• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Ersatzkassen warnen vor Mehrbelastung" (19.09.1974)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Ersatzkassen warnen vor Mehrbelastung" (19.09.1974)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BLÜTENLESE

Impeachment

Die Machtfülle der Könige im Al- tertum hatte ebenso Grenzen, wie jüngst in den USA die Macht des Präsidenten: Der Etrusker Tar- quinius war König von Rom.

Seinen Beinamen „Superbus"

verdiente er sich durch einen verderblichen Hang zum Hoch- mut und zur Maßlosigkeit. Das behagte den Römern nicht. Sie wollten ihn loswerden. Aber Kö- nige waren damals praktisch unkündbar. Steuerhinterziehun- gen zum Beispiel genügten nicht zu außerordentlichen Maß- nahmen. Da kam ein Umstand den Römern wie gerufen, der — richtig frisiert — die Volksseele zum Kochen brachte: Tarqui- nius bändelte mit der tugendsa- men Lucrezia an, die anschei- nend glücklich verheiratet war.

Er entehrte sie, und sie erdolch- te sich. Jetzt war es soweit, ihm von Staats wegen den Prozeß zu machen. Das Impeachment war erfolgreich. Er wurde ver- jagt. Das war, soweit wir wissen, das erste Impeachment der Ge- schichte.

Die Affäre hatte im übrigen noch zwei Folgen, die erwäh- nenswert sind.

Die Lucrezia-Story entzündete viele Renaissance-Maler, die ebenso auf der Suche nach sen- sationellem Stoff waren wie heute die Film- und Fernsehre- gisseure. Gab es ein leuchten- deres Beispiel von buchstäblich sagenhafter Weibertreue inmit- ten der sexfrohen Renaissance- Zeit, in der Giftgaben so man- che erotische Probleme lösten?

Eine zweite Folge, die sich un- mittelbar nach der Vertreibung des Tarquinius abspielte, ist nach 2500 Jahren nicht minder aktuell. Als sich die Römer des Königs entledigt hatten, schrie- ben sie Wahlen aus. Zwei Kon- sulen sollten sich die Macht tei- len. Es wurde ein Brutus und ein Tarquinius gewählt. Letzterer hatte sich bei der Vertreibung des Königs, der sein Verwandter war, besonders hervorgetan.

Das nützte ihm nichts. Er hatte das Pech, Tarquinius zu heißen und fiel dem unheilvollen Fami- liennamen zum Opfer. Man nennt das heute Sippenhaft.

Psychologisch geschulte Politi- ker verlangten von ihm, dem Volk eine letzte Wohltat zu be- reiten: Absolve beneficium, ami- cus abi. Geh' zum Wohl des Vol- kes, gehe als Freund. Durrak

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Kostenlose Eintragungen im Notfallausweis?

Der Vorstand der Bundesärztekam- mer hatte erstmals am 30. August 1974 Gelegenheit, sich mit dem vom Bundesgesundheitsministe- rium am 15. August vorgestellten bundeseinheitlichen Notfallausweis zu beschäftigen.

Gegenstand der Vorstandsbe- ratung war vor allem eine Aus- sage des Ministeriums über die Honorierung der ärztlichen Eintra- gungen in diesen Ausweis. In einer Pressemitteilung des Gesundheits- ministeriums hatte es geheißen:

„Da in den Bundesländern ... der Notfallausweis kostenfrei an die Bürger abgegeben wird, hat sich auch die Bundesärztekammer be- reit erklärt, den Ärzten in der Bun- desrepublik zu empfehlen, bei ih- ren Patienten bereits bekannte Ri- sikofaktoren kostenfrei im Notfall- ausweis einzutragen. Die Bundes- ärztekammer sieht hierin einen Beitrag zur Verbesserung des Ret- tungswesens in der Bundesrepu- blik."

Tatsächlich unterstützt die Bundes- ärztekammer — wie in der Vergan- genheit schon mehrfach deren ver- kehrsmedizinischer Ausschuß be- tonte — die Bemühungen des Mini- steriums um einen einheitlichen Notfallausweis, hat sie doch selbst mit dem „Notfallausweis der deut- schen Ärzteschaft" die wesentliche Vorlage für die Entwicklung des Papiers des Bundesgesundheitsmi- nisteriums geliefert. Eine möglichst weite Verbreitung (also nicht nur unter Risikopatienten!) sollte auch nicht an den Eintragungskosten scheitern. Doch kann, so ergab sich aus den Vorstandsberatungen, die Bundesärztekammer natürlich keinem Arzt „vorschreiben", Ein- tragungskosten nicht zu berech- nen. Der Vorstand hält es im Inter- esse der Sache jedoch für ange- messen, wenn der Arzt von ihm selbst erhobene, schon vorliegen- de Daten (etwa aus der Patienten- kartei) in den Ausweis kostenfrei

überträgt. Von anderen Stellen er- hobene Daten zu übertragen, er- scheint aber allein schon aus Haf- tungsgründen nicht geraten — zu- mindest nicht, ehe die damit zu- sammenhängenden rechtlichen Fragen nicht befriedigend geklärt sind.

Die Bundesärztekammer hofft — auch dies ergaben die Vorstands- beratungen —, daß das Gesund- heitsministerium sich hierzu noch äußert, da es diese Fragen (so ein Vorstandsmitglied) „ja sicher- lich bei der Vorlage des Ausweises geprüft hat". NJ

Ersatzkassen warnen vor Mehrbelastung

Die Ersatzkassenverbände wenden sich mit Nachdruck gegen Bestre- bungen des Bundesarbeitsministe- riums, die Krankenversicherung der Rentner zu Lasten der Ersatz- kassen neu zu regeln. Nach Be- rechnungen des Verbandes der An- gestellten-Krankenkassen, Ham- burg, würde der vom Bundesar- beitsministerium vorgelegte Ge- setzentwurf allein im Jahre 1975 eine Mehrbelastung von 950 Millio- nen DM für die Ersatzkassen be-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 38 vom 19. September 1974

2685

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

deuten. Damit müßte jeder Ersatz- kassenversicherte im nächsten Jahr über 123 DM zusätzlich auf- bringen. Insgesamt hätte jeder Er- satzkassenversicherte 1975 nahezu 350 DM als Solidaranteil für die Rentnerkrankenversicherung zu zahlen. Dies sei den Ersatzkassen- versicherten nicht zuzumuten und würde die Grenze der finanziellen Belastbarkeit der Versicherten er- heblich überschreiten. Unaus- weichlich müßten Beitragserhöhun- gen folgen, die bei den Ersatzkas- sen fast 0,7 Prozentpunkte ausma- chen würden. Es gehe nicht an, ei- nerseits Steuererleichterungen zu schaffen, diese aber für die Versi- cherten der Ersatzkassen durch die Krankenversicherung der Rentner wirkungslos werden zu lassen.

HC

Sorgfaltspflicht

bei der Aufbewahrung von Rezeptformularen

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apotheker hat darauf hingewiesen, daß in den vergangenen Jahren zahlreiche Rezepte und Rezept- blöcke aus ärztlichen Praxen und Kraftfahrzeugen gestohlen wurden.

Mit gestohlenen Rezeptformularen kann erhebliches Unheil angerich- tet werden, da es für die Apotheker oft nicht möglich ist, Fälschungen zu erkennen. Häufig ist dem Apo- theker die Unterschrift des Arztes, dessen Name auf dem Rezeptblock eingedruckt ist, nicht bekannt. Die Betäubungsmittelversch reibungs- verordnung schreibt für die neuen

Betäubungsmittel-Rezepte eine be- sondere Sorgfaltspflicht bei der Aufbewahrung vor. Aus dem Dieb- stahl eines Betäubungsmittel-Re- zeptes können dem Arzt also unan- genehme Folgen erwachsen, wenn er nicht nachweisen kann, daß er zum Beispiel seine Rezeptformula-

re in einer verschlossenen Schreib- tischschublade aufbewahrt.

Es empfiehlt sich aber, diese Sorg- falt ganz allgemein bei Rezeptfor- mularen walten zu lassen. Ganz

besonders gilt dies für das gestem- pelte und unterschriebene Blanko-

rezept. Zi

Plädoyer für besseren Sozialversicherungs- schutz der Hausfrauen

Das Müttergenesungswerk hat an- läßlich einer Pressekonferenz in Bad Kissingen versucht, der Öf- fentlichkeit eine Antwort auf die oft gestellte Frage zu geben, warum das Müttergenesungswerk immer noch sammeln müsse: Mütterkuren sind so schwierig zu finanzieren, weil Hausfrauen und Mütter in der Sozialgesetzgebung meist nur ab- geleitete und ungenügende Rechtsansprüche haben.

Wie dieses sozialrechtliche Defizit und die Diskriminierung durch so- genannte „Kann-Leistungen" abge- baut werden könne, wollte das Müttergenesungswerk von den drei politischen Parteien des Bundesta- ges wissen. An einer Podiumsdis- kussion zu diesem Thema beteilig- ten sich Frau Elfriede Eilers (SPD), Frau Barbara Lüdemann (FDP) und Frau Roswitha Verhülsdonk (CDU).

Alle drei Fraktionen scheinen ent- schlossen, einen Weg zum eigen- ständigen Rentenanspruch der ver- heirateten Frau zu finden, mit dem die Eigenschaft des Versicherten und damit auch der Anspruch auf Frühheilmaßnahmen der Renten- versicherungsträger verbunden wäre.

Im Krankenkassenrecht will man die Konsequenz aus den eingeführ- ten und weiter vorgesehenen Vor- sorgeuntersuchungen ziehen und die Prävention fördern; bei bereits eingetretenen gesundheitlichen Schäden soll das auszubauende Leistungsrecht den Anspruch auf Rehabilitation absichern. Der Mut- terschaftsschutz — nicht nur bei

„Problemschwangerschaften" — kam nicht mehr ausführlich zur Sprache; aber alle drei Bundes- tagsabgeordneten versicherten, daß sie aus ihrem neuen Engage- ment für die Familienpolitik auch

hier entscheidende Verbesserun- gen für die Mutter anstreben. Frei- lich: alles immer mit der Ein- schränkung — „wenn es zu finan- zieren ist". Dr. Neises, Geschäfts- führer des Müttergenesungswerks, widersprach der von einem Vertre- ter einer Krankenkasse geäußerten Meinung, hier werde wieder einmal versucht, das Parlament zu gesetz- geberischen Schritten zu bewe- gen, deren Kosten man nicht sehen wolle. Frau Eilers stell- te denn auch eine entscheiden- de Verbindung her: Mütter, die sich nicht mit einer bescheidenen Rangstellung zufriedengeben, son- dern selbstbewußt für den Rang- platz eintreten, der ihnen in einem sozialen Rechtsstaat zukommt, würden wohl eine bessere Genera- tion mit heranziehen können, als Frauen, die ihr Schicksal und das ihrer Kinder bloß erduldend andern überlassen hätten. Zwischen dem Rechtsanspruch von Müttern auf öffentliche und Versicherungslei- stungen und den von den Bürgern aus freier Verantwortung mitgetra- genen freien gesellschaftlichen Ini- tiativen läßt sich — das zeigte die Diskussion — kein Gegensatz kon- struieren. WZ

Stellennachweis für iranische Ärzte

Eine Delegation der Nationalen ira- nischen Versicherungsgesellschaf- ten wird sich in der letzten Dekade des Monats Oktober 1974 in der Bundesrepublik Deutschland auf- halten, um mit iranischen Ärzten über Stellenangebote aus ihrem Heimatland zu verhandeln, teilte die iranische Botschaft uns mit. Ge- sundheitsattachö Dr. med. Amir- Khalili empfiehlt iranischen Ärzten, die an Gesprächen mit dieser Dele- gation interessiert sind, sich umge- hend schriftlich mit der „Gesund- heitsabteilung der Kaiserlich Irani- schen Botschaft", 53 Bonn-Bad Godesberg, Hochkreuzallee 1 (bitte die neue Anschrift beachten!) in Verbindung zu setzen, um das ge- naue Aufenthaltsdatum der Dele- gation in der Bundesrepublik Deutschland zu erfahren. EB

2686 Heft 38

vom 19. September 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Eure neuen Fähigkeiten präsentiert ihr als Team in einer maximal 15-minütigen Show mit Unterstützung eines Präsentationsprogramms.. Arbeitsprinzip

Decodiert mit Hilfe der Taste A des Calliope mini den gegebenen Morsecode und nutzt die beiden Wörter als Suchbegriffe auf der Internetseitea. Erstellt aus den vorgestellten

Ändert jemand zwei Karten, kann ich die Änderung nicht immer feststellenb. Ändert jemand zwei Karten, kann ich die Änderung

Radikale Tumor- operationen im kleinen Becken, Überdehnungen bei der vaginalen Entbindung oder auch Bandscheibenvorfälle sind mögliche Ursachen für eine Schädigung des

Dabei werden sie sich damit abzufinden haben, daß das Zurück- schrauben eines übersetzten Lei- stungsangebotes und einer überzo- genen Anspruchshaltung auf einen mit der

Der Entwurf knüpfte in seiner Zielstel- lung unmittelbar an die Feststellun- gen der Sachverständigenkommis- sion aus dem Jahre 1972 an, wonach sich das bestehende System des

und Hoffbildhauern alda erscheint Hannss Georg Padring, Sohn eines Schneiders zu Kirchdorf, und wird auf 6 Jahre.. „dero Khunst der

Die Neubenennung des Faches für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie soll ja gerade über die Weiterbildungsinhalte zu einer tatsächlichen Abgren- zung eines Facharztes für