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Archiv "Weiterbildung: Nicht zu begreifen" (10.10.2003)

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chosomatisches Versorgungssy- stem existiert de facto nicht.

Nachweislich werden in psy- chosomatischen Kliniken zu 80 bis 90 % primär psychische Er- krankungen – mehrheitlich Depressionen – behandelt.

Auch im niedergelassenen Be- reich hat sich bisher keine deutlich vom Gebiet Psychia- trie/Psychotherapie abgegrenz- te Profilbildung vollzogen. Die Neubenennung des Faches für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie soll ja gerade über die Weiterbildungsinhalte zu einer tatsächlichen Abgren- zung eines Facharztes für psy- chische und eines Facharztes für psychosomatische Erkran- kungen führen.

Deswegen wurde die Umbe- nennung des Facharztes für Psychotherapeutische Medizin in Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie von den psychiatrisch/psychotherapeu-

tischen Verbänden ohne Ein- wand akzeptiert. Insofern soll- te der Alternativbenennung des Psychiaters und Psycho- therapeuten zum Facharzt für psychische Erkrankungen auch nichts entgegenstehen.

Die Unterstellung, die Psych- iatrie würde ausschließlich den Weg der Auswirkungen organischer Störungen auf die Psyche verfolgen, ist absurd und ebenso unzeitgemäß wie die Feststellung, dass sie sich um die Überwindung ihrer ku- stodialen Haltung bemühen müsse. (Ich verweise diesbe- züglich u. a. auf das externe Qualitätssicherungsprojekt der Landesärztekammer Ba- den-Württemberg zur De- pressionsbehandlung in psych- iatrisch-psychotherapeuti- schen Kliniken.)

Herr Kettler vertritt zum er- sten Mal in seinem Artikel öf- fentlich den Standpunkt, dass

unser Fach den historisch bela- steten und für viele Patienten als problematisch erachteten Begriff der Psychiatrie beibe- halten soll. Er hat offensicht- lich keinerlei Verständnis für das Bemühen, jedwede Art von Stigmatisierung psychi- scher Erkrankungen und der sie behandelnden Institutio- nen abzubauen. Möchte er vielmehr den Reputationsvor- teil, den der Begriff Psychoso- matik im Vergleich zur Psych- iatrie eindeutig besitzt, fort- geschrieben wissen? Dann dürfen wir Herrn Kettler dar- an erinnern, dass das Fach Psy- chotherapeutische Medizin in ganz Deutschland 150 Assi- stenten weiterbildet, während das Fach Psychiatrie und Psy- chotherapie einen Weiterbil- dungsnachwuchs von etwa 3 800 Assistenten aufweist.

Dass sich selbst an dem Stig- maproblem berufspolitische

Fronten auftun und öffentlich ausgetragen werden sollen, ist unserem Nachwuchs nicht zu vermitteln. So lässt sich Ärz- tenachwuchsmangel nicht be- heben!

Dr. med. Christa Roth-Sackenheim, Breite Straße 63, 56626 Andernach

Nicht zu begreifen

Die Psychiatrie hatte zu- nächst Zeit gebraucht, um den schädlichen Makel aus der Nazizeit vergessen zu ma- chen. Länger dauerte der be- gonnene Streit um Ansprüche der Neurologie, die von der Psychiatrie als die kleine Schwester betrachtet und von ihr als solche behandelt und geduldet wurde. Erst als die Neurologie zu weit über die Psychiatrie hinausgewachsen war, wurde sie aus dem großen Reich der Psychiatrie B R I E F E

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entlassen und fachlich für selbstständig und unabhängig erklärt.

Die Abtrennung der Neurolo- gie war nicht zu verhindern und ist sehr zu begrüßen. Teil- weise wird heute noch am Er- werb des Doppelfacharztes und der Bezeichnung Nerven- arzt festgehalten. Vermutlich sprechen wirtschaftliche Gründe dafür, die Reputation der Neurologie noch weiterhin zu benutzen. Unverständlich ist aber, dass neuerdings die Psychiater ihren Namen auf- geben und sich „Facharzt für psychische Erkrankungen“

nennen wollen, zumal es schon einen „Facharzt für Psychoso- matische Medizin und Psycho- therapie“ gibt.

Zu meiner in die letzten Kriegsjahre fallenden Studen- tenzeit lernte man in der Psych- iatrie die Krankheiten ken- nen, die als Organ das Gehirn betreffen. Nebenher erfuhr man manches über Psychopa- thien und Neurosen. Meine Doktorarbeit damals schrieb ich über psychische Störungen der Zivilbevölkerung im Krieg nach Fliegerangriffen. Seitdem

hat sich vieles sehr geändert.

In den Vordergrund rückten psychische und seelische Störungen, die nicht nur neue Namen, sondern erstmals ei- nen Krankheitswert bekamen, den es zuvor nicht gab. Heute gelten psychische Störungen und Auffälligkeiten als Krank- heiten, die nicht nur therapie- bedürftig, sondern auch versi- cherungswürdig und versiche- rungspflichtig sind. Psycholo- gen betreiben diagnostische und therapeutische Medizin, ohne Medizin studiert zu ha- ben, und rechnen ihre Arbeit mit Krankenkassen ab.

Vom Verband der psychologi- schen Therapeuten wird ge- wünscht und verlangt, dass der Anspruch von Versicherten auf Psychotherapie gesetzlich verankert bleibt und dass Ver- sicherte direkt einen Psycho- logen aufsuchen können, ohne vorher bei einem Arzt gewe- sen zu sein.

Dass damit die Mehrheit der Ärzte einverstanden sein soll, ist eigentlich nicht zu begrei- fen!

Prof. Dr. Peter Feudell,Kietzstraße 5, 04179 Leipzig

Missbrauch

Zu dem Beitrag „Umgang mit sexuel- lem Missbrauch: Große Unsicherheit“

von Petra Bühring in Heft 30/2003:

Wider die Aufspaltung in Lager

Dass sich Psychologische Psy- chotherapeuten als die einzi- gen Experten auf dem Gebiet der Psychotherapie oder schlicht als „die“ Psychothera- peuten darstellen, ist mir schon häufiger aufgefallen und dürfte i. d. R. ein Teil be- wusster Lobbyarbeit sein.

Ärgerlich macht es mich, sol- che unbewusste oder bewusste Geschäftstüchtigkeit nun auch in Sachartikeln des Deutschen Ärzteblattes zu finden, hier im Artikel, wo Empfehlungen ge- nannt werden, dass Ärzte se- xuell traumatisierte Frauen an Beratungsstellen verweisen oder auf spezialisierte Psycho- logische Psychotherapeuten hinweisen mögen. Selbstver- ständlich gibt es auch geeigne- te, traumatherapeutisch spe- zialisierte ärztliche Psycho- therapeuten – eine Aufspal- tung und Ausgrenzung ist hier nicht angebracht.

Ich möchte vorschlagen, dar- auf zu achten, die Identifizie- rung der eifrigen psychologi- schen Kollegen als die eigent- lichen oder alleinigen Fachleu- te für Psychotherapie nicht zu fördern, z. B. indem generell beide Berufsgruppen neben- einander genannt oder allge- mein von Psychotherapeuten gesprochen wird.

Holger Kappe,

Auguste-Förster-Straße 21, 34131 Kassel

Arzneimittel

Zu dem Beitrag „Erstattungsfähig- keit von Arzneimitteln: Check-up zum Leistungsrecht“ von Dr. rer. nat. Eva Susanne Dietrich und Susanne Schoop in Heft 33/2003:

Irreführend

Im Artikel heißt es unter Ant- worten auf häufige Fragen:

„Proleukin ist nur zur intra- venösen Behandlung des me-

tastasierten Nierenzellkarzi- noms zugelassen.“ Diese Aus- sage ist nicht korrekt. Richtig ist, dass das Arzneimittel Pro- leukin in identischer Zusam- mensetzung mit dem Wirkstoff Aldesleukin unter dem Han- delsnamen Proleukin S bereits seit September 2001 auch „zur subkutanen Anwendung“ und damit neben der intravenösen Behandlung auch zur s.c.-In- jektion zugelassen und erstat- tungsfähig ist.

Die irreführende Darstellung der Verfasser hat besondere Brisanz vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der Kosten- träger im System der Gesetzli- chen Krankenversicherung vor Erteilung der Zulassung auch für die Anwendungsart

„subkutane Injektion“ die subkutane Anwendung von Aldesleukin als nicht erstat- tungsfähigem „Off-Label- Use“ eingestuft hatte. Die Art der Anwendung „subkutane Injektion“ stellt in der Praxis, aufgrund der, im Vergleich zur intravenösen Applikation, deutlich besseren Verträglich- keit und der Möglichkeit zur ambulanten Therapie, einen doch erheblichen Vorteil für die Patienten dar. Erwähnens- wert in diesem Zusammen- hang ist, dass die EU-Kommis- sion mit Entscheidung vom 30. Juni 2003 das Arzneimittel

„Aldesleukin zur Inhalation“

zur Behandlung des pulmonal metastasierten Nierenzellkar- zinoms als Arzneimittel für seltene Leiden (Orphan Drug) ausgewiesen und unter der Nummer EU/3/03/146 in das Gemeinschaftsregister für Arzneimittel für seltene Lei- den eingetragen hat.

Dr. med. O. Krieter,

Linprunstraße 16, 80335 München

Stellungnahme der Autorinnen:

Unsere Aussage, dass Pro- leukin nur zur intravenösen Behandlung des metastasie- renden Nierenzellkarzinoms zugelassen ist, ist nicht falsch.

Es existiert jedoch von der gleichen Firma mit Proleu- kin S seit November 2001 ein Präparat, das auch zur subku- tanen Behandlung zugelassen ist.

A

A2646 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4110. Oktober 2003

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Doc und Doctrix

Zu unserer Cartoon-Serie:

Traurig

Sie haben Doc und Doctrix abgeschafft. Super. Es habe vielen gefallen, viele aber auch verärgert: Ich habe selten

eine bessere, wahrhaftigere und realitätsgetreuere Dar- stellung unseres zeitgenössi- schen Klinikdaseins gesehen als in diesem Strip, und bin recht traurig darüber, dass nun Schluss sein soll. Doch ich bin sicher, dass Sie einen Er- satzstrip in petto haben; z. B.

„Verarmungswahn in der Nie- derlassung Vol. 2“ o. Ä. Zwei- felsohne gibt es auch außer- halb der Klinik belastende Si- tuationen, die ebenfalls grafi- scher Umsetzung bedürfen („ich kann jetzt die 96 a nur noch zum halben Satz abrech- nen“), aber die präzise De- konstruktion ärztlichen Erle-

bens, gerade auch weiblichen Erlebens, die ist nun – zumin- dest im DÄ – passé. Ich weiß nicht, wer sich über Doc und Doctrix geärgert hat – wer im- mer es auch war, ist ein Trot- tel. Mindestens.

Dr. med. Berthold Amann, Hildegardstraße 16 a, 10715 Berlin

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