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Archiv "Bundesrat: Nur „Aufrufe“ über Abtreibungen" (15.01.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Arzthelferinnen: Manteltarifvertrag KURZBERICHTE

nach Erhöhung der Bewertung des Bereitschaftsdienstes bzw.

der Gleichsetzung von Bereit- schaftsdienst und Arbeitszeit.

Als wichtige Neuerungen sind die Umwandlung der früheren einmaligen Zuwendung in ein 13. Monatsgehalt sowie die Aus- weitung des Geltungsbereichs anzusehen. Mit der Einführung des 13. Gehaltes in der nunmehr klaren und einfachen Fassung des § 10 Abs. 5 u. 6 wird der Tat- sache Rechnung getragen, daß sich die frühere Konstruktion als in der Handhabung kompliziert und schwer verständlich für alle Beteiligten erwiesen hat; es handelt sich hierbei um den Re- gelungsbereich des Manteltarif- vertrages, der in der ärztlichen Praxis die meisten Unstimmig- keiten, Auseinandersetzungen und Rechtsunsicherheiten so- wie Rechtsstreitigkeiten hervor- gerufen hat. Mit der Neukonzep- tion wurde eine einfache, durch- sichtige Regelung herbeige- führt, die zu einer erheblichen Reduzierung von Problemen in Arbeitsverhältnissen beitragen wird. Und: Es sollte aus Gründen der sozialen Vergleichbarkeit nicht unerwähnt bleiben, daß bereits in den meisten Tarifbe- reichen die Weihnachtsgratifika- tion zu einem festen Bestandteil der Sozialleistungen im Sinne eines 13. Gehalts geworden ist, auf das auch zukünftig alle Teil- zeitbeschäftigten mit einem auf den Manteltarifvertrag bezoge- nen Arbeitsvertag anteilig An- spruch haben sollen.

Darüber hinaus getroffene Ver- einbarungen tragen größtenteils zur Vereinfachung und Straf- fung des Tarifwerkes bei und/

oder beseitigen bisherige Rechtsunsicherheiten. Dabei ist die Arbeitsgemeinschaft zur Re- gelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen den Wün- schen der Arbeitnehmerorgani- sation dort entgegengekom- men, wo eine Verbesserung von Arbeitsbedingungen für Arzthel- ferinnen angemessen und zeit-

gemäß erschien (zum Beispiel Kündigungsschutzfristen, Aus- schlußfristen, Änderung der Ar- beitszeit, zwei Wochen Urlaub nach eigenen Wünschen). Für ein besonderes wichtiges Ver- handlungsergebnis hält die AAA die im Vergleich zu anderen Tarif- bereichen wiederum lange Lauf- zeit des Vertrages, was hinsicht- lich der Kontinuität des Tarifge- schäftes sowie einer langfristi- gen Umsetzung im Praxisalltag als Erfolg zu verbuchen ist.

Die AAA ist der Meinung, daß durch den neuen Tarifvertrag ein großes Potential an Konflikt- stoff, so wie er sich erfahrungs- gemäß in der Vergangenheit an einigen Paragraphen immer wieder entzündet hat, nunmehr ausgeräumt wurde und daß sie somit ihrem Auftrag, im Konsens mit den Arbeitnehmerorganisa- tionen für beide Seiten akzep- table Arbeitsbedingungen zu re- geln und damit den sozialen Frieden zu wahren — auch mit Blick auf die Zukunft — wieder- um nachgekommen ist. AAA

Die Ausbildung

dauert künftig drei Jahre

Nach der Verkündung im Bundes- gesetzblatt wird am 1. August 1986 die neue Verordnung über die Ausbildung der Arzthelferinnen in Kraft treten. Die wesentliche Neuerung, neben dem Ausbil- dungsrahmenplan über die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten, ist die Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre. Nach Ansicht des Bundes- gesundheitsministeriums wird da- mit nach dem Krankenpflege- und dem Hebammengesetz, die 1985 in Kraft getreten sind, „ein weite- rer Schritt zur Verbesserung der Ausbildungssituation, vor allem der Mädchen, getan". Bestehen- de Ausbildungsverhältnisse wer- den nach den bisher geltenden Regelungen abgeschlossen, es sei denn, für das einzelne Ausbil- dungsverhältnis werde etwas an- deres vereinbart. WZ

Bundesrat:

Nur „Aufrufe" über Abtreibungen

Ob das Problem der zu vielen Not- lagenindikationen beim nicht rechtswidrigen Schwanger- schaftsabbruch „politisch", „ge- richtlich" oder „sozial" zu lösen sei, wurde noch kurz vor Jahres- ende 1985 im Bundesrat disku- tiert. Beratungsgegenstand war der im September 1985 von Rheinland-Pfalz eingebrachte Ge- setzentwurf „zur Neuregelung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei nicht rechtswidrigem Schwanger- schaftsabbruch", von dem man al- lerdings von vornherein wußte, daß die Bundesratsausschüsse ei- ne Einbringung beim Bundestag nicht empfahlen. Da Baden-Würt- temberg den Entwurf nicht unter- stützen mochte, war auch im Ple- num kein anderer Beschluß zu er- warten.

Damit nun überhaupt irgend et- was zustande kam, zimmerte eine CDU/CSU-Kommission unter Lei- tung des CDU-Generalsekretärs Heiner Geißler einen Entschlie- ßungsantrag zurecht, der von Ba- den-Württemberg, Bayern und Niedersachsen eingebracht und vom Plenum mit Mehrheit verab- schiedet wurde.

Die Entschließung äußert zu- nächst „Bedrückung" darüber, daß mehr als 80 Prozent aller stati- stisch erfaßten Abbrüche mit ei- ner „sonstigen schweren Notla- ge" begründet werden. Sodann wird die Verbesserung des Famili- enlastenausgleiches begrüßt, und Bund und Länder werden aufge- fordert, mit zusätzlichen Verbes- serungen in den nächsten Jahren das ungeborene Leben noch wirk- sam& zu schützen.

Konkret ruft der Bundesrat so- dann, „in Übereinstimmung mit dem Deutschen Ärztetag", die Bundesregierung, den Gesetzge- ber, die Standesvertretungen der 82 (14) Heft 3 vom 15. Januar 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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Abtreibungen

Ärzte und die Selbstverwaltungs- organe der Sozialversicherung zu einigen Verbesserungen auf:

..,.. eingehende schriftliche Be- gründung der Indikation;

..,.. Prüfung der Voraussetzungen durch den abbrechenden Arzt; ..,.. Fortbildungsverpflichtung für die beratenden oder die Indika- tion stellenden Ärzte;

..,.. Erfüllung der Meldepflicht an das Statistische Bundesamt; ..,.. Förderung der Beratungsstel- len nur dann, wenn sie "zugun- sten des Lebens" und vor der ln- dikationsstellung beraten;

..,.. Trennung von Beratung und

Indikationsstellung.

Diese Entschließung wurde in CDU-Kreisen mit einigem Stolz als

"einheitliche Linie" zwischen

Bundesrat, Bundestagsfraktion und beiden Parteien (CDU und CSU) hingestellt. Das ist aber auch alles. Denn daß dieses Doku- ment zu der geforderten "Bewußt- seinsänderung in der Bevölke-

rung" zugunsten des ungebore-

nen Lebens führt, dagegen spre- chen schon etliche äußere Um- stände: Was in den Banner Parla- menten so kurz vor Weihnachten (am 20. Dezember, einem Frei- tag!) noch "erledigt" wird, das fin-

det in der Öffentlichkeit nicht viel

Echo; unverbindliche Aufrufe sind

politisch nicht einklagbar; und der Koalitionspartner FDP lehnte noch am gleichen Tag einige der vorgeschlagenen Maßnahmen rundweg ab. Dies gilt unter ande- rem für die schriftliche Begrün- dung der Indikationsstellung durch den Arzt und für die Koppe- lung des ärztlichen Honorars für einen Schwangerschaftsabbruch an die Erfüllung der Meldepflicht.

Mit einiger Sicherheit läßt sich wohl voraussagen: Das Thema Schwangerschaftsabbruch wird so schnell auf keiner Banner par- lamentarischen Tagesordnung

mehrauftauchen. gb

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Zu Ehren von Zhao Ziyang, des Ministerpräsidenten der Volksrepublik China, gab Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in Bonn einen Empfang. Auch die Vorsitzenden und Repräsentanten der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Medizin waren bei dem Meinungsaustausch eingeladen. Foto (von links nach rechts): Prof. Dr. med. Paul Gerhardt, Präsident der Deutsch-Chinesischen Gesellschaft für Medizin, Heidel- berg; Prof. Dr. med. Lin Zhongbi, Medizinische Hochschule Wuhan; Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl; Ministerpräsident Zhao Ziyang und Prof. Dr. med. Dr. h. c. Qiu Fazu, Präsident der Chinesisch-Deutschen Gesellschaft für Medizin Foto: privat

"Medizin in China":

Erfahrungsaustausch wird intensiviert

Der Erfahrungsaustausch und die wissenschaftliche Kommunika- tion zwischen den beiden Partner- gesellschaften, der Deutsch-Chi- nesischen Gesellschaft für Medi- zin e. V., 1984 in Köln gegründet und der 1985 gegründeten Chine- sisch-Deutschen Gesellschaft für Medizin, machen Fortschritte: Ab Frühjahr 1986 soll ein spezielles Mitteilungsblatt herausgegeben werden, das die Aktivitäten beider Gesellschaften widerspiegelt.

·Auch über Gastprofessuren und -dozenturen, den Austausch von Wissenschaftlern und Famuli bei- der Länder soll berichtet werden.

Darüber hinaus wird das Blatt re- gelmäßig wissenschaftliche Bei- träge, Kongreß- und Tagungsbe- richte, einen Termin- und Veran- staltungskalender sowie die Be- kanntgaben beider Gesellschaf- ten veröffentlichen.

Für Ende September 1986 haben beide Gesellschaften zu einer er- sten wissenschaftlichen Fachta- gung nach WuhanNolksrepublik China eingeladen. Im jährlichen Wechsel sollen solche Fachtagun- gen abwechselnd in der Bundes- republik Deutschland und in der

Volksrepublik China durchgeführt werden. Während der Wuhan-Ta- gung sollen folgende Themen be- handelt werden: Labormedizin, Pathologie (einschließlich Histolo- gie), Anwendung neuer medizini- scher bildgebender Diagnosever- fahren, lntensivmedizin, Pharma- kotherapie, Chirurgie, Gynäkolo- gie, HNO-Heilkunde, Traditionelle

Medizin. Zwei Workshops konzen-

trieren sich auf die Themen "Phy-

siologische Chemie" und "Phar- makologie". Die Kongreßreise (an die sich zwei touristische Rei- sen auf freiwilliger Basis anschlie- ßen) wird reisetechnisch von ei- nem deutschen Reisebüro vorbe- reitet.

Für den kommenden 89. Deut- schen Ärztetag in Hannover wird eine Ausstellung unter dem Motto

"Medizin in China" vorbereitet,

die der deutschen und chinesi- schen Medizin in verschiedenen Jahrhunderten gewidmet sein wird. Die Ausstellung, zu der das Medizin-Historische Museum ln- golstadt Leihgaben beigesteuert hat, wird am 28. April1986 im Con- greß-Centrum Stadtpark zu Han- nover (17 Uhr) eröffnet.

Kontaktadresse: Deutsch-Chinesi- sche Gesellschaft für Medizin, c/o Bundesärztekammer, Haeden- kampstraße 1, 5000 Köln 41 (Tele-

fon: 02 21/4 00 42 38). R. Schi.

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 3 vom 15. Januar 1986 (15) 83

Referenzen

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