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Archiv "Bundesempfehlung Arzneimittel-Richtgrößen: Die KBV sieht weiteren Verhandlungsbedarf" (25.07.1997)

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on Januar 1998 an sollen arztgruppenspezifische Richt- größen an die Stelle der Arz- neimittelbudgets treten. Die KBV begrüßt die Abkehr vom System der damit verbundenen Kollektivhaf- tung. Wie Magda Reiblich, Leiterin des Referats Arzneimittel der KBV, im Rahmen einer Konferenz des Verban- des Aktiver Pharmaunternehmer in München betonte, verlagere sich unter den Richtgrößen das Morbiditätsrisiko wieder dorthin, wo es hingehöre, näm- lich zu den Krankenkassen. Die Kas- sen fürchten, daß die Ausgaben mit Richtgrößen nicht so gesteuert werden können wie unter dem Budget. Zumal auch bei dem neuen System weiterhin das Prinzip der Beitragsstabilität gelte.

Kritisch sieht Gerhard Schulte, Vor- standsvorsitzender des BKK-Landes- verbandes Bayern, den Aufwand der Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Hier drohten „wahre Prüforgien“.

Dennoch gibt es bei den Ver- handlungen über die Rahmenemp- fehlungen zur Ermittlung von Richt- größen keine stumpfen Fronten, wie Karl-Heinz Schönbach, Leiter der Vertragsabteilung des Bundesverban- des der Betriebskrankenkassen, be- tont. Der Rahmen auf Bundesebene solle den Korridor für regionale Un- terschiede möglichst schmal halten.

Den regionalen Vertragspartnern bleibt aber laut Reiblich erheblicher Gestaltungsspielraum erhalten.

Der derzeitige Rahmenentwurf sieht vor, daß zur Berechnung der Richtgrößen das jeweils regional ver- einbarte Arzneimittelbudget von

1997 zugrunde gelegt wird. Von die- sen angepaßten regionalen Budgets werden Fachgruppenanteile gebildet.

Das heißt, anhand der Arzneikosten- statistik wird ermittelt, in welcher Re- gion welche Fachgruppe einen wie hohen Anteil an den Verordnungsko- sten veranlaßt hat. Für Reiblich hat dieses Verfahren den Vorteil, daß re- gionale Besonderheiten abgebildet werden können. Die ermittelte Größe pro Fachgruppe wird durch die durch- schnittliche Fallzahl der Fachgruppe geteilt. Der Arzt erhält auf diese Wei- se ein fiktives Ausgabenvolumen pro Patient, einen Richtwert, den er pro Fall ausgeben kann. Verhandelt wer- den muß noch über die Berechnung des Ausgangsvolumens. Die KBV fordert, daß Verlagerungseffekte aus dem stationären in den ambulanten Sektor berücksichtigt werden.

Besonderheiten berücksichtigen

In die Berechnung der Richt- größen soll die Altersstruktur der Pa- tienten einbezogen werden. Vorge- schlagen ist die Einteilung in vier Al- tersstufen. Zudem sollen Praxisbe- sonderheiten berücksichtigt werden.

Dazu zählen beispielsweise die Che- mo- oder AIDS-Therapie. Zusätzlich erstellt eine Arbeitsgruppe auf Bun- desebene eine Liste von Arzneimit- teln, die nicht in die Richtgrößen ein- fließen. Die Liste soll ständig aktuali- siert werden und Medikamente mit strenger Indikation verzeichnen, „die

relativ resistent sind gegen eine Men- genausweitung“, so Reiblich.

Die derzeitigen Rahmenempfeh- lungen sehen weiter vor, daß die Richtgrößen nach dem Bruttoprinzip festgesetzt werden, also von den tatsächlichen Apothekerabgabeprei- sen ausgehen. Der Arzt kann so, vor- ausgesetzt, daß er zeitnah über die Arzneimittelpreise informiert ist, je- weils aktuell überprüfen, wieviel Geld er pro Patient ausgegeben hat.

Dabei spielt es keine Rolle, ob er vie- le Härtefälle oder zuzahlungsbefreite Patienten behandelt. Innerhalb der KBV ist die Berechnung nach dem Bruttoprinzip jedoch noch umstritten.

Kommt es zur Wirtschaftlich- keitsprüfung, weil der Arzt seine Richtgröße überschritten hat, wird dem Entwurf zufolge das Nettoprin- zip angewendet. Der Prüfung werden also die tatsächlichen Ausgaben der Krankenkasse zugrunde gelegt. Da- bei werden der Apothekenrabatt von fünf Prozent sowie die Zuzahlungen abgezogen. Die KBV und die GKV- Spitzenverbände empfehlen bei einer Überschreitung von 15 Prozent eine Beratung des Arztes, bei 25 Prozent drohe ein Regreß. Diese Werte blei- ben jedoch Verhandlungssache der regionalen Vertragspartner.

„Uns bleibt kein anderes Modell, als das, was wir jetzt vorgelegt ha- ben“, kommentiert Birger Rostalski, Arzneimittelreferent beim Verband der Angestellten-Krankenkassen den gemeinsamen Entwurf. Skeptisch be- urteilt er die steuernde Wirkung des neuen Konzepts. Richtgrößen seien nichts anderes als individuelle Bud- gets, die nur kurzfristig eine ab- schreckende Wirkung entfalten. Auf Dauer müsse man qualitätssteuernde Richtgrößen entwickeln. Das sei je- doch kurzfristig nicht möglich. Auch BKK-Vertreter Schönbach betont:

„Kassen und Ärzte halten eine Diffe- renzierung nach Indikations- und Stoffgruppen für dringend geboten.“

Ebenso wie Reiblich sieht er darin ei- ne Aufgabe für die Zukunft.

Problematisch ist die Datenver- fügbarkeit, mit der die Verhandlun- gen auf regionaler Ebene stehen und fallen. Rosalski zufolge läßt die Zu- sammenarbeit mit einigen regionalen Apothekenrechenzentren noch zu wünschen übrig. Heike Korzilius A-1986 (22) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 30, 25. Juli 1997

P O L I T I K AKTUELL

Bundesempfehlung Arzneimittel-Richtgrößen

Die KBV sieht weiteren Verhandlungsbedarf

Seit einiger Zeit verhandeln die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzen-

verbände der Krankenkassen auf Bundesebene über Rahmenempfehlungen für arztgrup-

penspezifische Arzneimittelrichtgrößen. Damit sollen die Arzneimittelbudgets abgelöst wer-

den. Die Empfehlungen sollen KVen und Kassen auf regionaler Ebene als Gerüst für ihre

Richtgrößenvereinbarungen dienen. Noch gibt es bei der KBV Vorbehalte gegen einzelne

Punkte des gemeinsamen Entwurfs. Es stehen Nachverhandlungen an. Kommt es zu einer

Einigung, wird sich Anfang August der Länderausschuß mit den Empfehlungen befassen.

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