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Archiv "Private Krankenversicherung wittert 30 Prozent Versicherungspotential" (11.07.1983)

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Private Krankenversicherung wittert 30 Prozent

Versicherungspotential

Gut 30 Prozent der Bundesbürger kämen bei einer markt- und versi- cherungsgerechten Abgrenzung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung als mögli- ches Mitgliederpotential aus- schließlich für die private Kran- kenversicherung (PKV) in Be- tracht. Dies bedingt aber, daß den gesetzlichen Krankenkassen die vielfältig staatlich initiierten Wett- bewerbsverteile genommen oder zumindest abgebaut würden und diese sich zugleich auf den ur- sprünglichen Gesetzesauftrag als eine Solidargemeinschaft für so- zial schutzbedürftige Bürger be- schränken. Diese Auffassung ver-

tritt der Verband der privaten

Krankenversicherung (PKV), Köln, in einem jetzt veröffentlichten Me- morandum mit dem Titel "Stand- punkte der PKV zur Struktur des Krankenversicherungssystems''.

Nach einer Auswertung des jüng- sten Mikrozensus des Statisti- schen Bundesamtes gehören der- zeit gut 90 Prozent der Bundes- bürger aller Einkommensschich- ten der gesetzlichen Krankenversi- cherung (GKV) an; davon sind 70 Prozent pflichtversichert und 20 Prozent freiwillig in einer RVO- Krankenkasse oder einer Ersatz- kasse versichert. Weitere acht Pro- zent der Bundesbürger sind bei einer privaten Krankenversiche- rungsgesellschaft vollkostenversi- chert, und weitere zwei Prozent sind über eine freie Heilfürsorge (Bundeswehr, Bundesgrenzschutz u. a.) gegen das Krankheitsrisiko versichert.

...,.. Nach Schätzungen der PKV gibt es zur Zeit 20 Prozent freiwil- lig Versicherte, Versicherungsbe- rechtigte und freiwillig Weiterver- sicherte, deren Bruttomonatsein- kommen zu 50 Prozent im Schnitt jeweils über der geltenden Versi- cherungspflichtgrenze liegt, und weitere

50

Prozent unter dieser Grenzmarke.

Die PKV geht zwar nicht so weit, zu fordern, daß die gesetzliche Krankenversicherung wieder für alle Höherverdienenden geschlos- sen wird. Sie plädiert aber dafür, eine Grenze für die Versiche- rungsberechtigung in der GKV er- neut einzuführen. Aufgrund einer Analyse von Stichproben über die Zahl der mitversicherten Familien- angehörigen und des dadurch der GKV aufgelasteten Versicherungs- risikos kommt die PKV zum Schluß, daß die freiwilligen bes- sersituierten Mitglieder oftmals die GKV höher belasten als die Pflichtversicherten. Demnach wer- de bei einer "inversen" Umvertei- lung, also einer Subventionierung der Risiken der Höherverdienen- den durch die Geringerverdienen-

den, das die gesetzliche Kranken-

versicherung tragende Solidari- tätsprinzip geradezu auf den Kopf gestellt, kommentiert der Ge- schäftsführer des PKV-Verbandes Dr. jur. Christoph Uleer, Köln, die- sen auch für Sozialpolitiker anstö- ßigen Sachverhalt.

C> Um mehr Aufschlüsse über das

Ausmaß der Umverteilungsprozes- se zu erlangen, fordert die PKV, daß die gesetzlichen Krankenkas- sen vom Gesetzgeber veranlaßt werden, eine getrennte' Rech- nungslegung für Pflichtversicher- te und freiwillige Mitglieder einzu- führen.

Großzügigere

Befreiungsmöglichkeiten

Ferner setzt sich die PKV dafür ein, die Berechtigung der höher- verdienenden Berufsanfänger, während der ersten drei Monate nach Aufnahme ihrer Berufstätig- keil zwischen GKV und PKV frei

wählen zu können, wieder abzu-

schaffen. ln Frage gestellt werden ferner verschiedene Vorschriften, die angeblich zu einer "solidar- widrigen Versicherungspflicht Pri- vatversicherter" führen.

Als überprüfungswürdig bezeich- net die Privat-Assekuranz auch die Krankenversicherungspflicht für

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen KURZBERICHTE

Künstler (wie sie seit 1. Januar 1983 gilt). Nach einer Auskunft der Künstler-Sozialkasse in Wilhelms- haven sind derzeit lediglich 6107 Künstler gesetzlich krankenversi- chert, während sich 491 von der allgemeinen Versicherungspflicht zugunsten einer privaten Kranken- versicherung haben befreien las- sen. Sie sind auch als Privatkran- kenversicherte zuschußberech- tigt. Bei Einrichtung der Künstler- Sozialkasse ist man von einem be- troffenen Personenkreis von 30 000 ausgegangen.

Als durchforstungsbedürftig be- zeichnet die PKV den gesamten Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen. So sollen die freiwilligen Mitglieder der GKV nicht länger dadurch zusätzlich begünstigt werden dürfen, daß sie - wie bei den Ersatzkassen - grundsätzlich zwischen der Inanspruchnahme des Krankenscheines, also der Sachleistung, und der (flexibleren) Kostenerstattung frei wählen kön- nen. Falls der Gesetzgeber an dem Prinzip der Kostenerstattung auch für Mitglieder der GKV festhalten sollte, so sollte dieses Prinzip mit allen Vor- und Nachteilen als Pflichtleistung eingeführt werden.

Ein Hin- und Herpendeln von Sachleistungsverfahren und Ko- stenerstattung sei weder für die private noch für die gesetzliche Krankenversicherung tolerabel, weil die Kalkulationen dadurch ins Wanken geraten können.

Schwere Bedenken erhebt die PKV auch gegen das von den Er- satzkassen zu einem nicht kosten- deckenden Zusatzbeitrag gewähr- te Zusatzkrankengeld für Höher-

verdienende. Nach Berechnungen

der Privatassekuranz aufgrund ei- nes in ihrer Branche angewandten geschlechtsunabhängigen Tarifs für Krankentagegeld deckt der Zu- satzbeitrag der Ersatzkassen nur 37 Prozent der durch die Kranken- geldzahlungen verursachten Ko- sten ab. So würden die Ersatzkas- sen für eine Leistungszusage von je zehn DM Zusatzkrankengeld nur 2,78 DM berechnen, wohinge- gen die Privatversicherungsgesell- Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 27/28 vom 11. Ju I i 1983 83

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen KURZBERICHTE

schaften bei versicherungsmathe- matischer Kalkulation dafür eine Prämie von 7,52 DM berechnen müßten. Auch hier manifestiere sich ein wettbewerbs- und versi- cherungswidriger Umverteilungs- prozeß: Die Geringerverdienenden und Pflichtversicherten seien wie- derum zur Zuschußpflicht für die Höherverdienenden veranlaßt, oh- ne sich dagegen wehren zu können.

Neben Regelleistungen sollten, so ein weiterer Vorschlag des PKV- Verbandes, der gesetzlichen Kran- kenversicherung nur solche Mehr- leistungen gestattet sein, die heu- te bereits nach dem Gesetz aus- drücklich zugelassen sind. Sie entsprächen durchaus dem Soli- daritätsprinzip, weil sie — etwa im Gegensatz zum Zusatzkranken- geld — durch den allgemeinen Bei- trag finanziert werden und für al- le Mitglieder, unabhängig von der Einkommenshöhe, erreichbar seien. HC

Privatversicherer:

Kostenentwicklung abgeflacht

Einen bemerkenswert abgeflach- ten Kostenanstieg registrierte die private Krankenversicherung im vergangenen Jahr. Er lag mit 6,4 Prozent nur leicht über dem An- stieg der Lebenshaltungskosten in 1982 (5,3 Prozent). Die Beitrags- einnahmen stiegen indes um 9,2 Prozent.

Wie der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), Köln, anläßlich seiner Jahresmit- gliederversammlung am 14. Juni 1983 in Berlin mitteilte, betrugen die Gesamtaufwendungen der dem Verband angeschlossenen 41 privaten Krankenversicherungsge- sellschaften 1982 rund 10,9 Mil- liarden DM, davon entfielen auf die Versicherungsleistungen für Krankheitskosten rund 8,89 Mil- liarden DM. Versichert wurden mehr als neun Millionen Bundes- bürger.

Die um nahezu 9,2 Prozent erhöh- ten Beitragseinnahmen resultie- ren nach Darstellung des Verban- des einerseits aus dem gewachse- nen Versichertenbestand, zum an- deren aus der „Anpassung des Versicherungsschutzes — und da- mit auch des Beitrages — an die steigenden Heilbehandlungsko- sten".

Die zum 31. Dezember 1982 regi- strierten 21,19 Millionen Tarifver- sicherten (Vorjahr: 20,65 Millio- nen) verteilen sich auf die einzel- nen Versicherungsarten wie folgt:

Krankheitskostenversicherung : rund 8,42 Millionen Tarifversicher- te; selbständige Krankenhausta- gegeld-Versicherung: 6,45 Millio- nen Tarifversicherte; sonstige selbständige Teilversicherung:

4,48 Millionen Tarifversicherte und Krankentagegeldversiche- rung: 1,84 Millionen Tarifversi- cherte. Zusatzversichert waren Ende 1982 etwa vier Millionen Per- sonen.

Zugunsten einer privaten Kran- kenversicherung entschieden ha- ben sich rund 67 Prozent der durch die dynamisierte Beitrags- bemessungsgrenze unter die Ver- sicherungspflicht gefallenen Per- sonen. 1977 waren es noch 79 Pro- zent gewesen.

Gegenüber dem Endbestand des Vorjahres hat der Bestand an Ta- rifversicherten im Jahr 1982 um über 540 000 zugenommen. Insge- samt sind etwa 76 000 Personen hinzugekommen, die ausschließ- lich privat krankenversichert sind.

Der Bestandszuwachs in der selb- ständigen Krankenhaustagegeld- versicherung und in der sonstigen selbständigen Teilversicherung belief sich auf rund 160 000 und 90 000 Tarifversicherte. Der Zu- gang in der Krankentagegeldversi- cherung wird für 1982 mit rund 80 000 Tarifversicherten ange- geben.

Der Verwaltungsaufwand der Branche belief sich auf 4,8 Pro- zent der Beitragseinnahmen. EB

PERSONALIA

Geburtstag

Prof. Dr. med. Boris Luban-Ploz- za, Leiter der Psychosomatischen Abteilung am Krankenhaus S. Cro- ce in Locarno (Schweiz), feierte am 29. Juni seinen 60. Geburtstag.

In St. Gallen geboren, habilitierte sich Luban-Plozza 1966 in Rom, wurde Dozent an der Universität Mailand, später — 1973 — zum Ho- norarprofessor an der Universität Heidelberg ernannt. 1979 erhielt er einen Lehrauftrag für medizini- sche Psychologie an der Universi- tät Fribourg. Professor Luban- Plozza hat sich vor allem um die Balintgruppenarbeit verdient ge- macht. Bei zahlreichen Fortbil- dungsveranstaltungen hat er „Ba- lint-Kurse" organisiert und gelei- tet. Seit 1968 ist er regelmäßig Do- zent bei den Internationalen Fort- bildungskongressen der Bundes- ärztekammer.

Seit 1973 organisiert Luban-Ploz- za die Internationalen Balint-Semi- nare in Ascona. Professor Luban- Plozza ist Präsident der Europä- ischen Union für Sozialmedizin.

Darüber hinaus ist er Ehrenmit- glied mehrerer ausländischer psy- chosomatischer Gesellschaften und Autor grundlegender Schrif- ten über Balintarbeit. EB

Verstorben

Fritz Kastner, im Ruhestand le- bender Direktor des Bundesver- bandes der Ortskrankenkassen (BdO), Oberaudorf am Inn, ver- starb am 4. Mai im Alter von 63 Jahren. Kastner wurde in Bayreuth am 11. April 1920 geboren; er stu- dierte nach dem Abitur und nach dem Einsatz im Arbeitsdienst und als Soldat Jura. Von 1948 bis 1955 war er beim Deutschen Gewerk- schaftsbund (DGB) tätig. Fritz Kastner stieg bald zum Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Sozial-

politik beim Landesbezirk Bayern des DGB auf und war seit 1950 im 86 Heft 27/28 vom 11. Juli 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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