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Archiv "Hanel in „Ersatzkassen-Report"" (30.07.1981)

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Neun Prozent mehr Rehabilitationsfälle

Die Zahl der von den Renten- und Unfallversicherungsträgern, von der Kriegsopferfürsorge und der Bundesanstalt für Arbeit abge- schlossenen Rehabilitationsmaß- nahmen lag 1979 bei insgesamt 995 000 Fällen. Somit ist eine Zu- nahme gegenüber dem Vorjahr von 84 600 (= 9,3 Prozent) zu ver- zeichnen. Dies geht aus einer Mit- teilung des Statistischen Bundes- amtes, Wiesbaden, hervor.

Demnach entfielen mehr als drei Viertel (= 78 Prozent) auf medizi- nische Maßnahmen —vor allem auf stationäre Behandlungen (Kuren)

— und ein Fünftel (= 19 Prozent) auf berufsfördernde Maßnahmen.

In rund drei Prozent der Fälle sind beide Maßnahmearten gleichzeitig gewährt worden. 861 000 Reha- bilitanden (= 85 Prozent) waren Erwerbstätige, darunter 791 000 Arbeiter und Angestellte. In rund Dreiviertel der Fälle (767 000) wur- de die Behinderung durch eine Krankheit verursacht, bei rund neun Prozent der Fälle durch ei- nen Unfall, und bei sieben Prozent lag eine angeborene Behinderung zugrunde. Auf Berufskrankheiten, Kriegs- und Wehrdienstbeschädi- gungen sowie sonstige Ursachen entfielen acht Prozent der Fälle.

87 Prozent der Rehabilitanden nahmen nach Abschluß der Re- habilitation ihre Berufstätigkeit wieder auf. EB

Künftig

nur noch „Spargold"

Der Bundesausschuß der Zahn- ärzte und Krankenkassen hat am 24. Juni 1981 beschlossen, in den ergänzten Richtlinien für die Ver- sorgung mit Zahnersatz zu emp- fehlen, in der Regel nur noch edel- metallreduzierte Legierungen zu verwenden.

Darüber hinaus haben sich Kran- kenkassen und Kassenzahnärzte

darüber verständigt, auch die Zu- schüsse für die Versorgung mit Zahnersatz zu reduzieren.

Die Vereinbarung sieht vor, daß ab 1. Januar 1982 bei der Herstellung von Zahnersatz Edelmetallegie-

rungen in einer Bandbreite von 60 bis 95 Prozent eingesetzt werden sollen. Im einzelnen ist geplant, daß der Massengehalt an Gold- und Platinmetallen für die „Kunst- stoffverblendtechnik" zwischen 60 und 75 Prozent und für die „Ke- ramikverblendtechnik" zwischen 75 und 96 Prozent liegen soll. Die derzeit auf dem Markt angebote- nen reduzierten Legierungen be- wegen sich im unteren Bereich der jetzt festgelegten Bandbreite.

Die geänderten Richtlinien schrei- ben, wie der Erste Vorsitzende der KZBV, Dr. med. dent. Helmut Ze- delmaier (Schongau), vor der Presse in Bonn hervorhob, keine bestimmte Legierung vor. Nach wie vor können hochkarätige Le- gierungen verwandt werden, wenn entweder der Zahnarzt dies für notwendig hält oder wenn der Ver- sicherte dies wünscht (und sich zur Zuzahlung bereit erklärt).

Durch die Verwendung von Legie- rungen kann laut KZBV-Berech- nungen je Gramm Edelmetall ein Betrag von fünf bis sechs DM ein- gespart werden. Durchschnittlich werden je Edelmetalikrone 2,5 bis 3 Gramm Metall benötigt.

Das Vorpreschen der Kassenzahn- ärzte hat bei den Krankenkassen Verärgerung und Verstimmung ausgelöst. Sie beschuldigten die KZBV, daß einerseits die Be- schlüsse noch der formellen Zu- stimmung der Organe der Kassen- verbände bedürften, andererseits sei zu befürchten, die bereits jetzt mitgeteilte Leistungsveränderung könne einen Run auf einen Zahn- ersatz auslösen, der aus purem Edelmetall bestehe. Dies könne zumindest den Prothetikboom noch mehr anheizen und würde teilweise die Kostendämpfungsab- sichten beider Vertragspartner zu- nichte machen.

Hanel in „Ersatzkassen-Report"

„Ihre Keramikzähne interessieren uns nicht, wir wollen Ihren Goldzahn" DÄ

S. ,v < <4\ <

Noch vage sind die Vorstellungen über die Reduzierung der Zu- schußleistungen der Krankenkas- sen für den Zahnersatz, die heute bei einer gesetzlich vorgeschrie- benen Maximalgrenze von 80 Pro- zent liegen (verschiedene Kran- kenkassen, zum Beispiel die AOK Kiel, Lübeck und Lindau, haben ihre Zuschüsse auf 75 bzw. 70 Pro- zent reduziert und damit spürbare Kostendämpfungseffekte erzielt).

Erwogen wird, diesen Prozentsatz noch weiter abzusenken oder aber einen von den Prothetikkosten un- abhängigen Festbetragszuschuß vorzuschreiben. Im Gespräch ist ein Festzuschuß von 25 DM je Gramm edelmetallreduzierter Le- gierung. Verlangen die Patienten einen höheren Goldgehalt in den Legierungen, soll die Differenz von ihnen selbst getragen werden.

Ein solcher Festzuschuß müßte al- lerdings von jeder einzelnen Kran- kenkasse beschlossen und in die Satzung eingefügt werden.

Schließlich kündigte die KZBV an, daß derzeit zwischen Krankenkas- sen und Zahnärzten ein neues bundeseinheitliches zahntechni- sches Leistungsverzeichnis konzi- piert werde, das eine verminderte Zahl von Leistungspositionen

beinhaltet. HC

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 31 vom 30. Juli 1981 1481

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