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ABWAHLVERFAHREN BEI DER KV HESSEN
KV-Vorstand wackelt
Gegen die beiden Vorsitzenden der KV Hessen wird wegen Untreue ermittelt. Die VV stimmt Anfang November über eine Abwahl ihres Vorstands ab.
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m 7. November entscheidet sich das weitere Schicksal der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), Frank- Rüdiger Zimmeck und Dr. med.Gerd W. Zimmermann. Dann stimmt die Vertreterversammlung (VV) der KVH auf einer Sondersit- zung über eine Abwahl des Vor- stands ab. Hintergrund sind Ermitt- lungen gegen die beiden KV-Chefs wegen des Verdachts der Untreue.
Zimmeck und Zimmermann waren erst im vergangenen Jahr für sechs Jahre als hauptamtliche Vertreter des Vorstands gewählt worden. Ei- ner Abwahl müssen zwei Drittel der Mandatsträger zustimmen.
Ins Rollen gekommen war die Affäre durch einen Bericht des hes- sischen Landesprüfungsamtes vom Juni 2011. Demnach gibt es gleich mehrere Vorgänge, die den Rech- nungshof dazu veranlasst haben, dem hessischen Sozialministerium zu empfehlen, die Staatsanwalt- schaft Frankfurt/M. einzuschalten.
So soll sich der Allgemeinarzt Zim- mermann bereits unter dem vorheri- gen KV-Vorstand auf einen zu hoch dotierten Auflösungsvertrag mit ei- nem 2006 ausgeschiedenen Haupt- geschäftsführer eingelassen haben.
Des Weiteren wird ihm vorgewor- fen, seinen Dienstwagen über das Consulting-Unternehmen seiner Ehefrau auf Kosten der KV geleast zu haben.
„Besser zur Bank gegangen“
Als dritter Vorwurf steht im Raum, Zimmermann habe versucht, sich über ein Arbeitnehmerdarlehen der KV, mit dem er eine Immobilie fi- nanziert hat, einen finanziellen Vor- teil zu verschaffen. „Ich sehe inzwi- schen ein, dass ich damit einen Feh- ler begangen habe. Ich hätte besser zur Bank gehen sollen“, erklärte Zimmermann gegenüber dem Deut-
schen Ärzteblatt. Die Staatsanwalt- schaft Frankfurt ermittelt seit Fe - bruar vergangenen Jahres gegen den KV-Vize. Zimmermann ist seit 30 Jahren Mitglied der KV. Seit ins- gesamt 16 Jahren ist er für den Vor- stand tätig. Die „derzeitige politi- sche Gemengelage“, wie er es nennt, ist einer der Gründe, warum er seinen Arbeitsvertrag mit der KV bereits vor der VV am 6. Oktober gekündigt hat. „Ich wollte eh am 1. Januar 2014 mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Mit meiner Kün- digung habe ich diesen Zeitpunkt um ein halbes Jahr vorgezogen“, so Zimmermann.
Ziel: einvernehmliche Lösung
Das hat die Delegierten der VV je- doch nicht davon abgehalten, ein Abwahlverfahren gegen ihn einzu- leiten. Vom Ausgang der Sitzung Anfang November hängt nun ab, in- wieweit die Kündigung wirksam wird, ob es tatsächlich zu einer Ab- wahl kommt oder ob sich die KV mit Zimmermann und Zimmeck auf Aufhebungsverträge einigen wird.„Wir werden uns auf jeden Fall um eine einvernehmliche Lösung bemü- hen“, bestätigt der Vorsitzende der VV, Frank Dastych. Zimmermanns Vorstandskollegen Zimmeck wirft die KVH vor, der Dermatologe habe in seiner Praxis während seiner Ar- beit für die KVH einen Assistenten oder Vertreter beschäftigt, dessen Tätigkeit mit der Zulassungsord- nung nicht vereinbar gewesen sei.
Zimmeck hält sich unterdessen mit Kommentaren zurück und lässt nur schriftlich mitteilen, dass er ei- ner staatsanwaltlichen beziehungs- weise sozialgerichtlichen Klärung nicht vorgreifen wolle. Er bestätigt zugleich, dass ihm bereits ein Auf- hebungsvertrag zu Ende März 2013 angeboten worden sei.
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Petra Spielberg
A 2074 Deutsches Ärzteblatt