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Archiv "Prävention: Die Kostenfrage fehlt" (25.07.2008)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 30⏐⏐25. Juli 2008 A1611

B R I E F E

bei der Schwangeren kein schwerer Immundefekt bzw. keine fortge- schrittene HIV-Infektion vorliegen.

Auch geburtshilfliche Befunde, wie eine vorangegangene Schnittentbin- dung oder fetale Lageanomalien, können eine Sectio notwendig ma- chen. Bei einer Spontangeburt sind zudem einige Besonderheiten zu be- achten (intrapartale Zidovudingabe, Vermeidung invasiver Prozeduren wie z. B. Mikroblutuntersuchungen sowie vaginal operativer Entbindun- gen, großzügige Sectioindikation bei protrahierten Geburtsverläufen oder Verdacht auf Amnioninfektion). Um die maternofetale Übertragungsrate von HIV weiter zu senken, sollten daher alle HIV-positiven Frauen in spezialisierten Praxen und Kliniken betreut werden.

Dr. med. Katharina von Weizsäcker, Klinik für Geburtsmedizin, Charité – CVK, Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin Für die Arbeitsgruppe HIV in der Gynäkologie und Geburtshilfe innerhalb der DGGG

PRÄVENTION

Ergebnisse der bis- her größten Inter- ventionsstudie mit einem AT1-Rezep- torantagonisten (DÄ 21/2008: „Kardio- vaskuläre Präventi- on: Wissenslücke geschlossen“ von Gabriele Blaeser-Kiel).

Die Kostenfrage fehlt

Ein wesentlicher Aspekt wurde in dem oben genannten Medizinreport nicht angesprochen – die Kostenfra- ge! In ONTARGET (Ongoing Tel- misartan Alone and in Combination with Ramipril Global Endpoint Trial) wurde gezeigt, dass bei Patienten mit einem hohen kardiovaskulären Risi- ko Telmisartan (80 mg/d) und Rami- pril (10 mg/d) hinsichtlich des kom- binierten primären Endpunkts (kar- diovaskulärer Tod, Herzinfarkt, Schlaganfall, Hospitalisation wegen Herzinsuffizienz) äquieffektiv sind.

Aus allokationsethischer Sicht ist je- doch das preiswerteste Ramipril- Generikum (100 Tabletten zu 10 mg kosten nur 18,25 Euro) zu bevorzu- gen, da 98 Tabletten Telmisartan zu

80 mg den beachtlichen Preis von 104,78 Euro haben. Telmisartan und andere Sartane behalten also ihre Ni- schenindikation für die zwei bis fünf Prozent der Patienten, die ACE- Hemmer wegen therapierefraktären Hustens oder Angioödemen nicht vertragen.

Prof. Dr. Frank P. Meyer,Magdeburger Straße 29, 39167 Groß Rodensleben

TELEMATIK

Der Ärztetag hat die Einführung der elek- tronischen Gesund- heitskarte erneut scharf kritisiert (DÄ 22/2008: „Telematik im Gesundheitswe- sen: Holpriger Weg zum Basiskonsens“

von Heike E. Krüger-Brand).

Chaoswochen

Noch nirgendwo konnte ich lesen, auf welche Beträge sich die Kosten für den „Betrieb“ der E-Card belau- fen können. Außerdem sind für mich und mein sachkundiges Umfeld die zu erwartenden materiellen und im- materiellen Kosten der Einführung („Roll out“, wie lustig!) ein mittleres Schreckensszenario. Es werden mit Sicherheit nicht nur Chaostage – sondern Wochen und Monate! Sind wir Ärzte und unsere Mitarbeiterin- nen für die Politik, Kassen, IT in der Medizin und KBV da – oder für un- sere Patienten? . . .

Dr. med. Steffen Fimpel,Schlechtbacher Straße 2, 74417 Gschwend

Zu theoretisch

Als niedergelassener Basismediziner und Bürger dieses Landes erwarte ich von unserer berufsständischen Vertretung in der Frage der Ein- führung der E-Card endlich eine kla- re, durchaus auch politische Positio- nierung, die in der breiten Öffent- lichkeit auch verstanden werden kann. Dies lässt die Entschließung des Ärztetages in Ulm zur Telematik leider vermissen. Hier wurde statt- dessen, wieder einmal, auf hohem Niveau theoretisiert und über daten- technische Detailprobleme philoso- phiert. Die politischen Entschei-

dungsträger und die Lobbyisten der IT-Industrie nehmen das doch gar nicht wahr, geschweige denn ernst.

Hier winkt ein milliardenschweres Geschäft mit Patientendaten, das dann noch willfährig von der Ärzte- schaft finanziert und umgesetzt wer- den soll. Was und wo und wie wird gespeichert, wer hat am Ende Zu- griff, welche Patientenprofile können von wem erstellt werden (was dann auch irgendwann passieren wird, sie- he Telekom-Skandal)? Die Regieren- den wollen die Bürger von der Wiege bis zur Bahre in allen Lebensberei- chen erfassen und überwachen. Die IT-Industrie liefert die technischen Voraussetzungen, auf der Strecke bleibt der Mensch. Datenschutz wird zur Farce . . . Wann endlich wird die Vertretung der deutschen Ärzteschaft wach und findet den Mut, einmal ein kategorisches „Nein“ und „nicht mit uns“ zu sagen. Denn was will die Bruderschaft aus Politik und IT- Branche schon ausrichten, wenn die Ärzteschaft sich diesem IT-Nonsens auf Kosten von uns allen verweigert.

Man wird uns wohl kaum mithilfe der Polizei die entsprechenden Appa- raturen in die Praxis bringen kön- nen . . .

Hans Peter Grätz,Meckelstraße 43, 42287 Wuppertal

NEUROENHANCEMENT

Das Missbrauchpo- tenzial hirnleis- tungssteigernder Substanzen wird bisher deutlich un- terschätzt (DÄ 20/

2008: „Weichenstel- lung gefordert“ von Michael Simm).

Verordnung geändert

In dem Artikel heißt es, Modafinil unterliege in Deutschland dem Be- täubungsmittelgesetz. Jedoch ist Mo- dafinil auf Beschluss der Bundesre- gierung (21. Verordnung zur Ände- rung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften) seit Anfang März 2008 aus der BtM-Pflicht entlassen. Ich hätte mir etwas mehr Aktualität des DÄ erhofft!

Dr. Margarete Mattern,Badenwerkstraße1, 76137 Karlsruhe

Referenzen

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