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Einen entzückenden Einblick in den sichtlich florierenden Kunstbetrieb im Schatten des Blasiusmünsters vermitteln etliche sorgfältig geschriebene und feierlich gesiegelte Blätter, nichts mehr und nichts weniger, als die „Profess" einiger Jünger der Kunst am

Hof zu St. Blasius. Man könnte glauben, man befindet sich an einem Bischofsitz oder Medizeerschloß. Am Sonntag nach St. Lukastag also 1641 treten hochoffiziell zusammen

die „Ehrenvesten, Khunstreichen und achtbaren Herren Johann Hornstain, Andreas Sterz,

„beede Maller“, Hofgartner Hanns Strudl und Hoftischler Jacob Seltenreich. Vor Geor- gen Remele, Burger

und Hoffbildhauern alda

erscheint Hannss Georg Padring, Sohn eines

Schneiders zu Kirchdorf, und wird auf 6 Jahre

„dero Khunst der Bild-

hauerey aufgedingt.“

Hat er die Lehrjahre glücklich „vberstanden”, soll er gleichwohl noch ein Jahr „gegen raichen- denWochenlohn“ in der Arbeit verbleiben. Das

Gehorsamsgelübde ist rigoroserals bei einem

Ordensnovizen: ln!

wehrenden Lehrjahren“

“hat er zu gehorsamben

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N ist

Findatoris Inch nasterii Adımon,

stein, aber auch der

„Edle Ehrenvöste vnd Khunstreiche Balthasar Maass, Hoffbildhauer“.

Der Sohn des gewesten Hoforganisten wird „le- dig gezehlt“, frei ge-

sprocken — Remeles eigener lieber Stief-

sohn Bartholomäus Grill. „Auf Aussaag seines lieben Stiefvat- tern“ und gestrengen

Prinzipal hat er die löb-

liche Bildhauerei sechs

Jahre lang gründlich

„gelehrnet”, aber auch

„diese Zeit herumb sich erbar, aufrecht und wol verhalten“. Am 6. Juni 1647 wird als Bildhauer-

Eleve von Remele auf-

und angenommen Abra- hamb Müllner, Sohn

= des Malers Johannes

m Müllner zu Waidhofen.

Der wahrscheinlich gut

gärtner und die Hof- situierte Papa ist auch

maller Sterz und Horn- in der Lage, ein Lehr-

geld zu zahlen: 15 fl erlegt er bar, 15 fl werden am Schluß der Lehrzeit ausbezahlt. „So wollen ist Ihme Khnaben vnd Lehr Jungen anbevolchen” worden“, ohne Erlaubnis des Chefs, seiner Frau und Gesellen „nicht auss dem Hauss zu gehn“. Kinder und Gesinde

brauchte er nicht um Erlaubnis zu fragen — oder sie konnten sie nicht geben. Bei der

Gehorsamsverpflichtung sind letztere noch angegeben, aber durchstrichen. Vor oder nach der Lehrzeit? Sie ward nur auf vier Jahre vereinbart. Andreas Sterz war laut Tauf- matrik 1633 nur pro tempore Admonter Hofmaler, allein noch 1644 stellte er hier den Lehrbrief aus für den Maler Franz Staudinger. Um 1648 arbeiteten also im Stifte zwei „Hofbildhauer”“ und mindestens drei Lehrbuben oder Gesellen. Dazu auf Frauen-

berg Bildhauer Christoph Paumgartner. In der Stiftskirche entstanden damals 19 Holz- statuen, sieben Fuß hoch, also überlebensgroß: Apostel, Evangelisten und vier Kirchen- lehrer, die an den Wänden reihum standen und mit einem ebenso großen Salvator-Stand-

bild abschlossen. 1648 erhielt die Marktkirche die Schnitzstatuen Andreas und Agnes,

1649 das Münster einen Barbaraaltar mit sechs Engeln.

dem Herrn Prinzen (Prinzipal), seiner Frau, den „Gesöllen”, den Kindern und dem „ge- sintl” (Gesinde). Zwei Jahre später am St. An- drätag kommensie wie-

der zusammen, der Hof-

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Abb.22.

Das Stiftergrabmal nach 1629

R 51

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