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Archiv "Arzneimittel: Ausgaben steigen wieder" (21.10.2005)

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A2824 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 42⏐⏐21. Oktober 2005

Arzneimittel

Ausgaben

steigen wieder

Arzneiverordnungs- Report beziffert Einsparpotenzial.

E

inen Ausgabenanstieg um 20,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum be- rechneten die Autoren des jährlich erscheinenden Arz- neiverordnungs-Reports für das erste Halbjahr 2005. Zu- rückzuführen ist dies nach Ansicht von Prof. Dr. Ulrich Schwabe und Dr. Dieter Paff- rath hauptsächlich auf einen

„Reboundeffekt“ vom Vor- jahr. 2004 konnten durch die Gesundheitsreform 2,5 Milli- arden Euro eingespart wer- den. Dazu trug vor allem der weitgehende Ausschluss re- zeptfreier Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen, die Erhö- hung der Zuzahlungen und die auf das Jahr 2004 begrenz- te Erhöhung des Herstellerra-

batts für Arzneimittel ohne Festbetrag bei. Ein deutlicher Sockeleffekt sei demnach selbst bei identischem Ver- ordnungsverhalten der Ärzte programmiert. Dennoch se- hen Schwabe und Paffrath für 2005 ein Einsparpotenzial von 2,9 Milliarden Euro. Die Reserven liegen ihrer Ansicht nach bei Generika, Analog- präparaten und umstrittenen Arzneimitteln.

Bundesgesundheitsministe- rin Ulla Schmidt nutzte die Vorstellung des Verordnungs- reports, um mit den Ärzten hart ins Gericht zu gehen:

Das Ziel der Selbstverwal- tung von 5,8 Prozent Aus- gabenwachstum sei um das Dreifache übertroffen worden.

Dies müsse künftig „sankti- onsbewährt“ sein.

Die Kassenärztliche Bun- desvereinigung verweist indes auf die Struktureffekte von 2004. Der Ausgabenzuwachs bewege sich im Rahmen einer Prognose aus dem Vorjahr.

Problematisch sei der sich verringernde Preisabstand zwi- schen Generika und Original- präparaten. Das mindere das Einsparpotenzial. ER

D

ie Herausgeber von elek- tronischen Heilberufsaus- weisen (Health Professional Card, HPC) haben die techni- sche Spezifikation aktualisiert.

Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesverei- nigung, Bundeszahnärztekam- mer,Kassenzahnärztliche Bun- desvereinigung, Bundespsy- chotherapeutenkammer, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und die Deutsche Krankenhausgesell- schaft haben die Version 2.09 der HPC-Spezifikation be- schlossen, die auch die sichere Kommunikation mit der elek- tronischen Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht.

„Wir hoffen, dass die In- dustrie auf dieser Grundla- ge möglichst kurzfristig erste Prototypen für Heilberufsaus- weise vorlegen kann, damit wir – sobald auch die Spezifi- kation für die elektronische Gesundheitskarte vorliegt – mit Labortests beginnen kön- nen“, sagte Dirk Schladweiler, Leiter des Projektbüros Elek- tronischer Arztausweis der BÄK. Das Bundesgesund- heitsministerium und der Da- tenschutz halten die Spezifika- tion für geeignet, um in den Tests praktikable Lösungen zu entwickeln. Mit dem Be- schluss zur HPC erfüllen die Organisationen der Heilberu- fe die Anforderungen des Mi- nisteriums.

Elektronische Heilberufs- ausweise sind notwendige Voraussetzungen für eGK- Anwendungen wie das elek- tronische Rezept und die elektronische Arzneimittel- dokumentation. Die Chipkar- ten verfügen wie Kleinst- computer über ein eigenes Rechenwerk und ermögli- chen beispielswei- se die „Card-to- Card-Authentica- tion“, die gewähr- leistet, dass nur be- rechtigte Personen auf die Daten der eGK zugreifen kön- nen.Weitere Funk- tionen des elektro- nischen Heilberufs- ausweises sind die rechtsgültige elek- tronische Signatur, die Verschlüsselung beim Ver- sand von Gesundheitsdaten und der Identifikationsnach- weis des Nutzers.

Als Erste sollen die Ärzte- kammern Nordrhein, Westfa- len-Lippe, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Hol- stein die neuen Arztausweise in ihren Modellregionen er-

proben. KBr

S

talking“ („anpirschen, an- schleichen“) soll zum ef- fektiveren Schutz der Opfer zum Straftatbestand werden.

Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vor. Ein Forschungsbericht des Insti- tuts für Familienforschung Bamberg bestätigte die Not- wendigkeit einer solchen In- itiative. Stalker stellen ihren Opfern nach, lauern ihnen auf, in schweren Fällen verlet- zen sie ihre Opfer oder töten sie (siehe auch Stalking – Ärzte als Ansprechpartner, DÄ, Heft 43/2004).

Viele Stalking-Handlungen erfüllen bereits Tatbestände des Strafgesetzbuches, bei- spielsweise können Hausfrie-

densbruch, Körperverletzung oder sexuelle Nötigung vor- liegen. Opfer haben außer- dem die Möglichkeit, über

das Gewaltschutzgesetz bei Gericht Schutzanordnungen zu erwirken. Der Gesetzent- wurf des Kabinetts, der vor- sieht, einen neuen Tatbestand

§ 214 b „Nachstellung“ in das Strafgesetzbuch einzufügen, will eine Lücke schließen:

Die Strafverfolgungsbehör- den ermittelten häufig wegen isoliert zu betrachtender Tat- bestände. Unter- schätzt werde je- doch, dass gerade die fortwährende Belästigung das Opfer in seiner Lebensgestaltung stark beeinträch- tige. Durch die vorgesehene Än- derung könne das Opfer besser ge- schützt werden, weil die Strafver- folgungsbehörden früher eingreifen könnten. PB

Stalking

Besserer Schutz der Opfer

„Nachstellung“als eigener Straftatbestand Heilberufsausweis

Spezifikation steht

Beschluss der Leistungs- erbringer zum elektroni- schen Heilberufsausweis

Ein Stalker und sein Opfer: Chris Chapmann (r.) erschoss John Lennon im Dezember 1980.

Foto:ddp Foto:dpa

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