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Bekanntmachung über die Außerkurssetzung der im Beitrittsgebietnoch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR zu 1, 5, 10, 20und 50 Pfennig

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Aktie "Bekanntmachung über die Außerkurssetzung der im Beitrittsgebietnoch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR zu 1, 5, 10, 20und 50 Pfennig"

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Bekanntmachung über die Außerkurssetzung der im Beitrittsgebiet noch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR zu 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig

DDRUMünzAkBek

Ausfertigungsdatum: 23.05.1991 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Außerkurssetzung der im Beitrittsgebiet noch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR zu 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1200)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 5. 6.1991 +++) ----

Gemäß Artikel 1 Abs. 4 der Anlage I des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 werden die im Beitrittsgebiet noch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR in der Stückelung von 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig mit Wirkung vom 1. Juli 1991 außer Kurs gesetzt. Die Münzen verlieren damit ihre Gültigkeit. Sie werden aber noch bis zum 30. September 1991 von der Staatsbank Berlin und deren Filialen und Zweigstellen sowie den Kassen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbank im Beitrittsgebiet zum Nennwert in andere gesetzliche Zahlungsmittel der Bundesrepublik Deutschland umgetauscht; alle übrigen Kreditinstitute im Beitrittsgebiet wurden gebeten, ebenso zu verfahren.

Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

 

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