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Archiv "HESSEN: KV gegen Schmidts Pauschalkritik an der Notfallversorgung" (16.09.1976)

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Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

HESSEN

KV gegen Schmidts Pauschalkritik an der Notfallversorgung

Mit einer scharfen Erklärung hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen auf Äußerungen von So- zialminister Dr. Horst Schmidt rea- giert, die ärztliche Notfallversor- gung in Hessen sei nicht überall ausreichend geregelt.

Hintergrund der Kontroverse ist ein Unfall Anfang August im Untertau- nuskreis, bei dem es drei Todesop- fer gab. Nach Angaben von Mini- ster Schmidt im Landtag hat sich ein zum Unfallrettungsdienst ein- geteilter Arzt wegen der not- wendigen Patientenbetreuung in seiner Praxis geweigert, zum Un- fallort zu kommen. Der Minister kri- tisierte daraufhin, daß die Ärzte- schaft des Landkreises trotz andert- halbjähriger intensiver Bemühun- gen des Landrats noch nicht in der Lage gewesen sei, eine ausrei- chende Regelung des Notfalldien- stes und eine Zusammenarbeit mit dem Unfallrettungsdienst zu ver- wirklichen. Zugleich kündigte der Minister „alle gesetzlichen Mög- lichkeiten" für den Fall an, daß

„die Verantwortlichen nicht umge- hend zu einer befriedigenden Re- gelung kommen, um festgestellte Mängel und Lücken der ärztlichen Unfallversorgung zu beseitigen."

Die KV Hessen erklärte, sie nehme diese pauschale Kritik des Mini- sters mit Verwunderung zur Kennt- nis. Dem Minister sei bekannt, daß die KV alle erforderlichen Schritte eingeleitet habe, um die Hinter- gründe des Vorfalls aufzuklären, und er habe — ebenso wie der zu- ständige Landrat — bereits einen ersten Bericht von der KV erhalten.

Demnach standen zum fraglichen Zeitpunkt sehr wohl genügend nie- dergelassene Ärzte für den Notfall- einsatz zur Verfügung. Sie wurden jedoch entweder von den Unfall- zeugen überhaupt nicht angerufen oder nur ungenau informiert. Einer der angerufenen Ärzte sei noch

während des Gesprächs von einem Unfallzeugen darüber verständigt worden, daß bereits ein Rettungs- hubschrauber alarmiert worden war, der nach Lage der Dinge frü- her am Unfallort eintraf, als es der angerufene Arzt hätte sein können.

Weiter heißt es in der Erklärung der KV, Minister Schmidt wisse, daß die KV seit Jahren große An- strengungen unternehme, um in ganz Hessen den ärztlichen Not- dienst mit allen denkbaren techni- schen Hilfsmitteln und mit beträcht- lichem finanziellem Aufwand zu ver- vollkommnen. Gerade bei diesen

Bemühungen habe die KV von der öffentlichen Hand leider sehr wenig Unterstützung erfahren; auch dies sei Sozialminister Dr. Schmidt be- kannt.

So hat es Jahre gedauert, bis die Ärzte beim Notdiensteinsatz ihre Kraftfahrzeuge in Park- und Halte- verboten abstellen durften, bis sie vor ihren Praxen gesondert ausge- wiesene Parkplätze bekamen und bis für die Notdienste ausreichen- de Funkfrequenzen zugeteilt wur- den. Eine Genehmigung zum Ein- satz von Blaulicht an Notdienst- fahrzeugen der Ärzte gebe es bis- her nur in Frankfurt/Main.

Abschließend erklärte die KV Hes- sen, nach ihrer Auffassung dürfte eine wirkungsvolle Unterstützung ihrer Bemühungen zur ständigen Verbesserung des ärztlichen Not- dienstes der Sache dienlicher sein als vor dem Landtagsplenum — und damit in der Öffentlichkeit — ausgestoßene Drohungen. KV-H

HAMBURG

Sicherstellung bedingt Förderung der Allgemeinmedizin

Im Sinne der These, daß der Si- cherstellungsauftrag der Kassen- ärztlichen Vereinigungen heute weit weniger durch örtliche Unter- versorgung gefährdet wird als viel- mehr durch das verschobene

Zahlenverhältnis zwischen Fach- und Allgemeinärzten, hat die Ver- treterversammlung der Kassenärzt- lichen Vereinigung Hamburg auf Antrag des Vorstandes beschlos- sen, finanzielle Mittel für die Förde- rung der Allgemeinmedizin zur Ver- fügung zu stellen.

Als Begründung wurde unter ande- rem angeführt, daß im Bereich der KV Hamburg in den sechs Jahren bis Ende 1975 die Zahl der Allge- meinärzte um etwa neun Prozent zurückgegangen ist, während allein bei den Internisten ein Zugang um etwa 40 Prozent zu verzeichnen war.

Der Vorsitzende der KV-Hamburg, Dr. Jens Doering, erklärte, auch die Universitäten und Kranken- häuser seien aufgerufen, nicht mehr, wie bisher, am Bedarf vor- beizuplanen und nur Spezialisten auszubilden, sondern mehr Ge- wicht auf die Weiterbildung zum Allgemeinarzt zu legen. Auch der Gesetzgeber sollte durch geeigne- te Maßnahmen die Möglichkeit zur Ausbildung zum Allgemeinarzt ver- bessern, in erster Linie durch die Aufnahme des Faches Allgemein- medizin in die Approbationsord- nung.

Die Vertreterversammlung be- schloß ferner die Schaffung eines

„Honorarausgleichsfonds". Dieser Fonds soll mögliche negative Aus- wirkungen der Empfehlungsverein- barung zwischen der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung und den

Bundesverbänden der gesetzli- chen Krankenkassen ausgleichen, indem bei den Honoraren die Vertragszuschläge in Zukunft nur noch in vollen Prozentsätzen aus- gezahlt werden sollen. Wird bei- spielsweise ein Vertrag mit einer Krankenkasse über einen Honorar- satz von 152,6 Prozent abgeschlos- sen, so werden an alle Ärzte nur 152,0 Prozent ausgezahlt. Die Mit- tel, die durch die Streichung der Bruchteile hinter dem Komma frei werden, werden dem Honoraraus- gleichsfonds zugeführt und kom- men damit wiederum allen Ärz-

ten zugute. KV-H

2356 Heft 38 vom 16. September 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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