Abtreibung:
13 000 Fälle in sechs Monaten
Knapp die Hälfte aller seit der Re- form des Abtreibungsparagraphen
218 in der Bundesrepublik Deutsch-
land registrierten Schwanger- schaftsabbrüche wurden wegen
"sozialer Notlagen" durchgeführt,
teilte der Parlamentarische Staats- sekretär des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, Karl Fred Zander, in der Fragestun- de des Bundestages mit. Nach sei- nen Angaben wurden in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres ins- gesamt 13 044 legale Schwanger- schaftsabbrüche von Ärzten gemel- det, die nach lnkrafttreten des fünf- ten Strafreformgesetzes in der vom Statistischen Bundesamt geführten Bundesstatistik registriert werden.
Davon entfielen auf die soziale Indi- kation 5851 Fälle (45 Prozent), die medizinische Indikation im engeren Sinne 4937 Fälle (38 Prozent), die psychiatrische Indikation 1405 Fälle (11 Prozent). die eugenische Indika- tion 678 Fälle (fünf Prozent), die ethische Indikation 31 Fälle (0,2 Pro- zent) und auf nicht näher bezeichne-
te Indikationen 142 Fälle (ein
Prozent).
Zander wies darauf hin, daß diese Statistik wegen der Anlaufschwie- rigkeiten des neuen Gesetzes wahr- scheinlich nicht alle legalen Schwangerschaftsabbrüche wieder- gebe. Zur Zeit gibt es etwa 650 aner- kannte Beratungsstellen in den ein- zelnen Bundesländern. Diese Zahl soll weiter erhöht werden. Allerdings scheine es leichter zu sein, eine Indi- kation feststellen zu lassen als zu einem Schwangerschaftsabbruch zu kommen, meinte Zander. Der Bun- desregierung sei bisher kein Fall be- kanntgeworden, in dem die sozialen Beratungen wegen fehlender Ange- bote unterblieben wären.
Aus der Statistik der tatsächlichen Schwangerschaftsabbrüche läßt sich kein Nord-Süd-Gefälle ablesen, erklärte der Staatssekretär. Ein sol-
ches Gefälle gebe es jedoch hin- sichtlich der Möglichkeiten, Abbrü- che aufgrundeiner sozialen Notlage durchführen zu lassen. Diese regio- nalen und örtlichen Besonderheiten führten dazu, daß Frauen im süd- deutschen Raum wegen der Weige- rung auch kommunaler Kranken- häuser, einen Abbruch vorzuneh- men, wesentlich weitere Entfernun- gen in Kauf nehmen müßten, um den Abortus durchzuführen.
Schwierigkeiten gibt es nach amtli- chen Feststellungen vor allem in Re- gionen mit ausschließlich oder über- wiegend konfessionellen Kranken- häusern, die Abtreibungen wegen sozialer Notlage gar nicht oder nur in sehr beschränktem Umfang durchführten. Die Bundesregierung habe darauf hingewiesen, daß sie dieses Vorgehen mit dem geltenden Recht für nicht vereinbar halte. DÄ
Keine Kassen-
"Einheitsfront" mehr gegen Sewering
Einen Tag vor der am 25. Mai in München abgehaltenen Sitzung des
"Berufungsausschusses Ärzte/Bay-
ern", in der unter Vorsitz eines un-
abhängigen Richters über den An- trag des Landesverbandes der Orts- krankenkassen (LdO) in Bayern auf Entziehung der Kassenzulassung von Prof. Dr. med. Hans J. Sewering (Dachau) entschieden werden sollte, hat sich eine der ursprünglich an dem Verfahren beteiligten gesetzli- chen Krankenkassen, die Landwirt- schaftliche Krankenkasse Oberbay- ern, deutlich von dem Vorgehen des LdO in Bayern distanziert. Der Ent- ziehungsantrag gegen Prof. Sewe- ring, Präsident der Bundesärzte- kammer und des Deutschen Ärzteta- ges, war in erster Instanz mit vier zu zwei Stimmen von dem paritätisch besetzten Zulassungsausschuß zu- rückgewiesen worden mit der Be- gründung, daß Sewerings Praxis- führung - er ist als Internist (Lun- gen- und Bronchialheilkunde) in Dachau niedergelassen - nicht ge- gen das Kassenarztrecht verstoßen
Die Wormation:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
hat. Gegen dieses Urteil hatte der LdO in Bayern Berufung eingelegt.
..,._ Dazu erklärte der Geschäftsfüh- rer der Landwirtschaftlichen Kran- kenkasse Oberbayern, Dr. Alban Braun (München), dem DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT auf dessen Anfrage hin, die Einlegung dieser Berufung sei den Landwirtschaftli- chen Krankenkassen in Bayern erst- mals aus der Presse bekanntgewor- den. Der Schritt des LdO sei weder im Einvernehmen mit ihnen unter- nommen worden, noch seien die Landwirtschaftlichen Krankenkas- sen an diesem Vorgehen beteiligt.
..,._ Auch die in einer Presseerklä- rung von dem Vorstandsvorsitzen- den des LdO in Bayern, Willi Heitzer, am 12. Mai aufgestellte Behauptung,
daß "Sewering das Vertrauen der
gesetzlichen Krankenversicherung verspielt" habe, werde von den Landwirtschaftlichen Krankenkas- sen in Bayern nicht geteilt, betonte Dr. Braun.
Wie von unterrichteter Seite ergän- zend verlautete, haben sich auch die Betriebs- und die Innungskranken- kassen dem Berufungsantrag des Landesverbandes der Ortskranken- kassen in Bayern im "Fall Sewering"
nicht angeschlossen. Die Ersatzkas- sen sind an der ganzen Kampagne gegen Prof. Dr. Sewering ohnehin nicht beteiligt; sie haben bereits frü- her erklärt, daß sie an der Wirt- schaftlichkeit seiner Praxisführung nichts auszusetzen haben.
Über den Widerspruch des Landes- verbandes der Ortskrankenkassen in Bayern hat der paritätisch besetzte Berufungsausschuß Bayern unter einem unparteiischen zum Richter- amt befähigten Vorsitzenden am 25. Mai 1977 verhandelt. Der Ausgang dieser Verhandlung entspricht be-
zeichnenderweise der auch bisher
schon geübten Taktik des Landes- verbandes der Ortskrankenkassen: nämlich marktschreierisch üble An- schuldigungen in die Welt zu setzen und dann die objektive Klärung zu vereiteln, zumindest zu verzögern. Die Verhandlung wurde auf den 22.
Juni vertagt. . . DÄ