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Archiv "Weiterbildung darf nicht Zwang für die jungen Ärzte werden: Ständiger Ausschuß der Ärzte der EG tagte in London" (09.12.1976)

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS EUROPA

derten, die in den Landeskranken- häusern fehlplaciert seien. Ferner müssen gemeindenahe, differenziert gegliederte Altenpflegeheime einge- richtet werden, um auch diese Gruppe aus der Fehlplacierung in den Landeskrankenhäusern heraus- zulösen. Das gleiche gilt für psy- chisch kranke gefährliche Rechts- brecher, für die Sondereinrichtun- gen geschaffen werden müßten. Die Beteiligung der psychiatrischen Krankenhäuser an der ambulanten Versorgung psychisch Kranker habe in Abstimmung mit den niedergelas- senen Nervenärzten zu erfolgen. Die Direktoren betonen, daß die Proble- me der Psychiatrie nicht durch Schaffung von Arbeitskreisen und Ausschüssen gelöst werden könn- ten, sondern nur mit dem Preis hoher Investitionen materieller und perso- neller Art. bt

340 000 Renten- Neuanträge gestellt

Von knapp 340 000 Renten-Neuan- trägen bei der Bundesversiche- rungsanstalt für Angestellte (BfA) entfielen im Jahr 1975 rund 14 Pro- zent auf flexible Altersruhegelder ab dem 62. beziehungsweise 63. Le- bensjahr. Die Rentenbezüge er- reichten durchschnittlich 1262 DM im Monat. Bei den Männern lag die- ser Betrag höher als bei den Frauen, weil diese schon ab dem 60. Le- bensjahr vorgezogenes Altersruhe- geld beantragen können, wenn die entsprechenden gesetzlichen An- spruchsvoraussetzungen vorlie-

gen. DÄ

In einem Satz

Arzneimittelverbrauch — Die Kosten des Arzneimittelverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben der Arbeitsgemein- schaft der Berufsvertretungen Deut- scher Apotheker (ABDA) im Jahr 1975 um 8,3 Prozent auf 195 DM je Einwohnergestiegen. DÄ

Zum letzten Male trafen sich Mitte November die Delegationen der ärzt- lichen Spitzenorganisationen der neun EG-Länder in London: Die drei- jährige „Legislaturperiode", in der die British Medical Association den Präsidenten und die Geschäftsfüh- rung des „Ständigen Ausschusses der Ärzte der Europäischen Gemein- schaft" stellt, läuft ab. Diese letzte Sitzung in London aber war zugleich die interessanteste — nicht nur des- wegen, weil sie gerade einen Monat vor dem Inkrafttreten der Direktiven stattfand, mit der die Freizügigkeit der Ärzte im Europa der Neun nun endlich hergestellt wird.

Diese Direktiven haben nämlich — was man allerdings schon lange wußte—einen schwachen Punkt; was nicht zu erwarten war, das war die Tatsache, daß genau an diesem Punkt bereits vor dem Inkrafttreten der Direktiven erhebliche Differen- zen zwischen den Ärzten in den neun EG-Ländern auftauchen würden.

Dieser schwache Punkt ist der Allge- meinarzt. Es ist in den Direktiven sehr genau geregelt, welche Weiter- bildungszeugnisse für welche Fach- ärzte gegenseitig anzuerkennen sind — der praktische oder Allge- meinarzt wurde jedoch bewußt zu- nächst einmal ausgelassen.

Nun sind sich allerdings die Ärzte in den neun Ländern — und das wurde in einer Entschließung noch einmal bestätigt — in einem völlig einig: „Die ärztliche Grundausbildung muß für jeden Zweig der ärztlichen Tätigkeit identisch sein, gleichgültig, in wel- chem Zweig der Medizin der Arzt später tätig werden will" (Text der Entschließung). Dies aber bedeutet, wörtlich und logisch ausgelegt, daß ein junger Arzt, der sein Staatsex- amen abgelegt und die Approbation erhalten hat, berechtigt ist, selbstän-

dig und in eigener Verantwortung, auch in eigener Praxis, als Arzt zu arbeiten. Seit Jahren haben die Dele- gationen der anderen, zunächst fünf, dann acht, EG-Länder in diesem Zu- sammenhang auf die „Vorberei- tungszeit" verwiesen, die für die Zu- lassung zur kassenärztlichen Tätig- keit in Deutschland vorgeschrieben war; folgerichtig und europabewußt haben die Deutschen diese Vorberei- tungszeit gekürzt — sie wird nach einer Übergangszeit ganz ver- schwinden.

Gefährliche Überlegungen

Die deutsche Delegation war nun al- lerdings einigermaßen verblüfft, als sie bei der Diskussion in London merken mußte, daß währenddessen in einigen anderen Ländern Bestre- bungen im Gange sind, etwas Ähnli- ches wie diese „Vorbereitungszeit"

unter einer etwas anders gemuster- ten Fahne wieder einzuführen. Es sei völlig undenkbar, so argumentierte ein holländischer Delegierter, daß ein Arzt unmittelbar nach Beendi- gung des Studiums „völlig allein"

und „selbständig" und „ohne jeg- liche praktische" Erfahrung erfolg- reich Patienten behandeln könne;

entsprechende Überlegungen seien in Holland im Gange. Aus Großbri- tannien hörte man, daß bereits Vor- schriften darüber bestehen, was ein Arzt getan haben müsse, bevor er im Rahmen des Nationalen Gesund- heitsdienstes das Recht erhält, als

„Principal" eine Allgemeinpraxis zu führen. Und in Frankreich befaßt sich ein gemischter Ausschuß unter Vor- sitz eines Regierungsvertreters mit der Einführung einer Weiterbildung für Allgemeinärzte. In der Diskussion kristallisierte sich die Kernfrage her- aus: Soll eine solche Weiterbildung für den Allgemeinarzt zwangsweise

Weiterbildung darf nicht Zwang für die jungen Ärzte werden

Ständiger Ausschuß der Ärzte der EG tagte in London

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 50 vom 9. Dezember 1976 3215

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Die Information:

Bericht und Meinung

Weiterbildung in Europa

eingeführt werden, oder soll sie frei- willig bleiben?

Prof. Sewering, der Leiter der deut- schen Delegation, machte klar, daß eine Zwangsweiterbildung zum praktischen Arzt für die Ärzte in der Bundesrepublik unannehmbar ist — selbst wenn man dabei in Kauf nimmt, daß es, wie es der holländi- sche Delegierte Dr. Landheer in einer Frage formulierte, zwei Klassen von Allgemeinärzten gebe: den prakti- schen Arzt ohne Weiterbildung und den „Arzt für Allgemeinmedizin", der eine Weiterbildung durchlaufen hat.

In der Bundesrepublik, so Prof. Se- wering, haben es die Ärzte mit vieler Mühe erkämpft, daß nach dem lan- gen Medizinstudium der junge Arzt im Krankenhaus die vollen tarifver- traglichen Rechte eines Arbeitneh- mers genießt, mit Tarifgehalt, tarifli- cher Arbeitszeit, Versicherungs- schutz, Urlaub usw. Dies war nur möglich, weil kein Arzt gezwungen ist, im Krankenhaus zu arbeiten — wenn die Arbeitsbedingungen unzu- reichend sind, können die Ärzte das Krankenhaus jederzeit verlassen und sich in eigener Praxis niederlassen.

Wenn die Arbeitgeber im Kranken- haus hingegen wissen, daß die jun- gen Ärzte eine bestimmte Zahl von Jahren im Krankenhaus arbeiten müssen und keine Alternative besit- zen, entfällt die Möglichkeit, ver- nünftige Arbeitsbedingungen durch- zusetzen.

Das Problem konnte natürlich von dem Ständigen Ausschuß in dieser Sitzung nicht gelöst werden, und es wird ihn noch einige Zeit beschäfti- gen. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß es in anderen Ländern auch an- dere gewichtige Interessen gibt: Daß gerade die Franzosen versuchen, die Konstituierung eines „Facharztes für Allgemeinmedizin" auf dem Wege über staatlich sanktionierte Weiter- bildungsvorschriften zu erreichen, hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß in Frankreich (auch in Belgien) verschiedene Gebührenordnungen für praktische Ärzte und Fachärzte bestehen, und man versucht, die wirtschaftliche Diskriminierung der praktischen Ärzte zu beseitigen, in- dem man sie zu Fachärzten macht.

Wie gesagt — die EG-Direktiven ha- ben das Problem bisher ausgespart.

Es werden vor allem die in den Dele- gationen vertretenen angestellten Ärzte sein, die darauf achten müs- sen, daß in Zukunft nicht unverse- hens ein Weiterbildungszwang ein- fließt.

„Diskriminiert": Drittländer-Diplome Ein zweites, bisher ungeregeltes Problem ist das derjenigen Ärzte, die ihre Ausbildung und ihr Staatsex- amen in dritten, also nicht zur EG gehörenden Ländern erhalten ha- ben. Solche Ärzte sind vom Recht der Freizügigkeit bisher ausgenommen

— mit zwei Ausnahmen: Da Luxem- burg keine eigene Universität besitzt und seine Medizinstudenten überall in die Welt schicken muß, wird die Luxemburger Anerkennung eines fremden Diploms als luxemburgi- sches Diplom akzeptiert; außerdem gilt ein Diplom aus der DDR soviel wie ein bundesrepublikanisches.

Insbesondere in Großbritannien gibt es jedoch viele Ärzte aus Ländern, die dem Commonwealth angehören oder angehört haben. Sie können das Vereinigte Königreich nicht ver- lassen und in die anderen EG-Länder ausweichen, ebenso wie deutsche Ärzte, die in der Schweiz oder in Österreich studiert haben. Auch hier wird man zunächst wohl eine gewis- se Zeit abwarten müssen, ehe man an eine Revision der EG-Direktiven den- ken kann.

Allerdings scheint sich, was sicher- lich ein Verdienst des bisherigen Präsidenten des Ständigen Aus- schusses der Ärzte der EG, des briti- schen Neurochirurgen Walpole Le- win, ist, eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Ständigen Ausschuß und der EG-Kommission anzubah- nen. Dies gilt insbesondere für den von der Kommission eingesetzten Ausschuß höherer Beamter aus den verschiedenen Mitgliedsländern.

Walpole Lewin berichtete, nach den ersten zwei Sitzungen dieses Aus- schusses sei festzustellen, daß der anfängliche „jugendliche Optimis- mus" dieser höheren Beamten inzwi-

schen einem „ruhigen Realismus"

gewichen sei; Brüssel komme mehr und mehr zu der Auffassung, daß man bei der Anwendung der Richtli- nien nicht rigoros über die Wünsche und Gewohnheiten der Mitglieds- staaten und ihrer ärztlichen Organi- sationen hinweggehen könne. Aller- dings, so bemerkte dazu ein anderer Delegierter, dürfe man die Liberalität auch wiederum nicht zu weit treiben und es zulassen, daß EG-Direktiven ausgelegt werden wie das Alte Te- stament, das ja Grundlage der ver- schiedensten Religionen und Kon- fessionen ist. Sprachprobleme spie- len dabei auch eine Rolle — so ist beispielsweise ein Dokument in sei- ner englischen Fassung mit einem offensichtlichen Übersetzungsfehler bekanntgemacht worden, dessen Korrektur jedoch den ganzen lang- wierigen Apparat des Brüsseler Ge- setzgebungsablaufes erneut in Be- wegung setzt.

Arbeitsmedizin ohne Ärzte?

Eitel Friede herrscht allerdings nicht zwischen dem Ständigen Ausschuß der Ärzte und den Brüsseler Behör- den. Dies zeigte sich bei der Behand- lung des Themas der Arbeitsmedizin in der Sitzung des Ständigen Aus- schusses. Dr. Berensmann, Vorsit- zender der entsprechenden Arbeits- gruppe des Ständigen Ausschusses, berichtete, daß in den verschiedenen Organen der Europäischen Gemein- schaft zur Zeit Richtlinien über die Koordinierung der Arbeitsmedizin behandelt werden — nicht aber von den gleichen Dienststellen und Aus- schüssen, die die Direktiven für die Freizügigkeit der Ärzte produziert haben, sondern- von ganz anderen Organen, zu denen die ja immerhin stark betroffenen Ärzte gar keinen Zugang haben. Natürlich hat dies einen politischen Hintergrund: Bei der Arbeitsmedizin suchen die Ge- werkschaften aller beteiligten Län- der Einfluß zu gewinnen, und das erfolgt in denjenigen Gremien, in denen sie vertreten sind.

Der Ständige Ausschuß faßte eine Entschließung, in der er zunächst einmal die vorgesehene enge Zu-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 3216 Heft 50 vom 9. Dezember 1976

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Die Information:

Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

sammenarbeit der Mitgliedsstaaten auf diesem Gebiet begrüßt, jedoch fordert, daß die Arbeitsmedizin als ein in die Direktiven für die ärztliche Berufsausübung zu integrierendes Fachgebiet anzusehen sei. Ein Ein- heitsmodell für die Struktur werks- ärztlicher Dienste in den EG-Mit- gliedsstaaten sei ebenso abzulehnen wie eine einheitliche Konzeption für die Beteiligung der Sozialpartner an den Maßnahmen zur Unfallverhü- tung, weil durch solche Einheitsmo- delle gewachsene und bewährte Strukturen in den verschiedenen EG-Ländern zerstört werden könn- ten, ohne daß die Ersetzung durch etwas Besseres garantiert sei. Außer- dem fordert die Entschließung die Beachtung der Probleme des Daten- schutzes bei der Harmonisierung medizinischer Aufzeichnungen zur Erleichterung der epidemiologi- schen Forschung im EG-Bereich.

Angenommen wurden schließlich auch Grundsätze für die Gestaltung von Werksarztverträgen, wobei aller- dings drei Zeilen des zwölfseitigen Dokumentes von zwei Ländern nicht oder zumindest nicht endgültig an- genommen werden konnten: In Frankreich und Dänemark befürch- tet man, daß der Satz „Der Werksarzt nimmt an allen den leitenden Ange- stellten des Werks zukommenden Gehaltssteigerungen, Gratifikatio- nen und sonstigen Vergütungen teil"

mißverstanden werden könnte und die Möglichkeit eröffne, daß ein Werksarzt durch Gratifikationsange- bote seines Arbeitgebers „korrum- piert" werden könnte. Dies ist in dem Dokument sicherlich nicht gemeint—

der Satz soll vielmehr sicherstellen, daß ein Werksarzt den leitenden An- gestellten gleichzustellen ist.

Umzug nach Dänemark

Für die kommenden drei Jahre hat der Ständige Ausschuß der Ärzte der EG einen neuen Präsidenten und ein neues Sekretariat: Seine Führung wandert nach Kopenhagen. Präsi- dent ist der Vorsitzende der däni- schen Ärzteorganisation Dr. Erik Holst. bt

Millionen DM AOK-Beiträge zum Fenster rausgeworfen

Den (bundesrepublikanischen) Wis- senschaftler und den (seriösen) Journalisten möchten wir sehen, der vom bayerischen AOK-Verband noch ein Stück Brot nimmt, Daten-Brot.

Das Leiber-Gutachten, das nachste- hend im Wortlaut veröffentlicht wird, spricht der bayerischen AOK-Daten- sammlung jeden, aber auch jeden Wert ab: erstens entspricht das bei der AOK-Auswertung kassenärztli- cher Unterlagen praktizierte Erfas- sungsverfahren nicht im geringsten den für eine wissenschaftliche Dia- gnosenverschlüsselung gültigen Grundsätzen; zweitens muß vor einer wissenschaftlichen Auswertung der AOK-Daten prinzipiell gewarnt wer- den, weil das unqualifiziert fabrizier- te Datenmaterial keinerlei Anspruch auf Verläßlichkeit und Validität erhe- ben kann.

Es bleibt abzuwarten, wieweit die Technische Universität Berlin (Insti- tut für Stadt- und Regionalplanung sich dem wissenschaftlichen Stan- dard der Bundesrepublik Deutsch- land verpflichtet fühlt: Die TU Berlin plant nämlich einen „Vergleich der Leistungsstruktur zwischen ver- schiedenen Formen der ambulanten und stationären Versorgung" ausge- rechnet „auf der Grundlage der Da- tenbank des Landesverbandes der Ortskrankenkassen in Bayern". Das Bundesministerium für Jugend, Fa- milie und Gesundheit, bei dem am 26. August 1976 die Gewährung einer Zuwendung zu diesem Forschungs- projekt beantragt worden war, schrieb zwar an das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT:

„Die Qualität der wissenschaftlichen Untersuchungen, die auf der Daten- bank der LdO in Bayern aufbauen, ist selbstverständlich von der Qualität der Datenaufbereitung selbst abhän- gig. Dieser Tatsache sind sich alle

mit dem Projekt befaßten Stellen voll bewußt. Frau Bundesminister Dr.

Focke hat auch hierauf bereits anläß- lich des von Ihnen zitierten Inter- views*) ausdrücklich hingewiesen.

Dies gilt besonders für die Aufberei- tung der medizinischen Daten, kon- kret der Angaben zu Diagnosen. Da- bei ist anzumerken, daß es sich hier- bei lediglich um 5% der anfallenden Daten handelt . . ."

Aber, auch darauf gibt das Lei- ber-Gutachten eine klare Antwort:

„Vorhandene Grundlagenfehler im Ansatz pflegen sich zu summieren oder zu multiplizieren, nicht jedoch aufzuheben, wenn man ein so ge- wonnenes Material, gleich nach wel- chem Verfahren und zu welchem Endziel es weiterverarbeitet wird, aufbereitet." Mehr ist der Originalpu- blikation auf den folgenden Seiten zu entnehmen.

Kritische Fragen

an die Bayerische Staatsregierung In München haben Informationen über das Leiber-Gutachten, das am 23. November auch dem Bayerischen Staatsminister für Arbeit und Sozial- ordnung zugeleitet wurde, bereits Reaktionen ausgelöst. Die CSU-Ab- geordneten Ingo Weiß und Hans Spitzner haben eine Schriftliche An- frage folgenden Inhalts an die Baye- rische Staatsregierung gerichtet:

O „Ist der Staatsregierung bekannt, daß entgegen den Grundsätzen des erfor- derlichen Datenschutzes durch Geneh- migung der Verantwortlichen der AOK Lindau, einem zeitlich begrenzt beschäf- tigten ‚Aushilfsangestellten' gestattet wurde, Krankenbelege (Krankenscheine, Überweisungsscheine usw.) mit ärztli- chen Angaben über Intimdaten der ein- zelnen Versicherten zu einer privaten Auswertung aus den Diensträumen mit nach Hause zu nehmen?

(1) Hat der Herr Staatsminister für Arbeit und Sozialordnung sich dieses Dienstver- gehens bereits angenommen? Was ge- denkt er zu tun?

O Ist die Staatsregierung bereit, die vom Herrn Staatsminister für Arbeit und

") im Politisch-Parlamentarischen Presse- dienst (ppp) vom 15. September 1976 — Red.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 50 vom 9. Dezember 1976 3217

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