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Archiv "Tabaksteuer: Vage Hoffnung" (05.10.2001)

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 40½½½½5. Oktober 2001 AA2533

S E I T E E I N S

Deutsche Bischofskonferenz

Kein „ Zellhaufen“

Tabaksteuer

Vage Hoffnung G

ibt es einen Zusammenhang zwi-

schen dem Rauchen, insbeson- dere dem Zigarettenrauchen und der nationalen Sicherheit? Die Ant- wort lautet eindeutig „nein“ – und doch wird der Zigarettenraucher demnächst zusätzlich mit vier Pfen- nig pro Zigarette belastet, um natio- nale Sicherheit zu finanzieren. Nicht belastet werden alkoholische Ge- tränke, ob Bier, Wein oder Spirituo- sen. Hier dürfte regionaler Wider- stand von Politikern schwer zu über- winden sein.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Rauchen und Gesundheit?

Die Antwort lautet eindeutig „ja“.

Missbrauch von Tabak und Alkohol sind die größten selbst verschulde- ten Belastungen unseres Gesund- heitswesens und dabei insbesondere der Gesetzlichen Krankenversiche-

rung in Höhe von vielen Milliarden Mark.

Seit Jahren wird gefordert, eine zusätzliche Steuer auf Tabakwaren und auf alkoholische Getränke zu erheben, um damit wenigstens zum Teil die finanziellen Belastungen auszugleichen, die der Gesetzlichen Krankenversicherung durch die Fol- gen des Missbrauchs von Tabak und Alkohol entstehen. So logisch diese Forderung auch ist, noch hat keine Partei eine derartige Forderung in die Haushaltsberatungen des Deut- schen Bundestages eingebracht.

Die Notwendigkeit, unsere natio- nale Sicherheit zu stärken, ist un- strittig, genau so unstrittig wie die Notwendigkeit, hierzu Steuermittel zur Verfügung zu stellen. Das proba- teste Mittel wäre die Umschichtung von Haushaltsmitteln. Sollte dies

nicht gewollt sein – dass es möglich ist, dürfte außer Frage stehen –, dann sollte zumindest ein logischer Zusammenhang zwischen der Art der steuerlichen Belastung und der Mittelverwendung erkennbar sein.

Das ist bei der Verwendung der Ta- baksteuer für die nationale Sicher- heit nicht der Fall. Einleuchtend je- doch wäre jedem Bürger eine Er- höhung der Tabak- und Alkohol- steuer zur Finanzierung der Gesetz- lichen Krankenversicherung. Diese Steuer würde diejenigen treffen, die durch ihr Verhalten die Krankenver- sicherung belasten. Sie könnte im Nebeneffekt dazu beitragen, den Konsum von Tabakwaren und alko- holischen Getränken zu reduzieren.

Dürfen wir darauf noch hoffen?

Oder ist die Hoffnung nunmehr ver- geblich? Prof. Dr. med. Fritz Beske, MPH

D

ie Attentate von New York und Washington haben wohl nur kurzfristig das Thema Medizinethik in den Hintergrund treten lassen“, sagte der Vorsitzende der Deut- schen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, zu Beginn der dies- jährigen Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda. Es werde nicht mehr lange dauern, bis Nachrichten über neue Experimente eintreffen würden.

Die Bischofskonferenz hielt es deshalb für erforderlich, sich inten- siv mit den Themen Stammzellfor- schung, Beginn des menschlichen Lebens und Schutzwürdigkeit von Embryonen zu beschäftigen. Doch ist ihre Meinung überhaupt ge- fragt? Viel entscheidender scheint da beispielsweise die Empfehlung

des Nationalen Ethikrats, der sich zurzeit damit beschäftigt, ob em- bryonale Stammzelllinien impor- tiert werden und an ihnen geforscht werden darf. Doch das Gremium, bei dem Repräsentanten der ka- tholischen Kirche mit Wissenschaft- lern, die einem Embryo in frühem Stadium keine volle Schutzwürdig- keit zubilligen, an einem Tisch sit- zen, kann sich nicht einigen und stellte zunächst lediglich fest: „Es gibt mehrere Meinungen zu diesem Thema.“ Dass es auch keine speziel- le katholische Meinung gibt, räumte Kardinal Lehmann ein. Dennoch können und wollen die Bischöfe richtungweisend sein. „Die Kirche sieht sich als Anwältin des Lebens und als Anwältin des Menschen. Wir haben in dieser öffentlichen Diskus-

sion nur die ,Macht‘ unserer guten Argumente“, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz.

Und so heißt es in einem „orien- tierenden Text“ der katholischen Bischöfe: Embryologische For- schungen über die Vereinigung von Ei- und Samenzellen stützen die These, dass der Embryo kein „Zell- haufen“, sondern von Anfang an Mensch ist und sich als solcher ent- wickelt. Versuche, eine abgestufte Schutzwürdigkeit zu begründen, sei- en ebenso zurückzuweisen wie Vor- schläge, das Lebensrecht erst mit der Geburt beginnen zu lassen.

Eine Außenseitermeinung ist die- se Auffassung sicher nicht. Schließ- lich deckt sie sich auch mit dem (bis- her noch) geltenden Embryonen- schutzgesetz. Gisela Klinkhammer

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