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Archiv "ABTREIBUNGEN: Selbstmördergemeinschaft" (06.11.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Als Unterkleidung empfiehlt sich schweiß- absorbierendes Material. Zum Beispiel saugen die neuen Kunstfasern Dunova und Lifa den Schweiß auf und geben ihn nach außen ab, so daß kein Kältegefühl auf der Haut entsteht.

Regencape und Schuhe mit rutschfesten Sohlen vervollständigen die Standardaus- rüstung. Bei starker Sonneneinstrahlung oder kühler Witterung ist eine Kopfbedeckung an- gebracht.

Radfahrerhosen mit Innenleder (je nach Witte- rung kurz oder lang), die direkt auf der Haut getragen werden, verhindern auch bei längeren Fahrten weitgehend Sitzprobleme.

Wenn Radfahren zum Streß wird

Radfahren auf verkehrsreichen Straßen oder in sehr hügeligem Gelände bringt gewöhnlich mehr Schaden als Nutzen. Übermäßige An- strengung, Angst, ständige Konzentration auf den Verkehr und das Einatmen der Auto- abgase stellen für Ihren Patienten eine zusätz- liche Belastung dar.

Freie Fahrt ins Grüne

Zum Radfahren eignen sich am besten verkehrsarme, ländliche oder waldreiche Gebiete. Die Streckenführung sollte möglichst flach sein. Für die ersten vier Wochen ist ein 20- bis 30minütiges Aufbautraining empfeh- lenswert. Ab der 5. Woche kann sowohl die Gesamttrainingsdauer als auch die Länge der im Trainingstempo zu absolvierenden Strecke heraufgesetzt werden.

Bei zu schlechter Witterung oder in der prallen Mittagssonne sollte Ihr Patient seinen „Draht- esel" im Stall lassen.

Starker Gegenwind oder sehr hügeliges Ge- lände bewirken einen sprunghaften Anstieg der Beanspruchung. In solchen Fällen ist es am besten, vom Rad zu steigen. Das ist keine Schande, denn: ,Wer sein Fahrrad liebt ..."

Mono Mack' 20 mg • Mono Mack" 40 mg • Mono Meck - Tropfen Koronartherapeutika. Zusammensetzung: 1 Tablette Mono Mack 20 mg/40 mg enthält: Isosorbid-5-nitrat 20 mg/

40 mg, I g Lösung (= 18 Tropfen) enthält: Isosorbid-5-nitrat 40 mg. Anwendungsgebiete: Langzeitbehandlung koronarer Durchblutungsstörungen (Angina pectoris). Vorbeugung von Angina-pectoris-Anfällen. Nachbehandlung des Herz- infarktes bei Weiterbestehen von Angina pectoris. Behand- lung der chronischen Herzmuskelschwäche in Verbindung mit Digitalis und/oder harntreibenden Mitteln (Diuretika).

Gegenanzeigen: Bei Schock, hypotonen Kollapszuständen und akutem Herzinfarkt dürfen Mono Mack 20 mg/40 mg und Mono Mack Tropfen nicht angewandt werden. Bei sehr niedrigem Blutdruck, in den ersten 3 Monaten der Schwan- gerschaft und in der Stillzeit darfdie Einnahme nur dann erfolgen, wenn nach Ansicht des Arztes der Nutzen ein etwaiges Risiko überwiegt. Nebenwirkungen: Eventuell auf- tretende Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, vorübergehende Gesichtsrötung (Flush), Übelkeit und Erbrechen lassen gewöhnlich nach einigen Tagen nach.

Besonders zu Beginn der Behandlung besteht die Möglich- keit einer Blutdrucksenkung und einer Erhöhung der Puls- frequenz. Diese Medikamente können auch bei bestim- mungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, daß die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beein- trächtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße bei Behand- lungsbeginn sowie im Zusammenwirken mit Alkohol.

Packungsgrößen: Mono Mack 20 mg: O.P. mit 50 Tabletten N2 DM 31,20, O.P. mit 100 Tabletten N3 DM 57,40. Mono Mack 40 mg: O.P. mit 50 Tabletten N2 DM 48,45, O.P. mit 100 Tabletten N3 DM 90,30. Mono Mack 'fropfen: O.P. mit 20 g (= 19 ml) Tropflösung DM 24,95, O.P. mit 50 g (= 47 ml) Tropflösung DM 52,75. Anstaltspackungen.

Heinrich Mack Nachf., Chem.-pharm. Fabrik, 7918 Illertissen Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Die gleichzeitige Ein- nahme von blutdrucksenkenden Präparaten, anderen gefäß- erweiternden Mitteln (Vasodilatatoren), Kalzium- antagonisten, trizyklischen Anti-

d)..piessiva und Alkohol kann die blut- drucksenkende Wirkung von Mono Mack 20 mg/40 mg und Mono Mack Tropfen vei stärken. Stand: März 85.

ABTREIBUNGEN

Zu dem Kurzbericht von HC:

„Mehr als 200 000 Abtreibun- gen im Jahre 1984", in Heft 41/1985, Seite 2961:

Selbstmörder- gemeinschaft

Der von HC verfaßte ... Kurzbericht zur annä- herungsweisen Abtrei- bungs-Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutsch- land für das Jahr 1984 kann zumindest eine von meh- reren Abtreibu ngs-Du nkel- ziffern im ambulanten und belegärztlichen Bereich aufklären. Diejenigen Tö- tungen nämlich von in aller Regel gesunden Kindern in gesunden Müttern, die zwar an das Statistische Bundesamt nicht gemel- det, aber immerhin kas- senärztlich ordnungsge- mäß mit der richtigen BMÄ-Ziffer abgerechnet wurden: Ziffer 1055 für Le- bensbeendigungen bis zur 12. Woche und Ziffer 1056 für die ebenfalls straffreie Tötung nach der 12. Le- benswoche des Embryo.

Leider hat sich HC nur die Gelegenheit entgehen las- sen, auf die exakte Zahl der aus diesem „Dunkelzif- fer"-Bereich nicht nach Wiesbaden gemeldeten hinzuweisen, d. h. auf schon sehr beachtliche 43118. Dies ergibt sich ganz eindeutig aus der Dif- ferenz von 91 884 ord- nungsgemäß abgerechne- ten und den aus „gynäko- logischer Praxis" gemel- deten 48 766 ambulanten und belegärztlichen Ab- treibungen. Das bedeutet doch eine zigtausendfache Pflichtvergessenheit von Kassenärzten allein im Jahr 1984, nämlich bewie- senermaßen und mit der absoluten Zahlenangabe:

mindestens 43 118mal.

Die zweite und dritte Dun- kelziffer ... betreffen die- jenigen Tötungen, die Selbstzahler und Privatver- sicherte durch Ärzte haben

ausführen lassen, und alle Abtreibungen im Ausland an deutschen Frauen. Dar- über hinaus gibt es aber noch eine vierte und fünfte Dunkelziffer: In München beispielsweise wurden im belegärztlichen und (hier bislang nicht erlaubten) ambulanten Bereich in al- len vier Quartalen des Jah- res 1984 insgesamt mit der Ziffer 1055: 196 und mit der Ziffer 1056: 9 abge- rechnet bei weit mehr als zehntausend tatsächlich

„durchgeführten".

Selbst wenn man die mit den bis 4/1983 gebräuch- lichen Ziffern 1050 (848) und 1052 (495) noch im Jahre 1984 abgerechneten

„Abort"-Fälle mit dazu- rechnet, kommt man mit ganzen 1548 in den kas- senärztlichen Abrechnun- gen Münchens nachweis- baren Abtreibungen nur- mehr zu einem katastro- phal verfälschten Abtrei- bungs-Szenario bei aller- dings vollständig gesam- melten Sozial- und Indika- tionsbescheinigungen.

Wie aber wird's gemacht?

Mittels prästationärer Dia- gnostik nach der Melodie

„soviel ambulant wie mög- lich und soviel stationär wie nötig". Der AOK-Lan- desverband in Bayern ver- folgt für seine realistische- re Abtreibungsübersicht schon längst auch die BMÄ-Ziffer 1104 (Ausscha- bung). Doch gibt es sicher- lich noch viel mehr diagno- stische Versteckmöglich- keiten in diesem vierten

Abtreibungs-,,Dunkelzif- fer"-Bereich.

Die fünfte und vorerst letz- te Abtreibungs-,,Dunkelzif- fer" ist nach wie vor die gu- te alte kriminelle: keine

Meldung, keine Abrech- nungs-Ehrlichkeit, keine Scheine. Hierüber Zahlen- angaben zu veröffent- lichen, ist nun ganz und gar unschicklich. Man soll- te aber nicht etwa mit der neuen Gesundheitsmini- sterin Rita Süssmuth treu- BRIEFE AN DIE REDAKTION

Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 45 vom 6. November 1985 (7) 3311

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

deutsch davon ausgehen, daß der soziale Fortschritt mit der Wunsch-Tötung ungeborener Kinder hier- zulande ausschließlich von Ärzten sichergestellt wird.

Eine einzige Saugküretta- gen-Herstellerfirma, so je- denfalls war es vor weni- gen Wochen beim interna- tionalen Gynäkologenkon- greß in Berlin zu erfahren, hatte allein zwanzigtau- send Geräte in der Bun- desrepublik schon ver- kauft — keinesfalls nur an Ärzte.

Was noch heute „Abtrei- bungsreform" genannt wird, hat innerhalb der letz- ten zehn Jahre nicht nur die Abtreibungen, sondern auch ihre Dunkelziffern vervielfacht. Und dies wird schließlich die Geschäfts- grundlage aller Ärzte rui- nieren. Der hippokratische Pakt der Ärzte mit dem Le- ben und das Ja zum Leben überhaupt unterscheiden sich grundsätzlich von der Verschiebung des eigenen Selbstmordes auf die nachfolgende Generation, die nach dem Willen der Mehrheit durch Abtrei- bung gar nicht mehr ent- steht. So sind wir alle, ob wir nun wollen oder nicht, Mitglieder einer — wie P.

Sloterdijk es genannt hat —

„zynischen Selbstmörder- gemeinschaft".

Dr. med.

Ernst Theodor Mayer Brienner Straße 21 8000 München 2

HEILPRAKTIKER

Zu dem Leserbrief von Dr.

Claus Baudler („Empörung") in Heft 40/1985, Seite 2865, der sich auf eine Zuschrift von H. Kämper, in Heft 36/1985, Seite 2514, bezog:

Kalte Wut

... Es ist schon ein Skan- dal, wenn Heilpraktiker in ihrem neuen Entwurf einer Gebührenordnung die we- sentlich höheren Gebüh-

CARRION

Zu dem Artikel von Prof. Dr.

med. Hans Schadewaldt: „Tod eines Famulus", in Heft 40/1985, Seite 2915 ff.:

Keine bedeutende Rolle mehr

Ihr Artikel berichtet über eine zu früheren Zeiten ge- fährliche Krankheit, be-

ren der Heilpraktikerge- bührenordnung mit dem Hinweis begründen, daß die Leistungen der Heil- praktiker an Umfang und Zeitaufwand um ein Mehr- faches größer seien als die der Ärzte, so daß die Heil- praktikerleistungen nicht durch die GOÄ-Leistungen abgegolten werden kön- nen. Dies Originalton des

Gebührenordnungsent- wurfs.

Sieht man sich die Gebüh- renordnung durch — abge- sehen davon, daß hier sämtliche ärztlichen Lei- stungen von der Fraktur- behandlung bis zur kardio- logischen Diagnostik und psychiatrischen Therapie aufgeführt sind —, dann kann einen nur die kalte Wut packen. So ist die Zif- fer 1 mit 50 DM bis 80 DM angesetzt, die Ziffer 65 mit 40 DM bis 80 DM usw. usw.

Erwähnenswert ist noch, daß eben der Herr H. Käm- per, der seinen Leserbrief in Heft 36/1985 veröffent-

richtet aber ergänzend nicht über die heutige Si- tuation.

Angesichts des bedeuten- den Tourismus nach Peru, und um unnötige Verunsi- cherung von Reisenden zu vermeiden, sei mitgeteilt, daß die „Carriönsche Krankheit" keine bedeu- tende Rolle mehr spielt und falls sie doch diagno- stiziert würde, mit Tetra- cycl in, Streptomycin, Chlor- amphenicol gut zu behan- deln ist.

Dr. Felix-R. Golling Franz-Groedel-Straße 8 6350 Bad Nauheim Mit einem sorgsam dokumen- tierten Selbstversuch, an des- sen Folgen er vor hundert Jahren gestorben ist, bewies der peruanische Medizinstu- dent Daniel Aleides Carriön, daß die sogenannte Peruani- sche Warze und das Oroyafie- ber Symptome derselben Krankheit sind.

licht hat, diesen Gebühren- ordnungsentwurf verfaßt hat ...

Dr. med. Jürgen Sperling Arzt für Orthopädie Lichtentaler Straße 27 7570 Baden-Baden

BELEGARZTSYSTEM

Zu dem Artikel von Dr. med.

Rainer Goldammer: Pflege- versicherung: Lösen oder ver- walten?", in Heft 33/1985, Sei- te 2317 ff.:

Welche Absicht steckt dahinter?

Nach meiner Meinung stellt die neue Pflegesatz- verordnung aus den unten näher dargestellten Grün- den einen weiteren Schritt zur Liquidierung des Be- legarztsystems dar. Sollte dies die Absicht des Ge- setzgebers sein, dann soll- te man dies auch offen propagieren! Es wäre dann eine ehrlichere und sachli- chere Diskussion möglich!

Eines der Hauptargumente für das Belegarztsystem war — neben der mög- lichen weitergehenden Be- treuung durch denselben Arzt auch im stationären Bereich — die Tatsache, daß dieses System im sta- tionären Bereich kosten- günstiger gearbeitet hat, weil der große Pflegesatz der Vollabteilung um den Anteil der ärztlichen Ko- sten gemindert wurde.

Deshalb war der ausgewie- sene kleine Pflegesatz der Belegabteilung immer deutlich niedriger.

Da auf einer Belegabtei- lung immer gesondert eine Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit dem Ko- stenträger erfolgt, ergibt sich eine Kostendämpfung nur dann, wenn die ärzt- liche Rechnung des Beleg- arztes pro Pflegetag nied- riger ist als die Differenz des großen und kleinen Pflegesatzes. Dieser Un- terschied wurde nun per Gesetz mit fünf Prozent festgelegt. Dies bedeutet in Bayern pro Pflegetag 9,90 DM bei einem durch- schnittlichen großen Pfle- gesatz von 197,95 DM. Für diesen Betrag müßte der Belegarzt seine ärztliche Leistung erbringen, damit dieses Belegarztsystem weiterhin billiger und da- mit für die Kostenträger erstrebenswert arbeiten sollte.

Da ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, daß man solche Überlegungen nicht vor Festlegung des Fünf- Prozent-Satzes angestellt hat, muß man sich die Fra- ge stellen, welche Absicht dahinterstecken könnte.

Soll das Belegarztsystem so teuer gemacht werden, daß es für die Kostenträger nicht mehr akzeptabel ist?

Oder will man die Kassen über einen gesetzlich fest- gelegten viel zu hohen kleinen Pflegesatz zur Subventionierung der Voll- abteilung heranziehen?

Denn es will doch wohl kei- ner im Ernst behaupten,

3312 (8) Heft 45 vom 6. November 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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