• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Raucherentwöhnung: Unterstützung beim Arzt" (27.04.2001)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Raucherentwöhnung: Unterstützung beim Arzt" (27.04.2001)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Rezepturarzneimittel können auch ohne Zulassung in den Apotheken nach spezifischer ärztlicher Verschreibung hergestellt werden, wenn dafür Aus- gangsstoffe mit definierter Qualität zur Verfügung stehen. Dies ist grundsätz- lich auch für Arzneimittel mit standar- disierten natürlichen Gemischen oder isolierten Wirkstoffen von Cannabis möglich. Seit Mitte des letzten Jahres können die Apotheken den Hauptwirk- stoff von Cannabis (Dronabinol) mit definierter Qualität von einer Firma be- ziehen, die eine entsprechende betäu- bungsmittelrechtliche Erlaubnis für die Herstellung und den Vertrieb erhalten hat (PZN-Nr. 1270411).

Natürliche Gemische von Cannabis werden derzeit als Ausgangsstoff für die Arzneimittelherstellung in der Apothe- ke noch nicht angeboten. Die Bereitstel- lung von standardisiertem Cannabisex- trakt wird jedoch von verschiedenen Fir- men in Zusammenarbeit mit dem Deut- schen Arzneimittelkodex vorbereitet und dürfte in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. In diesem Zusam- menhang wird die Aufnahme von Can- nabisextrakt in die Anlage III des BtMG vorbereitet.

Zusammenfassung: Somit ist festzu- stellen, dass Cannabis-Arzneimittel mit Dronabinol als dem Hauptwirkstoff von Hanf bereits jetzt auf Betäubungsmittel- rezept verschrieben und durch Apothe- ken bereitgestellt werden können. Zur Verbesserung der Versorgung mit Can- nabis-Arzneimitteln sollte nicht nur die bereits absehbare Bereitstellung von Cannabisextrakt für Rezepturarzneimit- tel gewährleistet, sondern auch die Zu- lassung von Fertigarzneimitteln auf der Basis von Cannabis betrieben werden.

Literatur

1. Goedecke K: Die arzneiliche Verwendung von Canna- bisprodukten. Dtsch Apoth Ztg 1996; 136: 2859–2862.

2. Grotenhermen F: Cannabis und Cannabinoide. Bern:

Hans Huber, 2001; 142.

Anschriften der Verfasser:

Dr. Horst Möller

Bundesministerium für Gesundheit Am Propsthof 78 a

53121 Bonn

Dr. Ingo Flenker

Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210–214 48147 Münster

T H E M E N D E R Z E I T

A

A1106 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 17½½27. April 2001

Raucherentwöhnung

Unterstützung beim Arzt

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat eine interdisziplinäre Therapie-Leitlinie zur

Raucherentwöhnung erstellt.

E

rstmals hat die Arzneimittelkom- mission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Therapieempfehlungen zur ärztlichen Behandlung der Tabakab- hängigkeit herausgegeben. Diese wer- den durch ein von der Bundesärzte- kammer und der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV) erarbeitetes Be- ratungskonzept „Frei von Tabak – Ein Stufenprogramm zur Raucherberatung und Rauchertherapie in der Praxis“ er- gänzt.

Noch sei diese Therapie nicht erstat- tungsfähig, doch der KBV läge bereits ein Antrag vor, derartige Aktivitäten zu unterstützen und auf die Kassen einzu- wirken, die ärztliche Tätigkeit in die- sem Zusammenhang zu honorieren, be- richtete Prof. Dr. med. Bruno Müller- Oerlinghausen, Vorsitzender der AkdÄ.

„Die Raucherentwöhnung muss als Gesamtstrategie von möglichst großen Teilen der Ärzteschaft erlernt und als zertifizierte Tätigkeit anerkannt wer- den“, forderte er bei der Vorstellung der Leitlinien in Berlin.

Modellversuch in Thüringen

In Thüringen wird dies derzeit in einem von der AOK finanzierten Modellver- such erprobt. 20 Ärzte nehmen in Er- furt an einem Curriculum zur Raucher- entwöhnung teil und werden am 17.

Mai ihr Zertifikat von der Landesärzte- kammer erhalten. Dann können sie in bis zu acht Beratungen Patienten bei der Raucherentwöhnung und der Niko- tinsubstitution unterstützen und dies bei der AOK Thüringen abrechnen.

Die Kosten für das Nikotinsubstitu- tionspräparat müssen die Patienten übernehmen.

Die Behandlung mit Nikotinersatz- präparaten könne bei 30 bis 40 Prozent der Raucher zu einer erfolgreichen Ent- wöhnung führen, erklärte Prof. Dr.

med. Knut-Olaf Haustein, Leiter des Instituts für Nikotinforschung und Rau- cherentwöhnung, Erfurt, und Mitglied des Vorstandes der AkdÄ. Die Nikotin- Ersatztherapie, deren Wirkung im Ver- gleich zum Placebo nachgewiesen sei, müsse über vier bis zwölf Wochen mit abnehmenden Dosen eingesetzt wer- den. Eine Abhängigkeit im Sinne einer Sucht käme nicht oder nur extrem sel- ten vor. Die Nikotinpräparate eigneten sich auch bei Rauchern, die an korona- rer Herzkrankheit, peripheren Durch- blutungsstörungen oder Hypertonie lei- den, erläuterte Haustein. Denn nicht Nikotin, sondern inhaliertes Kohlen- monoxid, Stickoxide und Benzpyrene seien die pathogenetischen Faktoren.

Niedrige Hürden für

„Aufhörwillige“

Bupropion empfiehlt Haustein nicht für die Behandlung des entwöhnungswil- ligen Rauchers. Die Erfahrungen mit diesem Präparat seien zu gering. Trotz positiver Resultate in Studien seien gleichzeitig teilweise gravierende uner- wünschte Nebenwirkungen beschrie- ben worden. Die AkdÄ begutachtet zurzeit einen Todesfall in Deutschland, der mit der Einnahme von Bupropion in Verbindung gebracht wird, und emp- fiehlt deshalb eine strikte Beachtung der Kontraindikationen sowie eine re- striktive Indikationsstellung.

Etwa 37 Prozent aller Männer und 28 Prozent der Frauen im Alter von 18 bis 79 Jahren in Deutschland rauchen.

Dem Gesundheitssurvey 1998 zufolge versucht ein Drittel der Raucher auf- zuhören. Diese gelte es in der Praxis an- zusprechen, sagte Dr. med. Ulrich Oe- singmann, stellvertretender Vorsitzen- der des Ausschusses „Gesundheitsför- derung, Prävention und Rehabilitati- on“ der BÄK. Politik und Kassen seien jetzt gefordert, die Hürden für die

„Aufhörwilligen“ so niedrig wie mög- lich zu halten. Dr. med. Eva A. Richter

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Kreisvertreter: Prof. Zum Glück konnten wir einen neuen Standort für unser Heimattreffen ausfindig ma- chen, und zwar in Hamm/Westfalen. Ideal sind auch hier die zentrale Lage,

Gerade dieses Beispiel macht deutlich, daß für die kassenärztliche Versorgung Qualitätssicherung von- nöten ist, daß solches Agieren aber auch Geld kostet und daß diese

Der Studie der FAA aus dem Jahr 2000 zufolge wurden 69 Prozent regi- strierter medizinischer Zwischenfälle während eines Fluges in den USA von freiwilligen Hilfskräften versorgt:

Die von Neidert angeführten Stufen der menschlichen Entwicklung (Schmerz- empfinden, extrauterine Lebensfähig- keit), die er für rechtlich relevant hält, sind auch für

Es erscheint mir wichtig, daß wir seitens der Ärzteschaft für die schwierige Situation, in die ein Apotheker hier, insbesondere nach dem derzeit gel- tenden Haftungsrecht, kommen

gestellt wird oder nicht, jedermann wird darin ein Instrument sehen, mit dem um Leistungspreise gepokert werden soll. Das wird die Interessen- vertretungen stimulieren.

Die Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhaus- gesellschaft, den Spitzenver- bänden der gesetzlichen Krankenversicherung und der Kassenärztlichen Bundesver- einigung

Die Software funktioniert so, dass der Button OTC grün aufleuchtet, wenn der Cursor auf einem nicht re- zeptpflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel steht, für das ein