BEKANNTMACHUNGEN
Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, und den Bundesverbänden der Ortskrankenkassen, K. d. ö. R., Bonn-Bad Godesberg, Betriebs- krankenkassen, K. d. ö. R., Essen, lnnungskrankenkassen, K. d. ö. R., Köln, landwirtschaftlichen Kran- kenkassen, K. d. ö. R., Kassel, wird nach § 20 Bundesmantelvertrag - Ärzte die nachstehende Vierte Er- gänzung der „Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung (Vordruckvereinba- rung)" vom 15. Dezember 1970 ver- einbart:
1. Das „Inhaltsverzeichnis" wird wie folgt ergänzt:
Hinter der Nummer 2. 18. werden folgende Nummern eingefügt:
„2.19. Muster 19: Abrechnungs- schein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung 2. 20. Muster 20: Sonderabrech- nungsschein für zentralen Notfall- dienst".
2. Im Abschnitt 1 „Allgemeines" er- hält die Nummer 1. 3. 1. folgenden Wortlaut:
„1. 3. 1. Anordnung und Abmessun- gen der Kopfleiste und des Perso- nalienfeldes der Vordrucke, bei de- nen der Arzt das Personalienfeld auszufüllen hat - das sind die Mu- ster 1 bis 3, 6 bis 10, 14 bis 16, 19, 21 und 39 -, müssen dem nachste- hend abgedruckten Muster ent- sprechen."
3. Der Abschnitt 2 „Vordruckmu- ster" wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) Der Unterabschnitt 2. 2. erhält folgende Fassung:
„Muster 2: Verordnung von Kran- kenhauspflege
2. 2. 1. Für die Verordnung von Krankenhauspflege ist das anlie- gende Muster 2 zu verwenden.
2. 2. 2. Das Muster 2 besteht aus fünf Teilen:
Muster 2a Ausfertigung für die Krankenkasse
Muster 2b Ausfertigung für den ein- weisenden Arzt bei Entlassung des Patienten
Muster 2c Ausfertigung für den Krankenhausarzt bei Entlassung des Patienten
Muster 2d Ausfertigung für den Krankenhausarzt bei Verordnung von Krankenhauspflege
Muster 2e Ausfertigung für den ein- weisenden Arzt bei Verordnung von Krankenhauspflege.
2. 2. 3. Die Muster 2a und 2d sind auf rosafarbenem, das Muster 2b ist auf hellgrünem, das Muster 2c auf gelbem, das Muster 2e auf wei- ßem Papier mit schwarzer Druck- farbe herzustellen. Das Muster 2a erhält das Format DIN A 6 hoch, die Muster 2b bis 2e erhalten das Format DIN A 5 quer.
2. 2. 4. Die Muster 2a bis 2e sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.
2. 2. 5. Bei den Mustern 2b und 2c ist die obere rechte Ecke abzu- schneiden (2 x 2 cm)."
b) Hinter der Nummer 2. 18. wer- den die folgenden Nummern einge- fügt
„2. 19.
Muster 19: Abrechnungsschein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung
2. 19. 1. Für die Abrechnung der Leistungen im ärztlichen Notfall- dienst und bei Urlaubs- bzw.
Krankheitsvertretung ist das anlie- gende Muster 19 zu verwenden (s.
jedoch 2. 20. 1.).
2. 19. 2. Das Muster besteht aus zwei Teilen:
Muster 19a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein
Muster 19b Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt.
2. 19. 3. Den Parteien des Landes- mantelvertrages ist es freigestellt, einen dritten Teil zum Verbleib beim vertretenden Arzt zu verein- baren.
2. 19. 4. Das Muster 19a ist auf ro- safarbenem, das Muster 19b auf altgoldfarbenem Papier mit schwarzer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.
2. 19. 5. Die Muster 19a und 19b sind als Formularsatz auf selbst- durchschreibendem Papier herzu- stellen.
2. 20.
Muster 20: Sonderabrechnungs- schein für zentralen Notfalldienst 2. 20. 1. Für die Abrechnung der Leistungen in zentral organisierten Notfalldiensten können die Partei- en des Landesmantelvertrages die Verwendung des anliegenden Mu- sters 20 vereinbaren.
2. 20. 2. Das Muster besteht aus drei Teilen:
Muster 20a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein
Muster 20b Ausfertigung für den vertretenden Arzt
Muster 20c Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt.
Textfortsetzung auf Seite 2386
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vierte Ergänzung der Vereinbarung
über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung
(Vorname) (geb. am) (Name des Versicherten)
(Vorname) (geb. am) (Ehegatte/Kind/sonst. Angeh.)
(Name des Versicherten) (Vorname) (geb. am)
(Ehegatte/Kind/sonst. Angeh.) (Vorname) (geb. am)
Verordnung von Krankenhauspflege
Ausgestellt am:
Vorläufiger Bericht des Krankenhausarztes
an den einweisenden Arzt bei Entlassung des Patienten:
Entlassungstag:
Tel.-Nr. der Station:
(Unterschrift des Krankenhausarztes)
Dem Patienten bitte in verschlossenem Umschlag mitgeben!
(Unterschrift des Kassenarztes) Muster 2b
(Kassenarztstempel)
(Arbeitgeber [Dienststl/Mitgl.-Nr. [Krankenschein-Nr.]/Freiw./Rentner)
(Wohnung des Patienten)
Ausgestellt am:
(Kassenarztstempel) (Unterschrift des Kassenarztes)
Für einweisenden Arzt
Muster 2e AOK I LKK BKK I IKK VdAK I AEV !Knappschaft '
(Arbeitgeber [Dienstst.]/Mitgl.-Nr. [Krankenschein-Nr.]/Freiw./Rentner)
(Wohnung des Patienten)
Diagnose:
Begründung:
medizinische:
ggf. andere:
Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Ist der Kranke gehfähig ?
Berufskrankheit ❑ *) ja ❑ nein ❑
Beförderungsart:
Sonstiger Unfall, sonstige Unfallfolgen ❑ Offentl. Verkehrsmittel ? ❑ Folge einer früheren nicht behobenen Mietwagen (Taxe)? ❑
Krankheit ❑ sitzend ? ❑
Krankenwagen
Versorgungsleiden ❑ liegend? ❑
1 Zutreffendes bitte ankreuzen
Diagnose:
Entlassungsbefund:
Bisherige Therapie/Sonstige Angaben (z. B. Anregung von Rehabili- tationsmaßnahmen):
Verordnung von Krankenhauspflege
Diagnose:
Begründung:
medizinische:
ggf. andere:
Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, ist der Kranke gehfähig ?
Berufskrankheit ❑ *) ja ❑ nein ❑
Beförderungsart:
Sonstiger Unfall, sonstige Unfallfolgen ❑ Offentl. Verkehrsmittel ? ❑
Folge einer früheren nicht behobenen Mietwagen (Taxe)? ❑ Krankheit
❑ sitzend?
Krankenwagen
❑
Versorgungsleiden ❑ liegend? ❑
*) Zutreffendes bitte ankreuzen
Untersuchungsergebnisse:
Bisherige Maßnahmen (z. B. Medikation):
Fragestellung/Hinweise (z. B. Allergie)/mitgegebene Befunde:
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
(geb. am) (Name des Versicherten) (Vorname)
(geb. am) (Ehegatte/Kind/sonst. Angeh.) (Vorname)
Ausgestellt am:
(Stempel des überwelsenden Kassenarztes)
(Unterschrift des überweisenden Kassenarztes)
AOK I LKK I BKK I IKK (Knappschaft Krankenkassen-Nr. laut
Krankenschein Gültigkeitsdauer:
R
Vers"chertengruppe laut Krankenschein kennzeichnen
Überweisungsschein
für ambulante kassenärztliche Behandlung
Zur Beachtung für den Versicherten!
Dieser Oberweisungsschein wird ungültig, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach seiner Ausstellung verwendet wird, spätestens mit Ablauf des Kalender- vierteljahr. seiner Ausstellung.
(Wohnung des Patienten)
Überweisung an Arzt für Allgemeinmedizin/Arzt für wegen (Diagnose/Verdacht auf):
Überweisung erfolgt:
a) zur Mitbehandlung zur Weiterbehandlung zur Konsiliaruntersuchung b) zur ambulanten Behandlung nach stationärer Krankenhausbehandlung —
1
c) zur Durchführung bestimmter Leistungen — z. B. Röntgen, Labor (Untersuchungsgut/Herkunft des Materials bitte unbedingt angeben) (die gewünschte Untersuchung bitte genau bezeichnen):
Besondere Hinweise:
AU voraussichtlich bis bescheinigt.
(Arbeitgeber[Dienststelle]/Mitgl.-Nr.[Krankenschein-Nr.j/Freiw./Rentner)
Eine auf dem Kranken- schein angegebene Gültig- keitsdauer ist vom über- weisenden Arzt hier zu übertragen.
Ohne Angaben gilt dieser Oberweisungsschein für das Kalendervierteljahr, in dem er ausgestellt wurde.
Vord ruckvereinbarung
Fortsetzung von Seite 2384 2. 20. 3. Das Muster 20a ist auf ro- safarbenem, das Muster 20b auf weißem, das Muster 20c auf alt- goldfarbenem Papier mit schwar- zer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.
2. 20. 4. Die Muster 20a bis 20c sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.
2. 20. 5. In dem freien Raum auf der rechten Hälfte kann auf Grund ei- ner Vereinbarung der Parteien des Landesmantelvertrages ein zusätz- licher Eindruck vorgenommen wer- den."
4. Nachstehende Vordruckmuster werden wie folgt geändert:
a) Das Muster 6 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.
b) Bei Neudrucken der Muster 5 und 7 ist auf der Rückseite in der Zeile „0/A/N" der Buchstabe „N"
wegzulassen.
c) Bei Neudrucken der Muster 1, 5, 7, 10 ist bei der Fragestellung
„Sonstiger Unfall, sonstige Unfall- folgen, Schlägerei" das Wort
„Schlägerei" wegzulassen.
d) Das Muster 13 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung*) e) Im Muster 15 „Ohrenfachärztli- che Verordnung einer Hörhilfe"
wird die Zeile „Diskriminationsver- lust" um den Wortlaut „... 0/0 bei
.dB" ergänzt.
5. Vorhandene Bestände der bishe- rigen Vordruckmuster 2, 6, 13 und 15 können längstens bis zum 31.
Dezember 1975, vorhandene Be- stände der Vordrucke, die durch
*) Vordruck unterscheidet sich nur ge- ringfügig vom abgedruckten Muster, das für RVO-Kassen u. Knappschaft gib.
die Muster 19 und 20 abgelöst wer- den, können längstens bis zum 31.
Dezember 1974 aufgebraucht wer- den.
6. Diese Vereinbarung tritt am 1.
Juli 1974 in Kraft.
Köln/Bonn-Bad Godesberg/Essen, Kassel, den 10. Juni 1974
Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R., Köln
Bundesverband der Ortskranken- kassen, K. d. ö. R., Bonn-Bad Go- desberg
Bundesverband der Betriebskran- kenkassen, K. d. ö. R., Essen Bundesverband der Innungskran- kenkassen, K. d. ö. R., Köln
Bundesverband der landwirtschaft- lichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel.
•
Textfortsetzung auf Seite 2388Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
Krankenkassen-Nr.
Versichertengruppe ankreuzen
1
Mutterschaftsvorsorgeschein
Bei Kassenwechsel wird dieser Schein sofort ungültig.
Gültigkeisdauer:
Werden hier keine Angaben ge- macht, so gilt dieser Schein für den gesamten Mutterschaftsvor- sorgefall
Nr. des Arztes
Lfd. Nr.
KV:
Abrechnungsstelle:
Die Untersuchung auf Schwangerschaft hatte ein negatives Ergebnis
Datum Stempel der Ausgabestelle Unterschrift des Ausstellers
Beginn der Betreuung:
mutmaßlicher Tag der Entbindung:
Tag der Entbindung.
I.Kalenderviertelj. d. Betreuung Tag Nr. des BMÄ
II. Kalenderviertelj. d. Betreuung Tag 1 Nr. des BMÄ
III. Kalenderviertelj. d. Betreuung Tag I Nr. des BMÄ
IV. Kalenderviertelj. d. Betreuung Tag Nr. des BMÄ
Begründung bei Leistungen nach Abschnitt A Nr. 5 der Mutterschafts-Richtlinien:
Datum:
(Kassenarztstempel)
E 25 27
Nr. des
BMX 790 812 861
Muster 13
Tag BMÄ ❑ E - Adgo ❑ Tag Tag Tag
Arbeitsunfall, Arbeitsunfall- folgen, Berufskrankheit ❑ Sonstiger Unfall, sonstige
Unfallfolgen ❑
Versorgungsleiden ❑
AU voraussichtlich bis bescheinigt.
AOK I LKK [ BKK I IKK VdAK
1
AEV I Knappsch. F R Krankenkassen-Nr.Zutreffendes bitte ankreuzen
Lfd.-Nr.:
(Name des Versicherten) (Vorname) (geb. am)
(Ehegatte / Kind / Sonst. Angeh.) (Vorname) (geb. am)
(Arbeitgeber/Dienststelle/Mitgl.-Nr./Krankenschein-Nr./Freiw./Rentner)
(Wohnung des Patienten)
Abrechnungsschein für
❑ ärztlichen Notfalldienst
❑ Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung Teil b erhält
Dr. med Diagnose u.
ggf. Therapie.
Bemerkungen-
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Vordruckvereinbarung
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung über
Vordrucke zum Arzt/Ersatzkassen- vertrag
Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R., Köln, einerseits und der Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V., Hamburg, so- wie der Verband der Arbeiter-Er- satzkassen e. V., Hamburg, ande- rerseits vereinbaren gemäß Leit- zahl 22 des Arzt/Ersatzkassenver- trages vom 20. Juli 1963 die nach- folgenden Änderungen und Ergän- zungen der „Vereinbarung über Vordrucke zum Arzt/Ersatzkassen- vertrag" (Vordruckvereinbarung) vom 17. Dezember 1970
1. Das „Inhaltsverzeichnis" wird wie folgt ergänzt:
Es werden folgende Nummern ein- gefügt:
„2. 19. Vordruck-Muster 19: Ab- rechnungsschein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krank- heitsvertretung
2. 20. Vordruck-Muster 20: Sonder- abrechnungsschein für zentralen Notfalldienst."
2. Im Abschnitt 1 „Allgemeines" er- hält die Nummer 1. 3. 1. folgenden Wortlaut:
„1. 3. 1. Anordnung und Abmessun- gen der Kopfleiste und des Perso- nalienfeldes der Vordrucke, bei de- nen der Arzt das Personalienfeld auszufüllen hat — das sind die Vordrucke 1 bis 3, 6, 8, 9, 14 bis 16, 19, 21 und 39 —, müssen dem nachstehend abgedruckten Muster entsprechen."
3. Der Abschnitt 2 „Vordrucke"
wird wie folgt geändert und er- gänzt:
a) Der Unterabschnitt 2. 2. erhält folgende Fassung:
„Vordruck-Muster 2: Verordnung von Krankenhauspflege
2. 2. 1. Für die Verordnung von Krankenhauspflege ist das anlie- gende Muster 2 zu verwenden.
1 2. 2. Das Muster 2 besteht aus fünf Teilen:
Muster 2a Ausfertigung für die Krankenkasse
Muster 2b Ausfertigung für den ein- weisenden Arzt bei Entlassung des Patienten
Muster 2c Ausfertigung für den Krankenhausarzt bei Entlassung des Patienten
Muster 2d Ausfertigung für den Krankenhausarzt bei Verordnung von Krankenhauspflege
(Arztstempel) Vordruck 19 0
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Vord ruckvereinbarung
Muster 2e Ausfertigung für den ein- weisenden Arzt bei Verordnung von Krankenhauspflege.
2. 2. 3. Die Muster 2a und 2d sind auf rosafarbenem, das Muster 2b ist auf hellgrünem, das Muster 2c auf gelbem, das Muster 2e auf wei- ßem Papier mit schwarzer Druck- farbe herzustellen. Das Muster 2a erhält das Format DIN A 6 hoch, die Muster 2b bis 2e erhalten das Format DIN A 5 quer.
2. 2. 4. Die Muster 2a bis 2e sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.
2. 2. 5. Bei den Mustern 2b und 2c ist die obere rechte Ecke abzu- schneiden (2 x 2 cm)."
b) Unter der Nummer „2. 19." wird folgender Wortlaut eingefügt:
„Vordruck-Muster 19: Abrech- nungsschein für ärztlichen Notfall- dienst, Urlaubs- bzw. Krankheits- vertretung
2. 19. 1. Für die Abrechnung der Leistungen im ärztlichen Notfall- dienst und bei Urlaubs- bzw.
Krankheitsvertretung ist das anlie- gende Muster 19 zu verwenden (s.
jedoch 2.20.1.).
2. 19. 2. Das Muster besteht aus zwei Teilen:
Muster 19a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein
Muster 19b Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt.
2. 19. 3. Im Einvernehmen mit den Parteien des Landesmantelvertra- ges ist es freigestellt, einen dritten Teil zum Verbleib beim vertreten- den Arzt zu vereinbaren.
2. 19. 4. Das Muster 19a ist auf ro- safarbenem, das Muster 19b auf altgoldfarbenem Papier mit schwarzer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.
2. 19. 5. Die Muster 19a und 19b sind als Formularsätze auf selbst- durchschreibendem Papier herzu- stellen.
c) Unter der Nummer „2. 20." wird folgender Wortlaut eingefügt:
„Vordruck-Muster 20: Sonderab- rechnungsschein für zentralen Not- falldienst
2. 20. 1. Für die Abrechnung der Leistungen in zentral organisierten Notfalldiensten kann im Einverneh- men mit den Parteien des Landes- mantelvertrages die Verwendung des anliegenden Musters 20 verein- bart werden. I>
AOK LKK BKK IKK VdAK AEV Knappsch.
Zutreffendes bitte ankreuzen Kasse und Verwaltungs- bzw. Geschäftsstelle
Bitte in Blockschrift ausfüllen:
(Name des Versicherten)
Diagnose u.
ggf. Therapie.
M F Sonderabrechnungsschein
für
zentralen Notfalldienst
Bemerkungen.
(Vorname) (Geburtstag)
(Ehegatte/Kind/sonst. Angeh.) (Vorname) (geb. am
(Arbeitgeber [Dienststelle]/Mitgl.-Nr./Freiw./Rentner)
(Wohnung des Patienten)
(Besuchsanschrift (wenn abweichend))
AU voraussichtlich bis bescheinigt.
Krankenkassen-Nr.:
Lfd. Nr.:
BMÄ E-Adgo
6 8a 8
Sammel- Besuch
Teil c erhält Dr. med
Arbeitsunfall, Arbeitsunfailfolaen, Berufskrankheit Sonstiger Unfall, sonstige Unfallfolgen ❑ Versorgungsleiden
Tag der Behandlung
Stempel u. Unterschrift des Notfollarrtes
werktags
samstags 8 bis 12 Uhr samstags 12 bis 20 Uhr sonntags Uhr Nachtbesuch
20 bis 22 Uhr bestellt Uhr bzw.
6 bis 8 Uhr ausgeführt Uhr Nachtbesuch bestellt Uhr 22 bis 6 Uhr
ausgeführt Uhr Tagesbesuch
Uhr
(Uh rzeitanga be)
7 11 9
10
Andere Leistungen:
BMÄ E-Adgo
Stempel bitte auch auf Teil c! Vordruck 20 a
2. 20. 2. Das Muster besteht aus drei Teilen:
Muster 20a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein
Muster 20b Ausfertigung für den vertretenden Arzt
Muster 20c Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt
2. 20. 3. Das Muster 20a ist auf ro- safarbenem, das Muster 20b auf weißem, das Muster 20c auf alt- goldfarbenem Papier mit schwar- zer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.
2. 20. 4. Die Muster 20a bis 20c sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.
2. 20. 5. In dem freien Raum auf der rechten Hälfte kann auf Grund ei- ner Vereinbarung im Einvernehmen mit den Parteien des Landesman- telvertrages ein zusätzlicher Ein- druck vorgenommen werden."
4. Nachstehende Vordruckmuster werden wie folgt geändert:
a) Das Muster 6 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.
b) Bei Neudruck des Musters 5 ist auf der Rückseite in der Zeile „Ü/
A/N" der Buchstabe „N" wegzulas- sen.
c) Bei Neudrucken der Muster 1 und 5 ist bei der Fragestellung
„Sonstiger Unfall, sonstige Unfall- folgen, Schlägerei" das Wort
„Schlägerei" wegzulassen.
d) Das Muster 13 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.
e) Im Muster 15 „Ohrenfachärztli- che Verordnung einer Hörhilfe"
wird die Zeile „Diskriminationsver- lust" um den Wortlaut „...°/0 bei
.dB" ergänzt.
5. Vorhandene Bestände der bishe- rigen Vordruckmuster 2, 6, 13 und 15 können längstens bis zum 31.
Dezember 1975, vorhandene Be- stände der Vordrucke, die durch die Muster 19 und 20 abgelöst wer-
den, können längstens bis zum 31.
Dezember 1974 aufgebraucht wer- den.
6. Diese Vereinbarung tritt am 1.
Juli 1974 in Kraft.
Köln/Hamburg, den 13. Februar 1974
Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R.
Verband der Angestellten-Kranken- kassen e. V.
Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.
Ergänzung der Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung der Anspruchsberechtigten der Bundesknappschaft
Die Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum, vereinbart mit der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen der Bun- desknappschaft und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung vom 18. Juni 1970 folgende Ergänzung der „Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung der Anspruchsberechtigten der Bun- desknappschaft" vom 10. 12. 1970:
1. Die Bundesknappschaft schließt sich der Vierten Ergänzung der Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung vom 15. Dezember 1970, die zwi- schen den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung am 10. Juni 1974 abgeschlossen wur- de, an.
2. Diese Vereinbarung tritt am 1.
Juli 1974 in Kraft.
Bochum/Köln, den 10. Juni 1974 Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bo- chum
Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R., Köln
Vordruckvereinbarung
Kassenarztsitze
Pfalz
Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Pfalz werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu be- setzen ausgeschrieben:
Pirmasens, praktischer Arzt;
Dahn, Landkreis Pirmasens, prak- tischer Arzt;
Haßloch, Landkreis Bad Dürkheim, Facharzt für HNO-Heilkunde und Facharzt für Augenheilkunde;
Rheinzabern, Landkreis Germers- heim, praktischer Arzt;
Otterberg, Landkreis Kaiserslau- tern, praktischer Arzt;
Kusel, Facharzt für Kinderheilkun- de;
Maxdorf, Landkreis Ludwigshafen, praktischer Arzt.
Anträge auf Zulassung zur kassen- ärztlichen Tätigkeit mit den nach
§ 18 der Zulassungsordnung vom 28. 5. 1957 erforderlichen Unterla- gen können bei der Geschäftsstel- le des Zulassungsausschusses für Ärzte in der Pfalz, 673 Neustadt/
Wstr., Maximilianstraße 22, Post- fach 224, eingereicht werden.