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M 250/2003 GEF 14. Januar 2004 44C
Motion
0052 Häsler, Wilderswil (GFL)
Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 17.09.2003
Verschnaufpause für den Behindertenbereich
Der Regierungsrat wird aufgefordert
Im Sinne eines Moratoriums während der folgenden vier Jahre auf weitere Sparmassnahmen im Behindertenbereich zu verzichten.
Begründung:
Im Behindertenbereich wird auf politischer Ebene Sparpaket um Sparpaket geschürt.
Unweigerlich werden diese breit angelegten Sparmassnahmen dramatische Auswirkungen auf die Lebensqualität, auf die Betreuung und Unterbringung von Behinderten haben.
Unter dem Titel Entlastungsprogramm 03 wurden Einsparungen von 100 Mio. Franken Bundesgeldern beschlossen. Anfangs Juli hat der Bundesrat massive Kürzungen der IV- Renten verabschiedet. Die Auswirkungen werden dramatisch sein; Personalabbau von mehreren tausend Stellen in Behinderten-Institutionen, die Mittel für die Institutionen werden bis 2007 um 20 Prozent sinken und die Pensionspreise und Tagestaxen werden ansteigen. Schwerst- und Mehrfachbehinderte werden noch grössere Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Platz in einer Institution zu finden.
Der Kanton Bern hat im Zusammenhang mit den SAR-Massnahmen im vergangenen November dafür gesorgt, dass bernische Behinderten-Institutionen zum Teil schon heute in grossen finanziellen Nöten stecken und bei Personal und Betreuung schmerzhaft sparen müssen. In mehreren geschützten Werkstätten im Kanton Bern musste den Behinderten das ohnehin sehr bescheidene Gehalt massiv gekürzt werden, viele von ihnen erhalten nicht einmal mehr die Hälfte der bisherigen – ebenfalls bereits sehr bescheidenen - Entschädigung. Dies hat zu einer grossen Verunsicherung und Enttäuschung bei Behinderten und ihren Angehörigen geführt.
Der Behindertenbereich braucht dringend eine Verschnaufpause.
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Antwort des Regierungsrates
Wie die Motionärin in Ihrer Begründung darlegt, muss zwischen den Sparmassnahmen des Kantons (SAR-Massnahmen) und denjenigen des Bundes (Entlastungsmassnahmen) differenziert werden.
Die Motionärin konzentriert sich in Ihren Ausführungen vor allem auf den
Erwachsenenbereich. In der Folge werden auch die Auswirkungen im Kinder- und Jugendbereich berücksichtigt.
Die Finanzierung des Kinder- und Jugendbereichs erfolgt etwa hälftig durch den Bund (BSV/IV) und den Kanton. Das Entlastungsprogramm des Bundes sieht nun eine
Reduktion der zweiten Defizitstufe von Fr. 15.- auf Fr. 10.- vor, was je nach Institution eine Reduktion der Bundesleistungen zwischen 7 und 13 % zur Folge hat. Gesamthaft
gesehen, betrifft dies das Sonderschulwesen des Kantons Bern mit ca. 3.5 Mio. Franken.
Die Kürzung der Bundesbeiträge in dieser Grössenordnung kann durch die Institutionen ohne einschneidende Restrukturierungsmassnahmen nicht aufgefangen werden. Es wird eventuell nötig sein, dem Grossen Rat für das Jahr 2004 einen entsprechenden
Nachkredit zu beantragen.
Damit von einer Gleichbehandlung zwischen Regel- und Sonderschülern auch in Zukunft gesprochen werden darf, muss der Kanton auch in den Folgejahren die entstandene Finanzierungslücke schliessen und die Budgets entsprechend erhöhen.
Im Erwachsenenbereich besteht schon seit längerer Zeit die Absicht, dass sich der Kanton aus der Finanzierung der Institutionen für erwachsene Behinderte zurückzieht. Eine
Ausnahme bilden lediglich diejenigen Institutionen, welche sich der Betreuung, Förderung und Pflege von Menschen mit schwersten Behinderungen annehmen. Mit dieser Praxis verpflichtet der Kanton die Institutionen, mit den Leistungen des BSV/IV auszukommen.
Dies entspricht auch der Regelung in verschiedenen anderen Kantonen.
Die Umsetzung der im vergangenen November vom Grossen Rat beschlossenen SAR- Massnahmen erfolgt im Behindertenbereich nicht durch lineare Sparvorgaben. Kantonale Mittel werden nur noch an jene Institutionen ausgerichtet, welche auf Grund einer
Benchmark-Analyse (Vergleich von Institutionen mit ähnlichen Betriebsstrukturen und ähnlicher Betreuungsbedürftigkeit der Behinderten) plausibilisiert werden können. Dieses Vorgehen führt dazu, dass verschiedene Institutionen keine finanzielle Unterstützung des Kantons mehr erhalten und ihre Betriebsdefizite mit den Betriebsbeiträgen des
Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) voll decken müssen. Folge davon sind
Restrukturierungs- und Optimierungsmassnahmen, die die Institutionen anzugehen haben.
Verschiedenen Institutionen musste für die Umsetzung eine situationsgerechte und verhältnismässige Zeitspanne für die Umsetzung der notwendigen Restrukturierungs- und Optimierungsmassnahmen eingeräumt werden. Die Motionärin hält diesbezüglich fest, dass z.B. in verschiedenen Werkstätten die Behindertenlöhne herabgesetzt werden mussten. Es ist zwar bekannt, dass der Lohn als soziale Anerkennung eine wichtige Rolle spielt und motivierend ist. Der Zugriff zu den Finanzmitteln des Bundes, welche für die Behindertenhilfe (z. B. Ergänzungsleistungen) zur Verfügung stehen, ist aber gekoppelt mit einer Praxis des tiefen Lohnniveaus. Diese menschlich schwer verständliche
Massnahme mussten vor allem diejenigen Werkstätten umsetzen, welche sich zu wenig nach den Tarifvorgaben des BSV richteten.
Das Entlastungsprogramm des Bundes (EP 03) hat Auswirkungen auf die kollektiven Leistungen im Bereich der Invalidenversicherung. Den Institutionen für erwachsene Behinderte werden ab 1. Januar 2004 grundsätzlich die Beiträge des Jahres 2000 und eine Teuerung von 3% ausgerichtet. Dazu sollen Platzzuschläge und auf Gesuch hin
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Betreuungszuschläge, deren Ausmass für die einzelnen Institutionen zur Zeit noch nicht bekannt sind, zur Auszahlung gelangen. Die Auswirkungen des Entlastungsprogrammes sind von Institution zu Institution unterschiedlich und hängen massgebend von der Genehmigung der Gesuche um einen Betreuungszuschlag durch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ab. Gemäss Zeitplan sind die Entscheide des BSV im Frühjahr 2004 zu erwarten. Erst dann wird es möglich sein, auf kantonaler Ebene Bilanz zu ziehen und eine Lagebeurteilung vorzunehmen. Es ist jedoch zu befürchten, dass das
Entlastungsprogramm und die neue Finanzierung des Bundes zu einer Kürzung der bisherigen Leistungen führen wird.
Seitens des Bundes ist kein Ende der Sparmassnahmen absehbar. Bereits angekündigt ist ein weiteres Entlastungsprogramm (EP 04), welches auch wieder Kürzungen in den
Sozialbereichen vorsieht.
Zusätzlich werden die geplante Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) und die damit verbundenen Änderungen die schwierige Lage, in der sich die Institutionen im Behindertenbereich bereits befinden, noch verstärken.
In der Folge der nach wie vor angespannten Finanzlage des Kantons ist dem
Regierungsrat eine Annahme der Motion Häsler nicht möglich. Der Handlungsspielraum zur weiteren Sanierung des Finanzhaushaltes darf nicht eingeschränkt werden. Der Regierungsrat ist aber bereit, bei der im Rahmen der Festlegung des weiteren Vorgehens zur Finanzpolitik notwendigen Prioritätensetzung die in der Motion Häsler aufgeführten Argumente zu berücksichtigen. In diesem Sinne beantragt er die Überweisung des Vorstosses als Postulat.
Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat