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Archiv "Krankenhausplanung: Ersatzkassen wollen mitwirken" (19.02.1976)

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Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Datenschutz in der Krankenversicherung

Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung beim Bun- desministerium für Arbeit und So- zialordnung, der Vertreter der Ar- beitnehmer, der Arbeitgeber, der Krankenversicherung und der Ärz- te sowie acht Wissenschaftler an- gehören, hat jetzt Empfehlungen zum Schutz des Persönlichkeitsbe- reichs in der gesetzlichen Kran- kenversicherung beschlossen, um dem Mißbrauch personenbezoge- ner Daten vorzubeugen. Nach die-

sen Empfehlungen dürfen z. B. die Krankenkassen personenbezogene Informationen — insbesondere über gesundheitliche Verhältnisse der Betroffenen — nicht übermit- teln, es sei denn, daß es erforder- lich ist

• zur Erfüllung einer durch Gesetz im einzelnen festgelegten Mittei- lungs- oder Auskunftspflicht;

• zur Verfolgung eigener oder übergeleiteter Rechtsansprüche;

• zur Erfüllung eines auf die Erle- digung eines Einzelfalls bezogenen Amtshilfeersuchens, wenn dies zum

Vollzug der Reichsversicherungs- ordnung — Sozialgesetzbuches — notwendig und die ersuchende Stelle durch Gesetz zur Ein- holung entsprechender Auskünf- te auch gegenüber dem Be- troffenen ermächtigt ist.

Personenbezogene Informationen sind innerhalb gesetzlich festzule- gender Fristen zu löschen. Nach den Empfehlungen der Sachver- ständigenkommission dürfen sie, soweit sie auf maschinell einsetz- baren Datenträgern archiviert sind, nach Ablauf von zehn Jahren nach der Erfassung nur verschlüsselt aufbewahrt werden, und zwar ins- besondere auch, soweit die Kran- kenkassen über ihren eigenen Be- darf hinaus Informationen für Dritte aufbewahren.

Studentenstreik um das „Praktische Jahr"

Leere Bänke auch in solchen Hörsälen, die gewöhnlich gut gefüllt sind, gab es am 28. und 29. Januar in vielen medizinischen Fachbereichen (hier in Mannheim).

Die Studenten streikten wegen mangelhafter Vorbereitungen vor allem der Länder auf das „Praktische Jahr"; außerdem gingen sie deshalb „auf die Barrikaden, um für einen Modus zu kämpfen, der ihnen einen Vertrag mit dem Krankenhausträger, soziale Sicherheit, ein beschränktes Einkommen garantiert" (wie es in einem Be- richt heißt, der der Redaktion zuging). Interessierte Leser können sich über Grün-

de, die die Studenten zu diesen Forderungen bewegen, in einem Artikel in Heft 7/

1976, Seiten 423 ff. informieren. — Die Teilnahme an den Streiks war höchst unter- schiedlich: Der Verfasser des oben erwähnten Berichtes glaubt eine Ursache zu

kennen: „Der Streik begann etwa mit dem ersten Schneefall dieses Jahres und lud daher zum Beginn von Extraferien ein. Die aktive Streikbeteiligung konnte unter diesen Umständen nicht groß sein." Dennoch ein Trost: „Gedanklich weilten auch die Skiurlauber unter ihren am Universitätsort verbliebenen aktiven Kommilitonen."

Wenn auch diese Bemerkung zum Schmunzeln anregen mag und an das eigene Studienverhalten denken läßt — nicht übersehen werden darf dabei, daß tatsäch- lich die Planung des „Praktischen Jahres" weithin zu wünschen übrigläßt, vor al- lem auch, was die Bestellung der Lehrkrankenhäuser angeht Foto: privat

Die Empfehlungen befassen sich auch mit organisatorischen und technischen Maßnahmen des Da- tenschutzes und den Rechten der Betroffenen: Jeder Betroffene hat danach Anspruch auf Geheimhal- tung seiner personenbezogenen In- formationen. Er hat ein Recht auf Auskunft darüber, welche Daten zu seiner Person gespeichert sind und . wohin sie weitergegeben worden sind. Für medizinische Daten er- folgt die Auskunftserteilung über einen vom Betroffenen benannten Arzt. Sind die über den Betroffenen aufgezeichneten Daten falsch, un- vollständig oder überholt oder war die Aufzeichnung gesetzlich nicht zulässig, so kann er bei falschen, überholten und unzulässig aufge- zeichneten Daten deren Löschung, im übrigen die Ergänzung oder Be- richtigung verlangen. WZ/CK

Krankenhausplanung:

Ersatzkassen wollen mitwirken

Ein echtes Mitwirkungsrecht bei der Krankenhausbedarfsplanung haben die beiden Ersatzkassenver- bände gefordert. In einer Stellung- nahme zu dem Programm der Ge- sundheitsminister der Länder zur Eindämmung der Kosten im Ge-

476 Heft 8 vom 19. Februar 1976

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Unfallkurve sinkt weiter

Tödliche Arbeitsunfälleim gewerblichen Bereich 1965 1967 1969 1971 1973 1975

Eine erfreuliche Tendenz hat sich auch 1975 fortgesetzt: Die Zahl der Arbeitsunfälle mit tödli- chem Ausgang ist im Bereich der gewerblichen Berufsgenos- senschaften weiter gesunken.

Insgesamt starben 3408 Men- schen am Arbeitsplatz, auf dem Weg zwischen Wohnung und Be- trieb oder an den Folgen einer Berufskrankheit. Das waren 417 oder elf Prozent weniger als 1974 (s. auch Meldung auf Seite 478).

Die Information:

Bericht und Meinung

sundheitswesen begründeten die Ersatzkassen ihre Forderung da- mit, daß schon bei der Planung Entscheidungen über die Kosten für die Benutzer fallen. Für den

„Sollbestand" an Krankenhausbet- ten sollen nach Ansicht der beiden Verbände einheitliche Maßstäbe entwickelt und eine durchschnittli- che Verweildauer von 12 bis 13 Ta- gen angesetzt werden. Alle Investi- tionsmaßnahmen müßten auf Wirt- schaftlichkeit hin überprüft werden.

Der Vorschlag einer freiwilligen Selbstkontrolle zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Kranken- häusern und der Krankenkassen müsse in eine „echte Preisver- handlung zwischen Krankenhaus und Kostenträger" einmünden. Bei einem Scheitern der Verhandlun- gen habe eine unabhängige Schiedsstelle den Pflegesatz fest- zusetzen. Die Ersatzkassen unter- stützen Vorschläge, die geeignet sind, das Krankenhaus zu entla- sten, und bejahen eine stärkere Ko- operation der Kranknehäuser eines Versorgungsgebietes, insbesonde- re im Hinblick auf eine gemeinsa- me Nutzung zentraler Einrichtun- gen (zum Beispiel Laboreinrichtun- gen, EDV-Anlagen, Wäschereien und Küchenbetriebe). DÄ

Künftig keine Registrierung bei Zwangsunterbringung

Der federführende Bundestagsson- derausschuß für die Strafrechtsre- form hat sich ebenso wie der Aus- schuß für Jugend, Familie und Ge- sundheit dem Vorschlag des Re- gierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralre- gistergesetzes angeschlossen, die Vorschrift des § 13 dieses Gesetzes ersatzlos zu streichen. §13 des Bundes-Zentral registriergesetzes schreibt bisher auch die Eintra- gung von gerichtlichen Entschei- dungen vor, die auf Grund Landes- rechts zu einer Anstaltsunterbrin- gung wegen Geisteskrankheit, Gei- stesschwäche, Rauschgift- oder Al- koholsucht führen.

Die Mehrheit der beteiligten Bun- destagsausschüsse hat sich mit Rücksicht darauf, daß diese Eintra- gungen für die Betroffenen eine er- hebliche psychische Belastung darstellen können, für die ersatzlo- se Aufhebung dieser vom Bundes- rat im Interesse der Strafrechts- pflege weiterhin gewünschten Vor-

schrift ausgesprochen. Nach Auf- fassung der Ausschußmehrheit wirkt sich schon das Wissen der Betroffenen, daß ihre Unterbrin- gung im Register eingetragen ist und daß die Eintragung von Ge- richten und Staatsanwaltschaften in bestimmten Fällen abgerufen werden kann, als Belastung des Heilungsprozesses negativ aus.

Hinzu komme die Gefahr, daß im Zusammenhang mit den entspre- chenden Gerichtsverfahren — und

das gelte nicht nur für die Straf-, sondern ebenso beispielsweise für Zivil-, Sozial- und Arbeitsgerichts- verfahren — mittelbar auch dritte Personen auf diese Weise von der früheren Unterbringung Kenntnis erlangen könnten, was die Rehabi- litation weiter erschwere.

Nach den Feststellungen des Son- derausschusses ist der Kreis der Personen, die nach Behandlung auf Grund einer Zwangsunterbrin- gung als geheilt oder jedenfalls ge- bessert entlassen werden können, damit aber auch auf einen unge- störten Ablauf des Rehabilitations- prozesses angewiesen sind, ver- hältnismäßig groß.

Im Gegensatz zu früher, als die meisten Eingewiesenen den Rest seines Lebens in der Krankenan- stalt verbrachte, können gegenwär- tig etwa 60 bis 70 Prozent der Zwangseingewiesenen nach einer Unterbringungsdauer von etwa drei Monaten entlassen werden.

Lege man eine Unterbringungs- dauer von sechs Monaten zugrun- de, so erhöhe sich der Anteil auf 80 bis 85 Prozent.

Nicht zuletzt auf Grund dieser Zah- len wird angenommen, daß der Vorschlag der ersatzlosen Strei- chung des § 13 in dem umfassen- deren Gesetzentwurf der Bundes- regierung zur Änderung des Bun- deszentralregistergesetzes eine breite parlamentarische Mehrheit finden wird, was sicher im gesund- heitlichen Interesse der Betroffe- nen zu begrüßen ist.

Damit wird mit einigen Jahren Verspätung auch ärztlichen Vor- stellungen Rechnung getragen; die Bundesärztekammer hatte bereits vor der Verabschiedung des Bun- des-Zentral registriergesetzes eine Streichung gefordert — mit den Ar- gumenten, die im Bundestag vor- gebracht wurden, damals aber kei- ne Anhänger fanden (mit der Aus- nahme des SPD-Abgeordneten Dr.

med. Hans Bardens, Ludwigshafen, das sei zu seiner Ehre noch ein- mal festgehalten). WZ/CK

DEUTSCHES .ÄRZTEBLATT

Heft 8 vom 19. Februar 1976 477

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