Die Information:
Bericht und Meinung KBV — Dreistufenplan
und der Verband der Angestellten- Krankenkassen im Zusammen- hang mit ihren honorarpolitischen Beschlüssen vom 1. November 1982***) abgegeben haben und aus der eine grundsätzliche Über- einstimmung auch in dieser Frage zu konstatieren ist. Aber selbstver- ständlich steht eine Realisierung zeitlich in einiger Ferne, weshalb Dr. Muschallik für eine Reihe von kurzfristig zusätzlich zu ergreifen- den Maßnahmen plädiert:
Zum einen werden wir in enger Kooperation mit den Ärztekam- mern versuchen müssen, im Wege verstärkter Information und Bera- tung noch mehr auf die Ärzte ein- zuwirken, sich in jedem Fall um eine abgeschlossene Weiterbil- dung zu bemühen. Umfassende Information und Beratung der jun- gen Ärzte über Weiterbildungs- gänge, für die in der kassenärztli- chen Versorgung auch künftig noch ein entsprechender Bedarf vorausgesagt werden kann, heißt also die Devise. Diese Informa- tionsarbeit muß so früh einsetzen, daß noch während des Studiums brauchbare Entscheidungshilfen gegeben werden können. Hierzu sind aus meiner Sicht alle ärztli- chen Organisationen und auch die Medien aufgerufen.
Zum anderen halten wir zwecks Wahrung der Qualität und der Kol- legialität in der kassenärztlichen Versorgung eine möglichst klare und von allen mitgetragene Ar- beitsteilung für unerläßlich. Hierzu ist die genossenschaftliche Ge- meinschaft ,Kassenärztliche Ver- einigung' als Ordnungsfaktor ge- eignet und aufgerufen. Dazu ge- hört auch die Förderung ärztlicher Zusammenschlüsse, ärztlicher So- zietäten, die Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes auch an Wochenenden, die gemeinschaft- liche Nutzung von medizinisch- technischem Großgerät sowie die Intensivierung der kassenärztli- chen Fortbildung, vor allem auch in Richtung Rationalisierung." DÄ
***) Veröffentlicht auf den nachfolgenden Sei- ten (in DÄ 45/1982 ist nach Redaktions- schluß bereits kurz berichtet worden).
DER KOMMENTAR
GOÄ:
Rechtsbedenken gegen Kabinettsentscheidung
Nun ist tatsächlich erfolgt, was die Ärzteschaft unseres Landes bis zum Schluß nicht hat glauben wol- len: Die Bundesregierung hat in einer Nachtsitzung vom 10. zum 11. November 1982, im Anschluß an den ersten Tag der Haushalts- debatte, jene Fassung der neuen amtlichen Gebührenordnung ge- billigt, die im Bundesrat mehrheit- lich durchgesetzt worden war. Be- sonders gravierend ist dabei die vom Bundesrat stammende Be- stimmung, nach welcher vom 1.
Januar 1983 an eine abweichende Vereinbarung hinsichtlich der Li- quidation nur noch nach der Höhe
der Vergütung möglich sein wird.
Das Kabinett ist damit den finanz- politischen Vorstellungen der Bundesländer, insbesondere auch von CDU-regierten, gefolgt und so weit über die Überlegungen hin- ausgegangen, die von dem ver- flossenen SPD/FDP-Bundeskabi- nett angestellt worden waren.
Während der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) pau- senlos in Öffentlichkeit und ge- genüber Bundes- und Landesre- gierungen auf die Einführung der von der sozialdemokratischen Re- gierung Helmut Schmidt entworfe- nen Einheits-Gebührenordnung für Ärzte drängt, ergießt sich zur Zeit eine Flut von Anzeigen- und Postwurfsendungen privater Kran- kenversicherungen auf die Bun- desbürger.
Was da an Versprechungen für in- dividuelle Betreuung, mehr ärztli- chen Service und privatester Be- treuung im Krankenhaus verspro- chen wird, kann nur die ohnehin längst allzu hoch geschraubte Er- wartungsspirale der privatversi- cherten Patienten weiterhin in die Höhe schrauben.
Nach Auffassung der ärztlichen Organisationen und Verbände stellt die Einschränkung der Ab- dingbarkeit eine Verletzung der grundgesetzlich garantierten Ver- tragsfreiheit dar.
Bei der anstehenden Sitzung des Präsidiums des Deutschen Ärzte- tages am 20. November 1982 dürf- te deshalb die Möglichkeit einer Verfassungsklage, die bereits für einen derartigen Fall angekündigt worden war, geprüft werden.
Die Bundesregierung hat angeb- lich die Frage der Verfassungsmä- ßigkeit einer derartigen Bestim- mung geprüft, sie jedoch bejaht.
Dem Vernehmen nach plant die Bundesregierung nicht, in einer unverzüglichen Novelle dafür Sor- ge zu tragen, daß diese Bestim- mung der amtlichen Gebühren- ordnung noch vor dem Inkrafttre- ten geändert wird. hpb
Schlimmer noch: Diese Werbung in ihrer Gesamtheit muß die Kas- senpatienten bei ihren Ärzten ver- dächtigen, der Kassenarzt würde seinen Patienten weniger persön- lich und privat behandeln und be- treuen als den oft beihilfeberech- tigten Privatversicherten.
Nachdem der Arzt bei der Privatli- quidation künftig nicht mehr be- rechtigt sein wird, auch die wirt- schaftliche Lage des Patienten zu berücksichtigen, gibt es in der vom Verband der privaten Kran- kenversicherung befürworteten neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Berechtigung mehr für eine Sonderbehandlung von Privatpatienten.
Mehr Aufrichtigkeit, bitte!
K. P.
PKV-Anspruchsspirale
22 Heft 46 vom 19. November 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B