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Archiv "Methadon: Im Einzelfall" (16.03.1989)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

E

rneut hat die Bundesärz- tekammer die Auffassung vertreten, "daß die Dro- genabstinenz das oberste thera- peutische Prinzip in der Be- handlung von Drogenabhängi- gen bleiben muß. Außerdem und gleichzeitig sollte durch so- zio- und psychotherapeutische Maßnahmen eine Stabilisierung der Persönlichkeit herbeigeführt werden und eine weitgehende soziale Selbständigkeit ange- strebt werden".

So steht es in einer Erklä- rung des Bundesärztekammer- Vorstandes. Dieser stützt sich auf den (fachlich ausgezeichnet besetzten) Arbeitskreis Ersatz- drogen. Der hatte sich noch im Februar letzten Jahres (Heft 5/1988) nachdrücklich gegen

"generelle Methadon-Program- me" ausgesprochen und eine Indikation für Methadon auf Einzelfälle beschränkt wissen wollen. Auch der Vorstand der Bundesärztekammer stellt in sei-

F

indige Manager und Kran- kenhausträger haben in der Krankenhauspraxis In- itiativen gestartet, um den Kli- nikbetrieb auf mehr Wirtschaft- lichkeit zu trimmen. Die "Zau- berformel", die auch auf dem 13.

Internationalen Krankenhaus- Symposium in Düsseldorf be- schworen wurde: Einbindung der Führungskräfte in die Gesamtverantwortung für das Budget. Also: ergebnis-/erfolgs- orientierte Verträge für Kran- kenhausführungskräfte. Bisher gibt es erst zwei "Pionier"-Kran- kenhäuser, die mit Mitarbeiter- beteiligung und "erfolgsabhängi- gen Chefarztverträgen" experi- mentieren: das Städtische Kran- kenhaus Hitdesheim GmbH und das Städtische Krankenhaus Siegburg. In Hildesheim, das bis vor zwei Jahren rote Zahlen in Millionenhöhe schrieb, ist für den Klinikmanager und für die inzwischen neu eingetretenen Chefärzte dieses Mithaftungs- prinzip erstmals in Verträge um- gesetzt worden. Die neuen Ver- träge sehen eine finanzielle

Methadon

Im Einzelfall

ner jüngsten Erklärung fest, eine Indikation für eine Substitution könne "im Einzelfall nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden". Er kündigte an, die Voraussetzungen für eine solche Substitution im Einzelfall wür- den auf der Grundlage ärztlich- wissenschaftlicher Erkenntnisse differenziert erarbeitet. Dabei gelte freilich, "daß sozialpoliti- sche Erwägungen grundsätzlich eine medizinische Indikation nicht bestimmen können".

Solche sozialpolitischen Er- wägungen aber sind es, die hin- ter den Ersatzdrogen-Program- men stehen, die in mittlerweile sechs Bundesländern begonnen oder doch erwogen werden. Die Gesundheitsminister-Konferenz hatte sich am 24. Februar 1989

Krankenhäuser

Bonus-Malus

für Chefärzte

"Mithaftung" der ärztlichen Ab- teilungschefs in Form von bud- getabhängigen (prozentualen) Auszahlungen vor. So muß der Chefarzt von seinen Privat-Li- quidationserlösen zusätzlich zur Kostenerstattung einen budget- abhängigen "Vorteilsausgleich"

zahlen. Dieser steigt bei Budget- überschreitungen, er sinkt je- doch - zum Vorteil des leiten- den Arztes -bei Budgeteinspa- rungen.

Das Unternehmerische

"Neuland" wird verständlicher- weise nur zögerlich betreten, ob- wohl nach der in der Bundes- pflegesatzveror9,nung (BPflV) verankerten "Offnungsklausel"

Mitarbeiterbeteiligungen an den Betriebsüberschüssen (§ 4 Abs.

5 BPflV), auch nach den Rechts-

mit 6:5 für den Einsatz von Me- thadon bei der Behandlung von Heroin-Süchtigen ausgespro- chen. Zu den Befürwortern zähl- ten - neben dem Schrittmacher Nordrhein-Westfalen die Stadtstaaten Bremen und Harn- burg sowie Schleswig-Holstein und das Saarland, alle SPD-re- giert; hinzu kommt das CDU-re- gierte Niedersachsen, dessen So- zialminister persönlich vom Nut- zen eines Methadon-Programms überzeugt ist. Die Befürworter erhoffen sich eine soziale Inte- gration von Heroin-Abhängigen und vor allem eine Entkriminali- sierung der Szene.

Von der Hoffnung zur Rea- lität: In Nordrhein-Westfalen sollen dereinst etwa hundert Heroin-Abhängige in das Me- thadon-Programm aufgenom- men werden. Zur Zeit geht es um rund 20 Probanden - bei den meisten von ihnen hat die Er- satzdrogen-Therapie nicht ein-

mal begonnen. NJ

interpretationen des Bundesar- beitsministeriums, durchaus zu- lässig sind. Eher skeptisch und ablehnend beurteilt die Deut- sche Krankenhausgesellschaft solche Experimente: Das öffent- liche Tarifrecht sei ein wesent- liches Hemmnis dafür, leitende Mitarbeiter in die finanzielle Mitverantwortung einzubinden.

~ Aus ärztlicher Sicht wä- re einzuwenden: Die Kranken- hausärzte, auch die leitenden Ärzte, sind in erster Linie für den ärztlichen, den medizini- schen Betrieb im Krankenhaus verantwortlich. Sie haben keine ökonomische "Kompetenz" und Endverantwortung für jedes De- tail, das in ihrem Zuständigkeits- bereich geschieht.

Und: Es wäre unfair, Kran- kenhausführungskräfte finan- ziell zu "bestrafen", wenn sie, wie es Krankenhausalltag ist, durch dieses und jenes bevor- mundet und gegängelt werden, aber auf Schritt und Tritt sich rechtfertigen müssen und haf- tungsrechtlich in Anspruch ge- nommen werden können. HC

Dt. Ärztebl. 86, Heft 11, 16. März 1989 (1) A-673

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