• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Aufruf: Ehrenbuch der Ärzte" (26.07.1996)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Aufruf: Ehrenbuch der Ärzte" (26.07.1996)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ärztekam- mer Sach-

sen-Anhalt reagiert auf Bestechungsvorwürfe

MAGDEBURG. Die Ärztekammer Sachsen-An- halt hat Stellung genommen zu Vorwürfen im „Focus“

vom 24. Juni, Ärzte hätten sich von der Pharmafirma

„Alpha Therapeutic“ in Lan- gen/Hessen bestechen lassen.

Sie schreibt, erst eine Über- prüfung durch die Justiz wer- de Aufschluß über Schuld oder Unschuld der Ärzte ge- ben. Weiter wird auf die Be- rufsordnung verwiesen. Sie verbietet es Ärzten, für die Verordnung von Arzneimit- teln vom Hersteller oder Händler eine Vergütung oder Vergünstigung zu fordern.

In dem „Focus“-Artikel wird behauptet, Alpha habe von 1992 bis 1994 etwa 4,5 Millionen DM Schmiergel- der an mehr als 80 Ärzte und Kliniken gezahlt. Im Gegen- zug hätten die Ärzte ihren Hämophilie-Patienten Pro- dukte des Unternehmens verordnet. Begünstigt wor- den seien vor allem ostdeut- sche Ärzte.

Prof. Dr. med. habil. Wal- ter Brandstädter, Präsident der Ärztekammer Sachsen- Anhalt, berichtete auf Anfra- ge, man habe zunächst jene Ärzte im Kammerbereich um eine Stellungnahme gebeten, die vermutlich gemeint seien.

Drei von ihnen haben den Vorwurf der Bestechung zu- rückgewiesen. Eine Antwort stehe noch aus.

Die Kammer will nun ab- warten, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erge- ben. „Wir nehmen die Sache sehr ernst“, erklärte Prof.

Brandstädter. Das Problem seien vermutlich auch in die- sem Fall die Beraterverträge von Ärzten. Für eine Kam- mer sei es schwierig nachzu- weisen, ob für Vergütungen tatsächlich eine angemessene Leistung erbracht worden sei.

So lasse sich mancher Arzt beispielsweise einen Vortrag mit 500 DM bezahlen, ein an- derer mit 8 000 DM.

Gegen die Firma Alpha wird inzwischen noch von an- derer Seite ermittelt: Das Re- gierungspräsidium in Darm- stadt hat Medikamente be- schlagnahmt und prüft einen Rückruf der Faktor-VIII- Präparate. Zudem wird ge- klärt, ob dem Unternehmen die Herstellungserlaubnis entzogen werden soll. th

Selbsthilfe für Gesichtsversehrte

LUDWIGSBURG. Um die Situation von Gesichts- versehrten zu verbessern, ist vor kurzem in Ludwigsburg die Selbsthilfegruppe „Tul- pe“ gegründet worden. Infor- mationen erteilt Volker Kals- ki, Kreuzstraße 9, 71634 Lud- wigsburg, Telefon 0 71 41/

90 29 46. EB

Vergütung Ost:

Weitere Verzögerung

KÖLN. Der Referenten- entwurf einer Vierten Ver- ordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebüh- renordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammen- hilfe-Gebührenordnung für die neuen Bundesländer vom 31. Oktober 1995 liegt immer noch auf Eis. Zunächst war eine Anhebung zum 1. März

1996 für privat-(zahn-)ärztli- che Leistungen und für Lei- stungen freiberuflicher Heb- ammen auf 85 Prozent des Vergütungsniveaus der alten Bundesländer vorgesehen.

Anfang 1996 verlautete aus dem Gesundheitsministeri- um, daß die Anpassung ver- schoben werde – wahrschein- lich bis zum Juli 1996. Auch dieser Termin wurde nicht eingehalten.

Die Anhebung wird vor allem durch das Bundesfi- nanzministerium blockiert, das sich strikt an vorgegebe- ne Sozialdaten halten will.

Maßgeblich ist die Sozial- versicherungs-Rechengrößen- verordnung 1996. Die darin erfaßten Sozialdaten, wie zum Beispiel durchschnittli- che Höhe der Tarifgehälter, durchschnittliche Höhe der Renten, lassen – nach Aus- kunft aus dem Bundesge- sundheitsministerium – zur Zeit nur eine Erhöhung auf etwa 83 Prozent zu.

Die Vergütungshöhe für Leistungen nach den Ge- bührenordnungen beträgt zur Zeit 81 Prozent der in den al- tenBundesländern geltenden Gebühren; auf der Grundla- ge der GOÄ vom 1. Januar 1996 gilt seit diesem Zeit- punkt ein Punktwert von 9,2 Pfennig (81 Prozent von 11,4 Pfennig).

Der Präsident der Bun- desärztekammer, Dr. med.

Karsten Vilmar, hat den Bun-

desminister für Gesundheit aufgefordert, sich für eine Anpassung der Gebühren einzusetzen. Für die Ärzte in den neuen Bundesländern sei es vor allem aufgrund der Ko- stenentwicklung in den Pra- xen nicht länger hinnehmbar, daß sie auf ein reduziertes Vergütungsniveau verwiesen

werden. RH

Berufskrankheiten:

Liste soll ergänzt werden

BONN. Der ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Ar- beit und Sozialordnung hat empfohlen, die Berufskrank- heiten-Verordnung um die Erkrankung „Kehlkopfkrebs durch Asbest“ zu ergänzen.

Die wissenschaftliche Be- gründung für diese Empfeh- lung wurde im „Bundesar- beitsblatt“, Heft 6/1996, ver-

öffentlicht. WZ

„Wohl bekomm’s!“ – Tagung in Alpbach

ALPBACH. Die Alpba- cher Gesundheitsgespräche am 25. und 26. August stehen in diesem Jahr unter dem Motto „Wohl bekomm’s! – Lebenschancen und Lebens- beschränkungen: Streß, Risi- ko und Genuß“.

Veranstalter sind Prof. Dr.

Klaus Zapotoczky von der Johannes Kepler Universität Linz sowie Prof. Dr. Peter At- teslander von der Universität Augsburg. Es referieren un- ter anderem Prof. Dr. med.

Elmar Doppelfeld, Leiter der medizinisch-wissen- schaftlichen Redaktion des Deutschen Ärzteblattes, so- wie Prof. Dr. med. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer in Köln.

Informationen: Institut für Pflege- und Gesundheitssy- stemforschung der Johannes Kepler Universität Linz, Al- tenbergerstraße 69, A-4040 Linz, Tel 00 43/7 32/24 68- 5 76, Fax 2468-594. EB A-1947 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 30, 26. Juli 1996 (23)

P O L I T I K NACHRICHTEN

Aus Bund

Unter Verantwortung von Dr. med. Hans Spiecker und mit ideeller Unterstützung der Bun- desärztekammer soll ein

„Ehrenbuch der deut- schen Ärzte“ erstellt wer- den, das die Ärztinnen und Ärzte verzeichnet, die in diesem Jahrhundert in Ausübung ihres Berufs ums Leben gekommen sind. Für jedes Jahr dieses Jahrhunderts sollen so- wohl die Lebensgeschichte der betroffenen Ärzte als

auch wichtige geschichtli- che Ereignisse desselben Jahres dokumentiert wer- den.

Um das Projekt ver- wirklichen zu können, sind die Herausgeber auf die Mitarbeit von Ärzten und Verbänden angewiesen.

Ein Fragebogen für die Aufnahme ins Ehrenbuch kann angefordert werden bei Dr. med. Hans Spiecker, Hirschenau 1d, 90607 Rückersdorf, Tel 09 11/5 70 50 50. DÄ

Aufruf: Ehrenbuch der Ärzte

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ein Ratgeber für die Quali- tätssicherung und die Abrech- nung mit den Krankenkassen, Bücherei des Orthopäden, Band 65, Ferdinand Enke Ver- lag, Stuttgart, 1996, VIII, 135 Seiten,

Da im gesamten Gesundheits- wesen erstmals auch offen über Rationierungen gespro- chen wird, waren sich alle Teil- nehmer einig, daß künftig der Qualitätssicherung zuneh- mend

Die Anpassung der Höhe der Vergütungen in den neuen Bun- desländern nach der Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie nach der

Die Sechste Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Ge- bührenordnung für Ärzte, der Gebühren- ordnung für Zahnärzte sowie nach

Die Sechste Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Ge- bührenordnung für Ärzte, der Gebühren- ordnung für Zahnärzte sowie nach

nicht möglich. Im Einzelfall müssen die erbrachten ärztlichen Leistungen nach den Grundsätzen der GOÄ durch den Arzt liquidierbar bleiben. Die GOÄ ist die alleinige

Feststellung der Fehlbelegung anhand von Stichprobenprüfungen Eine klare rechtliche Grundlage für die im Rahmen der Richtlinie beab- sichtigten, durch den Medizinischen Dienst

  Wurde innerhalb eines Zeitraums von vierzehn Tagen vor Erbringung der Leistung nach Nummer 5345 bereits eine Leistung nach den Nummern 5300 bis 5313 berechnet, darf neben der