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Archiv "Kritik an Antiarrhythmika-Zulassung: Viele Ärzte sind nun verunsichert" (28.01.1994)

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Expl. Egle/Hoffmann

Der Schmerzkranke DM 98,-

DÄ 4/94

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K)

Deutscher Versandbuchhandlung Tel. (02234) 7011-322 CD

Ärzte-Verlag Fox.(02234) 7011-476

Egle Hoffmann

Der

Schmerzkranke

Grundlagen, Pathogenese, Klinik und Therapie chronischer Schmerzsyndrome aus bio-psycho-sozialer Sicht

1993. 740 Seiten, 59 Abbildungen, 10 Tabellen, geb.

DM 98,—

ISBN 3-7945-1522-6 3) Schattauer

1 11 11%r"

A

nliegen dieses interdisziplinären Buches ist es, die körper- lich-seelisch-sozialen Aspekte einer Schmerzerkrankung integriert zu erfassen und ein ganzheitliches Verständnis des schmerzkranken Menschen zu vermitteln.

Die Autoren stellen zunächst die Grundlagen ihres Schmerzkonzeptes und der Schmerztherapie dar. Spezielle klini- sche Probleme der Schmerzkrankheit, wie die Frage nach der Schmerzpersönlichkeit und die Schwierigkeiten im Prozeß der Chronifizierung, werden dargelegt. Der diagnostische sowie der therapeutische Prozeß werden ausführlich besprochen. Geson- derte Kapitel sind ausgewählten Krankheitsbildern wie Kopf- schmerz, Lumboischialgie, Schmerz bei rheumatoider Arthritis u.v.m. gewidmet. Abschließend werden Probleme bei der Begut- achtung von Patienten mit Schmerzzuständen besprochen.

Die Betrachtung von Diagnostik und Therapie des Schmerzkranken unter vielfältigen Aspekten und aus der Sicht der Vertreter verschiedener Fachrichtungen spiegelt die Komple- xität der beteiligten Prozesse wider und erlaubt ein ganzheitli- ches Verständnis und eine wirksame Behandlung des kranken Menschen.

AKUT

Kritik an Antiarrhythmika-Zulassung

Viele Ärzte sind nun verunsichert

E

>.ne gute Absicht allein ist längst noch kein Ga- rant für das Gelingen eines Vorhabens. Als jüng- sten Beleg für diese Binsenweisheit werten zahl- reiche Kardiologen nun jenen Bescheid des Bundesge- sundheitsamtes (BGA), welcher mit Wirkung zum 1. Ok- tober die Zulassungen für Antiarrhythmika der Klassen I und III geändert hat. Zunächst zur guten Absicht: Sie besteht darin, Patienten mit Herzrhythmusstörungen im Zeitalter nach CAST vor unverhältnismäßigen Risiken zu schützen. Dies soll vor allem dadurch geschehen, daß die Indikationen für etablierte Substanzen gravierend eingeschränkt werden. So wurden etwa die Anwen- dungsgebiete von Klasse Ia- und Ic-Antiarrhythmika be- grenzt auf „symptomatische und behandlungsbedürftige tachykarde supraventrikuläre Herzrhythmusstörungen"

und „schwerwiegend symptomatische ventrikuläre tachy- karde Herzrhythmusstörungen, wenn diese nach Beur- teilung des Arztes lebensbedrohend sind".

A

bgesehen davon, daß Begriffe wie behandlungs- bedürftig und lebensbedrohend interpretations- bedürftig sind, wirft die irreführende Verknüp- fung der Begriffe symptomatisch und lebensbedrohend nach Einschätzung von Prof. Thomas Meinertz (Ham- burg) die Frage auf, ob der BGA-Bescheid mit dem ge- hörigen Sachverstand erarbeitet wurde. Denn sowohl kli- nische Symptomatik wie prognostische Relevanz einer Herzrhythmusstörung sind für sich allein gute Gründe für eine medikamentöse Intervention. Weiter fordert der Bescheid bei der medikamentösen Einstellung ventriku- lärer Herzrhythmusstörungen eine sorgfältige kardiolo- gische Überwachung und das Vorhandensein einer kar- diologischen Notfallausrüstung sowie die Möglichkeit ei- ner Monitorkontrolle. Insbesondere der niedergelassene Arzt darf nun rätseln, ob eine Neueinstellung nur noch stationär erfolgen darf, so kritisiert Prof. Günter Breit- hardt (Münster) die mangelnde sprachliche Präzision.

K

onsequenzen für den niedergelassenen Arzt er- geben sich schon insofern, als die Therapie von bereis eingestellten Patienten nach Maßgabe des BGA-Bescheids in vielen Fällen umgestellt werden müßte. Hier gilt es zu beachten, daß dem Patienten auch durch unkritische Dosisreduktion oder Absetzen der Medikamente Schaden droht. Nach den Worten von Dr.

Walter Kafka (Landshut) reicht der therapeutische Nihi- lismus im Umgang mit Rhythmusstörungen inzwischen so weit, daß selbst bei Patienten mit prognostisch schwerwiegenden Kammertachykardien leichtfertig auf eine Behandlung verzichtet wird. Nach Ansicht Kafkas hat der BGA-Bescheid dem niedergelassenen Arzt eine

„völlige Verunsicherung" beschert. Dr. Ludger Riem

A-160 (4) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 4, 28. Januar 1994

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