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Archiv "34. Deutscher Krankenhaustag: Der Sanierungsbeitrag bleibt Gesetz" (25.11.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 47

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25. November 2011 A 2517 34. DEUTSCHER KRANKENHAUSTAG

Der Sanierungsbeitrag bleibt Gesetz

Jens Spahn erteilt der Forderung der Krankenhäuser, die Zuwachsbegrenzung der Klinikausgaben für 2012 zurückzunehmen, eine Absage. Allenfalls ein Ausgleich für die Tarifsteigerungen sei denkbar – aber erst, wenn alle Abschlüsse vorliegen.

N

ein, der gesundheitspoliti- sche Sprecher der CDU/

CSU-Bundestagsfraktion ist nicht zum 34. Deutschen Krankenhaus- tag nach Düsseldorf gekommen, um sich neue Freunde zu machen:

„Wir können doch nicht Jahr für Jahr immer neues Geld in die Kran- kenhäuser lenken, ohne auch über Strukturveränderungen zu reden“, sagt Jens Spahn: „Fakt ist, dass wir nicht zu wenige, sondern zu viele Krankenhäuser haben.“ Welche da- von schließen müssten, habe im Fallpauschalensystem aber nicht die Politik, sondern der Markt zu regeln. „Deswegen werden wir bei den Beschlüssen des GKV-Finan- zierungsgesetzes von 2010 für das Jahr 2012 bleiben“, betont der CDU-Politiker. Diese beinhalten die Minderung der für die zugestan- dene Steigerung der Krankenhaus- preise maßgeblichen Grundlohnrate um 0,5 Prozentpunkte und einen Abschlag für Leistungen, die die Krankenhäuser mit den Kassen zu- sätzlich gegenüber dem Vorjahr vereinbaren. Es sei gelungen, die Finanzen der gesetzlichen Kranken- versicherung zu stabilisieren, meint Spahn: „Diese Situation wollen wir jetzt nicht ohne Not gefährden.“

Für Heinz Kölking, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirek- toren, ist es ein Unding, dass die Politik trotz der aktuellen GKV-Fi- nanzentwicklung am Sanierungs- beitrag für die Krankenhäuser fest- halten will: „Die Wirtschaft boomt, der Gesundheitsfonds hat ein unge- ahntes Finanzpolster aufgebaut, die Gewerkschaften setzen erhebliche Lohnzuwächse durch – und die Krankenhäuser werden belastet, als gäbe es nach wie vor eine schwere Wirtschaftskrise.“ Eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedin- gungen für Ärzte und Pflegende,

die den Personalmangel in den Krankenhäusern weiter verschärfe, sei absehbar, wenn der Gesetzgeber nicht zur Besinnung komme.

Er sehe schon, dass die aktuellen Tarifabschlüsse den Druck in den Krankenhäusern noch einmal er- höhten, räumte Spahn ein, „aber die Politik kann doch nicht das Ergeb- nis laufender Tarifverhandlungen vorwegnehmen.“ Er sei durchaus bereit, nach dem Abschluss der Ta- rifrunde für die Ärzte in den kom-

munalen Kliniken über die Gegen- finanzierung der Tarifsteigerungen im Jahr 2012 zu diskutieren; im Ge- genzug müssten dann jedoch auch Mengenbegrenzungen thematisiert werden: „Wir müssen den Druck in den Kliniken, das Heil in Mengen- steigerungen zu suchen, mindern.“

Dr. Rudolf Kösters, Präsident der Deutschen Krankenhausgesell- schaft, äußerte sich besorgt darüber, dass die Politik erst dann über eine finanzielle Entlastung der Kranken- häuser sprechen will, wenn Gewiss- heit über die tarifliche Situation im nächsten Jahr herrscht: „Solche Versprechungen werden schnell kassiert, wenn sich die Großwetter- lage ändert.“ Kösters appellierte an die Politik, den Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser doch noch mit dem GKV-Versorgungsstrukturge- setz zu mindern.

Spahn stellte auch klar, dass die Leistungen in der ambulanten spe- zialfachärztlichen Versorgung, die der Gesetzgeber als neuen sektoren- übergreifenden Versorgungsbereich etablieren will, wie geplant ohne

Abstaffelung und Mengenbegren- zung erbracht werden dürfen: „Mit der spezialfachärztlichen Versor- gung stoßen wir die Tür auf für ei- nen ganz neuen Geist im Gesund- heitswesen.“ In fünf Jahren soll dann der Gemeinsame Bundesaus- schuss einen Erfahrungsbericht vor- legen, der zeigt, ob dieser Weg der richtige war.

Allerdings wird der große Be- reich der ambulanten Operationen nun doch nicht zur spezialfachärzt-

lichen Versorgung zählen: „Wir nehmen die Bedenken der Länder, die fürchten, dass es im neuen Ver- sorgungsbereich zu einer ungesteu- erten Mengenausweitung kommen wird, sehr ernst“, erläuterte Spahn:

„Deswegen nehmen wir in einem ersten Schritt das ambulante Ope- rieren aus dem 116 b heraus und be- lassen es beim 115 b.“

Auf Drängen der Krankenhäuser lockert die Bundesregierung zudem die Regelung, wonach Kliniken nur dann Patienten ambulant nach

§ 116 b SGB V behandeln dürfen, wenn sie eine Kooperationsverein- barung mit einem niedergelassenen Facharzt vorweisen können. Spahn:

„Die Kliniken fragen sich zu Recht, was ist eigentlich, besonders in der Onkologie, wenn ich keinen Partner finde, der mit mir kooperieren will, oder wenn es gar keinen Partner gibt, um zu kooperieren?“ Dort, wo die Klinik keinen kooperationsfähi- gen Partner finde, müsse auch ein Abweichen von der Kooperations- verpflichtung möglich sein.

Jens Flintrop

Wir nehmen das ambulante Operieren aus dem 116 b heraus und belassen es beim 115 b.

Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

P O L I T I K

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