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Archiv "BÄK an private Krankenversicherung: Werbung überdenken!" (30.07.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung Bonner „Refinanzierung"

desvereinigung, dem die Ersten Vorsitzenden aller Kassenärztli- chen Vereinigungen der Bundes- republik angehören, und bei ei- nem informativen KBV-Seminar mit Chefredakteuren, sozial- und gesundheitspolitischen Ressort- schriftleitern und Kolumnisten der ärztlichen Fachpresse:

Gewiß kann die vorgesehene ge- ringe Selbstbeteiligung, die aller- dings noch nicht alle Hürden der Gesetzgebung genommen hat, als ein „Einstieg" gewertet werden, dem weitere Schritte leichter fol- gen können. Andererseits wird solche Selbstbeteiligung dadurch diskriminiert, daß das Geld nicht der Finanzierung anderer dringen- der Aufgaben der Krankenversi- cherung zugute kommt, sondern ausschließlich zur Sanierung des Bundeshaushalts dient.

Man erinnert sich: Der Bund spart Zuschüsse an die Arbeitslosenver- sicherung ein; statt um voll ausrei- chende 0,75 Prozentpunkte soll der Beitragssatz zur Arbeitslosen- versicherung aber nur um 0,5 er- höht werden; diese wiederum soll entsprechend weniger an die Krankenversicherung zahlen.

Selbst der um ein Jahr von 1984 auf 1983 vorgezogene künftige Rentnerbeitrag zur Krankenversi- cherung dient ja nicht der Kran- kenversicherung selbst, sondern wiederum der Entlastung des Bun- des von Zahlungen an die Renten- versicherung, deren Zahlungen an die Krankenversicherung hinwie- derum weniger als die Hälfte der tatsächlichen Krankenversiche- rungsaufwendungen für die Rent- ner decken!

Die Krankenkassen — und damit die Versicherten gleichermaßen wie die Ärzte — werden letztlich immer von dem manipulativen Fi- nanzgeschiebe des Bundes zwi- schen dem allgemeinen Bundes- haushalt und den zweckbestimm- ten Sozialversicherungszweigen voll getroffen. Gesundheitspolitik findet in dieser Bonner Krise ein- fach nicht mehr statt. DÄ

NACHRICHTEN

BÄK an private

Krankenversicherung:

Werbung überdenken!

Mit den Beziehungen zur privaten Krankenversicherung, insbeson- dere zum Verband der privaten Krankenversicherung, hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer auf seiner Sitzung am 16. Juli be- faßt. Der Verband hatte die Gebüh- renordnung für Ärzte, so wie sie von der Bundesregierung verab- schiedet wurde (dazu Heft 29/

1981), ausdrücklich begrüßt. In ei- ner Stellungnahme macht der BÄK-Vorstand auf Konsequenzen aufmerksam, die sich ergeben, wenn die GOÄ in der Regierungs- fassung in Kraft treten sollte.

Die Stellungnahme der Bundes- ärztekammer im Wortlaut:

„Der Vorstand der Bundesärzte- kammer appelliert dringend an die privaten Krankenversicherer, in ih- rer Werbung nicht weiterhin über- zogene Erwartungen bei der Inan- spruchnahme privatärztlicher Ver- sorgung zu wecken. Er weist ins- besondere darauf hin, daß bei In- krafttreten der neuen amtlichen Gebührenordnung die wirtschaft- liche Lage des Versicherten bei der ärztlichen Liquidation keine Berücksichtigung mehr finden kann. Damit kann bei ohnehin gleicher ärztlicher Behandlung dem Privatpatienten auch kein im Vergleich zu Kassenpatienten ,besserer Service' versprochen werden.

Die in der Verordnung program- mierte Einheitsgebühr und der zusätzliche Verwaltungsaufwand würden die Einnahmen der Ärzte aus der Privatpraxis um durch- schnittlich mehr als 20 v. H. ver- kürzen und gleichzeitig die büro- kratischen Praxiskosten exzessiv in die Höhe treiben. Damit würde jeder Arzt vor die Frage gestellt, ob er künftig nach dieser Gebüh- renordnung noch Privatpatienten behandeln kann, wenn für diese Tätigkeit die Sach- und Personal-

kosten aus den geminderten Ho- norarumsätzen nicht mehr ge- deckt werden können.

Der Vorstand der Bundesärzte- kammer stellt fest, daß bei etwai- gem Inkrafttreten des jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurfs einer neuen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Voraussetzungen für die bis- herige Art der Zusammenarbeit zwischen dem Verband der priva- ten Krankenversicherung und der

Bundesärztekammer entfallen.

Unbeschadet der Beziehungen zu Versicherungsunternehmen selbst besteht für einen gemeinsamen Ausschuß beider Vorstände und für die Gründung gemeinsamer Landesausschüsse kein Arbeits- feld mehr, wenn dieses der Befür- wortung des Verbandes der priva- ten Krankenversicherung entspre- chend staatlichen Regelungen überantwortet wird."

Appell an den Bundesrat:

der Regierungsvorlage nicht zustimmen!

An die Bundesländer hat die BÄK appelliert, dem vom Bundeskabi- nett verabschiedeten GOÄ-Ent- wurf nicht zuzustimmen, da die Anwendung der von der Bundes- regierung vorgeschlagenen Fas- sung die Vertragsbeziehungen zwischen Privatpatienten und Ärz- ten unnötig belasten würde.

Die Einwände der Bundesärzte- kammer richten sich vor allem ge- gen die sogenannte Begrün- dungsschwelle. Nach dem Regie- rungsentwurf hätte der Arzt, wenn er mehr als den 2,3fachen (bei technischen Leistungen den 1,8fachen) Gebührensatz anwen- det, im einzelnen zu begründen, weshalb er diese Schwelle über- schreitet. Das würde nach Auffas- sung der Bundesärztekammer zu einem übertriebenen bürokrati- schen Aufwand führen und die Praxiskosten in die Höhe treiben.

Die zusätzliche administrative Ar- beit gehe zu Lasten des Arzt-Pa- tienten-Kontaktes. PdÄ/BÄK

12 Heft 30 vom 30. Juli 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe B

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