24.04.2018
Eckart Willer
Entsorgung hochpathogener Krankenhausabfälle
Wer denkt an die End-Entsorger?
Inhalt
• Abfallschlüssel
• Sonderisolierstation
• Entsorgung von Krankenhausabfällen
• Bedarf für einen ABAS-Beschluss (?)
• Arbeitsgruppe und Stand der Arbeiten
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Entsorgungspraxis
18 01 01
• Spritzen und Skalpelle
• Abwurf in zulässige Behälter
• Keine Verdichtung, kein Öffnen mehr
• Dann Entsorgung mit
ungefährlichem Abfall, z.B. in stationäre Presse
Entsorgungspraxis
18 01 02 - Körperteile und Organe
• Getrennte Erfassung
• Keine Vermischung
• Zugelassene Verbrennungsanlage
• („ethische Abfälle“)
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Entsorgungspraxis
18 01 03 * -
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung ausinfektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden Besondere Anforderungen aufgrund
• der Ansteckungsgefährlichkeit,
• der Überlebensfähigkeit des Erregers,
• der Schwere der ggf. ausgelösten Erkrankung und deren Behandelbarkeit
• …
(Erreger-Auflistung in LAGA-Richtlinie 18)
Entsorgungspraxis
Abfälle dieser Art fallen typischerweise an:
• in klinisch-chemischen und infektionsserologischen Laboratorien,
• in mikrobiologischen Laboratorien,
• in Isoliereinheiten von Krankenhäusern,
• in Dialysestationen und Dialysezentren bei bekannten Virusträgern,
• in Abteilungen für Pathologie
• Verpackung und Transport als Gefahrgut (Kl. 6.2)
• Sonderabfallverbrennungsanlage SAV
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18 01 03 *
Entsorgungspraxis
Einblicke Sonderisolierstation UKE
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SIS Hamburg
• 6 Betten
• Keine Nebennutzung
• Auch Behandlung von Trägern verschiedener Erreger möglich
• 80 Personen dauernd im Schulungs-Zustand
• Wöchentliche Übungen
• 1 Patient: 2 Ärzte, 3 Pflegekräfte. Je Schicht.
• Bisher 3 betreute Patienten
• Übernahme von Patienten per Staatsvertrag (MV, SH, HH, HB, NI)
• Weitere S4-Stationen: D, B, S, M, F, L
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Abfälle
• Durchreich-Autoklav, 2 Behälter gleichzeitig
• 121 °C, 60-75 Minuten
• 1 Patient nach 3 Wochen: einige Abfälle noch auf Station
• Abfälle entsprechen dann der Schlüsselnummer 180104
• Abfälle werden von Mitarbeitern in „normale“
Abfallverbrennungsanlagen gebracht
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Gibt es also ein Problem?
• Nein. Nicht wenn diese Vorgaben eingehalten werden.
• Aber was ist wenn keine Autoklavierung vorgenommen wird?
• Kritische Infektion wird in Praxis / anderer Gesundheitseinrichtung erkannt.
• Verlegung Patient in Sonderisolierstation
• Was ist mit den Abfällen, die bis dahin angefallen sind?
Mulitlaterale Vereinbarung M305
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12.05.2017 M305
Q: Prof. Grunow, RKI 23.02.2015
Und ist das nun ein Problem?
• Auch die Entsorgung von Abfällen der Schlüsselnummer 180103*
ist abschließend geregelt
• „Entsorgung als gefährlicher Abfall mit Entsorgungsnachweis:
Beseitigung in zugelassener Abfallverbrennungsanlage, z.B.
Sonderabfallverbrennung (SAV). “ (TRBA 250)
Anlass für einen ABAS-Beschluss, Ziele
• Unsicherheiten beseitigen: Betriebe sind skeptisch bei
„besonderen“ Erregern. Psychologischer Aspekt!
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Ebola-Krise
Sonderfall Ebola
2014/2015
Anlass für einen ABAS-Beschluss, Ziele
• Unsicherheiten beseitigen: Betriebe sind skeptisch bei
„besonderen“ Erregern. Psychologischer Aspekt!
• Zusätzliche Schutzmaßnahmen bündeln (Rahmenkonzept, Anforderungen BG RCI und Task Force)
• Hilfestellung zum Störungsplan
• Vorgehen der Verbrennungsanlage bei nicht konformer Anlieferung: Zurückschicken!!?
• Muster-Betriebsanweisung
• Abgleich zulässige Verpackung / Aufnahmevermögen Fassaufzug
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ABAS Beschluss 611 (Entwurf)
Schutzmaßnahmen bei der Verbrennung von Abfällen der Schlüsselnummer 18 01 03, die bei der Versorgung von
Patienten mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 anfallen
[…]
Die Maßnahmen dieses Beschlusses sind nicht erforderlich bei Abfällen aus
Einrichtungen, die gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts behandelt wurden (thermische Behandlung von Abfällen gemäß RKI-Desinfektionsmittelliste [xxx]) und danach der Abfallschlüsselnummer 18 01 04 zugeordnet sind. Dies gilt auch für entsprechend behandelte Abfälle aus der Versorgung von Patienten, die mit
hochpathogenen Erregern der Risikogruppe 4 erkrankt sind oder waren.
Inhalte
Begriffsbestimmungen Vorbemerkungen
Gefährdungsbeurteilung
Anforderungen an die Verpackung Notfallplanung
Qualifizierung
Hinweise zur arbeitsmed. Vorsorge Unterweisungshilfe
Betriebsanweisung
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1. Das angelieferte Gebinde leckt / ist unzureichend / falsch verpackt / beschädigt.
• Eingangskontrolle (natürlich ohne was zu öffnen)
• Nicht zurückschicken! (Annahmepflicht).
• Bereich absperren, Infos Schichtleiter, Gesundheitsamt, Feuerwehr (Dekon-Einheit), Fahrer bleibt
• Eigenständige Desinfektion (Peroxyessigsäure versprühen) ggf. kontraproduktiv, Aerosolisierung
• Dekontamination, Umverpackung, Verbrennung
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2. Das Gebinde kippt auf dem Zuführband und wird beschädigt
• Bereich absperren, Infos Schichtleiter, Gesundheitsamt, Feuerwehr (Dekon-Einheit)
• Dekontamination, Umverpackung, Verbrennung
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3. Das Gebinde wird bei der Fassaufgabe beschädigt (Fasskammer)
• Druck begrenzen; Kameraüberwachung; notfalls Maßnahmen
AVG GmbH
4. Es wird eine unvollst. Verbrennung festgestellt
• Bereich absperren, Infos
Schichtleiter, Gesundheitsamt, Feuerwehr (Dekon-Einheit)
• Dekontamination, Umverpackung, Verbrennung
Zusammenstellung der Arbeitsgruppe
• BG RCI
• BG Verkehr
• BezReg. Münster
• Ministerium für Soziales, Gesundheit, […] Schleswig-Holstein
• Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
• UBA
• RKI
• Verpackungshersteller
• AVG GmbH
• ABAS / ABAS UA 2 / ELATEC
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