A 350 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 112|
Heft 9|
27. Februar 2015 Vor Gericht: Ange- lika Prehn, Uwe Kraffel und Burk- hard Bratzke (v.l.) 2012 vor dem Lan- dessozialgericht Potsdam – auch damals ging es um das Übergangsgeld.Foto: dpa
Einfühlsam: Haus- ärztinnen und Hausärzte sind An- sprechpartner auch bei seelischem Leid ihrer Patienten.
Foto: mauritius images
Patienten wenden sich auch bei see- lischem Leid und in schwierigen Lebenssituationen in der Regel zu- erst an ihren Hausarzt. Die psycho- PSYCHOSOMATISCHE GRUNDVERSORGUNG
Kernkompetenz der Hausärzte
somatische Grundversorgung ge- hört daher nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Allge- meinmedizin (DGAM) zu dessen Kernkompetenzen. Die Fachgesell- schaft hat ein Positionspapier erar- beitet, um die Ziele, Kompetenzen und Methoden der psychosomati- schen Grundversorgung genauer zu definieren.
„Psychosomatische Grundversor- gung bietet Patienten einen sicheren Raum zum Innehalten in Situationen der Belastung oder Verunsicherung durch Krankheiten und besondere Lebensereignisse“, lautet ein Hin- weis aus dem Positionspapier. Sie stärke die salutogenen Fähigkeiten und benötige die Kompetenz der Ärzte zur Beziehungsgestaltung und Reflexion dysfunktionaler Muster Der Vorstand der Kassenärztlichen
Vereinigung (KV) Berlin bleibt im Amt. Die Amtsenthebungsanträge gegen die Vorstandsmitglieder Dr.
med. Angelika Prehn, Dr. med.
Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke scheiterten in der Vertreterver- sammlung (VV) am 19. Februar. In allen drei Fällen wurde die erfor- derliche Zwei-Drittel-Mehrheit ver- fehlt. Damit gibt es im Zusammen- hang mit der „Übergangsgeldaffä- re“ aus dem Jahr 2011 vorerst keine personellen Konsequenzen.
Für eine Amtsenthebung hätten jeweils mindestens 25 der 37 an - wesenden VV-Mitglieder stimmen müssen. Tatsächlich votierten aber nur 21 für eine Amtsenthebung der KV-Vorstandsvorsitzenden Prehn.
Jeweils 20 Mitglieder wollten Kraf- fel und Bratzke ihrer Ämter enthe- ben. Nach der Auszählung nahm die VV mehrheitlich eine Resoluti- on an, mit der der Vorstand zum Rücktritt aufgefordert wird. Eine solche Aufforderung gab es bereits im letzten Herbst. Der Vorstand äu- ßerte sich nicht dazu. Prehn, Kraffel und Bratzke hatten nach Ende ihrer BERLINER KV-VORSTAND
Keine Mehrheit für Amtsenthebungen
ersten Amtsperiode im Jahr 2011 jeweils 183 000 Euro Übergangs- geld erhalten, obwohl sie nicht in ihre Praxen zurückkehrten, sondern für weitere sechs Jahre in ihren Ämtern bestätigt wurden. Im No- vember 2014 beschloss das Kam- mergericht Berlin nach einer Be- schwerde der Berliner Staatsan- waltschaft, eine zunächst vom Landgericht nicht angenommene Klage gegen den KV-Vorstand und den früheren VV-Vorsitzenden Jo-
chen Treisch wegen des Ver- dachts der Untreue doch zuzulas- sen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Inzwischen werden dem KV- Vorstand auch Vorwürfe wegen ei- nes angeblichen Honorardefizits in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr 2013 gemacht. Kritiker be- mängeln Fehler bei der Bildung von Rückstellungen für Nachvergü- tungsansprüche vor. Der Vorstand bestreitet das. litt
der Arzt-Patient-Beziehung. Defi- niert werden zudem Wirkfaktoren der psychosomatischen Grundver- sorgung, Techniken der Gesprächs- führung, Methoden der Behandlung sowie notwendige Kompetenzen.
Ziel sei es auch, die Wertschätzung der hausärztlichen Arbeit auf diesem Gebiet zu erhöhen und die Honorie- rung dieser patienten- und ge- sprächszentrierten Arbeit zu verbes- sern, so die DEGAM.
Die Psychosomatische Grund- versorgung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer ist obliga- torischer Bestandteil der Weiterbil- dung zum Facharzt für Allgemein- medizin sowie zum Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe. Die 14 Positionen der DEGAM unter www.aerzteblatt.de/15350a pb