen. Bei vier Prozent der Fälle lag eine eugenische und bei 0,1 Prozent eine ethische (kri- minologische) Indikation vor. 77 Prozent der Abbrüche wurden in Krankenhäusern und 23 Prozent in einer gynäkologischen Praxis

durchgeführt. EB

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 25 vom 21. Juni 1979 1673

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