• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung" (08.08.1974)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Kassenärztliche Bundesvereinigung" (08.08.1974)"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BEKANNTMACHUNGEN

Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, und den Bundesverbänden der Ortskrankenkassen, K. d. ö. R., Bonn-Bad Godesberg, Betriebs- krankenkassen, K. d. ö. R., Essen, lnnungskrankenkassen, K. d. ö. R., Köln, landwirtschaftlichen Kran- kenkassen, K. d. ö. R., Kassel, wird nach § 20 Bundesmantelvertrag - Ärzte die nachstehende Vierte Er- gänzung der „Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung (Vordruckvereinba- rung)" vom 15. Dezember 1970 ver- einbart:

1. Das „Inhaltsverzeichnis" wird wie folgt ergänzt:

Hinter der Nummer 2. 18. werden folgende Nummern eingefügt:

„2.19. Muster 19: Abrechnungs- schein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung 2. 20. Muster 20: Sonderabrech- nungsschein für zentralen Notfall- dienst".

2. Im Abschnitt 1 „Allgemeines" er- hält die Nummer 1. 3. 1. folgenden Wortlaut:

„1. 3. 1. Anordnung und Abmessun- gen der Kopfleiste und des Perso- nalienfeldes der Vordrucke, bei de- nen der Arzt das Personalienfeld auszufüllen hat - das sind die Mu- ster 1 bis 3, 6 bis 10, 14 bis 16, 19, 21 und 39 -, müssen dem nachste- hend abgedruckten Muster ent- sprechen."

3. Der Abschnitt 2 „Vordruckmu- ster" wird wie folgt geändert und ergänzt:

a) Der Unterabschnitt 2. 2. erhält folgende Fassung:

„Muster 2: Verordnung von Kran- kenhauspflege

2. 2. 1. Für die Verordnung von Krankenhauspflege ist das anlie- gende Muster 2 zu verwenden.

2. 2. 2. Das Muster 2 besteht aus fünf Teilen:

Muster 2a Ausfertigung für die Krankenkasse

Muster 2b Ausfertigung für den ein- weisenden Arzt bei Entlassung des Patienten

Muster 2c Ausfertigung für den Krankenhausarzt bei Entlassung des Patienten

Muster 2d Ausfertigung für den Krankenhausarzt bei Verordnung von Krankenhauspflege

Muster 2e Ausfertigung für den ein- weisenden Arzt bei Verordnung von Krankenhauspflege.

2. 2. 3. Die Muster 2a und 2d sind auf rosafarbenem, das Muster 2b ist auf hellgrünem, das Muster 2c auf gelbem, das Muster 2e auf wei- ßem Papier mit schwarzer Druck- farbe herzustellen. Das Muster 2a erhält das Format DIN A 6 hoch, die Muster 2b bis 2e erhalten das Format DIN A 5 quer.

2. 2. 4. Die Muster 2a bis 2e sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.

2. 2. 5. Bei den Mustern 2b und 2c ist die obere rechte Ecke abzu- schneiden (2 x 2 cm)."

b) Hinter der Nummer 2. 18. wer- den die folgenden Nummern einge- fügt

„2. 19.

Muster 19: Abrechnungsschein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung

2. 19. 1. Für die Abrechnung der Leistungen im ärztlichen Notfall- dienst und bei Urlaubs- bzw.

Krankheitsvertretung ist das anlie- gende Muster 19 zu verwenden (s.

jedoch 2. 20. 1.).

2. 19. 2. Das Muster besteht aus zwei Teilen:

Muster 19a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein

Muster 19b Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt.

2. 19. 3. Den Parteien des Landes- mantelvertrages ist es freigestellt, einen dritten Teil zum Verbleib beim vertretenden Arzt zu verein- baren.

2. 19. 4. Das Muster 19a ist auf ro- safarbenem, das Muster 19b auf altgoldfarbenem Papier mit schwarzer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.

2. 19. 5. Die Muster 19a und 19b sind als Formularsatz auf selbst- durchschreibendem Papier herzu- stellen.

2. 20.

Muster 20: Sonderabrechnungs- schein für zentralen Notfalldienst 2. 20. 1. Für die Abrechnung der Leistungen in zentral organisierten Notfalldiensten können die Partei- en des Landesmantelvertrages die Verwendung des anliegenden Mu- sters 20 vereinbaren.

2. 20. 2. Das Muster besteht aus drei Teilen:

Muster 20a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein

Muster 20b Ausfertigung für den vertretenden Arzt

Muster 20c Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt.

Textfortsetzung auf Seite 2386

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Vierte Ergänzung der Vereinbarung

über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung

(2)

(Vorname) (geb. am) (Name des Versicherten)

(Vorname) (geb. am) (Ehegatte/Kind/sonst. Angeh.)

(Name des Versicherten) (Vorname) (geb. am)

(Ehegatte/Kind/sonst. Angeh.) (Vorname) (geb. am)

Verordnung von Krankenhauspflege

Ausgestellt am:

Vorläufiger Bericht des Krankenhausarztes

an den einweisenden Arzt bei Entlassung des Patienten:

Entlassungstag:

Tel.-Nr. der Station:

(Unterschrift des Krankenhausarztes)

Dem Patienten bitte in verschlossenem Umschlag mitgeben!

(Unterschrift des Kassenarztes) Muster 2b

(Kassenarztstempel)

(Arbeitgeber [Dienststl/Mitgl.-Nr. [Krankenschein-Nr.]/Freiw./Rentner)

(Wohnung des Patienten)

Ausgestellt am:

(Kassenarztstempel) (Unterschrift des Kassenarztes)

Für einweisenden Arzt

Muster 2e AOK I LKK BKK I IKK VdAK I AEV !Knappschaft '

(Arbeitgeber [Dienstst.]/Mitgl.-Nr. [Krankenschein-Nr.]/Freiw./Rentner)

(Wohnung des Patienten)

Diagnose:

Begründung:

medizinische:

ggf. andere:

Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, Ist der Kranke gehfähig ?

Berufskrankheit *) ja nein

Beförderungsart:

Sonstiger Unfall, sonstige Unfallfolgen ❑ Offentl. Verkehrsmittel ? Folge einer früheren nicht behobenen Mietwagen (Taxe)?

Krankheit sitzend ?

Krankenwagen

Versorgungsleiden liegend?

1 Zutreffendes bitte ankreuzen

Diagnose:

Entlassungsbefund:

Bisherige Therapie/Sonstige Angaben (z. B. Anregung von Rehabili- tationsmaßnahmen):

Verordnung von Krankenhauspflege

Diagnose:

Begründung:

medizinische:

ggf. andere:

Arbeitsunfall, Arbeitsunfallfolgen, ist der Kranke gehfähig ?

Berufskrankheit ❑ *) ja nein

Beförderungsart:

Sonstiger Unfall, sonstige Unfallfolgen Offentl. Verkehrsmittel ?

Folge einer früheren nicht behobenen Mietwagen (Taxe)? Krankheit

sitzend?

Krankenwagen

Versorgungsleiden liegend?

*) Zutreffendes bitte ankreuzen

Untersuchungsergebnisse:

Bisherige Maßnahmen (z. B. Medikation):

Fragestellung/Hinweise (z. B. Allergie)/mitgegebene Befunde:

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

(3)

(geb. am) (Name des Versicherten) (Vorname)

(geb. am) (Ehegatte/Kind/sonst. Angeh.) (Vorname)

Ausgestellt am:

(Stempel des überwelsenden Kassenarztes)

(Unterschrift des überweisenden Kassenarztes)

AOK I LKK I BKK I IKK (Knappschaft Krankenkassen-Nr. laut

Krankenschein Gültigkeitsdauer:

R

Vers"chertengruppe laut Krankenschein kennzeichnen

Überweisungsschein

für ambulante kassenärztliche Behandlung

Zur Beachtung für den Versicherten!

Dieser Oberweisungsschein wird ungültig, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach seiner Ausstellung verwendet wird, spätestens mit Ablauf des Kalender- vierteljahr. seiner Ausstellung.

(Wohnung des Patienten)

Überweisung an Arzt für Allgemeinmedizin/Arzt für wegen (Diagnose/Verdacht auf):

Überweisung erfolgt:

a) zur Mitbehandlung zur Weiterbehandlung zur Konsiliaruntersuchung b) zur ambulanten Behandlung nach stationärer Krankenhausbehandlung —

1

c) zur Durchführung bestimmter Leistungen — z. B. Röntgen, Labor (Untersuchungsgut/Herkunft des Materials bitte unbedingt angeben) (die gewünschte Untersuchung bitte genau bezeichnen):

Besondere Hinweise:

AU voraussichtlich bis bescheinigt.

(Arbeitgeber[Dienststelle]/Mitgl.-Nr.[Krankenschein-Nr.j/Freiw./Rentner)

Eine auf dem Kranken- schein angegebene Gültig- keitsdauer ist vom über- weisenden Arzt hier zu übertragen.

Ohne Angaben gilt dieser Oberweisungsschein für das Kalendervierteljahr, in dem er ausgestellt wurde.

Vord ruckvereinbarung

Fortsetzung von Seite 2384 2. 20. 3. Das Muster 20a ist auf ro- safarbenem, das Muster 20b auf weißem, das Muster 20c auf alt- goldfarbenem Papier mit schwar- zer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.

2. 20. 4. Die Muster 20a bis 20c sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.

2. 20. 5. In dem freien Raum auf der rechten Hälfte kann auf Grund ei- ner Vereinbarung der Parteien des Landesmantelvertrages ein zusätz- licher Eindruck vorgenommen wer- den."

4. Nachstehende Vordruckmuster werden wie folgt geändert:

a) Das Muster 6 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.

b) Bei Neudrucken der Muster 5 und 7 ist auf der Rückseite in der Zeile „0/A/N" der Buchstabe „N"

wegzulassen.

c) Bei Neudrucken der Muster 1, 5, 7, 10 ist bei der Fragestellung

„Sonstiger Unfall, sonstige Unfall- folgen, Schlägerei" das Wort

„Schlägerei" wegzulassen.

d) Das Muster 13 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung*) e) Im Muster 15 „Ohrenfachärztli- che Verordnung einer Hörhilfe"

wird die Zeile „Diskriminationsver- lust" um den Wortlaut „... 0/0 bei

.dB" ergänzt.

5. Vorhandene Bestände der bishe- rigen Vordruckmuster 2, 6, 13 und 15 können längstens bis zum 31.

Dezember 1975, vorhandene Be- stände der Vordrucke, die durch

*) Vordruck unterscheidet sich nur ge- ringfügig vom abgedruckten Muster, das für RVO-Kassen u. Knappschaft gib.

die Muster 19 und 20 abgelöst wer- den, können längstens bis zum 31.

Dezember 1974 aufgebraucht wer- den.

6. Diese Vereinbarung tritt am 1.

Juli 1974 in Kraft.

Köln/Bonn-Bad Godesberg/Essen, Kassel, den 10. Juni 1974

Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R., Köln

Bundesverband der Ortskranken- kassen, K. d. ö. R., Bonn-Bad Go- desberg

Bundesverband der Betriebskran- kenkassen, K. d. ö. R., Essen Bundesverband der Innungskran- kenkassen, K. d. ö. R., Köln

Bundesverband der landwirtschaft- lichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel.

Textfortsetzung auf Seite 2388

(4)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Krankenkassen-Nr.

Versichertengruppe ankreuzen

1

Mutterschaftsvorsorgeschein

Bei Kassenwechsel wird dieser Schein sofort ungültig.

Gültigkeisdauer:

Werden hier keine Angaben ge- macht, so gilt dieser Schein für den gesamten Mutterschaftsvor- sorgefall

Nr. des Arztes

Lfd. Nr.

KV:

Abrechnungsstelle:

Die Untersuchung auf Schwangerschaft hatte ein negatives Ergebnis

Datum Stempel der Ausgabestelle Unterschrift des Ausstellers

Beginn der Betreuung:

mutmaßlicher Tag der Entbindung:

Tag der Entbindung.

I.Kalenderviertelj. d. Betreuung Tag Nr. des BMÄ

II. Kalenderviertelj. d. Betreuung Tag 1 Nr. des BMÄ

III. Kalenderviertelj. d. Betreuung Tag I Nr. des BMÄ

IV. Kalenderviertelj. d. Betreuung Tag Nr. des BMÄ

Begründung bei Leistungen nach Abschnitt A Nr. 5 der Mutterschafts-Richtlinien:

Datum:

(Kassenarztstempel)

E 25 27

Nr. des

BMX 790 812 861

Muster 13

(5)

Tag BMÄ E - Adgo Tag Tag Tag

Arbeitsunfall, Arbeitsunfall- folgen, Berufskrankheit Sonstiger Unfall, sonstige

Unfallfolgen

Versorgungsleiden

AU voraussichtlich bis bescheinigt.

AOK I LKK [ BKK I IKK VdAK

1

AEV I Knappsch. F R Krankenkassen-Nr.

Zutreffendes bitte ankreuzen

Lfd.-Nr.:

(Name des Versicherten) (Vorname) (geb. am)

(Ehegatte / Kind / Sonst. Angeh.) (Vorname) (geb. am)

(Arbeitgeber/Dienststelle/Mitgl.-Nr./Krankenschein-Nr./Freiw./Rentner)

(Wohnung des Patienten)

Abrechnungsschein für

ärztlichen Notfalldienst

Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung Teil b erhält

Dr. med Diagnose u.

ggf. Therapie.

Bemerkungen-

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Vordruckvereinbarung

Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung über

Vordrucke zum Arzt/Ersatzkassen- vertrag

Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R., Köln, einerseits und der Verband der Angestellten- Krankenkassen e. V., Hamburg, so- wie der Verband der Arbeiter-Er- satzkassen e. V., Hamburg, ande- rerseits vereinbaren gemäß Leit- zahl 22 des Arzt/Ersatzkassenver- trages vom 20. Juli 1963 die nach- folgenden Änderungen und Ergän- zungen der „Vereinbarung über Vordrucke zum Arzt/Ersatzkassen- vertrag" (Vordruckvereinbarung) vom 17. Dezember 1970

1. Das „Inhaltsverzeichnis" wird wie folgt ergänzt:

Es werden folgende Nummern ein- gefügt:

„2. 19. Vordruck-Muster 19: Ab- rechnungsschein für ärztlichen Notfalldienst, Urlaubs- bzw. Krank- heitsvertretung

2. 20. Vordruck-Muster 20: Sonder- abrechnungsschein für zentralen Notfalldienst."

2. Im Abschnitt 1 „Allgemeines" er- hält die Nummer 1. 3. 1. folgenden Wortlaut:

„1. 3. 1. Anordnung und Abmessun- gen der Kopfleiste und des Perso- nalienfeldes der Vordrucke, bei de- nen der Arzt das Personalienfeld auszufüllen hat — das sind die Vordrucke 1 bis 3, 6, 8, 9, 14 bis 16, 19, 21 und 39 —, müssen dem nachstehend abgedruckten Muster entsprechen."

3. Der Abschnitt 2 „Vordrucke"

wird wie folgt geändert und er- gänzt:

a) Der Unterabschnitt 2. 2. erhält folgende Fassung:

„Vordruck-Muster 2: Verordnung von Krankenhauspflege

2. 2. 1. Für die Verordnung von Krankenhauspflege ist das anlie- gende Muster 2 zu verwenden.

1 2. 2. Das Muster 2 besteht aus fünf Teilen:

Muster 2a Ausfertigung für die Krankenkasse

Muster 2b Ausfertigung für den ein- weisenden Arzt bei Entlassung des Patienten

Muster 2c Ausfertigung für den Krankenhausarzt bei Entlassung des Patienten

Muster 2d Ausfertigung für den Krankenhausarzt bei Verordnung von Krankenhauspflege

(Arztstempel) Vordruck 19 0

(6)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Vord ruckvereinbarung

Muster 2e Ausfertigung für den ein- weisenden Arzt bei Verordnung von Krankenhauspflege.

2. 2. 3. Die Muster 2a und 2d sind auf rosafarbenem, das Muster 2b ist auf hellgrünem, das Muster 2c auf gelbem, das Muster 2e auf wei- ßem Papier mit schwarzer Druck- farbe herzustellen. Das Muster 2a erhält das Format DIN A 6 hoch, die Muster 2b bis 2e erhalten das Format DIN A 5 quer.

2. 2. 4. Die Muster 2a bis 2e sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.

2. 2. 5. Bei den Mustern 2b und 2c ist die obere rechte Ecke abzu- schneiden (2 x 2 cm)."

b) Unter der Nummer „2. 19." wird folgender Wortlaut eingefügt:

„Vordruck-Muster 19: Abrech- nungsschein für ärztlichen Notfall- dienst, Urlaubs- bzw. Krankheits- vertretung

2. 19. 1. Für die Abrechnung der Leistungen im ärztlichen Notfall- dienst und bei Urlaubs- bzw.

Krankheitsvertretung ist das anlie- gende Muster 19 zu verwenden (s.

jedoch 2.20.1.).

2. 19. 2. Das Muster besteht aus zwei Teilen:

Muster 19a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein

Muster 19b Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt.

2. 19. 3. Im Einvernehmen mit den Parteien des Landesmantelvertra- ges ist es freigestellt, einen dritten Teil zum Verbleib beim vertreten- den Arzt zu vereinbaren.

2. 19. 4. Das Muster 19a ist auf ro- safarbenem, das Muster 19b auf altgoldfarbenem Papier mit schwarzer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.

2. 19. 5. Die Muster 19a und 19b sind als Formularsätze auf selbst- durchschreibendem Papier herzu- stellen.

c) Unter der Nummer „2. 20." wird folgender Wortlaut eingefügt:

„Vordruck-Muster 20: Sonderab- rechnungsschein für zentralen Not- falldienst

2. 20. 1. Für die Abrechnung der Leistungen in zentral organisierten Notfalldiensten kann im Einverneh- men mit den Parteien des Landes- mantelvertrages die Verwendung des anliegenden Musters 20 verein- bart werden. I>

AOK LKK BKK IKK VdAK AEV Knappsch.

Zutreffendes bitte ankreuzen Kasse und Verwaltungs- bzw. Geschäftsstelle

Bitte in Blockschrift ausfüllen:

(Name des Versicherten)

Diagnose u.

ggf. Therapie.

M F Sonderabrechnungsschein

für

zentralen Notfalldienst

Bemerkungen.

(Vorname) (Geburtstag)

(Ehegatte/Kind/sonst. Angeh.) (Vorname) (geb. am

(Arbeitgeber [Dienststelle]/Mitgl.-Nr./Freiw./Rentner)

(Wohnung des Patienten)

(Besuchsanschrift (wenn abweichend))

AU voraussichtlich bis bescheinigt.

Krankenkassen-Nr.:

Lfd. Nr.:

BMÄ E-Adgo

6 8a 8

Sammel- Besuch

Teil c erhält Dr. med

Arbeitsunfall, Arbeitsunfailfolaen, Berufskrankheit Sonstiger Unfall, sonstige Unfallfolgen Versorgungsleiden

Tag der Behandlung

Stempel u. Unterschrift des Notfollarrtes

werktags

samstags 8 bis 12 Uhr samstags 12 bis 20 Uhr sonntags Uhr Nachtbesuch

20 bis 22 Uhr bestellt Uhr bzw.

6 bis 8 Uhr ausgeführt Uhr Nachtbesuch bestellt Uhr 22 bis 6 Uhr

ausgeführt Uhr Tagesbesuch

Uhr

(Uh rzeitanga be)

7 11 9

10

Andere Leistungen:

BMÄ E-Adgo

Stempel bitte auch auf Teil c! Vordruck 20 a

(7)

2. 20. 2. Das Muster besteht aus drei Teilen:

Muster 20a Ausfertigung als Ab- rechnungsschein

Muster 20b Ausfertigung für den vertretenden Arzt

Muster 20c Ausfertigung für den weiterbehandelnden Arzt

2. 20. 3. Das Muster 20a ist auf ro- safarbenem, das Muster 20b auf weißem, das Muster 20c auf alt- goldfarbenem Papier mit schwar- zer Druckfarbe im Format DIN A 5 quer herzustellen.

2. 20. 4. Die Muster 20a bis 20c sind als Formularsatz auf selbstdurch- schreibendem Papier herzustellen.

2. 20. 5. In dem freien Raum auf der rechten Hälfte kann auf Grund ei- ner Vereinbarung im Einvernehmen mit den Parteien des Landesman- telvertrages ein zusätzlicher Ein- druck vorgenommen werden."

4. Nachstehende Vordruckmuster werden wie folgt geändert:

a) Das Muster 6 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.

b) Bei Neudruck des Musters 5 ist auf der Rückseite in der Zeile „Ü/

A/N" der Buchstabe „N" wegzulas- sen.

c) Bei Neudrucken der Muster 1 und 5 ist bei der Fragestellung

„Sonstiger Unfall, sonstige Unfall- folgen, Schlägerei" das Wort

„Schlägerei" wegzulassen.

d) Das Muster 13 erhält die aus der Anlage ersichtliche Neufassung.

e) Im Muster 15 „Ohrenfachärztli- che Verordnung einer Hörhilfe"

wird die Zeile „Diskriminationsver- lust" um den Wortlaut „...°/0 bei

.dB" ergänzt.

5. Vorhandene Bestände der bishe- rigen Vordruckmuster 2, 6, 13 und 15 können längstens bis zum 31.

Dezember 1975, vorhandene Be- stände der Vordrucke, die durch die Muster 19 und 20 abgelöst wer-

den, können längstens bis zum 31.

Dezember 1974 aufgebraucht wer- den.

6. Diese Vereinbarung tritt am 1.

Juli 1974 in Kraft.

Köln/Hamburg, den 13. Februar 1974

Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R.

Verband der Angestellten-Kranken- kassen e. V.

Verband der Arbeiter-Ersatzkassen e. V.

Ergänzung der Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung der Anspruchsberechtigten der Bundesknappschaft

Die Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bochum, vereinbart mit der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln, gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen der Bun- desknappschaft und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung vom 18. Juni 1970 folgende Ergänzung der „Vereinbarung über Vordrucke für die ärztliche Versorgung der Anspruchsberechtigten der Bun- desknappschaft" vom 10. 12. 1970:

1. Die Bundesknappschaft schließt sich der Vierten Ergänzung der Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versorgung vom 15. Dezember 1970, die zwi- schen den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung am 10. Juni 1974 abgeschlossen wur- de, an.

2. Diese Vereinbarung tritt am 1.

Juli 1974 in Kraft.

Bochum/Köln, den 10. Juni 1974 Bundesknappschaft, K. d. ö. R., Bo- chum

Kassenärztliche Bundesvereini- gung, K. d. ö. R., Köln

Vordruckvereinbarung

Kassenarztsitze

Pfalz

Von der Kassenärztlichen Vereini- gung Pfalz werden folgende Kas- senarztsitze als vordringlich zu be- setzen ausgeschrieben:

Pirmasens, praktischer Arzt;

Dahn, Landkreis Pirmasens, prak- tischer Arzt;

Haßloch, Landkreis Bad Dürkheim, Facharzt für HNO-Heilkunde und Facharzt für Augenheilkunde;

Rheinzabern, Landkreis Germers- heim, praktischer Arzt;

Otterberg, Landkreis Kaiserslau- tern, praktischer Arzt;

Kusel, Facharzt für Kinderheilkun- de;

Maxdorf, Landkreis Ludwigshafen, praktischer Arzt.

Anträge auf Zulassung zur kassen- ärztlichen Tätigkeit mit den nach

§ 18 der Zulassungsordnung vom 28. 5. 1957 erforderlichen Unterla- gen können bei der Geschäftsstel- le des Zulassungsausschusses für Ärzte in der Pfalz, 673 Neustadt/

Wstr., Maximilianstraße 22, Post- fach 224, eingereicht werden.

Berichtigung

Einführungslehrgänge für die

kassenärztliche Versorgung

Der Einführungslehrgang für die kassenärztliche Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein in Bad Sege- berg findet bereits am 4. Septem- ber 1974 statt. In unserer tabellari- schen Übersicht in Heft 31/74 war als Termin irrtümlich der 4. Okto- ber genannt worden. DÄ

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gewillkürtes Betriebsvermögen Wenn die betriebliche Nutzung des Fahrzeuges mindestens zehn Prozent und maximal 50 Prozent beträgt, kann der Arzt durch Willensentschei- dung das

Bei ambulanter Durchführung von ope- rativen Leistungen kann für die erforder- liche Vor- und Nachsorge einschließlich der Bereitstellung von Operationsein- richtungen ein

wenn gegen ihn eine Strafanzeige wegen eines Be- handlungsfehlers erstattet wurde, so befindet er sich nicht in der Zeugenrolle, so daß weder § 53 noch § 97 StPO eingreifen

Die Software funktioniert so, dass der Button OTC grün aufleuchtet, wenn der Cursor auf einem nicht re- zeptpflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel steht, für das ein

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg hat für die verschiede- nen Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege „Curriculumbaustei-

~ Gruppe V: Sichere Tumorzellen 2.1.2. durchgeführte Ab- strich erlaubt nicht immer eine Aussage über pathologische Veränderungen in höher gelegenen Abschnitten des

c) in dessen Person oder Verhalten keine Mängel liegen, die ihn als Vertragsarzt ungeeignet erscheinen lassen. • Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziff. 5 b) und 5 c) kann

Zur Verbesserung der Versorgung mit Can- nabis-Arzneimitteln sollte nicht nur die bereits absehbare Bereitstellung von Cannabisextrakt für Rezepturarzneimit- tel