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Archiv "Gesundheitsministerium: 136 000 Euro für Infomaterial" (07.03.2003)

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Kinderonkologie

Fallpauschalen sind nicht

„altersgerecht“

Übertragung der gültigen DRGs auf die Therapie von Kindern ist unrealistisch.

A

n Krebs erkranken in Deutschland jährlich rund 1 800 Kinder. Dank der etablierten Therapieschema- ta können zwei Drittel von ihnen geheilt werden. Diese Erfolgsrate aber steht auf dem Spiel, wenn – wie geplant – das neue Abrechnungs- system der DRGs (Diagnosis Reated Groups) etabliert wird. Dann kann eine optima- le Therapie und Betreuung der krebskranken Kinder nicht mehr gewährleistet wer- den, hieß es auf einer Pres- sekonferenz der Deutschen Krebshilfe in Bonn.

Prof. Dr. med. Ulrich Gö- bel, Kinderonkologe am Uni- versitätsklinikum Düsseldorf, kritisierte, dass die derzeit gültigen Fallpauschalen von den Erwachsenen auf die Kinder übertragen wurden.

Das aber sei unrealistisch, da die Behandlung bei Kindern anderen Schemata folge, eine häufigere stationäre Behand- lung und einen höheren Pfle- geaufwand erfordere. „Wer- den die DRGs nicht nach- gebessert, bedeutet dies Ein- bußen von 30 bis 40 Pro- zent für die Kinderkliniken“, sagte der Kinderonkologe.

Die Konsequenzen sind nach seinen Worten klar: „Die Kin- derkliniken werden ihre Auf- gaben nicht mehr in der bis- herigen Form erfüllen kön- nen, denn schon jetzt arbeiten wir am Rande des Defizits.“

Generell begrüßte Göbel, ebenso wie Gerd Nettekoven (Geschäftsführer der Deut- schen Krebshilfe), die Ho- norierung über Fallpauscha- len. In vielen Bereichen sei dies eine ver- nünftige Rege- lung, und das könne durchaus auch für die Kinderonkolo- gie gelten. Al- lerdings dürfe nicht die Situa- tion aus der Er- wachsenenme- dizin auf die pädiatrische On- kologie übertra- gen werden.

Baden-Württemberg

Vorreiter beim Bettenabbau

Seit 1983 sind 6 100 Kran- kenhausplanbetten und Heimplätze weggefallen.

B

aden-Württemberg hat seit 1983 mehr als 80 Kran- kenhäuser wegen regionaler Überversorgung stillgelegt.

6 100 Krankenhausplanbet- ten und Heimplätze wurden abgebaut. Dies entspricht ei- ner Verringerung um neun Prozent des Bestandes von 1983. Über den Wegfall von weiteren 400 Betten ist be- reits im aktualisierten Kran- kenhausplan des Landes ent-

schieden worden. Dies teilte der baden-württembergische Sozialminister, Dr. Friedhelm Repnik (CDU), während des 1. SRH-Forums „Kranken- haus Aktuell“ der SRH-Klini- ken AG Anfang Februar in Karlsruhe mit.

Der Bettenindex (Kran- kenhausbettendichte) liegt in Baden-Württemberg zurzeit im vollstationären Bereich bei 59,6 Betten je 10 000 Ein- wohner. Einschließlich aller teilstationären Betten beträgt der Bettenindex 59,8 Betten je 10 000 Einwohner. Das Land hat in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu ande- ren Bundesländern die mei- sten Betten abgebaut. Wie Repnik betonte, ist im Kran- kenhausplan festgelegt wor- den, Schwerpunkte nach der aktuellen Morbiditäts- und demographischen Entwick- lung festzulegen. Das Land hat deshalb die geriatrische Versorgung, die Versorgung von Schlaganfallkranken und von Schwerst-Schädel-Hirn- verletzten weiter ausgebaut.

A K T U E L L

A

A588 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 107. März 2003

Foto: dpa

Gesundheitsministerium

136 000 Euro für Infomaterial

Broschüren sind für die Bürger unentgeltlich.

A

cht Druckschriften hat das Bundesgesundheits- ministerium 2002 erstellt, die zwischen 400 Euro für den Pflegebericht und 40 600 Eu- ro für die Broschüre zur Ge- setzlichen Krankenversiche- rung kosteten. Die Ausgaben für Informationsmaterial be- trugen 136 000 Euro. Auch künftig bleiben solche Publi- kationen für die Bürger un- entgeltlich, da deren Unter- richtung ein Verfassungsge- bot sei, so die Bundesregie- rung auf Anfrage der CDU.

Der Einzelne müsse über Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschläge ge- nügend wissen, um sie be- urteilen zu können.

Europäischer Gerichtshof

Kassen müssen zahlen

Rentner haben Anspruch auf Krankenhausbehand- lung im Ausland.

A

uch chronisch kranke Rentner haben Anspruch auf eine Krankenhausbehand- lung im Ausland. Die Versi- cherungsträger am Wohnort dürfen die Kostenerstattung nicht mit dem Hinweis ver- weigern, die Krankheit sei bereits vorher bekannt ge- wesen, urteilte der Europäi- sche Gerichtshof (EuGH) am 25. Februar. Zur Begrün- dung hieß es, die Europäische Gemeinschaft habe die Mo- bilität der Rentner ausdrück- lich fördern wollen. (Az.: C- 326/00)

Im konkreten Fall musste ein Grieche, der an Angina

pectoris leidet, während einer Deutschlandreise ins Kran- kenhaus. Wie die deutschen Krankenkassen macht auch die griechische Versicherung die Übernahme von Kran- kenhauskosten im Ausland von einer vorherigen Geneh- migung abhängig. Ausge- nommen sind unvorherseh- bare Notfälle. Der griechi- sche Träger meinte nun, die Herzkrankheit sei chronisch und die Verschlechterung vorhersehbar gewesen.

Im Juli 2001 hatte der EuGH den Genehmigungs- vorbehalt für Krankenhaus- behandlungen grundsätzlich gebilligt. Die enge Ausle- gung, die eine Art Reisever- bot für chronisch Kranke be- deuten würde, ließen die Lu- xemburger Richter nun aber nicht gelten. Insbesondere dürften chronisch kranke Rentner nicht von Leistun- gen ausgeschlossen werden, die durch die Entwicklung ihrer Krankheit im Ausland erforderlich würden.

Dr. Fried- helm Repnik, baden- württem- bergischer Sozial- minister

Foto: Archiv

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