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Archiv "Ersatzkassen: Zufrieden mit der Ausgabenentwicklung" (01.05.1980)

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NACHRICHTEN

Chemie:

Arbeitsmedizinische Versorgung erweitert

Die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie wird künftig auch kleinere Betriebe in den Gel- tungsbereich der Unfallverhü- tungsvorschrift „Betriebsärzte"

mit einbeziehen. Ab 1. Januar 1980 muß der Unternehmer in dieser Branche einen Betriebsarzt ein- stellen oder bestellen, wenn des- sen jährliche Einsatzzeit, die sich nach dem Grad der Gesundheits- gefährdung und nach der Be- schäftigtenzahl errechnet, mehr als 45 Stunden beträgt. Bisher mußte ein Betriebsarzt bezie- hungsweise ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst erst ab einer Einsatzzeit von 60 Stun- den bestellt werden. Ab 1. Januar 1981 wird die Mindesteinsatzzeit, die die Einstellung oder vertragli- che Bestellung eines Betriebsarz- tes erforderlich macht, auf 30 Stunden jährlich reduziert. Da- durch werden rund 400 weitere Betriebe mit ungefähr 42 000 Be- schäftigten arbeitsmedizinisch

versorgt. Hä

Ersatzkassen: Zufrieden mit der

Ausgabenentwicklung

Bei den sieben Angestellten-Kran- kenkassen sind die Ausgaben je Mitglied im Jahr 1979 um durch- schnittlich 6,77 Prozent gestiegen.

Bei den sieben Arbeiter-Ersatzkas sen erhöhten sich nach ersten vorläufigen Berechnungen die Ge- samtausgaben um 6,97 Prozent je Mitglied.

Im einzelnen stiegen bei den An- gestellten-Krankenkassen die Auf- wendungen je Mitglied für die am- bulante ärztliche Behandlung um 5,5 Prozent (bei den Arbeiter-Er- satzkassen um 3,49 Prozent); für die zahnärztliche Behandlung um 3,92 Prozent (um 3,64 Prozent). Al- lein die Ausgaben für Zahnersatz stiegen infolge der bereits im ver-

gangenen Jahr sprunghaft erhöh- ten Gold- und Silberpreise bei den Angestellten-Krankenkassen um 11,18 Prozent und bei den Arbei- ter-Ersatzkassen um durchschnitt- lich 14,66 Prozent. Dagegen gab es im sonst am kostenträchtigsten Bereich, dem Krankenhaussektor, eine Kostensteigerung in Höhe von lediglich 3,65 beziehungswei- se 3,93 Prozent, und die Arzneimit- telausgaben schlugen mit plus 4,32 (3,52 Prozent) je Mitglied zu Buch. Für Heil- und Hilfsmittel mußten die Angestellten-Kranken- kassen 10,58 Prozent und die Ar- beiter-Ersatzkassen 18,79 Prozent je Mitglied mehr aufwenden. HC

Geänderter

Bestandsschutz für Krankenhäuser

Krankenhäuser, die nicht in den Krankenhausbedarfsplan eines Landes aufgenommen sind, gelten nicht kraft Gesetzes als Vertrags- krankenhäuser der Krankenkas- sen. Sie können allerdings erklä- ren, daß sie Krankenhauspflege für die Krankenkassen erbringen wollen. Eine solche Bereiterklä- rung kann von den Landesverbän- den der Krankenkassen mit Zu- stimmung der Aufsichtsbehörden abgelehnt werden. Eine Ableh- nung ist nach geltendem Recht möglich, wenn „eine Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Kranken- hauses wirtschaftliche Kranken- hauspflege nicht" gegeben ist.

Andererseits ist aber eine Ableh- nung auch dann möglich, wenn die Ziele des jeweiligen Kranken- hausbedarfsplanes eines Landes gefährdet werden.

Insbesondere die letztgenannte Begründung ist von den gesetzli- chen Krankenkassen vielfach her- angezogen worden. Diese vertra- ten dazu die Auffassung, ein nicht in den Bedarfsplan aufgenomme- nes Krankenhaus gefährde schon durch seine Existenz die Ziele des Planes, weil es beispielsweise die

Verweildauer der als bedarfsnot- wendig anerkannten Krankenhäu- ser negativ beeinflusse. Wie viele Krankenhäuser speziell von einer solchen Auslegung betroffen sind, ist kaum feststellbar. Sicher scheint aber, daß kaum einmal ei- nem sich bereit erklärenden Kran- kenhaus „Unwirtschaftlichkeit"

vorgeworfen werden konnte. Ge- samtzahlen zu überhaupt „betrof- fenen" Krankenhäusern hat kürz- lich der Bundesverband der In- nungskrankenkassen (Bdl), Köln, veröffentlicht:

> Gut 500 nicht in Bedarfspläne aufgenommene Krankenhäuser, das sind wenig mehr als 10 Pro- zent aller Krankenhäuser, haben sich bundesweit bereit erklärt, Krankenhauspflege zu gewähren.

> Etwa 26 000 Krankenhausbet- ten, oder rund 5 Prozent aller Akutbetten, werden von diesen Krankenhäusern vorgehalten.

> Mehr als 40 Prozent der Be- reiterklärungen von Krankenhäu- sern — mit gleichfalls mehr als 40 Prozent Krankenhausbetten die- ser Häuser — sind trotz Nichtauf- nahme in den Krankenhausbe- darfsplan von den Verbänden der Krankenkassen (überwiegend mit Zustimmung der Aufsichtsbehör- den der Länder) angenommen worden.

Die Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern sind zum Teil recht unterschiedlich. Bemerkens- wert erscheit insoweit, daß in eini- gen Bundesländern zum Teil sehr wenig Krankenhäuser unbefristet zugelassen wurden:

> in Nordrhein-Westfalen 13 von 87;

> in Niedersachsen 11 von 68;

> in Bayern 21 von 83.

Besonders viele Krankenhäuser wurden in den Bundesländern Schleswig-Holstein (28 von 30) und Hessen (29 von 38) ohne eine Befristung angenommen.

1166 Heft 18 vom 1. Mai 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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NACHRICHTEN

..,.. Der Deutsche Bundestag hat am 20. März in zweiter und dritter Lesung des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes (KHG) eine Ergän- zung des § 371 der Reichsversi- cherungsordnung (RVO) be- schlossen. Danach sollen Ableh- nungen von Bereiterklärungen nicht mehr mit einer Gefährdung des Zieles des Krankenhausbe- darfsplanes begründet werden können, wenn das betreffende Krankenhaus mindestens seit dem 1. Januar 1972 ununterbrochen betrieben wurde und in den Jah- ren 1975 und 1977 durchschnitt- lich wenigstens 40 Prozent der Pflegetage mit Sozialleistungsträ- gern beziehungsweise mit dem für diese gültigen Pflegesatz abge- rechnet hat.

Diese Änderung wird von den Bundesländern nur in Nuancen anders beurteilt. Eine in diese Richtung gehende Einschrän- kung der Ablehnungsmöglichkei- ten durch die Krankenkassen ist daher wahrscheinlich, auch wenn die Novaliierung des KHG insge- samt zwischen Bundestag und Bundesrat noch strittig ist. Wenn diese Ergänzung des § 371 RVO Gesetzeskraft erlangt, werden Ab- lehnungen sicher nur noch eine Handvoll Krankenhäuser betref-

fen, weil nach dem 31. Dezember

1971 nur wenige Krankenhäuser aufgrund privater Initiativen au- ßerhalb staatlicher Fördermaß- nahmen neu errichtet wurden. Exi- stierten Krankenhäuser aber vor- her schon, so wurden sie regelmä- ßig in gewissem Umfange auch von Sozialleistungsträgern in An- spruch genommen. Engels

ln einem Satz

Zahn-Goldrausch - ln den Län- dern der westlichen Weit sind 1978 insgesamt 87 Tonnen Zahn- gold verbraucht worden, davon al- lein 31 Tonnen in der Bundesrepu- blik Deutschland, wie die Kassen- zahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Köln, meldete. EB

Bericht und Meinung THEMEN DER ZEIT

Gesetzliche Rentenversicherung kann Reserven bilden

Voraussetzungen:

Beitragserhöhung und stetiges Wirtschaftswachstum

Die gesetzliche Rentenversiche- rung wird 1980 zum erstenmal seit 1974 wieder mehr einnehmen als ausgeben. Die Zeit der Defizite ist zunächst einmal vorbei. Das zeigt der Rentenanpassungsbericht 1980, den die Bundesregierung dem Bundestag zuleitete. Die Kon- solidierung ist also gelungen. Da- bei muß allerdings berücksichtigt werden, daß Milliarden-Lasten so- wohl zur gesetzlichen Krankenver- sicherung als auch zur Arbeitslo- senversicherung verlagert worden sind und dort die Beitragszahler belasten. Wenn die Entwicklung zuletzt besser als erwartet verlau- fen ist, so liegt dies vor allem an der günstigen Konjunktur 1979 und dem kräftigen Anstieg der Be- schäftigung.

Und so sieht die Bundesregierung die weitere Entwicklung: 1980 wird die Rentenversicherung ei- nen Überschuß von wenigstens 600 Millionen DM erzielen. Dies reicht aus, um die Rücklage bei 1,9 Monatsausgaben zu stabilisie- ren. Von 1981 bis 1984 wird die Rücklage jährlich um rund 5 Mil- liarden DM anwachsen, Ende 1984 deckt sie dann 3,5 Monatsaus- gaben.

Wer den Realitätsbezug dieser mittelfristigen Vorausschätzung beurteilen will, muß die Annah- men, die der Rechnung zugrunde liegen, kennen. Unterstellt wird ein mittlerer Beschäftigungs- stand; dies bedeutet, daß die Zahl der Arbeitslosen weiter sinkt und die Zahl der Erwerbstätigen um jährlich 0,5 Prozent steigt. Ange- sichts der Risiken für die Konjunk- tur ist dies eine recht optimisti- sche Annahme. Für 1980 wird mit einer Erhöhung der Arbeitsentgel- te um 6,5 Prozent, in den Jahren danach mit Lohnraten zwischen 6 und 6,4 Prozent gerechnet. Die Ta-

rifabschlüsse lassen erwarten, daß die für das laufende Jahr progno- stizierte Lohnrate wohl eher über- schritten wird, was der Rentenver- sicherung zusätzliche Einnahmen bringen oder Ausfälle bei wieder wachsender Arbeitslosigkeit aus- gleichen könnte.

Entscheidend für das günstige Er- gebnis dieser Schätzung ist die Annahme, daß es bei der zum 1.

Januar 1981 beschlossenen Bei- tragserhöhung um 0,5 Prozent- punkt auf 18,5 Prozent bleibt und daß bei den Renten trotz des be- schleunigten Preisanstiegs nicht

"nachgebessert" wird. Der Anpas- sungssatz zum nächsten Jahres- wechsel beträgt ja noch einmal vier Prozent. Dennoch könnte auf die Beitragssatzerhöhung verzich- tet werden, wenn es keinen neuen Konjunktureinbruch geben sollte.

Der FDP-Abgeordnete Hanshein- rich Schmidt (Kempten) hat dar- aus die Forderung abgeleitet, die Beitragserhöhung auszusetzen, sie sei derzeit nicht notwendig.

Den Beitrag solle man erst 1985 in Verbindung mit der Reform der Hinterbliebenenversorgung her- aufsetzen. Die SPD hat wissen las-

sen, daß sie auf der Beitragserhö-

hung bestehen wird. Sie will nur dann mit sich reden lassen, wenn auch der Anpassungssatz für die Rentner angehoben wird. Beides zusammen aber müßte die Ren- tenversicherung überfordern und abermals ins Defizit bringen. Aus heutiger Sicht scheint also kein Weg an der Verteuerung der Ren- tenversicherung zum 1. Januar 1981 vorbeizuführen. Mit Blick auf die hohe Abgabenbelastung der Erwerbstätigen ist dies zu bedau- ern. Das letzte Wort wird aber wohl erst in den Koalitionsver- handlungen nach der Bundestags- wahl gesprochen. C>

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 18 vom 1. Mai 1980 1167

Referenzen

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