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Archiv "MDK: Noch ein Ausschuss" (18.10.2013)

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oben genannten Analysen noch eine aktuelle Stellungnahme der AkdÄ hinzufügen, wäre der Horizont der Off-label-Therapie sichtbar gemacht und so relativ konkret angespro- chen, dass daraus eine Motivation für eine notwendige und nachhaltige Verbesserung der langfristigen The- rapieoptionen bei seltenen Konstel- lationen resultieren könnte, indem nämlich – besser als bisher – wis- senschaftliches Erkenntnismaterial, klinische Expertise (der Ärzte und Patienten) und schließlich die lang- fristigen Behandlungskonzepte (zum Beispiel zwingende Teilnahme an einem Register bei Heilversu- chen und bei Umsetzung eines zu- gelassenen Off-label use) zusam- mengeführt werden. Es wird sich vielleicht auch zeigen, dass mit den Ergebnissen des Nationalen Akti- onsbündnisses für Menschen mit seltenen Erkrankungen (NAMSE) hier neue Wege aufgezeigt werden können, die die bestehenden Er- schwernisse für die Kranken (und ihre behandelnden Ärzte) überwin- den helfen.

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. med. Rudolf W. C. Janzen, 61350 Bad Homburg

Noch ein Ausschuss

Seit nunmehr elf Jahren streiten Krankenhäuser und Krankenkassen in zunehmendem Maße darüber, ob die DRG-Abrechnungen korrekt sind. Die sogenannten Selbstver- waltungspartner konnten sich in vielen Bereichen in der Ausgestal- tung des DRG-Systems – beispiel- haft seien die Deutschen Kodier- richtlinien sowie die Fallpauscha- len-Vereinbarungen genannt – in den vergangenen Jahren nicht eini- gen und es mussten daher vermehrt die Sozialgerichte bemüht werden.

Die jeweiligen Positionen sind so konträr wie noch nie, und da schlägt die Politik allen Ernstes vor, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sollen bis Ende 2014 Regelungen finden, mit denen „Konflikte zwi- schen den Vertragspartnern bei der Abrechnungsprüfung im Kranken- hausbereich“ vermieden werden können. Ganz abgesehen davon,

Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 42

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18. Oktober 2013 A 1973

B R I E F E

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A 1974 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 42

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18. Oktober 2013 dass die diese Thematik betreffende

Gesetzgebung in den vergangenen Jahren mehr als schlampig erfolgte und mehr Probleme aufgeworfen statt gelöst hat, erscheint es schon aberwitzig, die Kontrahenten GKV- Spitzenverband und DKG erneut in den „Ring der Selbstverwaltung“ zu schicken, nachdem diese in der Ver- gangenheit genau bei diesen Punk- ten gescheitert sind. Und nachdem

es ja im Gesundheitswesen noch nicht genügend Bürokratie gibt, soll auch noch ein „Schlichtungsaus- schuss“ etabliert werden, der es dann richten soll. Die einzige Insti- tution, die über diesen Vorschlag ju- belt ist die DKG, kann sie doch dann in den Schlichtungsausschüs- sen auf Landes- und Bundesebene wieder neue Pöstchen besetzen . . .

Dr. med. Helmut Müller, 94505 Bernried

HIV

Der Aidsausschuss der Ärztekammer Mecklenburg-Vor- pommern hat einen Appell zur Präventi- on der HIV-Ausbrei- tung vorgelegt (DÄ 22/2013: „Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern: Ausschuss legt Appell zur HIV-Prävention vor“).

In die falsche Richtung

Der „Rostocker Appell“ des Aids- ausschusses der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt hehre Absichten vor, gefährdet aber in Wirklichkeit die erfolgreiche Prävention im HIV-Bereich und stellt grundlegende Patientenrechte infrage: Der „Appell“ plädiert dafür,

„die für die HIV-Infektion einge- führten Sonderregelungen (zum Beispiel Recht auf Nichtwissen u.

a.) aufzuheben und die HIV-Infekti- on ohne Ausnahmeregelungen im Infektionsschutzgesetz zu veran- kern“. Richtig ist: „HIV-Sonderre- gelungen“ gibt es weder heute, noch gab es sie in der Vergangen- heit. Offenbar geht es um eine Ein- schränkung von Patientenrechten:

Bezüglich der HIV-Infektion soll es

„kein Recht auf Nichtwissen“ ge- ben. In der täglichen Praxis ist aber zu sehen, dass HIV-positive Men- schen verantwortungsvoll mit ihrer Erkrankung umgehen. Ein nicht un- erheblicher Anteil der Infektionen wird während der akuten HIV-In- fektion übertragen, in der Betroffe- ne noch nichts von ihrer Infektion wissen können und Antikörpertests teilweise noch negativ sind. Es ist wissenschaftlich nicht belegbar,

VER SORGUNG SWERKE

Ärzte müssen sich nach jedem Wechsel des Arbeitgebers neu von der Renten- versicherungspflicht befreien lassen (DÄ 29–30/2013: „Ärzte- versorgung: Neuer Job – neuer Antrag“

von Harald Clade).

Entmündigung

Ich will mich nicht an die voran- schreitende Entmündigung im Bü- rokraten-Deutschland gewöhnen:

Menschen, die sich für eine geset- zeskonforme Altersversorgung ent-

schieden haben, seit Jahren dort Beiträge entrichten, bekommen im Rahmen von berufsbiografischen Wechseln ergotherapeutische Auf- lagen, die nur darauf ausgelegt sind, zum finanziellen Nachteil des Versicherten vergessen zu wer- den. Die offene Diskriminierung des eigenverantwortlichen Ent- scheidens, wie auch der beruflichen Mobilität, ist zwischenzeitlich un- erträglich. Doch wo bleibt der Wi- derspruch aller Ärzteversorgungs- werke als Vertreter derer Mitglie- der? Fehlanzeige. Schließlich wird auch dort die berufliche Migrati- on mit Verwaltungsunsinn und fi- nanziellen Abschlägen belohnt. Der Hund wedelt hierzulande um seinen Schwanz . . .

Dr. Peter Vogt, 48149 Münster

Fassungslos

Fassungslos habe ich den Artikel mehrfach gelesen und mag nicht glauben, welcher Nonsens unter dem geradezu regungslosen (=

schockstarren?) Zuschauen unserer Standesvertreter hier Realität zu werden droht . . .

Nach jedem Stellenwechsel soll der Arzt also innerhalb von drei Mona- ten seinen Bund mit dem Ärztever- sorgungswerk erneuern, ansonsten droht die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversiche- rung. Welchen Sinn soll das haben?

Ich erkenne jenseits der juristisch sicher perfekten Begründung nur eine sinnstiftende tiefere Ursache des Grauens: Die aktuell ungelieb- ten Versorgungswerke sollen mit einem Generalangriff arbeits- und leistungsunfähig gemacht und da- mit sukzessive aus dem System entfernt werden. Damit fließen Mil- lionen/Milliarden von geleisteten und noch zu leistenden Versiche- rungsbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung, deren Umla- geprinzip diese Werte eben umge- hend vernichten wird . . . Den bis- her flexibel und engagiert agieren- den, schon langjährig tätigen Ärz- ten bleibt nur die verzweifelte Hoffnung, dass irgendeine Art von Vernunft in dieser Sache einkehren möge.

Dr. Renate Kretzschmar, 12623 Berlin

SO GU

Ä n d n v b 2 versorgung: Neuer J

dass sich die HIV-Infektion – wie die Autoren suggerieren – ausbrei- ten würde, weil Personen auf ihrem

„Recht auf Nichtwissen“ bestehen.

Über die niedrigschwellige und zielgruppenorientierte Prävention und Behandlung von HIV gibt es vielmehr einen breiten gesellschaft- lichen, politischen und medizini- schen Konsens, den auch die Dach- organisationen im HIV-Bereich – Deutsche AIDS-Hilfe (DAH), Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG) sowie Deutsche Arbeitsge- meinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) – unterstützen (Näheres un- ter: www.dagnae.de/432).

Prof. Dr. med. Georg Behrens, Präsident der Deutschen AIDS-Gesellschaft e.V. (DAIG), Universi- tätsklinikum Bonn, 53105 Bonn

Silke Klumb, Geschäftsführerin der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH), 10963 Berlin

Robin Rüsenberg, Geschäftsführer der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e.V. (dagnä), 10559 Berlin

D d M p A o t 22/2013: Ärztekam

B R I E F E

Referenzen

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