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Archiv "Ärzte müssen Patientendaten an MDK weiterleiten" (26.09.1997)

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Aus Bund und Ländern

GOÄ-Reform: Zieht sich der Staat zurück?

BONN. Auf Initiative des Bundesgesundheitsministeri- ums soll auf politischer Ebe- ne die Frage erörtert werden, ob die Amtliche Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ) als staatlich verordnetes Ge- bührensystem künftig durch ein Vergütungssystem ab- gelöst wird, das vertraglich zwischen den Leistungsan- bietern und der Kostenerstat- tungsseite (PKV/Beihilfestel- len) zu vereinbaren ist. Ana- log soll erörtert werden, ob auch die Amtliche Gebüh- renordnung für Zahnärzte durch eine Vertragslösung er- setzt wird, ähnlich wie sie in der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versor- gung zum Zuge kommt.

Auslöser für die vom Bun- desgesundheitsministerium gestartete Initiative ist eine Entschließung des Bundes- rates vom November 1995 (Bundesratsdrucksache 688/

95), die im Rahmen der Bera- tung zur 4. GOÄ-Novelle, die am 1. Januar 1996 in Kraft trat, eine politische Entschei- dung oder Meinungsbildung der Verbände anregte. Inzwi- schen hat das Bundesgesund- heitsministerium die für GOÄ-Fragen zuständigen Län-

derressorts, die Bundesärzte- kammer, die Bundeszahn- ärztekammer und den Ver- band der privaten Kranken- versicherung e.V. aufgefor- dert, kurzfristig ihre Stand- punkte darzulegen, weil das Ministerium dem Bundesrat bis spätestens 1. Oktober 1997 berichten soll. Bis zum 1. Oktober 1998 ist die Bundesregierung verpflich- tet, dem Bundestag über die Umsetzung und Erfahrungen mit der 4. GOÄ-Novelle zu

berichten. HC

Studienangebot BWL für Ärzte in Bayreuth

BAYREUTH. Betriebs- wirtschaft für die medizini- sche Praxis wird seit diesem Monat in Bayreuth angebo- ten. In vier Semestern soll Ärzten „eine breite und fun- dierte Basis für selbständige wirtschaftliche Entscheidun- gen“ geboten werden, heißt es in einem Informationspro- spekt. Die Ausbildung wird mit einem Zertifikat abge- schlossen.

Das Studium wird an der Universität Bayreuth absol- viert, jedoch von der FOR- MED GmbH koordiniert. In- itiator ist Prof. Dr. Peter Oberender von der For- schungsstelle für Sozialrecht und Gesundheitsökonomie

an der Universität. Studiert wird donnerstags bis sams- tags. Die Gebühr für das Ge- samtprogramm beträgt inklu- sive Mehrwertsteuer circa 20 000 DM. Neben Referen- ten aus der akademischen Lehre hat das Unternehmen auch Spezialisten aus der Pra- xis verpflichtet, zum Beispiel Dr. med. Ulrich Oesingmann, ehemals 1. Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesver- einigung, sowie Dipl.-Kauf- mann Herbert Rebscher, Vor- standsvorsitzender des Ver- bandes der Angestellten- und der Arbeiterersatzkassen.

Informationen: FOR-MED GmbH, Sterntalerring 58, 95447 Bayreuth, Tel 09 21/

3 06 05, Fax 09 21/ 3 06 15. EB

Drogensubstitution soll vereinheitlicht werden

KÖLN. Das Bundesmini- sterium für Gesundheit hat eine Änderung der betäu- bungsmittelrechtlichen Vor- schriften vorbereitet, in de- nen einheitliche Bedingun- gen für das Verschreiben ei- nes Substitutionsmittels an Opiatabhängige formuliert werden. Das geht aus einer Mitteilung des Zentralinsti- tuts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) hervor.

Wie das ZI mitteilt, kann der Verordnung zufolge ein Substitutionsmittel nur dann verschrieben werden, wenn der Patient für die Substituti- on geeignet und eine Doppel- behandlung auszuschließen ist. Zudem muß der Patient an psychosozialen Betreu- ungsmaßnahmen teilneh- men. Ihm darf kein Beige- brauch nachgewiesen wer- den, er muß das Ersatzmittel bestimmungsgemäß verwen- den und mindestens einmal wöchentlich den Arzt konsul- tieren. Als Substitutionsmit- tel dürfe der Arzt nur Levo- methadon, Methadon oder ein zur Substitution zugelas- senes Arzneimittel verschrei- ben. Nur in Ausnahmefällen dürfe Codein oder Dihydro- codein eingesetzt werden.

Derzeit liegt die Verord- nung in Form der „Zehnten

Verordnung zur Änderung betäubungsrechtlicher Vor- schriften“ den Gesundheits- ministern der Länder zur Stellungnahme vor. EB

Ärzte müssen Patientendaten an MDK weiterleiten

DÜSSELDORF. Ärzte sind dem Sozialgesetzbuch zu- folge verpflichtet, Daten ihrer Patienten an den Medizini- schen Dienst der Krankenkas- sen zu übermitteln, „soweit dies für die gutachterlichen Stellungnahmen und Prüfun- gen erforderlich ist“. Das geht aus dem jüngsten nordrhein- westfälischen Datenschutzbe- richt von 1995/96 hervor. Die Informationspflicht besteht jedoch nur, wenn die Unterla- gen die vom Arzt selbst er- brachten Leistungen doku- mentieren oder wenn dieser die Dokumente wie Röntgen- bilder oder Laborbefunde in Auftrag gegeben hat. EX

Sicherheit bei

Blutspenden verbessert

BONN. Mehr als drei Jah- re nach dem Skandal um HIV-verseuchtes Blut in Deutschland hat sich die Si- cherheit von Blutprodukten nach Ansicht von Bundesge- sundheitsminister Horst See- hofer (CSU) deutlich verbes- sert. Bei Blut- und Plasma- spenden bestehe nur noch ein äußerst geringes Restrisiko, infiziert zu werden. Das Blutspendeverfahren habe inzwischen „Spitzenniveau“

erreicht, sagte der Minister.

Durch HIV-verseuchtes Blut waren vor allem in den achtziger Jahren etwa 2 300 Menschen infiziert worden.

Von ihnen sind bislang rund 700 gestorben. Für die Opfer war 1995 die „Stiftung Huma- nitäre Hilfe“ gegründet wor- den, für die Bund, Länder, Pharmaunternehmen und das Deutsche Rote Kreuz 250 Millionen DM bereitgestellt hatten. Von den Stiftungsmit- teln wurden bisher 98 Millio- nen DM aufgewendet. EB A-2462 (18) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 39, 26. September 1997

P O L I T I K NACHRICHTEN

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird sich von 1990 bis 2030 in Deutschland die Zahl der Personen, die 65 Jahre und älter sind, fast verdoppeln. Durch diese Entwicklung entstehen im Gesundheitswesen neue Arbeitsplätze. Seit 1970 ist ein jährliches Beschäftigungswachstum von zwei bis fünf Prozent zu beobachten. Zwischen 2000 und 2010 wird pro Jahr mit einem Zuwachs von etwa einem Prozent gerechnet.

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