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Archiv "Ambulante Versorgung: KV Bayerns vereinbart Regelleistungsvolumen" (16.10.1998)

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Apotheker von regelmäßigen Zusam- menkünften zwischen beiden Heilbe- rufen. „Zwei oder drei Treffen pro Jahr sind jedoch nur als vertrauensbil- dende Maßnahmen anzusehen, die in einen steten Kommunikationsprozeß über Therapiealternativen, Gründe von Chargenrücknahmen oder Ne- benwirkungsrisiken einmünden müs- sen“, so Friese. Die Arbeit beider Heilberufe in heute bundesweit 300 Arzt-Apotheker-Gesprächskrei- sen laufe gut, für die Jahrtausendwen- de erhoffe man sich eine Steigerung auf 1 000 Gesprächskreise.

Forderungen an die neue Bundesregierung

Um das Konzept des Mehrwertes für die Apotheke zu sichern, müssen nach Angaben von Friese auch von politischer Seite konkrete Störfakto- ren ausgeschaltet werden: Dies be- treffe die Ausschaltung des Versand- handels, der durch die 8. AMG-No- velle zwar national, aber nicht inter- national obsolet geworden sei, sowie aller Bestrebungen, das Fremd- und Mehrbesitzverbot auszuhöhlen oder den Distributionsweg Apotheke zu gefährden. Zu den Wünschen an den Gesetzgeber zählen auch klare Richt- linien hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln, ih- rer Dosierung und Verwendung.

„Von der neuen rot-grünen Bun- desregierung erwarten wir die gleiche umfängliche Gesprächsbereitschaft wie bisher auf der Ebene von nüchter- nen Zahlen, Fakten und nachvollzieh- baren Argumenten, nicht auf der Ebene von Ideologien, Mutmaßungen und Wunschdenken“, betonte Friese.

Ganz generell solle die Politik das Ge- sundheitswesen nicht einseitig als lohnkostensteigernden und die Ge- samtwirtschaft belastenden Faktor ansehen, sondern erkennen, daß das Gesundheitswesen für die Produkti- vität und die Beschäftigung im Lande eine unverzichtbare Rolle spiele. Frie- se betonte in diesem Zusammenhang, daß die Apotheker im vergangenen Jahr trotz stagnierender Umsätze 2 000 neue Arbeitsplätze in Deutsch- land geschaffen haben.

Dr. med. Vera Zylka-Menhorn A-2602

P O L I T I K LEITARTIKEL/AKTUELL

(22) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 42, 16. Oktober 1998

ls erste Kassenärztliche Verei- nigung hat die KV Bayerns mit der AOK Regelleistungs- volumen vereinbart. Im Unterschied zu den Praxisbudgets können die bayerischen Vertragsärzte nun bei der Behandlung von AOK-Versicher- ten mit festen Punktwerten rech- nen. Leistungen, die über das verein- barte Volumen hinausgehen, werden mit abgestaffelten Punktwerten ho- noriert.

Der bayerische Vertrag umfaßt den Zeitraum vom 1. Januar 1998 bis zum 30. Juni 1999. Die Umstellung auf Regelleistungsvolumen erfolgt jedoch erst ab dem vierten Quar- tal 1998. Schon vom dritten Quar- tal an gelten jedoch für bestimmte Leistungen des ambulanten Operie- rens sowie von fachärztlichen In- ternisten und Lungenärzten feste Punktwerte in Höhe von 9 be- ziehungsweise 10 Pfennig ohne Men- genbegrenzung.

Die Vereinbarung der Regellei- stungsvolumen sieht folgende Ver- gütung vor: hausärztliche Grundver- gütung (10 Pfennig), Prävention (9 Pfennig), Leistungen ohne Labor (8,3 Pfennig, abgestaffelt auf 4 bezie- hungsweise 2 Pfennig bei Überschrei- tungen des Regelleistungsvolumens bis zu einem Viertel und um mehr als ein Viertel), Laborleistungen (5 Pfen- nig, abgestaffelt auf 3 Pfennig bezie- hungsweise 1 Pfennig).

Während der KV Bayerns mit der Vereinbarung über die Regellei- stungsvolumen zumindest bei einer Kassenart der Ausstieg aus der streng budgetierten Gesamtvergütung ge- lungen ist, haben weitere KVen die Spielräume im bisherigen System ge- nutzt. So werden nunmehr in Süd- Württemberg, Nordwürttemberg und

Südbaden ausgewählte ambulante Operationen außerhalb der Budgets mit festen Punktwerten zwischen 8,5 und 10,5 Pfennig vergütet. Ähnliches gilt für die Prävention. Hier haben sich die drei KVen mit ihren Verhand- lungspartnern (AOK in Nord-Würt- temberg, BKK in Südwürttemberg und Südbaden) ebenfalls auf feste Punktwerte zwischen 9 und 10 Pfen- nig geeinigt.

Allen Verträgen ist gemeinsam, daß die beteiligten Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen einen besonderen Versorgungsbedarf bei den ambulanten Operationen, der Prävention und überwiegend auch beim Notfalldienst zugestehen. Die bessere Honorierung dieser Leistun- gen basiert auf Strukturverträgen – ein neues Instrument der kassenärztli- chen Vertragspolitik, das differenzier- tere Vergütungsregelungen ermög- licht.

Signale an die

niedergelassenen Ärzte

So bewerten die Vorsitzenden der beteiligten Kassenärztlichen Ver- einigungen die jeweiligen Vereinba- rungen auch als einen Schritt in die richtige Richtung. Dr. med. Werner Baumgärtner, Vorsitzender der KV Nordwürttemberg, sagt beispielswei- se: „Dies ist ein Signal an die nie- dergelassenen Ärzte, daß die Finan- zierungsprobleme gemeinsam gelöst werden.“

Besondere Bedeutung messen die KV-Vorsitzenden dem Umstand bei, daß die gesetzlichen Krankenkassen in Teilbereichen der ambulanten Ver- sorgung das Morbiditätsrisiko wieder übernommen haben. Josef Maus

Ambulante Versorgung

KV Bayerns vereinbart Regelleistungsvolumen

Neue Honorarverträge stärken die Prävention und das ambulante Operieren mit festen Punktwerten.

A

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