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Archiv "Arzneimittelverordnung: KV Berlin kritisiert neue Richtgrößen" (29.08.2011)

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A 1774 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 34–35

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29. August 2011

ARZNEIMITTELVERORDNUNG

KV Berlin kritisiert neue Richtgrößen

Die Ärzte in Berlin müssen sich für das zweite Halbjahr 2011 auf neue Arzneimittelrichtgrößen einstellen. Für einzelne Arztgruppen fällt das Budget so gering aus, dass nach Ansicht der KV eine angemessene Versorgung mit Arzneimitteln nicht mehr möglich ist.

A

m 1. Juli sind in Berlin neue Richtgrößen für die Arznei- mittelverordnung in Kraft getreten.

Das Besondere daran: Sie wurden nicht wie üblich von der Kassen- ärztlichen Vereinigung (KV) und den Krankenkassen ausgehandelt, sondern durch das Berliner Schiedsamt festgesetzt. Die Ver- handlungspartner hatten sich im Vorfeld nicht auf Richtgrößen für die einzelnen Facharztgruppen eini- gen können.

Bedarf ist nicht gedeckt

Während die Krankenkassen mit dem Ergebnis zufrieden sind, übt die KV Berlin scharfe Kritik an dem Schiedsentscheid. Die Richt- größen liegen nach ihrer Berech- nung 15 bis 25 Prozent unter dem zu erwartenden Bedarf, was für 2011 einen Fehlbetrag von bis zu 300 Millionen Euro bedeuten wür- de. Eine Summe, die nach Einschät- zung der KV nicht mehr einzuspa- ren ist. „Berlins Ärzte verordnen diszipliniert und wirtschaftlich. Die Einsparmöglichkeiten sind ausge- reizt“, stellte Dr. med. Burkhard Bratzke, Mitglied des KV-Vor- stands, fest. „Mehr geht nicht, ohne die Versorgung zu gefährden.“

Grundlage für die Entscheidung des Schiedsamts waren die Zielver- einbarungen für die Arzneimittel- ausgaben im Jahr 2009. Diese wa- ren jedoch nach Auffassung der KV schon damals zu gering ange- setzt, denn die tatsächlichen Aus- gaben lagen 23 Prozent darüber.

Zusätzlich wurden die Richtgrößen der einzelnen Fachgruppen anhand ihrer Anteile an den Arzneimittel- kosten 2009 festgelegt. Dabei kam es zu erheblichen Umverteilungen.

So verfügen Internisten, die sich auf onkologische Patienten spezia- lisiert haben, jetzt fast über das

vierfache Arzneimittelbudget pro Patient, während bei Kardiologen die Richtgrößen um mehr als 70 Pro - zent geringer ausfallen. Im Durch- schnitt müssen die Berliner Ärzte künftig mit einem um 15 Prozent gerin geren Arzneimittelbudget aus- kommen.

Bratzke kritisierte dieses Vorge- hen: „Arztgruppen, die wirtschaft- lich verschrieben haben, wurden damit bestraft, während Vielver- schreiber jetzt über ein ausreichen- des Budget verfügen.“ Nach Ein- schätzung der KV führen die neuen Richtgrößen dazu, dass viele Ärzte ihr Budget allein durch wirtschaft - liche und leitliniengerechte Ver- schreibung von Medikamenten überschreiten. „Mit ein paar teuren Patienten erreicht der Arzt dann schnell Bereiche, in denen ein Re- gress droht“, erklärte Bratzke. Die KV Berlin rechnet damit, dass fast jeder siebte Arzt die Vorgaben um 25 Prozent überschreiten wird und damit Gefahr läuft, dafür haften zu müssen.

Darüber hinaus wirkt sich die Entscheidung des Schiedsamts zum Teil erheblich auf die Anerkennung von Praxisbesonderheiten aus. Bei- spielsweise werden die Kosten für die immunsuppressive Behandlung nach bestimmten Organtransplan - tationen nicht mehr wie bisher vollständig aus den Arzneimittel- budgets herausgerechnet, sondern nur noch der Anteil, der über die durchschnittlichen Kosten eines Patienten hinausgeht. „Diese sind aber zum Zeitpunkt der Verschrei- bung noch gar nicht bekannt“, stellt der KV-Vorstand klar. „Die Praxis weiß deshalb nicht, ab welcher Ver- ordnungssumme für diese teuren und meist innovativen Medikamen- te die Regresszone beginnt.“

Verzicht auf teure Arzneien

„Wir befürchten, dass Berliner Pa- tienten nun vom Fortschritt abge- hängt werden, weil Fachärzte sich nicht mehr trauen können, teure in- novative Spezialpräparate zu ver- ordnen“, betonte Bratzke. Die KV Berlin fordert deshalb, ganz auf die Richtgrößenprüfung zu verzichten und stattdessen zu prüfen, ob ein Arzt leitliniengerecht und wirt- schaftlich verordnet.

Die Berliner Krankenkassen ver- teidigten in einer Presseerklärung die neuen Regelungen. „Die bisher gültigen Richtgrößen waren jahre- lang nicht aktualisiert worden und führten deshalb zu einer großen Verwerfung zwischen den einzel- nen Fachgruppen“, heißt es dort.

„Die Neufestlegung war also drin- gend notwendig.“ Die Absenkung einzelner Arzneimittelbudgets wür- de die betroffenen Arztgruppen nicht einschränken, da diese von den Preissenkungen der letzten Jah-

re profitierten.

Dr. rer. nat. Marc Meißner

P O L I T I K

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