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Archiv "Fünf Prozent Zuschlag auf Röntgenhonorare für zwei Quartale" (05.06.1980)

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Fünf Prozent Zuschlag auf Röntgenhonorare für zwei Quartale

Röntgenfilmpreise unangemessen hoch

Wie das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT in Heft 21 vom 22. Mai 1980 kurz mitteilte, beschloß der Bewertungsausschuß, dem je sechs Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kran- kenkassenverbände angehören, in seiner Sitzung am 8. Mai 1980 einstimmig, die Punktzahlen der röntgendiagnostischen Leistun- gen um fünf Prozent zu erhöhen. Diese Erhöhung hatte der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Hans Wolf Muschallik, bereits in der diesjährigen März-Sitzung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen in Übereinstimmung mit allen Krankenkassenverbänden und der Bundesknappschaft angekündigt. Die Hintergründe dieses Schrittes, aber auch die Erklärung, weshalb die Beschlußfassung im Bewertungsausschuß schwierig war und warum diese Regelung nur für zwei Quartale gilt, sollen im folgenden kurz dargestellt werden.

Bericht und Meinung

DER KOMMENTAR

nie letzten zwölf Monate stan-

&Iden im Zeichen einer Edelme- tallspekulation von bisher unge- kanntem Ausmaß. Kostete das Kilo Silber im August 1979 noch 550 DM, so schnellte — innerhalb nur eines halben Jahres — der Preis zum Februar 1980 auf 2500 DM, knapp das Fünffache, in die Höhe.

Silber ist für die Filmherstellung ein wichtiger Rohstoff. So verwun- derte es nicht, daß auch die Film- preise infolge dieser Silberspeku- lation in Bewegung gerieten. Aller- dings waren in den einzelnen Branchen erhebliche Unterschie- de festzustellen. Während die Fil- me für Amateurfotografen nur kurzfristig und in angemessenem Umfang teurer wurden, langten die Hersteller von Röntgenfilmen kräftig zu: So lagen im Februar diesen Jahres die Röntgenfilm- preise um knapp 100 Prozent hö- her als im Juni letzten Jahres.

War ein solcher Preisschub not- wendig?

Für die Herstellung eines Quadrat- meters Röntgenfilm werden 5 bis 6

Gramm Silber benötigt. In einem Röntgenfilm von der Größe 35 x 35 cm — Großformat beispielswei- se zur Thoraxübersicht — sind also 0,7 Gramm Silber enthalten.

Diese Silbermenge kostete im Sommer letzten Jahres rund 0,40 DM, auf dem Siedepunkt der Spe- kulation im Februar/März diesen Jahres 1,75 DM. Den Preis eines 35 x 35 cm großen Röntgenblatts hoben die Hersteller aber um volle 3 DM auf 6,60 DM an. Zum Aus- gleich der gestiegenen Silberko- sten wäre eine Preissteigerung von allenfalls 1,35 DM erforderlich gewesen.

Im übrigen lag der Silberpreis nur wenige Wochen über 2000 DM pro Kilo; zwischenzeitlich ist er sogar mit 850 DM wieder fast auf sein Ursprungsniveau gesunken. Auch von daher drängt sich die Frage auf, ob überhaupt eine über das allgemeine Preissteigerungsni- veau hinausgehende Erhöhung der Röntgenfilmpreise gerechtfer- tigt war; schließlich werden auch die Röntgenfilmhersteller bei ih-

ren Silbervorräten nicht von der Hand in den Mund leben.

Die tatsächlichen Preiserhöhun- gen der Röntgenfilmhersteller, die weit über den Kostenausgleich des gestiegenen Silberpreises hin- ausschießen, müssen nicht nur als ungerechtfertigt, sondern gerade- zu als maßlos angesehen werden.

Auch der Hinweis auf die gleich- falls gestiegenen Kosten für Erdöl

— ein weiterer wichtiger Rohstoff für die Herstellung von Röntgenfil- men — bietet keine plausible Erklä- rung und keine Rechtfertigung für nahezu eine Verdoppelung der Preise.

Die Preispolitik, die sich hier of- fenbart, läßt vielmehr nur eine Schlußfolgerung zu: Nicht nur die Last der Silberspekulation wird voll auf die röntgenologisch täti- gen Ärzte abgewälzt; darüber hin- aus wird damit auch die „Gunst der Stunde" zu massiven Gewinn- steigerungen — ebenfalls voll zu Lasten der Röntgenärzte — rück- sichtslos ausgenutzt. Dabei soll- ten auch die Filmhersteller wissen, daß die Honorarspannen im Medi- zinbereich deutlich schmaler ge- worden sind. Gerade bei den Röntgenologen sind bekanntlich die Kosten in den letzten Jahren in die Höhe geschnellt. Steigerungen der Gesamtkosten um 10 bis 15 Prozent allein wegen der Verteue- rung der Röntgenfilme können nicht verkraftet werden.

Zu Recht machte der Erste Vorsit- zende der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung, Dr. Hans Wolf Muschallik, in der diesjährigen Frühjahrssitzung der Konzertier- ten Aktion im Gesundheitswesen in seinem Einführungsreferat dar- auf aufmerksam: „Es mehren sich die Fälle, in denen die berufliche Existenz, insbesondere jung nie- dergelassener Röntgenologen, in Frage gestellt ist." Gleichzeitig be- grüßte Muschallik die Bereitschaft aller Krankenkassenverbände,

„für diesen besonders eklatanten Tatbestand über den Bewertungs- maßstab einen Ausgleich zu schaffen".

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 23 vom 5. Juni 1980 1505

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Gemeinsame Erklärung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Krankenkassen und Ärzte fordern Senkung der

Röntgenfilmpreise

Mit einem dringenden Appell, um- gehend die Preise für Röntgenfilme zu senken, haben sich die Spitzen- verbände der gesetzlichen Kranken- kassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 13.

Mai 1980 an die bundesdeutschen Hersteller von Röntgenfilmen ge- wandt. Krankenkassen und KBV kri- tisieren die noch immer unerträg- lich hohen Filmpreise in der Bun- desrepublik und bedauern, daß of- fenkundig die Marktmechanismen in dieser Branche nicht funktionie- ren. Dies zwinge die Krankenkassen und die Ärzteschaft zu der Überle- gung, den Einkauf von Röntgenfil- men stärker als bisher im Ausland zu organisieren, wird in dem Schreiben an die Röntgenfilmher- steller betont.

Der starke Preisanstieg beim Silber hatte bis zur Jahreswende 1979/80 fast zu einer Verdoppelung der Röntgenfilmpreise geführt und da- durch zu erheblichen Kostensteige- rungen dei den röntgenologisch tä- tigen Ärzten. Nachdem der Silber- preis inzwischen weltweit wieder er- heblich gesunken ist, besteht nach Ansicht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesver- einigung überhaupt keine Veranlas- sung, die Röntgenfilmpreise in der derzeitigen Höhe zu belassen. Dies gilt, so betonen die Spitzenverbän- de und die KBV, um so mehr, als beispielsweise in den USA die Röntgenfilmpreise zwischenzeitlich mehrfach deutlich reduziert wur- den. „Im Sinne der allseitig als notwendig anerkannten Kosten- dämpfung im Gesundheitswesen halten wir die Senkung der Rönt- genfilmpreise auf das Ursprungsni- veau für dringend geboten", heißt es in dem Schreiben der Kranken- kassen und der KBV an die deut- schen Röntgenfilmhersteller. PdÄ Bericht und Meinung

Zuschlag auf Röntgenhonorare

In Vorbereitung dieser Sitzung der Konzertierten Aktion hatten wie- derum zahlreiche Gespräche zwi- schen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung stattgefunden. Dabei hatte Mu- schallik nicht nur auf die enormen Kostensteigerungen bei den rönt- genologisch tätigen Ärzten, son- dern auch auf die überproportio- nale, durch die hohe Preissteige- rungsrate bedingte Praxiskosten- entwicklung aller Ärzte nach- drücklich hingewiesen.

Angesichts dieser Belastung sei, so Muschallik in der Sitzung der Konzertierten Aktion, selbst die Grenze des für die Kassenärzte- schaft Zumutbaren erreicht. Bei allem Verständnis für die gegen-

wärtig überaus komplizierte volks- wirtschaftliche Gesamtlage, für die Notwendigkeit einer ausgewo- genen Kostensituation im Gesund- heitswesen und für das Bemühen um Beitragssatzstabilität in der Krankenversicherung müsse all dem gleichrangig und gleichge- wichtig die Forderung nach der Erhaltung des Realeinkommens des praktizierenden Kassenarztes gegenüberstehen. Die Erhaltung einer qualitativ hochwertigen am- bulanten medizinischen Versor- gung setze auch eine angemesse- ne Honorierung des Arztes voraus, der als Freiberufler das volle wirt- schaftliche Risiko seines Berufes selbst zu tragen habe.

Zwar konnte wegen der unter- schiedlichen Beurteilung der wei-

teren wirtschaftlichen Entwick- lung und der Auswirkung der Ho- norarempfehlung vom März 1979 keine Einigung zwischen den Ver- tragspartnern über sofort zu zie- hende und allen Ärzten zugute kommende Konsequenzen er- reicht werden. Allerdings sagten die Krankenkassen einen speziel- len Ausgleich im Röntgensektor zu. Aber auch die generelle wirt- schaftliche Entwicklung der Arzt- praxen soll noch im Laufe die- ses Jahres erneut überprüft wer- den.

Erkannte Schwierigkeiten sollen wie bisher im partnerschaftlichen Verständnis gelöst werden. Eine entsprechende Erklärung gaben die Vertragspartner gemeinsam in der Sitzung der Konzertierten Ak- tion am 21. März dieses Jahres ab (vgl. Bericht „Gemeinsame Selbst- verwaltung wahrt ihren Hand- lungsspielraum", veröffentlicht im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT, Heft 14 vom 3. April 1980, Seite 869 ff.).

Kurz nach dieser Frühjahrssitzung der Konzertierten Aktion kam der Silberpreis ins Rutschen. Am 1.

April war das Kilo Silber 1220 DM und am 1. Mai nur noch 850 DM wert. Angesichts dieses rasanten Einbruchs hofften Ärzte und Kran- kenkassen nunmehr auch auf eine umgehende Senkung der überzo- genen Röntgenfilmpreise. Ja, die Krankenkassen stellten sogar ihre Zusage auf Anhebung der Rönt- genhonorare in Frage. Mußte — so fragten sie — eine Höherbewertung der röntgendiagnostischen Lei- stungen in den Gebührenordnun- gen die Hersteller nicht geradezu ermuntern, an den weit überhöh- ten Preisen festzuhalten?

Der Erste Vorsitzende der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung er- klärte sich daraufhin sofort bereit, einen geharnischten Protestbrief an die namhaften Röntgenfilmher- steller zu schreiben. Gleichzeitig aber forderte Muschallik die un- verzügliche Umsetzung der Zusa- ge, die Röntgengebühren zu erhö- hen. Denn immerhin hatten die röntgenologisch tätigen Ärzte

1506 Heft 23 vom 5. Juni 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Bericht und Meinung Zuschlag auf Röntgenhonorare

schon über ein halbes Jahr lang die unvertretbaren Preissteigerun- gen hinnehmen müssen.

Nach wiederum mehreren Ver- handlungsrunden, die von hefti- gen internen Auseinandersetzun- gen und Kontroversen, insbeson- dere innerhalb eines Spitzenver- bandes der Krankenkassen, über- schattet waren, wurde dann am 7.

Mai schließlich grünes Licht für eine annehmbare Lösung im Be- wertungsausschuß gegeben:

> Danach werden rückwirkend ab dem 1. April 1980 die Punktzahlen der röntgendiagnostischen Lei- stungen des Kapitels 0 I bzw. die DM-Werte der Ersatzkassenge- bührenardnung (E-GO) um fünf Prozent erhöht. Selbstverständ- lich bleiben Leistungspositionen, die nur auf Durchleuchtungsun- tersuchungen abstellen, unbe- rücksichtigt. Entsprechendes gilt auch für die Computertomogra- phie.

Diese Regelung läuft am 30. Sep- tember 1980 ohne weiteren Be- schluß des Bewertungsausschus- ses aus.

Leider war eine zeitlich weiter rückwirkende Lösung nicht mög- lich. So wurde das 3. Quartal die- ses Jahres in die Ausgleichsrege- lung einbezogen, obwohl die Kas- senärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen gemein- sam erwarten, daß die Röntgen- filmhersteller die Preise umge- hend senken werden. Nur so läßt sich ein echter Ausgleich für das 1. Quartal 1980 erreichen.

In diesem Sinne schrieb der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die fünf großen bundesdeutschen Herstel- ler von Röntgenfilmen:

„Zugleich im Namen des Bundes- verbandes der Ortskrankenkas- sen, des Bundesverbandes der Be- triebskrankenkassen, der Bundes- verbandes der Innungskranken- kassen, des Verbandes der Ange- stellten-Krankenkassen, des Ver-

bandes der Arbeiter-Ersatzkassen, des Bundesverbandes der land- wirtschaftlichen Krankenkassen und der Bundesknappschaft rich- ten wir den dringenden Appell an Sie, die Preise für Röntgenfilme umgehend zu senken.

Nachdem der Silberpreis wieder auf das Niveau vom Herbst letzten Jahres gesunken ist, besteht in un- seren Augen überhaupt keine Ver- anlassung, die Röntgenfilmpreise in der derzeitigen unerträglichen Höhe zu belassen.

Dies gilt um so mehr, als in ande- ren Ländern, beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika, zwischenzeitlich schon mehrfach deutliche Reduzierungen bei den Preisen für Röntgenfilme von den Herstellern vorgenommen worden sind.

Preissenkung

bei Röntgenfilmen

Die Firma Du Pont, einer der großen Hersteller von Röntgen- filmen in der Bundesrepublik, hat mit Wirkung vom 23. Mai 1980 die Preise für sämtliche medizinische Röntgenfilm-For- mate (außer Dentalfilme) um 11 Prozent gesenkt. Dies ist sicher- lich eine erste Reaktion auf das Schreiben von Dr. Muschallik vom 13. Mai 1980 (s. Artikel

„Fünf Prozent Zuschlag auf Röntgenhonorare für zwei Quar- tale").

Die jetzt von der Firma Du Pont vorgenommene Preissenkung wird hoffentlich Signalwirkung auf die anderen Hersteller haben und zu einer allgemeinen Trend- wende in der Preispolitik bei Röntgenfilmen führen. Aller- dings ist der Prozentsatz der Senkung für Röntgenfilmpreise noch unzureichend; dies gilt um so mehr, als die Firma Du Pont ihre Preise am 25. Januar 1980 um 59 Prozent erhöht hatte. ❑

Sollte sich kurzfristig keine Ände- rung der Situation ergeben, sehen sich die Krankenkassen und die Ärzteschaft zu Überlegungen ge- zwungen, den Einkauf von Rönt- genfilmen stärker als bisher im Ausland zu organisieren. Den röntgenologisch tätigen Ärzten sind die erheblichen Kostensteige- rungen bei den Röntgenfilmen nicht weiter zuzumuten. Im Sinne der allseitig als notwendig aner- kannten Kostendämpfung im Ge- sundheitswesen halten wir die Senkung der Röntgenfilmpreise auf das Ursprungsniveau für drin- gend geboten."

In einer gemeinsamen Presseer- klärung gaben die Spitzenverbän- de der gesetzlichen Krankenkas- sen und die Kassenärztliche Bun- desvereinigung der Öffentlichkeit Kenntnis von dem Inhalt dieses Schreibens (siehe dazu den Ka- sten auf Seite 1506).

Zusammenfassend kann festge- halten werden, daß im vertrags- partnerschaftlichen Verständnis dem berechtigten Anliegen der röntgenologisch tätigen Ärzte weitgehend Rechnung getragen wird. Allerdings geht die gefunde- ne Lösung von einer baldigen Re- aktion der Röntgenfilmhersteller im Sinne einer nachhaltigen Sen- kung der Röntgenfilmpreise zwin- gend aus. Sollte diese nicht erfol- gen, so werden weitere Schritte zu überlegen sein.

Die Ärzteschaft kann und darf nicht auf den Kosten sitzenblei- ben. Sie hat aber auch kein Inter- esse an einem Zuwachs ihrer Ge- samtvergütung, der einzig und al- lein dazu dient, überzogene Preis- steigerungen Dritter aufzufangen und auszugleichen. Abgesehen davon, daß dies nach außen hin den falschen Eindruck eines über- mäßigen Anstieges ärztlicher Ho- norare entstehen läßt, ist dies auch der allseitig als notwendig anerkannten Kostendämpfung im Gesundheitswesen eher abträg- lich als förderlich. Am Zuge sind also die Röntgenfilmhersteller, und zwar alle. DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 23 vom 5. Juni 1980 1507

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