Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Lockerung
der Pockenschutz- impfpflicht
Der Deutsche Bundestag behan- delte am 9. Dezember 1975 in er- ster Lesung den Entwurf eines
„Gesetzes über die Pockenschutz- impfung", der das Reichsimpfge- setz von 1874 und die dazugehöri- gen Verordnungen außer Kraft set- zen soll. Bereits vor Bekanntwer- den dieses Gesetzentwurfes hatte der Bundesgesundheitsrat im No- vember 1974 empfohlen, auf die gesetzlich vorgeschriebene Erst- impfung gegen Pocken im Kin- desalter zu verzichten, wenn si- chergestellt wird, daß
> die Wiederimpfung bereits erst- geimpfter Kinder beibehalten wird;
> Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe in Krankenhäusern, in den Landesimpfanstalten und den mit Pockendiagnostik beschäftig- ten Laboratorien vor Aufnahme ei- ner Tätigkeit und danach alle zehn Jahre mit Erfolg gegen Pok- ken geimpft werden;
I> die Impfanforderungen im inter- nationalen Reiseverkehr beibehal- ten werden und die Kontrolle der
Impfzeugnisse straffer durchge- führt wird.
Auf Grund dieser Empfehlung ha- ben die obersten Gesundheitsbe- hörden der Länder beschlossen, die gesetzliche Pockenerstimpfung bereits in diesem Jahr auszuset- zen. Es wurde also keine Erstimpf- linge mehr zur Impfung aufgefor- dert.
Auf dem Votum des Bundesge- sundheitsrates baut auch der Ge- setzentwurf der Bundesregierung auf: Danach soll eine Impfpflicht nur bestehen:
> für bereits geimpfte Kinder im zwölften Lebensjahr;
> ärztliches und anderes Personal in Krankenhäusern;
1> Personen, die in Laboratorien arbeiten, in dem pockenverdächti- ges Material untersucht wird, und Personen, die für Pockenalarmplä- ne vorgesehen sind.
Ausdrücklich ist im Gesetz festge- halten, daß die Impfschadensrege- lung des Bundesseuchengesetzes auch für Personen gilt, die sich freiwillig impfen lassen. Für Erst- impfungen soll eine zusätzliche im- munbiologische Behandlung zwin- gend vorgeschrieben werden. Die Bundesärztekammer hat bereits zum ersten Entwurf des Bundesmi- nisters für Jugend, Familie und Ge- sundheit eine Stellungnahme abge- geben, die in vollem Umfang auch noch für den Entwurf der Bundes- regierung zutrifft. Zi/BÄK
DAK: Bei Kuren Rotstift angesetzt
Als einen Beitrag zur Eindämmung der Kostenlawine im Gesundheits- wesen wertet die Deutsche Ange- stellten-Krankenkasse (DAK) ihren Beschluß, künftig die Beihilfen für Auslandskuren zu streichen. Insbe- sondere soll dem von Reisegesell- schaften propagierten „Kurlaub"
entgegengetreten werden.
Die Ausgaben für Kurmittel und Badearztkosten werden jedoch weiterhin — bis zur Höhe der Auf- wendungen, die bei einer entspre- chenden Inlandskur aufgebracht werden müßten — übernommen.
Ferner wird DAK-Mitgliedern vor Ablauf von 24 Monaten keine neue Badekur bewilligt, wobei künftig auch Kuraufenthalte, für deren Ko- sten andere Träger aufkommen (zum Beispiel Rentenversicherung oder Versorgungsämter), die War- tezeit verlängern.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1976 er- höhte die DAK den Beitragssatz von bisher 11,2 auf 11,7 Prozent.
Dieser Beschluß der Vertreterver- sammlung wurde mit den Stimmen der DAK-Mitgliedsgemeinschaft, der DAG und des DGB gefaßt. HC
Gesundheitserziehung:
Ärzte sind zu intensiver Mitarbeit bereit
Der Bundesärztekammer-Ausschuß
„Gesundheitserziehung" hat jetzt seine Arbeit aufgenommen. Vorsit- zender dieses neuen Ausschusses ist Dr. med. Gerhard Jungmann, Präsident der Ärztekammer Nieder- sachsen, stellvertretender Vorsit- zender ist Dr. med. Arnold Rimpau, Präsident der Ärztekammer Ham- burg.
Der Ausschuß will die gesund- heitserzieherische Bedeutung des Arztes in allen in Frage kom- menden Bereichen sowohl in der Ärzteschaft selbst als auch in der Öffentlichkeit vermehrt zum Be- wußtsein bringen. Er wird sich ferner den Fragen der Aus-, Wei- ter- und Fortbildung in der Ge- sundheitserziehung widmen und die verschiedenen Wirkungsbe- reiche des Arztes, in denen ge- sundheitserzieherische Maßnah- men notwendig sind, klar her- ausstellen.
Ein noch zu bildender Arbeits- kreis wird sich zunächst mit den Fragen der Gesundheitser- ziehung in der Schule und bei Ku- ren befassen. Des weiteren soll die mit der „Aktion Wartezimmer" be- gonnene Gesundheitsaufklärung im Wartezimmer weiter ausgebaut, die Mitwirkung der Ärzteschaft bei der Aufklärung durch die Laienpresse gesichert werden sowie für be- stimmte Krankengruppen wie Dia- betiker, Bronchitiker usw. themen- bezogene Musterberatungen als Hilfen für den Arzt geschaffen wer- den.
Für Ende nächsten Jahres ist eine gemeinsame Arbeitstagung mit der Bundesvereinigung für Ge- sundheitserziehung e. V. geplant, bei der gesundheitserzieherische Aktivitäten der Ärzteschaft in allen Wirkungsbereichen dargestellt so- wie zukünftige Aufgaben in diesem außerordentlich wichtigen Bereich aufgezeigt werden. Sch i/BÄK
4 Heft 1 vom 1.Januar 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT