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Archiv "Ärztliche Psychotherapeuten: Mindestquote auf 25 Prozent gesenkt" (31.10.2008)

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A K T U E L L

Die Mindestquote für psychothera- peutisch tätige Ärzte wird bis De- zember 2013 verlängert. Dies hat der Bundestag Mitte Oktober mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) beschlossen. Die Quote der ärztlichen Psychothera- peuten wurde nach vielen Diskus- sionen nun auf 25 Prozent festge- legt. Diese entspreche im Wesent- lichen dem Versorgungsanteil, den diese Ärzte bereits heute in vielen Regionen erreichten, so das Bun- desministerium für Gesundheit.

Die bisherige Quotenregelung von 40 Prozent ist bis zum Jahresen- de 2008 befristet. Sie galt als um- stritten, da in den vergangenen Jah- ren nicht alle freien Praxissitze von psychotherapeutisch tätigen Ärzten belegt worden sind. „Nicht besetzte, reservierte Praxissitze gelten in der Bedarfsplanung aber als besetzt“, sagte Prof. Dr. Rainer Richter, Prä- sident der Bundespsychotherapeu- tenkammer (BPtK). Daher sei es in manchen Regionen zu einer Unter- versorgung mit Psychotherapeuten gekommen. „Es bleibt zu hoffen, dass diese Schutzklausel von den ärztlichen Psychotherapeuten nun- mehr zur Verbesserung der Versor- gung genutzt wird“, erklärte Richter.

Gleichzeitig wurde im GKV- OrgWG die Mindestquote für Kin- der- und Jugendlichenpsychothera- peuten (KJP) auf 20 Prozent festge-

legt. „Die Versorgung von psy- chisch kranken Kindern lässt sich damit deutlich verbessern“, sagte BPtK-Präsident Richter. „Damit konnte ein zentrales Anliegen der deutschen Psychotherapeutenschaft verwirklicht werden.“ Der Anteil an KJP liege bereits jetzt bundes- weit bei 13,6 Prozent. Eine Quote von zehn Prozent hätte demnach die Anzahl der Niederlassungen abgesenkt. Eine Mindestquote von 20 Prozent für KJP schaffe zudem bundesweit zusätzlich etwa 700 Praxissitze.

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung geht allerdings davon aus, dass die Erhöhung der Quote dazu führen wird, dass sich KJP ver- stärkt in ohnehin bereits gut versorg- ten Gebieten niederlassen werden.

Das Nachsehen hätten die Gebie- te, die bereits jetzt schlechter ver-

sorgt seien. sun

CHRONISCHE ERKRANKUNGEN

Defizite bei Rückkehr ins Berufsleben

Rund 20 Prozent aller EU-Bürger im berufsfähigen Alter leiden an ei- ner Langzeiterkrankung. In erster Linie handelt es sich um Krebspati- enten. Aber auch Rheuma- und Dia- lysepatienten zählen dazu. Das hat eine von der SPD-Europaabgeord- neten Karin Jöns initiierte Studie des Europäischen Parlaments erge- ben. Die Studie zeigt, dass chro- nisch Kranke nach einer akuten Krankheitsphase gern wieder ins Berufsleben zurückkehren würden.

Dies sei aber aufgrund von direkten und indirekten Diskriminierungen in vielen EU-Staaten oft unmöglich.

Die Rückkehr von Langzeiter- krankten in den Beruf gelingt der Studie zufolge in Schweden und Finnland am besten. Etwa ein Drittel aller chronisch Kranken kehrt hier wieder ins Berufsleben zurück. Am schlechtesten gelingt die Wiedereingliederung in Grie- chenland, Malta, Italien und Spa- nien. Deutschland liegt im Mittel- feld. „Nach wie vor kaufen sich vie- le deutsche Arbeitgeber über die Ausgleichsabgabe von der Verant- wortung frei, Menschen mit Be- hinderungen einzustellen. Ganz zu schweigen davon, dass es an klaren Regelungen für chronisch Kranke fehlt“, kritisiert Jöns. Sie fordert ei- ne EU-weit einheitliche Definition sowohl von chronisch Kranken als auch von Menschen mit Behinde-

rungen. ps

Pharmaunternehmen müs- sen künftig offenlegen, welche Organisationen der Patientenselbsthilfe sie un- terstützen. Dabei müssen sie sowohl finanzielle Hil- fen als auch die indirekte Förderung durch besonde- re Serviceleistungen oder Schulungen angeben. Das sieht der „Kodex Patien- tenorganisation“ vor, den

der Verein Freiwillige Kontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) Mit- te Oktober vorgelegt hat.

Wie der FSA mitteilte, soll der Kodex dazu beitragen, die Neutrali- tät und Unabhängigkeit der Patien- tenorganisationen zu wahren und eine ethisch einwandfreie Zusam- menarbeit zu gewährleisten. Unter anderem stellt das Regelwerk klar, dass die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Selbsthilfe nicht

darauf abzielen darf, die wirtschaft- lichen Interessen der Firmen zu för- dern. Patientenorganisationen dür- fen deshalb keine Empfehlungen für verschreibungspflichtige Arz- neimittel aussprechen. Die Einhal- tung der Regeln wird nach Anga- ben des FSA von dessen Schiedsstel- le überwacht. Dem Verein gehören 82 pharmazeutische Unternehmen an, weitere 19 erkennen dessen Ver-

haltensregeln an. HK

PATIENTENSELBSTHILFE

Kodex soll Unabhängigkeit sichern

A2302 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 44⏐⏐31. Oktober 2008

Ärztliche Psycho- therapeuten:Die Mindestquote in der Versorgung wurde verlängert, aber von 40 auf 25 Prozent gesenkt.

ÄRZTLICHE PSYCHOTHERAPEUTEN

Mindestquote auf 25 Prozent gesenkt

Foto:BilderBox

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